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Auslagerung Compliance & Outsourcing: Effizienz steigern und rechtliche Vorgaben sicher umsetzen

Die Entscheidung zur Auslagerung der Compliance (häufig auch als Compliance Outsourcing bezeichnet) bietet Unternehmen die strategische Chance, regulatorische Vorgaben effizienter zu erfüllen und gleichzeitig wertvolle interne Ressourcen zu schonen. Doch wie bei jeder Neuorganisation müssen potenzielle Risiken und Herausforderungen sorgfältig abgewogen werden.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Auslagerung von Compliance-Aufgaben, beleuchtet die rechtlichen Anforderungen und bietet praxiserprobte Best Practices für ein erfolgreiches Outsourcing.

Outsourcing Compliance

Warum Compliance auslagern?

Die regulatorischen Anforderungen in stark regulierten Branchen wie Finanzen, Versicherungen oder dem Gesundheitswesen nehmen stetig zu. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, regulatorische Risiken zu minimieren, ohne das operative Tagesgeschäft zu lähmen.

Durch das Compliance Outsourcing an externe Experten profitieren Sie von entscheidenden Vorteilen:

  • Fachliche Expertise auf Abruf: Zugriff auf Spezialwissen (z. B. Geldwäsche, MaRisk, WpHG), das intern oft schwer vorzuhalten ist.

  • Kostenflexibilität: Umwandlung von fixen Personalkosten in variable, skalierbare Kosten durch externe Auslagerung.

  • Reaktionsschnelligkeit: Schnellere Anpassung an neue Gesetze durch spezialisierte Teams, die den Markt permanent screenen.


Risiken beim Outsourcing der Compliance

Trotz der Vorteile erfordert die Auslagerung der Compliance ein professionelles Management der damit verbundenen Risiken:

1. Verlust der Kontrolle Durch das Outsourcing geben Unternehmen operative Schritte ab. Ohne klare SLA (Service Level Agreements) und Überwachungsmechanismen besteht das Risiko, dass die Steuerung erschwert wird. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch immer bei der Geschäftsleitung.

2. Datenschutz und Datensicherheit Compliance-Arbeit erfordert den Umgang mit hochsensiblen Daten. Ein externer Dienstleister muss garantieren, dass Datenschutzvorgaben wie die DSGVO oder branchenspezifische Bankgeheimnis-Regeln strikt eingehalten werden.

3. Abhängigkeit vom Dienstleister Eine langfristige Partnerschaft kann Abhängigkeiten schaffen (Vendor Lock-in). Es ist essenziell, vertraglich vorzusorgen, um auch bei veränderten Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben.

4. Schnittstellen-Management Externe Anbieter bringen Fachwissen mit, kennen aber nicht immer die inoffizielle Unternehmenskultur. Dies kann zu Abstimmungsproblemen führen, wenn keine festen Ansprechpartner für die Auslagerung definiert sind.


Rechtliche Anforderungen bei der Auslagerung der Compliance

Das Compliance Outsourcing ist aufsichtsrechtlich streng geregelt, insbesondere im Finanzsektor (MaRisk AT 9). Unternehmen müssen sicherstellen, dass:

  • Ordnungsmäßigkeit: Alle regulatorischen Anforderungen (z. B. MaRisk, WpHG, GwG) lückenlos eingehalten werden.

  • Vertragsgestaltung: Verträge müssen klare Verantwortlichkeiten, Weisungsrechte und Kündigungsoptionen definieren.

  • Aufsichtspflicht: Die Überwachungsmöglichkeit des Unternehmens und der Aufsichtsbehörden (BaFin) über die ausgelagerten Prozesse muss uneingeschränkt bestehen bleiben.

Die BaFin schreibt zudem vor, dass Unternehmen eine detaillierte Risikoanalyse vor der Auslagerung durchführen müssen. Vertiefende Informationen zu den rechtlichen Fallstricken und Lösungen finden Sie in unserem Fachartikel: Outsourcing der Compliance: Risiken, rechtliche Anforderungen und Best Practices.


Best Practices für erfolgreiches Compliance-Outsourcing

1. Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters Ein kompetenter Partner für die Auslagerung der Compliance zeichnet sich aus durch:

  • Nachweisbare Expertise in Ihrer spezifischen Branche.

  • Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) für höchste Datensicherheit.

  • Transparente Kommunikation und etablierte Reporting-Standards.

2. Wasserdichte Verträge Regeln Sie eindeutig, welche Aufgaben übernommen werden, wie Eskalationswege aussehen und welche Haftung bei Regelverstößen greift. Mustervereinbarungen und Checklisten bietet hier das S+P Compliance Package.

3. Kontinuierliche Überwachung (Auslagerungscontrolling) Auch beim Compliance Outsourcing bleibt das Unternehmen in der Pflicht. Etablieren Sie regelmäßige Jour-Fixes, fordern Sie Quartalsberichte an und führen Sie Audits durch, um die Leistung des Dienstleisters zu validieren.

4. Schulung der Mitarbeiter Die Belegschaft muss wissen, an wen sie sich bei Compliance-Fragen wenden kann. Schulungen stellen sicher, dass Risiken intern erkannt und korrekt an den externen Dienstleister weitergeleitet werden.


Fallstudie: Erfolgreiche Auslagerung der WpHG-Compliance

Ein mittelständisches Wertpapierhaus entschied sich für das Compliance Outsourcing (Bereich WpHG) an S+P, um die steigenden Anforderungen der MiFID II effizienter zu erfüllen. Der Dienstleister übernahm nicht nur die laufende Überwachung und Beratung, sondern auch die Kommunikation mit der BaFin. Das Ergebnis: Eine deutliche Reduzierung der internen Arbeitsbelastung, Kostensenkung um 20 % und eine signifikant höhere Rechtssicherheit bei Sonderprüfungen.


Entscheidungshilfe: Passt die Auslagerung zu Ihrem Unternehmen?

Situation im Unternehmen Empfehlung Begründung
Kein interner Compliance Officer oder nur Teilzeitkapazitäten verfügbar. Outsourcing sinnvoll Externes Know-how schließt Haftungslücken sofort und stellt die Handlungsfähigkeit sicher.
Effizienzwunsch: Sie wollen Anforderungen ohne Reibungsverluste umsetzen. Outsourcing empfehlenswert S+P liefert sofort einsetzbare Tools, Prozesse und Schulungen („Plug & Play“).
Hohe Komplexität: Geschäftsmodell mit hohem Prüfungsaufwand. Strategische Partnerschaft Spezialisierte Betreuung auf hohem Niveau sichert komplexe Risiken ab.
Kontrollanspruch: Hoher Wert auf vollständige Präsenz vor Ort. Interne Lösung prüfen Hybride Modelle möglich: interne Koordination, externe Spezialisten für Nischenthemen.
Engpass: Kurzfristige Unterstützung nötig (z. B. Ausfall, Sonderprüfung). Temporäres Outsourcing Flexible On-Demand-Lösungen überbrücken Vakanzen sicher und effizient.

FAQ – Häufige Fragen zum Compliance-Outsourcing

  • Ist die Auslagerung der Compliance-Funktion aufsichtsrechtlich erlaubt?

    Ja, die Auslagerung ist grundsätzlich zulässig und wird insbesondere durch die MaRisk AT 9 geregelt.

    Wichtig: Die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verbleibt immer bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Übertragung der Haftung ist nicht möglich.

  • Welche konkreten Vorteile bietet das Outsourcing gegenüber einer internen Lösung?

    Outsourcing bietet wesentliche Vorteile:

    • Kostensicherheit statt hoher Fixkosten für Personal, Recruiting und Weiterbildung,
    • Zugang zu spezialisiertem Expertenwissen ohne interne Ressourcen aufzubauen,
    • Flexibilität bei Krankheit, Urlaub oder Auftragsspitzen.
  • Wie behalte ich die Kontrolle über ausgelagerte Prozesse?

    Die Kontrolle erfolgt durch ein strukturiertes Auslagerungscontrolling, bestehend aus:

    • vertraglich definierten Reportingpflichten,
    • regelmäßigen Jour-Fixes,
    • dem Recht auf jederzeitige Prüfung (Audit-Recht).

    Der externe Dienstleister muss transparent arbeiten und direkt an die Geschäftsleitung berichten.

  • Welche Compliance-Bereiche lassen sich auslagern?

    Folgende Bereiche können ausgelagert werden:

    • MaRisk-Compliance-Beauftragter,
    • Geldwäschebeauftragter,
    • WpHG-Compliance,
    • Interne Revision,
    • Informationssicherheitsbeauftragter (ISB).

    Diese Modelle sind branchenweit etabliert und praxisbewährt.

  • Wie wird der Datenschutz bei externen Dienstleistern gewährleistet?

    Seriöse Dienstleister arbeiten streng nach DSGVO und schließen eine Auftragsverarbeitung (AVV) ab.

    Achten Sie insbesondere auf:

    • Zertifizierungen wie ISO 27001,
    • Serverstandorte innerhalb der EU,
    • dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
  • Was passiert, wenn ich die Zusammenarbeit beenden möchte?

    Eine professionelle Auslagerung enthält immer eine Exit-Strategie.

    Diese regelt, wie:

    • Daten sicher zurückgeführt werden (Re-Sourcing),
    • Prozesse ohne Unterbrechung übergeben werden können,
    • ein Wechsel zu einem neuen Dienstleister erfolgt.

    Ziel: Business Continuity ohne Risiko oder Medienbruch.

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