Gewichtung von Risikofaktoren: Was ist bei der Risikoanalyse Geldwäsche zu beachten?
Gewichtung von Risikofaktoren: Was ist bei der Risikoanalyse Geldwäsche zu beachten? Mit dem Informationsblog erhalten Sie aktuelle Hinweise zu folgenden Fragestellungen:
Top 1: Was ist bei der Gewichtung von Risikofaktoren zu beachten?
Top 2: Welche Anforderungen muss ein Scoring-System bei der Gewichtung von Risikofaktoren erfüllen?
Top 3: Welche Anforderungen müssen externe IT-Systeme bei der Gewichtung von Risikofaktoren erfüllen?
Gewichtung von Risikofaktoren: Was ist bei der Risikoanalyse Geldwäsche zu beachten?
Die Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten, geben hierzu folgende verbindliche Hinweise.
Top 1: Was ist bei der Gewichtung von Risikofaktoren zu beachten?
Unternehmen sollten bei der Gewichtung von Risikofaktoren die Relevanz der einzelnen Faktoren im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder einer gelegentlichen Transaktion sorgfältig abwägen.
Dies führt oft dazu, dass verschiedenen Faktoren unterschiedliche „Bewertungen“ zugewiesen werden. So kann ein Unternehmen z. B. zu dem Schluss kommen, dass die Relevanz der persönlichen Verbindungen eines Kunden zu einem Land mit erhöhtem GW/TF-Risiko sinkt, wenn man die Merkmale des von diesem Kunden gewünschten Produkts bedenkt.
Schlussendlich besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewichtung der einzelnen Faktoren von Produkt zu Produkt, von Kunde zu Kunde (oder von Kundenkategorie zu Kundenkategorie) und von Unternehmen zu Unternehmen variiert.
Top 2: Welche Anforderungen muss ein Scoring-System erfüllen?
Unternehmen müssen bei der Gewichtung von Risikofaktoren sicherstellen:
- dass die Gewichtung nicht übermäßig durch einen bestimmten Faktor beeinflusst wird;
- dass wirtschaftliche oder gewinnorientierte Überlegungen keinen Einfluss auf die Risikobewertung haben;
- dass die Gewichtung nicht dazu führt, dass Geschäftsbeziehungen nicht mehr als hochriskant eingestuft werden können;
- dass die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 oder innerstaatliche Rechtsvorschriften für Fälle, die immer mit einem hohen Geldwäscherisiko verbunden sind, nicht durch ihre eigene Gewichtung ausgehebelt werden können;
- und dass sie in der Lage sind, sich bei Bedarf über automatisch generierte Risikobewertungen hinwegzusetzen. Die Gründe für eine solche Entscheidung sollten angemessen dokumentiert werden.
Top 3: Welche Anforderungen müssen externe IT-Systeme bei der Gewichtung von Risikofaktoren erfüllen?
Sofern ein Unternehmen zur Bewertung des Gesamtrisikos von Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen automatisierte IT-Systeme nutzt und diese nicht selbst entwickelt, sondern von einem externen Anbieter bezieht, sollte es wissen, wie diese Systeme funktionieren und wie sie die Risikofaktoren miteinander kombinieren, um zu einer Gesamtbewertung des Risikos zu gelangen.
Jedes Unternehmen muss sich stets vergewissern können, dass die zugewiesenen Bewertungen sein Verständnis des GW/TF-Risikos widerspiegeln, und sollte dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen können.
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