Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken

Welche Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken sind zu beachten? Im Rahmen des Managements der operationellen Risiken nennt die EBA mehrere Unterkategorien, welche die zuständigen Behörden beim SREP berücksichtigen müssen. Hierzu gehören auch Auslagerungsrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken).   Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken Das

Auslagerung: Ausstiegsstrategien

Welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind bei Ausstiegsstrategien zu beachten? Bei der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen sollten Finanzinstitute und Zahlungsinstitute über eine dokumentierte Ausstiegsstrategie verfügen Diese müssen mit ihrer Auslagerungspolitik und den Plänen zur Geschäftsfortführung in Einklang stehen. Die EBA

Auslagerung: Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?

Auslagerung: Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?. Die EBA hat Leitlinien zur Auslagerung, EBA/GL/2019/02 25. Februar 2019 veröffentlicht. Die Institute und Zahlungsinstitute sollen laufend die Leistung des Dienstleisters hinsichtlich aller Auslagerungsvereinbarungen nach einem risikobasierten Ansatz überwachen. Einen Schwerpunkt dieser Kontrollen

Auslagerung: Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte

Welche Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte sind bei Auslagerungen zu vereinbaren? Auslagerung: Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte sind wesentliche Regelungsanforderungen der EBA. Bei Mehrmandanten-Dienstleistern gelten weitere spezielle Anforderungen. Bei der Durchführung von Prüfungen in einer Mehrmandantenumgebung sollte darauf

Auslagerung: Mindestanforderungen an Auslagerungsvereinbarungen

Welche Mindestanforderungen stellt die EBA an Auslagerungsvereinbarungen? Auslagerung: Mindestanforderungen an Auslagerungsvereinbarungen werden mit den EBA Leitlinien Auslagerungen geregelt. Die Rechte und Pflichten des Instituts, des Zahlungsinstituts und des Dienstleisters sollten eindeutig festgelegt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten sein. Die Auslagerungsvereinbarung