- Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
 - Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
 - Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
 - Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
 - Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
 - Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstiger Fremdbezug von Leistungen
 - Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
 - Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
 - Auslagerungen und Konzentrationsrisiken
 
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