| Richten wir ein zentrales Auslagerungsmanagement ein? | Geschäftsleitung | AT 9 Tz. 12 MaRisk | Proportionalitätsentscheidung, zu begründen und zu dokumentieren |
| Ist die Funktion eine Schlüsselfunktion? | Geschäftsleitung | § 1 Abs. 2b, § 25e KWG | Einordnung mit Folgen für das Eignungsverfahren |
| Welche Auslagerungen sind wesentlich? | Fachbereiche, koordiniert durch das zentrale Auslagerungsmanagement | AT 9 Tz. 2 MaRisk | Risikoanalyse, regelmäßig zu überprüfen |
| Greift AT 9 oder DORA? | Zentrales Auslagerungsmanagement gemeinsam mit der IKT-Seite | Erläuterung zu AT 9 Tz. 1 | Zuordnung je Dienstleistungsverhältnis |
| Ist die Berichterstattung ausreichend? | Geschäftsleitung, Kenntnisnahme durch das Aufsichtsorgan | AT 9 Tz. 13, AT 3.2 MaRisk | Drei Pflichtaussagen im Bericht |
| Wird die Wirksamkeit unabhängig geprüft? | Interne Revision | AT 4.4.3 Tz. 5 MaRisk | Erstreckt sich ausdrücklich auf ausgelagerte Tätigkeiten |