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Was ist Geldwäsche? Die BaFin beschreibt Geldwäsche mit folgendem Beispiel: Thomas betreibt ein Restaurant. Das läuft allerdings mehr schlecht als recht. An den fünf Tischen in seinem Lokal sitzen nur selten Gäste. Umso erstaunlicher, dass er jeden Montag und Donnerstag fünfstellige Summen Bargeld bei seiner Bank einzahlt. Diese Ungereimtheit fällt nicht nur seinen Freunden und Nachbarn auf. Auch der Bankmitarbeiter wundert sich, wenn B. mit einem dicken Wagen der Luxuskategorie vorfährt.
Er spricht seinen Kunden Thomas darauf an. Wie kann es sein, dass Thomas regelmäßig so hohe Einzahlungen tätigt, wenn er kaum Gäste hat? Was die Bank auf den Plan gerufen hat, ist eine Art Warnsystem, das Kreditinstitute eingerichtet haben, um verdächtige Transaktionen aufzuspüren.
Bei diesen Kontobewegungen werden Banken hellhörig:
- ungewöhnlich hohe Bar-Einzahlungen
- plötzliche hohe Einzahlungen auf ein Konto, auf dem sonst wenig Bewegung ist
- Transaktionen, die nicht zum normalen Kundenverhalten passen
- Geldeingang aus dem Ausland, obwohl der Kunde nur Geschäftspartner in Deutschland hat
- viele verschiedene Geldeingänge auf Konten, mit denen normalerweise nur Miete, Strom etc. bezahlt wird
Was ist Geldwäsche?
In seinem aktuellen Fachartikel erläutert die BaFin Geldwäsche wie folgt: Geldwäsche ist das Instrument, auf illegalem Weg erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Das können Gewinne aus Drogengeschäften sein, aber auch beispielsweise aus Prostitution, Waffenhandel und Korruption. Das Strafgesetzbuch verbietet Geldwäsche in § 261.
Wer aus illegalen Geschäften Gewinne erzielt, ist darauf angewiesen, diesem schmutzigen Geld den Anschein der Legalität zu geben. Das geschieht in mehreren Schritten. Man spricht dabei häufig vom Drei-Phasen-Modell, bestehend aus Einspeisung, Verschleierung und Integration. Zunächst schleusen Kriminelle Vermögenswerte, typischerweise Bargeld, in den Finanzsektor ein. Das tun sie zum Beispiel, indem sie größere Beträge aufteilen und bei der Bank einzahlen. Durch zahlreiche Transaktionen über verschiedene Konten verschleiern sie die kriminelle Herkunft des Geldes. Abschließend investieren sie es dann wieder, als sei es legal erwirtschaftet worden. Am Ende ist nicht mehr nachvollziehbar, woher das Geld ursprünglich stammt und dass zum Beispiel eine Immobilie mit Geld aus einem Drogenhandel finanziert wurde.
Durch Geldwäsche verwenden Kriminelle ihre Gewinne und entziehen sich dabei ihrer strafrechtlichen Verantwortung. Das will das Geldwäschegesetz verhindern, indem es dafür sorgt, dass Finanzströme weniger im Verborgenen abgewickelt werden können. Es soll so den Tätern möglichst schwergemacht werden, das illegale Geld unbemerkt zu nutzen.
Wie wird Geldwäsche bekämpft?
Der Kampf gegen Geldwäsche hat laut BaFin zwei Seiten: Verhinderung, auch Prävention genannt, und Verfolgung.
Die Prävention zielt darauf ab, Geldwäsche für die Täter bereits im Vorfeld unattraktiv zu machen, weil sie fürchten müssen, nicht mehr im Verborgenen handeln zu können. Dazu hat der Gesetzgeber den Personen und Unternehmen besondere Pflichten auferlegt, die typischerweise von Geldwäschern benutzt werden, um illegales Geld zu waschen.
Dazu gehören insbesondere die Banken, um die es hier gehen soll. Das Geldwäschegesetz legt bestimmte Pflichten fest, die sie beachten müssen. Unter anderem müssen sie Kundinnen und Kunden klar identifizieren und die Geschäftsbeziehung regelmäßig überwachen. Haben sie den Verdacht, dass Geldwäsche vorliegen könnte, müssen sie dies der Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Die BaFin ist laut aktuellem Fachartikel Teil dieses präventiven Ansatzes. Das spiegelt sich auch in dem Namen der zuständigen Einheit wider: Die Abteilung Geldwäscheprävention überwacht die Vorkehrungen, die Banken treffen, um nicht für Geldwäsche missbraucht zu werden.
Die Verfolgung von Geldwäsche hat zum Ziel, die Geldwäscher zu ergreifen und zu bestrafen. Dadurch besteht außerdem auch eine Chance, die Vortaten aufzuklären, also jene Verbrechen oder Vergehen, mit denen das Geld erwirtschaftet wurde. Zuständig sind die Polizeibehörden, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Hinweise erhalten sie auch regelmäßig von der FIU, wenn diese bei der Auswertung von Meldungen einen Geldwäscheverdacht festgestellt hat.
Prüfungsergebnisse der BaFin
Vor allem bei der Risikoanalyse entdeckte die BaFin Fehler, mitunter sogar schwerwiegende. Geldwäscherisiken waren nicht richtig ermittelt oder bewertet worden. Auch im Verdachtsmeldewesen stellten die BaFin Mängel fest, sie waren aber in der Regel weniger gravierend. Viele Institute hatten zudem Vorgänge nicht so dokumentiert, wie es das Geldwäschegesetz verlangt. Mit der Folge, dass die BaFin Entscheidungen nur schwer nachvollziehen konnte.
Bei einigen Instituten schaute sich die BaFin den Prozess zur Identifizierung von Kunden an, ein sehr wichtiges Instrument, um Geldwäsche zu verhindern. Auch da hatten Institute Fehler gemacht, wie sich herausstellte. Allerdings weniger bei den Kunden selbst: Defizite gab es eher bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten oder von Personen, die für einen Kunden bei der Bank auftraten, etwa bei Vertretern und Boten.
Aber auch bei der Identifizierung politisch exponierter Personen unterliefen den Instituten Fehler. Zu diesem Kreis zählen Staats- und Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, Parlamentsabgeordnete und Verfassungsrichter. Für solche Personen gelten besonders strenge geldwäscherechtliche Vorschriften. Ein weiteres Ergebnis der Prüfungen: Einige Institute hatten Kundendaten nicht rechtzeitig aktualisiert.
Ein Nebenprodukt der Prüfungen war die Erkenntnis, dass viele Institute an falscher Stelle gespart hatten und mehr Geld in EDV-Systeme und in Personal investieren sollten.
Wie geht die BaFin bei ihren Prüfungen vor?
Die Finanzaufsicht hat zwei Möglichkeiten: Sie kann entweder Erkenntnisse vor Ort gewinnen (On-Site) oder vom Büro aus Informationen sammeln und auswerten (Off–Site).
Im aktuellen BaFin Fachartikel werden On Site Prüfungen sowie Off Site Prüfungen wie folgt erläutert:
Zu den On-Site-Maßnahmen zählen neben Aufsichtsbesuchen und eigenen Prüfungen durch Beschäftigte der BaFin auch die Prüfungen der Wirtschaftsprüfer vor Ort. Dazu gehören Jahresabschlussprüfungen, Sonderprüfungen und Schwerpunktsetzungen, bei denen die BaFin die vertiefte Prüfung bestimmter Themen anordnet. Oft begleiten BaFin-Mitarbeiter diese Prüfungen.
Zu den Off–Site-Maßnahmen gehören die jährliche Risikoklassifizierung, Auskunftsersuchen, Fragebögen, telefonische Aufsichtsgespräche und Mängelschreiben. Aber auch von anderen Stellen werden Informationen eingeholt. So tauscht sich die Abteilung Geldwäscheprävention auch mit den Aufsehern der Bankenaufsicht aus. Oder sie fragt Verdachtsmeldungen bei der FIU ab, die die Institute dort abgegeben haben.
Schließlich wertet die Abteilung auch Medien-Berichte aus und pflegt Kontakte mit anderen Aufsichtsbehörden, da diese oft auch Erkenntnisse zu den Instituten haben. In Aufsichtskollegien, auch Colleges genannt, tauschen sich Aufseherinnen und Aufseher von Instituten, die in verschiedenen Ländern niedergelassen sind, regelmäßig aus.