GwG-Pflichten im Onlinehandel mit Edelmetallen: Was Du unbedingt wissen musst
Der Onlinehandel mit Edelmetallen boomt. Immer mehr Privatkunden kaufen Gold, Silber oder Platin bequem über Online-Plattformen. Doch gerade hier gelten besondere Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Viele Händler unterschätzen die Anforderungen – und riskieren empfindliche Bußgelder, wenn sie ihre Prozesse nicht anpassen.
In diesem Artikel erhältst Du eine praxisnahe Übersicht über die wichtigsten Regelungen für Edelmetallhändler im Onlinegeschäft, mit Fokus auf die relevanten Schwellenwerte, Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen.
Überblick: GwG-Pflichten im Onlinehandel mit Edelmetallen
Bereich | Regelung | Praktische Bedeutung |
---|---|---|
Anwendbarkeit | Barzahlungen ab 2.000 € (§ 10 Abs. 6a GwG), unbare Zahlungen ab 15.000 € (§ 10 Abs. 3 GwG) | Für reine Online-Zahlungen gilt nur die 15.000 €-Schwelle; Barzahlung nur bei Abholung relevant |
Schwellenwerte | 2.000 € (Barzahlung) und 15.000 € (unbare Zahlungen) | Darunter keine KYC-Pflicht, aber Monitoring erforderlich |
Verdachtsfälle | Unabhängig vom Betrag Sorgfaltspflichten & Verdachtsmeldung (§ 43 GwG) | Immer prüfen, z. B. bei ungewöhnlichen Bestellmustern oder falschen Angaben |
Risikomanagement | Angemessene Risikoanalyse & interne Kontrollen nachweisen (§ 4 GwG) | Monitoring aller Transaktionen, Mitarbeiterschulung & klare Prozesse |
Dokumentation | Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren (§ 8 GwG) | Kopien von Ausweisen, Transaktionsdaten & interne Prüfvermerke sichern |
1. Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten im Edelmetallhandel
Im klassischen stationären Edelmetallhandel ist die Sache klar: Ab 2.000 Euro Barzahlung greifen die verschärften Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 6a Nr. 1 Buchst. b GwG).
Doch was gilt im Onlinehandel?
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Typische Zahlungen online: Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder andere unbare Verfahren.
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Barzahlungen: Praktisch ausgeschlossen – außer ein Kunde bestellt online und zahlt bei Abholung in bar.
Das bedeutet: Für reine Onlinezahlungen greift nicht die 2.000-Euro-Schwelle, sondern die allgemeinen Regeln des § 10 Abs. 3 GwG.
2. Schwellenwerte im Onlinehandel mit Edelmetallen
Ein zentrales Thema sind die Schwellenwerte für KYC-Pflichten:
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Unbare Zahlungen: Die Sorgfaltspflichten (Kundenidentifikation, KYC) greifen erst ab 15.000 Euro pro Transaktion oder verbundenem Geschäft (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG).
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Barzahlungen bei Abholung: Hier gilt die 2.000-Euro-Grenze.
Praktische Konsequenz:
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Kauft ein Privatkunde im Online-Shop für 10.000 Euro und zahlt per Überweisung – keine Identitätsprüfung notwendig.
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Holt derselbe Kunde die Ware ab und zahlt 2.500 Euro in bar – KYC-Pflichten sofort auslösen.
3. Verdachtsfälle und Monitoringpflichten
Unabhängig von Beträgen und Zahlungsarten gilt: Bei Verdachtsmomenten müssen immer Sorgfaltspflichten erfüllt werden.
Das betrifft insbesondere:
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Ungewöhnlich hohe oder wiederkehrende Bestellmengen, die nicht zum Profil des Kunden passen.
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Falsche oder unvollständige Angaben bei der Bestellung.
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Gestückelte Bestellungen, die offensichtlich der Umgehung von Schwellenwerten dienen.
In solchen Fällen musst Du:
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Den Kunden identifizieren (KYC).
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Eine Risikoanalyse dokumentieren.
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Gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die FIU abgeben.
Wichtig: Der Verdacht zählt mehr als der Betrag. Selbst bei einer 500-Euro-Bestellung kann eine Meldung nötig sein.
4. Risiko- und Kontrollmanagement für Edelmetall-Onlinehändler
Das GwG verpflichtet Dich nicht nur zur Einhaltung der Schwellenwerte, sondern auch zur Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements.
Das umfasst:
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Risikobewertung Deines Geschäftsmodells (z. B. besondere Gefährdungslage im Edelmetallhandel).
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Interne Grundsätze und Kontrollen zur Erkennung verdächtiger Muster.
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Dokumentation aller Prüfungen und Entscheidungen.
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Regelmäßige Schulungen Deiner Mitarbeiter im Kundenservice und Zahlungsabwicklung.
Ein typischer Fehler vieler Händler: Sie konzentrieren sich ausschließlich auf die Betragsgrenzen und vergessen, dass auch bei geringeren Summen eine fortlaufende Überwachung verlangt wird.
5. Praktische Anwendung im Alltag
Um die Anforderungen richtig umzusetzen, kannst Du Dich an folgenden Szenarien orientieren:
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Fall 1 – Normaler Onlinekauf mit unbarer Bezahlung (z. B. Überweisung, PayPal, Kreditkarte) unter 15.000 Euro:
→ Keine Identifizierungspflicht, aber laufendes Monitoring notwendig. -
Fall 2 – Onlinekauf mit unbarer Bezahlung über 15.000 Euro:
→ Identifizierungspflicht (KYC), Dokumentation und Speicherung der Daten.
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Fall 3 – Onlinebestellung mit Abholung und Barzahlung über 2.000 Euro:
→ Sofortige KYC-Pflicht, Identifizierung mittels Ausweis. -
Fall 4 – Verdächtige Bestellung unabhängig vom Betrag:
→ KYC-Prüfung + ggf. Verdachtsmeldung.
6. Die Rolle der FIU und Verdachtsmeldungen
Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die zentrale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsfälle. Edelmetallhändler sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Verdachts unverzüglich eine Meldung abzugeben (§ 43 GwG).
Beispiele für meldepflichtige Verdachtsfälle im Edelmetall-Onlinehandel:
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Ein Neukunde bestellt regelmäßig kleine Mengen, die sich in Summe zu erheblichen Werten addieren.
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Ein Kunde zahlt über verschiedene Drittkonten.
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Bestellungen erfolgen auf Namen, die nicht mit den Zahldaten übereinstimmen.
Tipp: Entwickle klare Meldeprozesse und stelle sicher, dass Deine Mitarbeiter wissen, wie sie Verdachtsmomente erkennen und weiterleiten.
7. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Neben den Prüfpflichten verlangt das GwG, dass Du alle relevanten Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahrst (§ 8 GwG).
Dazu gehören:
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Kopien von Ausweisdokumenten bei KYC-Prüfungen.
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Aufzeichnungen über Transaktionen oberhalb der Schwellenwerte.
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Interne Vermerke über Verdachtsfälle und die getroffenen Maßnahmen.
Die BaFin legt in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen (Kapitel 4.2.1) ausdrücklich fest, dass die Dokumentation so ausgestaltet sein muss, dass ein sachverständiger Dritter die Prüfung nachvollziehen kann.
8. Tabelle: Überblick der Schwellenwerte im Edelmetall-Onlinehandel
Zahlungsweg | Schwellenwert Sorgfaltspflicht | Maßnahme |
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Barzahlung (Abholung) | ab 2.000 Euro | Identitätsprüfung (KYC) zwingend |
Unbare Zahlung (Überweisung, Kreditkarte, PayPal etc.) | ab 15.000 Euro | KYC-Pflicht ab Überschreiten des Schwellenwerts |
Verdacht auf Geldwäsche | unabhängig vom Betrag | KYC-Pflicht + ggf. Verdachtsmeldung an FIU |
9. Typische Fehler im Onlinehandel mit Edelmetallen
Viele Händler machen ähnliche Fehler – und setzen sich damit erheblichen Risiken aus:
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Schwellenwerte werden falsch angewendet: Manche wenden die 2.000-Euro-Grenze auch bei Onlinezahlungen an – falsch.
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Monitoring wird vernachlässigt: Transaktionen unterhalb der Schwellenwerte bleiben unüberwacht – unzulässig.
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Keine klare Prozessverantwortung: Unklare Zuständigkeiten im Team führen zu Lücken bei der Risikoerkennung.
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Unzureichende Mitarbeiterschulungen: Viele Mitarbeiter im Kundenservice wissen nicht, wie sie Auffälligkeiten erkennen.
10. Best Practices für Dich als Händler
Damit Du auf der sicheren Seite bist, solltest Du folgende Best Practices umsetzen:
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Klare Risikoanalyse: Dokumentiere, welche Risiken Dein Geschäftsmodell im Onlinehandel birgt.
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Prozesse automatisieren: Nutze Softwarelösungen, die Schwellenwerte überwachen und Auffälligkeiten melden.
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Schulungen durchführen: Sensibilisiere Dein Team regelmäßig für Geldwäsche-Risiken.
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Verdachtsmeldungen vorbereiten: Halte Standardformulare und Prozesse bereit, um schnell reagieren zu können.
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Regelmäßige interne Prüfungen: Kontrolliere mindestens jährlich, ob Deine Prozesse GwG-konform sind.
Fazit
Der Onlinehandel mit Edelmetallen ist nicht nur lukrativ, sondern auch risikobehaftet. Das GwG verpflichtet Dich als Händler zu klaren Sorgfaltspflichten, insbesondere im Hinblick auf Schwellenwerte und Verdachtsfälle.
Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
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2.000-Euro-Grenze bei Barzahlungen.
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15.000-Euro-Schwelle bei unbaren Onlinezahlungen.
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Verdachtsfälle immer prüfen und ggf. melden, unabhängig vom Betrag.
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Monitoring- und Dokumentationspflichten gelten immer.
Wenn Du diese Grundregeln beherzigst und ein starkes Risiko- und Kontrollmanagement etablierst, bist Du auf der sicheren Seite – und kannst Deinen Kunden ein transparentes und sicheres Einkaufserlebnis bieten.
FAQs zu GwG-Pflichten im Onlinehandel mit Edelmetallen
Bei unbaren Zahlungen wie Überweisung oder Kreditkarte gilt die KYC-Pflicht erst ab 15.000 € pro Transaktion oder verbundenem Geschäft. Bei Barzahlung im Rahmen einer Abholung greift die Pflicht schon ab 2.000 €.
Nein, unterhalb der Schwellenwerte besteht keine Pflicht zur Identifizierung. Allerdings musst du ein Monitoring betreiben und auffällige Muster dokumentieren.
Eine Verdachtsmeldung ist immer erforderlich, wenn Anzeichen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen – unabhängig vom Betrag oder der Zahlungsart.
Du musst alle relevanten Unterlagen, insbesondere Ausweiskopien und Transaktionsdaten, mindestens fünf Jahre aufbewahren (§ 8 GwG).
Ja, das GwG gilt auch im Onlinehandel. Bei unbaren Zahlungen sind die Sorgfaltspflichten aber erst ab 15.000 € relevant, es sei denn, es liegt ein Verdachtsfall vor.