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Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität

Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität. Die BaFin hat mit Journal 06-2019 zwei aktuelle Warnmeldungen veröffentlicht:

  • BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
  • Keine Anwerbung von „BaFin-Testern“

 

Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität

 

Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität

Die BaFin hat mit Journal 06-2019 zwei aktuelle Warnmeldungen veröffentlicht:

  • BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
  • Keine Anwerbung von „BaFin-Testern“

 

BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen – Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität

Die BaFin weist mit Journal 06-2019 auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen. Danach werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.

Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen gewarnt. Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Laut BaFin und BKA agieren diese in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren. Wie können Sie sich gegen illegale Geldsammelstellen schützen? Sie können sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

 

Keine Anwerbung von „BaFin-Testern“ – Sonstige strafbare Handlungen: Organisierte Kriminalität

Die BaFin weist mit Journal 06-2019 nochmals darauf hin, dass sie keine Personen zur Eröffnung von Konten bei Kreditinstituten zu Testzwecken anwirbt.

Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter unter dem Namen der BaFin Personen per Telefon oder online kontaktiert haben. Die Täter haben die Personen aufgefordert, ein Testkonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen.

  • Zur Eröffnung des Testkontos im Rahmen eines Videooder Foto-Ident-Verfahrens sollen die angesprochenen Personen ihren Personalausweis zeigen bzw. ein Foto des Personalausweises und ein Selfie zur Verfügung stellen.
  • Das Konto soll dann in einem Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten getestet werden. Dafür wird den Testpersonen eine Vergütung versprochen.

Unter diesem Vorwand versuchen die unbekannten Täter, unter dem Namen der angesprochenen Personen ein Konto bei dem Kreditinstitut zu eröffnen. Es besteht der Verdacht, dass dieses anschließend für kriminelle Zwecke genutzt werden könnte.

 

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