- Die Institute sollten ihre Größe und interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäfte bei der Erarbeitung und Umsetzung interner Governanceregelungen berücksichtigen.
- Institute von erheblicher Bedeutung sollten über ausdifferenziertere Governanceregelungen verfügen, während kleine und weniger komplexe Institute einfachere Governanceregelungen einführen können.
- Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung der Anforderungen sollten die Institute und die zuständigen Behörden die folgenden Kriterien berücksichtigen:
- die Größe in Bezug auf die Bilanzsumme des Instituts und seiner Tochtergesellschaften im Anwendungsbereich des aufsichtlichen Konsolidierungskreis;
- der geografische Präsenz des Instituts und der Umfang seiner Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen;
- die Rechtsform des Instituts, einschließlich der Tatsache, ob das Institut zu einer Gruppe gehört, und gegebenenfalls die für die Gruppe vorgenommene Bewertung der Verhältnismäßigkeit;
- die Tatsache, ob das Institut börsennotiert ist oder nicht;
- die Tatsache, ob das Institut zur Verwendung von internen Modellen für die Messung der Kapitalanforderungen befugt ist (z. B. der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz – IRB-Ansatz);
- die Art der zugelassenen Tätigkeiten und Dienstleistungen des Instituts (siehe beispielsweise auch Anhang 1 der Richtlinie 2013/36/EU und Anhang 1 der Richtlinie 2014/65/EU);
- das zugrunde liegende Geschäftsmodell und die Strategie, die Art und Komplexität der Geschäftstätigkeiten und die Organisationsstruktur des Instituts;
- die Risikostrategie, die Risikoappetit und das tatsächliche Risikoprofil des Instituts, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der SREP-Kapital- und SREP-Liquiditätsbewertungen;
- die Beteiligungsverhältnisse und die Finanzierungsstruktur des Instituts;
- die Art der Kunden (z. B. Privat-, Unternehmenskunden, institutionelle Kunden, Kleinunternehmen, öffentliche Stellen) und die Komplexität der Produkte oder Verträge;
- die ausgelagerten Tätigkeiten und Vertriebskanäle sowie
- die bestehenden informationstechnischen Systeme (IT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der Auslagerung von Tätigkeiten in diesem Bereich.
Interne Governance: Verhältnismäßigkeit