Was sind FinTechs?
Was sind FinTechs? Bei FinTechs handelt es sich nach Ansicht der BaFin um technologie-gestützte Innovationen im Finanzsektor, die neue Geschäftsmodelle, Anwendungen, Prozesse oder Produkte hervorbringen und die Finanzmärkte und Finanzinstitute sowie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, erheblich beeinflussen.
Auch die Träger dieser Technologien firmieren einzeln unter FinTechs. Eine Legaldefinition gibt es bislang nicht. Fintech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnis der BaFin erfordern.
Innovative Technologien wie Regtech-Anwendungen können Geldwäsche vorbeugen, indem sie Finanzunternehmen dabei helfen, Prozesse effizienter zu gestalten und regulatorische Anforderungen besser zu erfüllen.
Was sind FinTechs?
Bei Fintech handelt es sich nach Ansicht der BaFin um technologie-gestützte Innovationen im Finanzsektor, die neue Geschäftsmodelle, Anwendungen, Prozesse oder Produkte hervorbringen und die Finanzmärkte und Finanzinstitute sowie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, erheblich beeinflussen.
Zu den FinTechs zählen laut BaFin Journal 03-2019 auch Regtechs und Suptechs: Regtech-Anwendungen versprechen Finanzunternehmen effektive und effiziente Prozesse zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und haben daher in den vergangenen Jahren einen massiven Bedeutungszuwachs erfahren. Beinahe täglich gibt es Berichte über neue Ideen und Einsatzmöglichkeiten von Regtech im Finanzsektor. Als Treiber dieser Entwicklung werden insbesondere zunehmende regulatorische Anforderungen sowie der technologische Fortschritt genannt.
Schnittstellen von Regtech zu Suptech: Auch Aufsichtsbehörden könnten künftig vermehrt innovative Technologien bei ihrer täglichen Arbeit einsetzen. Hierbei handelte es sich jedoch um Suptech und nicht um Regtech. Ein sinnvolles Ineinandergreifen an den Schnittstellen von Regtech und Suptech könnte die Effektivität oder Effizienz technischer Lösungen auf beiden Seiten fördern.
FinTechs: Aufsichtsrecht und erlaubnispflichtige Geschäfte
Die Deutsche Bundesbank definiert den FinTechs wie folgt: Der Begriff „FinTech“ steht für die Kurzform der Bezeichnung „Financial Technology“ und ist bislang nicht legal definiert. Im Allgemeinen beschreibt dieser Begriff Unternehmen, die innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ in Zusammenhang stehende Anwendungssysteme anbieten. Hierbei handelt es sich zwar oft um sogenannte „Start-ups“, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch bereits etablierte Unternehmen können unter den Begriff „FinTech“ fallen. Thematisch deckt der Begriff „FinTech“ in seiner praktischen Verwendung eine Vielzahl verschiedener technologiebasierter Geschäftsmodelle ab, unter anderem – aber keineswegs beschränkt auf – Aktivitäten in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz, Distributed Ledger Technologie oder Schnittstellen in einer Open Banking-Umgebung.
Aufgrund des weiten Begriffsverständnisses unterliegt jedoch nicht jedes „FinTech“ dem aufsichtsrechtlichen Regime. Aufsichtsrechtliche Relevanz hat das Unternehmen immer dann, wenn es – unabhängig von der verwendeten Technologie – erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1a KWG sowie Zahlungsdienste gemäß § 1 Abs. 2 ZAG bzw. das E-Geld-Geschäft nach § 1a Abs. 2 ZAG.
Besonders junge Unternehmen können oftmals nicht einschätzen, ob ihr Geschäftsmodell einer Erlaubnis nach KWG bzw. ZAG bedarf. Die Bundesbank bietet hier zwar keine Beratungsleistungen an, jedoch kann bei Unsicherheiten die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, in deren Geschäftsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat, kontaktiert und das Erfordernis einer Antragstellung abgeklärt werden. Das Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte ohne eine entsprechende Erlaubnis wird strafrechtlich verfolgt.
Regtech
Regtech ist ein Kofferwort aus dem englischen Begriff „Regulatory Technology“. Wie bei Fintech geht es um den Einsatz von innovativer Technologie. Der Fokus liegt bei Regtech allerdings auf der von innovativen Technologien gestützten effektiveren und effizienteren Abbildung, Erfüllung und Dokumentation regulatorischer und aufsichtlicher Pflichten. Auch wenn Regtech vor diesem Hintergrund für eine Vielzahl an Wirtschaftsbereichen relevant sein könnte, soll für diesen Beitrag unter Regtech allein ‚Regtech für den Finanzsektor‘ verstanden werden.
Eine allgemeingültige Definition von Regtech gibt es nicht. Die Begriffsbestimmungen von Institutionen wie dem Finanzstabilitätsrat FSB, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ haben jedoch gemeinsam, dass sie Regtech als Anwendung innovativer Finanztechnologie durch beaufsichtigte Institute zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen definieren. Aufgrund der Unterstützung von Compliance-Anforderungen findet sich in der Literatur für Regtech zuweilen auch der Begriff Comptech.
Suptech – Was sind FinTechs?
Von Regtech abzugrenzen ist Suptech, ein Kofferwort aus „Supervisory Technology“. Suptech-Anwendungen unterstützen die Arbeit von Aufsichtsbehörden und können somit als Gegenstück zu Regtech verstanden werden.
Beispiele für Regtech- und Suptech-Anwendungen sind:
Compliancemanagement: zum Beispiel automatisierte Auswertungen regulatorischer Anforderungen, die Überwachung des Compliancestatus und Gap-Analysen und technisch gestützte Offenlegungen von Anteilseignerstrukturen
Risikomanagement: zum Beispiel automatisierte Warnungen und eingeleitete Gegenmaßnahmen basierend auf quantitativen Analysen, datengetriebene und automatisierte Kreditprüfungsverfahren und die technisch gestützte Generierung und Aggregation von Daten für Ad-hoc-Stresstests
Kundenverifizierung: zum Beispiel technisch gestützte Hintergrundchecks unter Verwendung alternativer Datenquellen und die Nutzung biometrischer Verfahren zur Identitätsprüfung
Betrugserkennung: zum Beispiel automatisierte Geldwäscheprüfungen und Aktivitäten- und Transaktionsüberwachung unter Verwendung von Verfahren des maschinellen Lernens
Die Teilnehmer haben auch folgende Seminare Geldwäscheprävention besucht….
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Basisseminar
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Aufbauseminar
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche & Fraud – Update
Seminar Geldwäschebeauftragter: Aufbauseminar – Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Leasing- & Factoring-Unternehmen
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Versicherungsunternehmen
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institut