Wofür bleibt die Geschäftsleitung verantwortlich?
Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich (§ 25a Abs. 1 KWG), unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung (AT 3.1 Tz. 1).
Zur Haftung gegenüber der Gesellschaft siehe das Gesellschaftsrecht, etwa § 43 GmbHG oder § 93 AktG.