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Was ist beim Neue Produkte Katalog nach MaRisk zu beachten?

Was ist beim Neue Produkte Katalog nach MaRisk zu beachten? Finanzunternehmen haben explizit einen Katalog der Produkte und Märkte vorzuhalten, die Gegenstand der Geschäftsaktivitäten sein sollen. In diesem Produktkatalog, welchen in den MaRisk als Produkte-/Märkte-Katalog genannt wird, sind die vom Unternehmen eingeführten Produkte bzw. bekannten Märkte aufzulisten.

Jedes Unternehmen muss die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen. Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes müssen das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil sein. In dem Konzept sind die sich daraus ergebenden wesentlichen Konsequenzen für das Management der Risiken darzustellen.

Was ist beim Neue Produkte Katalog nach MaRisk zu beachten? Kommt das Unternehmen nach Prüfung des Produktkataloges zu dem Ergebnis, dass es sich um ein neues Produkt oder einen neuen Markt handelt, sind für die weitere Ausgestaltung des Neu-Produkt-Prozesses der Grad der Neuartigkeit und die Bedeutung der Aktivitäten für das Unternehmen maßgeblich.

 

Was ist beim Neue Produkte Katalog nach MaRisk zu beachten?

 

Was ist beim Neue Produkte Katalog nach MaRisk zu beachten?

Die Prüfung für das Vorliegen neuer Produkte kann bspw. mit folgenden Fragen erfolgen:

  1. Sind die Einzelkomponenten oder ähnliche Strukturen schon in der Praxis eingesetzt worden?
  2. Gelten bestehende Rahmenverträge?
  3. Sind die vorhandenen Anweisungen bzw. Arbeitsablaufbeschreibungen anwendbar?
  4. Sind die Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren, die Buchungssysteme, die Marktgerechtigkeitskontrolle und das Risikocontrolling auf das Produkt eingestellt?
  5. Müssen die Kompetenzen angepasst bzw. neu geschaffen werden?
  6. Müssen neue Limite eingerichtet werden?
  7. Sind die IT-Systeme für die Positions- und Bestandsführung, die Abwicklung, die Risikomessung, die Limitüberwachung und das Meldewesen angemessen?
  8. Verfügt das Unternehmen über ausreichenden Erfahrungen mit der Handhabung des Produkts und/oder des neuen Marktes?
  9. Sind die Vertriebswege bekannt oder unterscheiden sich diese von den bislang genutzten Abläufen?

 

Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Produkte-Katalogs

Für die konkrete Ausgestaltung des Produktkataloges gilt das Proportionalitätsprinzip. Der Produktkatalog hat alle Produkte und Märkte einschließlich der Vertriebswege zu enthalten, die Gegenstand der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. In den Katalog aufzunehmen sind auch neue Produkte und neue Märkte, für welche die Ausarbeitung eines Konzeptes und die Durchführung einer Testphase nicht erforderlich ist (AT 8.1 Tz.7).

Art und Tiefe der Produktdifferenzierung im Katalog hängen vor allem davon ab, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen. Neben der reinen Risikobetrachtung können z.B. auch bilanzielle oder meldetechnische Auswirkungen von Bedeutung sein. Verschiedene Produkte können auch zu Produktgruppen zusammengefasst werden. Auch der Umgang mit Produktvarianten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Werden möglichst viele Ausprägungen eines Produktes in einem einzigen Neu-Produkt-Prozess berücksichtigt, so gelten mit seinem Abschluss sämtliche damit abgebildeten Produktvarianten als eingeführt.

 

Kennzeichnung der nicht verwendeten Produkte

Das Unternehmen hat in einem angemessenen Turnus zu überprüfen, ob die im Produktkatalog enthaltenen Produkte noch verwendet werden. Produkte, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren, sind besonders zu kennzeichnen.

 

Bekanntmachung und Pflege des Produktkataloges

Der Produktkatalog muss den Mitarbeitern des Unternehmens bekanntgemacht gemacht werden.

Der Produktkatalog sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf auch ad hoc angepasst werden. Im Rahmen der jährlichen Regelüberprüfung des Kataloges kann die Kennzeichnung der Produkte erfolgen, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren.

Eine anlassbezogene Anpassung des Kataloges hat beispielsweise bei der Aufnahme eines neuen Produktes oder Marktes sowie bei der Wiederaufnahme eines zuvor als inaktiv gekennzeichneten Produktes zu erfolgen.

Unabhängig davon müssen alle im Katalog aufgeführten Produkte regelmäßig auf erforderliche Anpassungen überprüft werden. Hierfür sind dies Product Owner sowie die beteiligten Fachbereiche entsprechend ihren Zuständigkeiten gemeinsam verantwortlich.

 

Einbindung der Compliance-Funktion beim Neue Produkte Katalog

In der Praxis ist die Compliance-Funktion daher umfassend in das Risikomanagement einzubinden, vor allem in den Strategieprozess (AT 4.2 Tz.4), den Neu-Produkt-Prozess (AT 8.1) sowie bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen mit Auswirkungen auf die internen Kontrollverfahren (AT 8.2) oder Fusionen und Übernahmen (AT 8.3).

Auch die EBA erwartet, dass die Compliance-Funktion überprüft, ob neue Produkte und neue Verfahren mit dem aktuellen Rechtsrahmen und ggf. mit bekannten bevorstehenden Änderungen von Gesetzen, Rechtsvorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Einklang stehen.