Skip to main content

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Die Europäische Kommission hat das EU Package Anti Geldwäsche als Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Geplant ist Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird den Risiken aus technologischen Innovationen Rechnung getragen. Hierzu zählen virtuelle Währungen, stärker in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und der globale Charakter terroristischer Organisationen.

 

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Das vorgelegte EU package besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:

  • einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;
  • der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d. h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;
  • einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.

 

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

 

Aufbau einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (AMLA)

Ein zentraler Bestandteil ist die Schaffung einer neuen Behörde, die die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU verändern und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIU) verbessern soll. Die neue EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde wird als Zentralstelle die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet. Darüber hinaus wird die neue EU-Behörde AMLA laut Pressemitteilung der EU die zentralen Meldestellen bei der Verbesserung ihrer analytischen Kapazität, was illegale Finanzströme angeht, unterstützen und die zentralen Meldestellen zu einer wesentlichen Informationsquelle für die Strafverfolgungsbehörden machen.

Die neue Behörde erhält folgende Kompetenzen:

  • Aufbau eines einheitlichen Systems für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit gemeinsamen Aufsichtsmethoden und hohen Aufsichtsstandards;
  • Direkte Beaufsichtigung von in Mitgliedstaaten tätigen Finanzinstituten und Durchsetzung von Sofortmaßnahmen bei drohenden Risiken;
  • Beobachtung und Koordination der für die anderen Finanzunternehmen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden und Koordinierung der für Nicht-Finanzunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen. Ziel ist es auch grenzübergreifende illegale Finanzströme besser aufdecken zu können.

 

Die neue AMLA Behörde soll ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherstellen

Das neue EU package für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird detailliertere Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum UBO und zu den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen enthalten.

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Bestehende nationale Bankkontenregister sollen miteinander verknüpft werden, um den zentralen Meldestellen einen rascheren Zugriff auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer zu ermöglichen.

 

Vollständige Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Krypto-Sektor

Die EU Kommission stellt fest, daß nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen. Mit dem EU package gegen Geldwäsche sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter den CDD Vorschriften zur Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin zu 100 % nachverfolgt werden können. Anonyme Krypto-“Geldbörsen“ werden untersagt. Die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind damit vollumfänglich auf den Krypto-Sektor anzuwenden.

 

EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10 000 EUR

Hohe Barzahlungen stellen für Straftäter eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar. Aus diesem Grund hat die EU Kommission eine Barzahlungsobergrenze von 10 000 EUR vorgeschlagen. Solche Obergrenzen bestehen bereits in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten. Allerdings sind die Beträge unterschiedlich hoch. Mit diesem EU-weiten Limit werden hohe Barzahlungen begrenzt und Straftäter haben es schwerer schmutziges Geld zu waschen. Zusätzlich wird die Bereitstellung anonymer Krypto-“Geldbörsen“ untersagt.

 

Drittländer – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) gibt weltweite Länderempfehlungen aus. Wird ein Land von der FATF geführt, wird diese Einstufung von der EU übernommen. Künftig wird zwei der FATF-Einstufung entsprechende EU-Listen geben:

eine „schwarze“ Liste und eine „graue“ Liste.

Dieser Einstufung entsprechend wird die EU Maßnahmen treffen, die den Risiken des betreffenden Landes angemessen sind. Auch wird die EU nicht von der FATF gelistete Länder in ihre Listen aufnehmen können, wenn ihre eigene Bewertung ergibt, dass diese eine Bedrohung für das Finanzsystem der EU darstellen.

 

Zeitplan für die Umsetzung des EU packages – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Die genannten Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die künftige EU-Behörde AMLA dürfte 2024 operativ einsetzbar sein und kurz darauf mit der direkten Beaufsichtigung beginnen.

 

Hintergrund – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Der EU-Rahmen für die Geldwäschebekämpfung umfasst

die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen,

die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche,

die Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten, die Europäische Staatsanwaltschaft und

das europäische Finanzaufsichtssystem.

Chaticon