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Geldwäscheprävention

Geldwäschegesetz Auslegungshinweise: den Übergang zur AMLR steuern

Rechtsstand: September 2026. Die genannten technischen Standards sind Entwürfe; maßgeblich ist die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung.

Lesezeit: rund 12 Minuten

Die Geldwäschegesetz Auslegungshinweise der BaFin sind heute der Prüfungsmaßstab. Ab dem 10. Juli 2027 gilt die Geldwäscheverordnung der EU unmittelbar. Zwischen diesen beiden Punkten liegt eine Umstellung, die keine Fachfrage ist, sondern eine Führungsfrage.

Worum es aus Sicht der Geschäftsleitung geht

Verpflichtete unter Aufsicht der BaFin arbeiten derzeit mit zwei Bezugssystemen gleichzeitig. Das nationale Geldwäschegesetz samt der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin bestimmt, woran eine Prüfung heute gemessen wird. Die Verordnung (EU) 2024/1624 bestimmt, woran sie ab dem 10. Juli 2027 gemessen wird. Die Standards, die diese Verordnung ausfüllen, sind zum Rechtsstand dieses Beitrags überwiegend noch Entwurf.

Daraus folgt eine unangenehme Konstellation: Der Zeitpunkt steht fest, der Inhalt teilweise noch nicht. Wer wartet, bis alle Standards erlassen sind, hat für die Umstellung deutlich weniger Zeit als die Frist suggeriert. Wer zu früh auf einen Entwurf hin baut, riskiert Nacharbeit. Die Aufgabe der Geschäftsleitung ist, diese Unsicherheit zu verteilen, statt sie in der Fachabteilung liegen zu lassen.

Drei Fragen entscheiden darüber, ob die Umstellung beherrscht wird. Erstens: Ist sie ein Projekt mit Eigentümer, Budget und Berichtslinie, oder läuft sie nebenher? Zweitens: Kommt das Haus für die direkte Aufsicht der neuen EU-Behörde infrage, und wer beobachtet das? Drittens: Welche Entscheidungen lassen sich heute belegbar treffen, obwohl die technischen Standards noch nicht erlassen sind, und welche kann man mit Begründung aufschieben?

Dieser Beitrag ordnet den Stand ein und verweist für die fachliche Tiefe auf die jeweiligen Einzelbeiträge. Er ersetzt keine Umsetzungsanleitung und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was heute gilt: die Geldwäschegesetz Auslegungshinweise der BaFin

Nach § 51 Absatz 8 Satz 1 des Geldwäschegesetzes stellt die BaFin den ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Verfügung. Der Allgemeine Teil wurde am 29. November 2024 veröffentlicht; die BaFin weist auf ihrer Seite ein Änderungsdatum vom 2. Juli 2025 aus. Im März 2025 wurden die Änderungen des Geldwäschegesetzes durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vom 27. Dezember 2024 nachgezogen.

Für die Geschäftsleitung ist der Rechtscharakter wichtiger als der Inhalt einzelner Kapitel: Die Hinweise sind Verwaltungspraxis, keine Rechtsnorm. Sie binden die Aufsicht in ihrer Prüfungspraxis und sind deshalb der Maßstab, an dem Feststellungen entstehen. Wer davon abweicht, muss die Abweichung begründen können — nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Bis zum Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1624 bleibt dieser Maßstab bestehen. Es gibt keinen Zwischenzustand, in dem die europäischen Vorgaben die nationalen bereits verdrängen. Die verbreitete Formulierung, man arbeite bereits nach der Verordnung, beschreibt eine Projektentscheidung, keine Rechtslage.

Fristen und Zeitpunkte

Rechtsakte des EU-Geldwäschepakets und ihre Zeitpunkte, Stand September 2026
Rechtsakt Kurzform Zeitpunkt Bedeutung für das Haus
Verordnung (EU) 2024/1624 AMLR Anwendung ab 10.07.2027 Gilt unmittelbar. Keine nationale Umsetzung erforderlich, keine Wahlrechte auf Institutsebene.
Richtlinie (EU) 2024/1640 AMLD6 in Kraft seit 09.07.2024 Wirkt über nationales Recht. Der Stand der deutschen Anpassung ist gesondert zu verfolgen.
Verordnung (EU) 2024/1620 AMLAR in Kraft seit 01.07.2025 Errichtet die AMLA und regelt Auswahl und Ausübung der direkten Aufsicht.
RTS zu Artikel 19 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1624 Schwellen und Kriterien Entwurf sieht Geltung ab 10.07.2027 vor Für Verpflichtete nach Artikel 3 Nummer 3 Buchstaben n und o derselben Verordnung sieht der Entwurf den 10.07.2029 vor.
RTS zu Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 Sorgfaltspflichten Geltungsdatum im Entwurf offen Der Entwurf lässt die Stelle als Platzhalter. Ein Datum kann nicht von anderen Standards übernommen werden.
ITS zu Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1624 Meldeformat Geltungsdatum im Entwurf offen Der Entwurf enthält mehrere Platzhalter, auch bei den Umsetzungsfristen für Verpflichtete und FIU.
Direkte Aufsicht durch die AMLA Auswahlverfahren ab 2028 vorgesehen Planungsaussage der Behörde aus dem erläuternden Teil des Konsultationspapiers, nicht aus dem Verordnungstext.

Der Anwendungsbeginn der Verordnung am 10. Juli 2027 gilt für die Verordnung selbst. Er überträgt sich nicht automatisch auf jeden technischen Standard darunter. Wo ein Entwurf kein Datum nennt, ist das Geltungsdatum offen — und keine Planungsgrundlage.

Verfahrensstand: Was Entwurf ist und was nicht

Die AMLA entwirft die technischen Standards, erlassen werden sie von der Europäischen Kommission als delegierte Verordnung oder Durchführungsverordnung. Zwischen Entwurf und Geltung liegen Konsultation, Übermittlung an die Kommission, Erlass, Einspruchsfrist von Parlament und Rat sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt. Ein Beitrag, der einen konsultierten Entwurf als geltendes Recht darstellt, ist falsch — unabhängig davon, wie wahrscheinlich der Text unverändert bleibt.

Der folgende Stand ist am 6. September 2026 von der Konsultationsübersicht der AMLA abgerufen. Er veraltet schnell.

Stand der AMLA-Konsultationen, abgerufen am 06.09.2026
Gegenstand Rechtsgrundlage Frist Stand
ITS Format für Verdachtsmeldungen und Transaktionsdaten Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1624 20.09.2026 offen
RTS Bewertung des inhärenten und residualen Risikoprofils, Nichtfinanzsektor Richtlinie (EU) 2024/1640 27.09.2026 offen
RTS grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen Richtlinie (EU) 2024/1640 06.10.2026 offen
Leitlinien laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1624 03.09.2026 geschlossen, Endfassung für das vierte Quartal 2026 vorgesehen
RTS Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 08.05.2026 geschlossen, Übermittlung an die Kommission nicht öffentlich dokumentiert
RTS Kriterien für Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und niedrigere Schwellenwerte Artikel 19 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1624 08.05.2026 geschlossen, Übermittlung an die Kommission nicht öffentlich dokumentiert
ITS Zusammenarbeit im Auswahlverfahren der direkten Aufsicht Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1620 27.01.2026 geschlossen

Zum ITS unter Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt das Konsultationspapier eine geplante Übermittlung an die Kommission bis Ende November 2026 sowie einen zweiphasigen Anpassungsprozess: zunächst eine Bestandsaufnahme der zentralen Meldestellen mit Lückenanalyse, danach die technische Umsetzung in den Meldesystemen. Beides sind Absichtserklärungen, keine Fristen mit Rechtsfolge.

Verantwortung nach Funktion

Die Umstellung scheitert selten am Fachwissen. Sie scheitert daran, dass niemand sie besitzt. Diese Zuordnung ist der Punkt, an dem Governance und Geldwäscheprävention sich berühren.

Geschäftsleitung

Entscheidet, ob die Umstellung ein Projekt mit Eigentümer, Budget und Endtermin ist. Entscheidet über den Umgang mit Entwurfsständen: was jetzt gebaut wird, was bewusst wartet, und woran das bei Bedarf belegt werden kann.

Nicht delegierbar

Geldwäschebeauftragter

Führt die fachliche Lückenanalyse zwischen geltendem Recht und Verordnung, benennt die Stellen, an denen Entwürfe die Prozesse verändern würden, und meldet, wo eine Entscheidung der Geschäftsleitung nötig ist.

Berichtslinie sichern

Aufsichtsrat oder Beirat

Fragt nach Stand, Budget und offenen Entscheidungen — und danach, ob das Haus für die direkte Aufsicht der AMLA infrage kommt. Ein Bericht einmal jährlich reicht in einem Übergangsjahr nicht.

Überwachung dokumentieren

Interne Revision

Prüft nicht die Verordnung, sondern das Projekt: Ist die Lückenanalyse vollständig, sind die Entscheidungen zu Entwurfsständen dokumentiert, ist der Datenbestand für die Nachpflege bekannt?

Prüfungssicherheit

Ein Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Der Entwurf des RTS zu den Sorgfaltspflichten sieht in Artikel 33 vor, dass Unterlagen und Daten zu bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen risikoorientiert nachgezogen werden, spätestens innerhalb der Fristen des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1624. Damit wird aus einem technischen Standard ein Bestandsdatenprojekt — mit Aufwand, der nicht in der Compliance-Abteilung entsteht, sondern im Vertrieb und in der IT.

Zehn Themenfelder im Detail

Die fachliche Tiefe steht in den Einzelbeiträgen. Hier steht nur, welche Entscheidung hinter dem jeweiligen Thema liegt.

Wirtschaftlich Berechtigte

Beteiligungsschwellen und Kontrolle über mehrstufige Strukturen. Entscheidung: Wird die Ermittlungslogik im System angepasst, und wer trägt den Aufwand für den Bestand?

Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter

Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter

Auffangtatbestand mit Dokumentationslast. Entscheidung: Genügt die Dokumentation der erfolglosen Suche einer Prüfung, oder ist sie ein Formularhaken?

Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter

Screening

Abgleich gegen Listen und Personengruppen. Entscheidung: Trefferqualität und Nachbearbeitungskapazität, bevor der Kreis der zu prüfenden Personen wächst.

Screening nach AMLR

Identifizierung aus der Ferne

Verhältnis von elektronischen Identitätsnachweisen und Videoverfahren. Entscheidung: Vertragslaufzeiten mit Dienstleistern gegen einen offenen Standard.

Videoidentifizierung nach AMLR

Verdachtsmeldung

Meldepflicht und künftiges Meldeformat. Entscheidung: Wann werden die Meldesysteme angefasst, wenn das Format noch Entwurf ist?

Verdachtsmeldung nach § 43 GwG

Mitteilung an das Transparenzregister

Eigene Meldepflicht der Gesellschaft, unabhängig von den Kundensorgfaltspflichten. Entscheidung: Wer im Haus verantwortet sie überhaupt?

Mitteilungspflicht nach § 20 GwG

Unstimmigkeitsmeldung

Form und Ausnahmen der Meldepflicht bei Abweichungen. Entscheidung: Ist der Prozess in der Kundenanlage verankert oder eine Einzelfallentscheidung?

Form und Ausnahmen der Meldepflicht

Risikoanalyse

Grundlage aller weiteren Maßnahmen. Entscheidung: Bildet die Analyse den Übergang zur Verordnung ab, oder beschreibt sie den Zustand von vorgestern?

Risikoanalyse nach den BaFin-Hinweisen

Grundlagen

Begriff und Phasen der Geldwäsche. Entscheidung: Reicht das gemeinsame Verständnis im Haus, um Auffälligkeiten überhaupt zu erkennen?

Was ist Geldwäsche?

Quick-Check: Wo steht dein Haus?

Stand der Umstellung auf die Verordnung (EU) 2024/1624

Wähle die Aussage, die am ehesten zutrifft. Die Empfehlung erscheint darunter.

Noch keine Auswahl getroffen.

Erfüllt: Fokus auf die Datenseite

Die Struktur steht. Der nächste Engpass ist selten fachlich, sondern der Bestand: Welche Kundendaten müssten nachgezogen werden, wenn der Entwurf zu den Sorgfaltspflichten in seiner heutigen Fassung erlassen wird? Verschaffe dir eine Mengengerüst-Schätzung, bevor das Datum feststeht.

Teilweise: Zuordnung nachholen

Fachliche Beobachtung ohne Mandat führt zu Vorbereitung ohne Entscheidungen. Benenne einen Eigentümer, lege eine Berichtslinie fest und halte fest, welche Entscheidungen bis wann anstehen. Das ist der kleinste Schritt mit der größten Wirkung.

Offen: Zeitrechnung prüfen

Warten ist eine Entscheidung, aber sie verkürzt die Umsetzungszeit. Mehrere Standards nennen in ihren Entwürfen noch kein Geltungsdatum; erlassen werden können sie dennoch kurzfristig. Beginne mit der Lückenanalyse, die unabhängig vom Wortlaut der Entwürfe trägt.

Die Farben sind nur Zusatz. Jede Stufe trägt ein Textlabel, damit die Einordnung ohne Farbwahrnehmung lesbar bleibt.

Entscheidungen ohne Reue

Maßnahmen, die auch dann richtig bleiben, wenn sich die Entwürfe im Erlassverfahren noch ändern.

Eigentümer benennen

Eine Person mit Namen, nicht eine Abteilung. Mit Budget, Endtermin und einem Berichtsrhythmus, der kürzer ist als ein Jahr. Das kostet nichts und entscheidet über den Rest.

Bestandsdaten vermessen

Wie viele Geschäftsbeziehungen wären von einer Nachpflege betroffen, welche Datenfelder fehlen heute? Die Antwort ändert sich durch keinen Standard, der Aufwand aber sehr wohl.

Betroffenheit von der direkten Aufsicht klären

Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten und Risikoprofil sind die Kriterien. Wer das erst prüft, wenn das Auswahlverfahren läuft, prüft zu spät.

Entscheidungen zu Entwürfen dokumentieren

Nicht jede Anpassung muss heute erfolgen. Aber jede bewusste Verschiebung sollte begründet und datiert festgehalten sein — das ist der Unterschied zwischen Abwarten und Versäumen.

Vertragslaufzeiten sichten

Verträge mit Identifizierungs-, Screening- und Meldedienstleistern, die über 2027 hinauslaufen, brauchen eine Anpassungsklausel. Systemlandschaften werden hier bewusst nicht bewertet; die Betrachtung erfolgt herstellerunabhängig auf fachlicher Ebene.

Berichtsformat für das Aufsichtsgremium festlegen

Stand, offene Entscheidungen, Risiken, Termine. Vier Zeilen genügen, solange sie regelmäßig kommen und die offenen Punkte wirklich benennen.

Fazit

Die Geldwäschegesetz Auslegungshinweise der BaFin bleiben bis zum Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1624 der Maßstab jeder Prüfung. Parallel entsteht mit den technischen Standards ein Regelwerk, dessen Inhalt sich abzeichnet, dessen Geltungsdaten aber teilweise noch offen sind.

Für die Geschäftsleitung ist das kein Grund zu warten, sondern ein Grund, die Unsicherheit zu organisieren: Eigentümer benennen, Bestandsdaten vermessen, Betroffenheit von der direkten Aufsicht klären, Verschiebungen begründen. Diese vier Schritte bleiben auch dann richtig, wenn sich einzelne Formulierungen im Erlassverfahren noch verschieben.

Wer stattdessen auf die Veröffentlichung im Amtsblatt wartet, verlagert dieselbe Arbeit in ein Zeitfenster, das dann deutlich kleiner ist.

Häufige Fragen

Gelten die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin auch nach 2027 weiter?+

Bis zum Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1624 am 10. Juli 2027 sind sie der Maßstab der Prüfungspraxis. Wie die Aufsicht ihre Verwaltungspraxis danach fortführt, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Verlässlich ist nur: Die Verordnung gilt ab diesem Datum unmittelbar und ohne nationale Umsetzung.

Sind die technischen Standards der AMLA bereits verbindlich?+

Nein. Die AMLA entwirft und konsultiert, erlassen werden die Standards von der Europäischen Kommission. Verbindlich sind sie erst nach Erlass und Veröffentlichung im Amtsblatt. Zum Rechtsstand dieses Beitrags sind mehrere Konsultationen noch offen und mehrere abgeschlossene Entwürfe noch nicht erlassen.

Ab wann beaufsichtigt die AMLA einzelne Institute direkt?+

Das Konsultationspapier zum Durchführungsstandard unter Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1620 nennt das Jahr 2028 für den Beginn der direkten Aufsicht über Verpflichtete des Finanzsektors, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind und ein hohes Risikoprofil aufweisen. Der Verordnungstext selbst nennt kein Jahr; die Angabe stammt aus dem erläuternden Teil und ist eine Planungsaussage der Behörde.

Gilt der 10. Juli 2027 auch für die technischen Standards?+

Nicht automatisch. Der Entwurf des Standards zu Artikel 19 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt diesen Termin und für bestimmte Verpflichtete den 10. Juli 2029. Die Entwürfe zu den Sorgfaltspflichten und zum Meldeformat lassen das Geltungsdatum dagegen offen. Ein Datum von einem Standard auf einen anderen zu übertragen, führt zu falschen Planungen.

Was bedeutet die Umstellung für Bestandskunden?+

Der Entwurf des Standards zu Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 sieht in Artikel 33 vor, dass Unterlagen und Daten zu bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen risikoorientiert nachgezogen werden, spätestens innerhalb der Fristen des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung. Aus dem technischen Standard wird damit ein Bestandsdatenprojekt mit Aufwand in Vertrieb und IT.

Wer im Haus sollte die Umstellung verantworten?+

Die Geschäftsleitung entscheidet über Zuordnung, Budget und Berichtslinie und kann diese Entscheidung nicht delegieren. Die fachliche Arbeit liegt beim Geldwäschebeauftragten, die Überwachung beim Aufsichtsgremium, die Prüfung des Projekts bei der Internen Revision. Fehlt die formale Zuordnung, entsteht Vorbereitung ohne Entscheidungen.

Quellen

Die Konsultationspapiere der AMLA zu den einzelnen Standards sind über die Konsultationsübersicht erreichbar. Sie sind Entwürfe und werden hier als solche zitiert, nicht als Fundstelle im Amtsblatt.

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