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Geschäftsfortführung und Resilienz

Notfallmanagement: AT 7.3 MaRisk und DORA im Überblick 2026

Rechtsstand: 10. September 2026 | Lesezeit: rund 13 Minuten | Übersichtsseite mit Verweisen auf die Einzelthemen

Notfallmanagement war bis 2025 ein Thema mit einem Regelwerk. Seit die IT-Anforderungen aus AT 7.2 der MaRisk herausgenommen und auf DORA verlagert sind, sind es zwei. Diese Seite ordnet beide Stränge ein, zeigt die Berührungspunkte und führt zu den Einzelthemen.

Warum die Abgrenzung zur Kernfrage geworden ist

Vor der 9. MaRisk-Novelle deckten AT 7.2 und AT 7.3 gemeinsam die IT-Sicherheit und das Notfallmanagement ab, und Prüfungen betrachteten beides zusammen. Mit der Fassung vom 30. Juni 2026 ist der IT-Teil entfallen; für IKT-Sachverhalte gilt DORA.

Daraus folgt eine Aufgabe, die vorher nicht existierte: Jedes Szenario, jeder Plan und jeder Test ist einem der beiden Regelwerke zuzuordnen. Ein Ausfall des Kernbankensystems ist ein IKT-Sachverhalt, ein Gebäudeausfall nicht, ein Dienstleisterausfall je nach Leistung einer von beiden.

Organisatorisch dürfen beide Stränge weiterhin in einer Einheit oder bei einer Person liegen. Das ändert nichts daran, dass die Anforderungen getrennt zu erfüllen und die Zuordnung nachvollziehbar zu dokumentieren ist.

Für die Geschäftsleitung ist Notfallmanagement damit doppelt adressiert: über die Gesamtverantwortung nach § 25a Abs. 1 KWG und AT 3 der MaRisk und über die ausdrückliche Zuweisung an das Leitungsorgan in Art. 5 DORA.

Notfallmanagement: zwei Stränge seit 2026

Die Gegenüberstellung zeigt, was sich unterscheidet – und dass die Struktur beider Regelwerke einander stark ähnelt. Genau das macht die Verwechslung wahrscheinlich.

AT 7.3 MaRisk und Kapitel II DORA im Vergleich
PunktAT 7.3 MaRiskDORA
RechtsgrundlageAT 7.3 MaRisk in der Fassung vom 30. Juni 2026Kapitel II der Verordnung (EU) 2022/2554, insbesondere Art. 11 und Art. 12
GegenstandNotfallmanagement für Sachverhalte ohne IKT-BezugIKT-Geschäftsfortführungsleitlinie, Reaktions- und Wiederherstellungspläne für IKT-Sachverhalte
Auslösendes KriteriumAktivitäten und Prozesse, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützenKritische oder wichtige Funktionen im Sinne von Art. 3 Nr. 22 DORA
KernbestandteileNotfallkonzept mit Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungsplänen auf Basis plausibler SzenarienLeitlinie, Pläne, Kommunikationspläne und regelmäßige Tests der digitalen operationalen Resilienz
Prüfung durch die RevisionTeil des Prüfungsuniversums nach AT 4.4.3 Tz. 5Art. 11 Abs. 3 DORA verlangt eine unabhängige interne Überprüfung der Pläne
VerantwortungGesamtverantwortung der Geschäftsleitung nach AT 3 und § 25a Abs. 1 KWGAusdrückliche Zuweisung an das Leitungsorgan nach Art. 5 DORA

Der praktische Fehler liegt selten darin, eines der beiden Regelwerke zu übersehen. Er liegt darin, ein Notfallkonzept für beide Welten zu führen und im Prüfungsfall nicht zeigen zu können, welche Anforderung durch welchen Bestandteil erfüllt wird.

Was AT 7.3 der MaRisk verlangt

Der Kern ist knapp formuliert und in der Umsetzung anspruchsvoll: Vorsorge durch ein Notfallkonzept, und zwar für die Aktivitäten und Prozesse, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.

Zwei Planarten

Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne umfassen. Die Geschäftsfortführung sichert den Betrieb während der Störung, die Wiederherstellung führt in den Normalzustand zurück. Wer nur eine Planart hat, hat eine Lücke.

Plausible Szenarien

Die Pläne müssen auf plausiblen Szenarien und vernünftigen Annahmen beruhen. Das schließt sowohl unrealistische Extremfälle als auch beschönigende Annahmen aus – beides ist im Zweifel zu begründen.

Welche Notfallszenarien zu berücksichtigen sind

Auswirkungsanalyse als Grundlage

Welche Aktivitäten zeitkritisch sind, ergibt sich nicht aus dem Bauchgefühl der Fachbereiche, sondern aus einer Auswirkungsanalyse. Sie ist die Vorstufe jedes belastbaren Plans.

Was ist eine Business-Impact-Analyse

Abgestimmte Konzepte bei Auslagerungen

Werden Aktivitäten und Prozesse ausgelagert, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen Institut und Auslagerungsunternehmen über abgestimmte Notfallkonzepte verfügen.

Governance im Auslagerungsmanagement

Überprüfung und Test

Ein Notfallkonzept, das nie erprobt wurde, ist eine Annahme. Die Erprobung gehört in den Jahresplan und ihr Ergebnis in die Dokumentation – auch weil die Interne Revision sie prüft.

Aufgaben der Internen Revision

Proportionalität

Umfang und Tiefe richten sich nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten. Auch bei kleinen Instituten entfällt die Vorsorge nicht – sie fällt schlanker aus.

MaRisk Ordnungsrahmen im Überblick

Auswirkungsanalyse, RTO und RPO

Die drei Begriffe hängen zusammen und werden regelmäßig in der falschen Reihenfolge bearbeitet.

Die Reihenfolge, die trägt

  • Die Auswirkungsanalyse bestimmt, welche Aktivitäten und Prozesse zeitkritisch sind und welche Folgen ihr Ausfall über die Zeit hätte.
  • Aus dem Ergebnis folgt die Recovery Time Objective: die Zielzeit, innerhalb derer der Prozess wieder verfügbar sein soll.
  • Ebenso folgt daraus die Recovery Point Objective: der Datenverlust, der maximal hinnehmbar ist.
  • Erst danach steht fest, welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen erforderlich sind – nicht umgekehrt.

Der häufigste Fehler ist der Sprung von Schritt eins zu Schritt vier: Die vorhandene Technik gibt die Wiederanlaufzeit vor, und die Auswirkungsanalyse wird nachträglich so geschrieben, dass sie dazu passt. Das lässt sich in einer Prüfung schwer verteidigen, weil die Analyse dann keine Entscheidungsgrundlage mehr ist, sondern eine Begründung im Nachhinein.

Abgrenzung zur Risikoanalyse

Die Auswirkungsanalyse fragt nach den Folgen eines Ausfalls, die Risikoanalyse nach seiner Ursache und Wahrscheinlichkeit. Beide sind erforderlich und ersetzen einander nicht.

Was die Risikoanalyse zum BCM feststellt

Die Kennzahlen

RTO und RPO sind Vorgaben des Geschäfts an die Technik, keine Meldung der Technik an das Geschäft. Wer sie umgekehrt bestimmt, hat die Analyse übersprungen.

Die Kennzahlen RTO und RPO

Szenarien und ihre Auswahl

Plausibel und vernünftig sind unbestimmte Begriffe. In der Praxis hat sich eine Auswahl entlang der Ausfallgegenstände bewährt – jeder Gegenstand einmal, unabhängig von der denkbaren Ursache.

Ausfall von Gebäuden

Nicht nutzbare Räumlichkeiten, unabhängig davon, ob Brand, Wasser oder eine behördliche Sperrung die Ursache ist. Ausweichflächen und Fernarbeit gehören in den Plan.

Ausfall von Personal

Gleichzeitiger Ausfall mehrerer Schlüsselpersonen. Der Fall ist unspektakulär und in der Praxis der häufigste – und er trifft die Vertretungsregelungen, nicht die Technik.

Ausfall von Dienstleistern

Ein Auslagerungsunternehmen erbringt die Leistung nicht mehr. Hier greift die Verzahnung mit AT 9 Tz. 6: Handlungsoptionen und gegebenenfalls Ausstiegsstrategien.

Auslagerung: Ausstiegsstrategien

Ausfall von Infrastruktur

Strom, Kommunikationsnetze, Zahlungsverkehrsinfrastruktur. Die Abhängigkeit ist meist bekannt, die Ausweichlösung selten erprobt.

Eine Bemerkung zur Vollständigkeit: Der Normtext verlangt keine bestimmte Zahl von Szenarien. Er verlangt, dass die gewählten Szenarien plausibel sind und die zeitkritischen Aktivitäten abdecken. Eine Liste abzuarbeiten ersetzt diese Prüfung nicht.

Die Schnittstelle zu Auslagerungen

Hier greifen Notfallmanagement und Auslagerungsmanagement ineinander – und hier entstehen die meisten Lücken, weil zwei Funktionen zuständig sind.

Was die MaRisk verlangen

Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen Institut und Auslagerungsunternehmen über abgestimmte Notfallkonzepte verfügen. Abgestimmt bedeutet mehr als vorhanden: Die Annahmen, Zielzeiten und Auslöser müssen zueinander passen.

Ergänzend verlangt AT 9 Tz. 7 lit. g, Anforderungen für die Umsetzung und Überprüfung von Notfallkonzepten im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren. Ohne diese Klausel lässt sich die Abstimmung nicht durchsetzen.

Die Rückfallebene aus AT 9

AT 9 Tz. 6 verlangt für Fälle unbeabsichtigter oder unerwarteter Beendigung, Handlungsoptionen auf ihre Durchführbarkeit zu prüfen und zu verabschieden. Die Erläuterung ergänzt: Existieren keine Handlungsoptionen, ist zumindest eine angemessene Berücksichtigung in der Notfallplanung erforderlich.

Das ist die Stelle, an der beide Themen formal miteinander verbunden sind – und sie funktioniert nur, wenn der Übergabepunkt zwischen Auslagerungsmanagement und Notfallmanagement definiert ist. In vielen Häusern ist er es nicht.

Auslöser und Kennzahlen

Wann ein Notfall vorliegt und wann nur eine Schlechtleistung, entscheidet eine vorher definierte Schwelle. Die Indikatoren dafür stammen aus derselben Quelle wie die laufende Leistungsüberwachung.

Unterschiede zwischen KPIs und KRIs

Prüfungsbefunde

Fehlende Abstimmung, ungetestete Pläne und ein nicht definierter Übergabepunkt sind wiederkehrende Feststellungen.

Typische Prüfungsfeststellungen

Die Themen im Einzelnen

Notfallmanagement zerfällt in mehrere Einzelfragen. Jeder Eintrag führt zu einem eigenen Beitrag.

Fazit

Notfallmanagement ist 2026 kein Thema mit einem Regelwerk mehr, sondern eines mit zwei.

  • AT 7.3 der MaRisk regelt das Notfallmanagement für Sachverhalte ohne IKT-Bezug; die IT-Anforderungen sind auf DORA verlagert.
  • Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne umfassen und auf plausiblen Szenarien beruhen.
  • RTO und RPO folgen aus der Auswirkungsanalyse, nicht aus der vorhandenen Technik.
  • Bei Auslagerungen kritischer oder wichtiger Funktionen sind abgestimmte Notfallkonzepte erforderlich.
  • Die Verantwortung liegt auf der Organebene – über AT 3 der MaRisk und über Art. 5 DORA.

Wer die Zuordnung je Szenario dokumentiert, erfüllt beide Regelwerke mit einem Prozess. Wer sie offenlässt, diskutiert in der Prüfung über Zuständigkeiten statt über Wirksamkeit.

Häufige Fragen

Wo regeln die MaRisk das Notfallmanagement?

In AT 7.3. Für Aktivitäten und Prozesse, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, ist Vorsorge durch ein Notfallkonzept zu treffen. Es muss Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne umfassen und auf plausiblen Szenarien und vernünftigen Annahmen beruhen.

Was hat sich mit der 9. MaRisk-Novelle geändert?

Die IT-bezogenen Anforderungen sind aus AT 7.2 herausgenommen und auf DORA verlagert. Damit bestehen zwei getrennte Stränge: das IKT-bezogene Notfallmanagement nach DORA und das übrige Notfallmanagement nach AT 7.3. Beide sind zu erfüllen, sauber abzugrenzen und zu dokumentieren.

Wozu dient die Business-Impact-Analyse?

Sie ermittelt, welche Aktivitäten und Prozesse zeitkritisch sind und welche Folgen ein Ausfall hätte. Aus ihrem Ergebnis leiten sich die Zielzeiten für Wiederanlauf und Datenwiederherstellung ab. Ohne Auswirkungsanalyse sind Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne nicht begründbar.

Was besagen RTO und RPO?

Die Recovery Time Objective ist die Zielzeit, innerhalb derer ein Prozess nach einer Störung wieder verfügbar sein soll. Die Recovery Point Objective gibt an, welcher Datenverlust maximal hinnehmbar ist. Beide Werte folgen aus der Auswirkungsanalyse und sind keine technische Festlegung der IT.

Welche Rolle spielen Dienstleister im Notfallmanagement?

Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen Institut und Auslagerungsunternehmen nach AT 7.3 über abgestimmte Notfallkonzepte verfügen. Abgestimmt heißt: aufeinander bezogen, nicht nur nebeneinander vorhanden.

Ist Notfallmanagement Aufgabe der Geschäftsleitung?

Ja. Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation liegt nach § 25a Abs. 1 KWG und AT 3 der MaRisk bei allen Geschäftsleitern gemeinsam. Für den IKT-Bereich weist Art. 5 DORA die Verantwortung ausdrücklich dem Leitungsorgan zu.

Quellen

Primärquellen zuerst. Je Eintrag ist angegeben, wofür die Quelle in diesem Beitrag einsteht.

Zwei Regelwerke, ein Notfallkonzept – und die Zuordnung fehlt? Zur Gegenüberstellung.

Notfallmanagement: AT 7.3 MaRisk und DORA im Überblick 2026