Grundsatz statt Checkliste
Bei der Risikoanalyse sind alle im Zusammenhang mit der Auslagerung für das Institut relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Welche das sind, bestimmt seit dem 30. Juni 2026 das Institut – und muss die Auswahl begründen können.
Die 9. MaRisk-Novelle im Überblick
