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S+P Compliance | Geopolitische Compliance

China Orders 834 & 835: Compliance und Haftung 2026

Rechtsstand: September 2026 · Lesezeit: rund 13 Minuten · Zielgruppe: Vorstand, Geschäftsführung, Compliance, Geldwäschebeauftragte in Unternehmen mit China-Bezug

Seit April 2026 stehen europäische Sorgfaltspflicht und chinesisches Recht in offenem Konflikt: Was CSDDD und LkSG von Unternehmen verlangen, kann nach chinesischem Recht als Bedrohung der nationalen Sicherheit gelten. Für Compliance-Verantwortliche mit China-Bezug ist das keine abstrakte Rechtsfrage mehr, sondern eine konkrete Frage der persönlichen Haftung.

Management Summary

Am 7. und 13. April 2026 hat der chinesische Staatsrat zwei Verordnungen erlassen, die sofort und ohne Übergangsfrist in Kraft getreten sind: die Verordnung über die Sicherheit der Industrie- und Lieferketten (Order 834) und die Verordnung zur Bekämpfung unangemessener extraterritorialer Jurisdiktion (Order 835). Beide erweitern ein seit 2020 aufgebautes chinesisches Gegenmaßnahmenregime und richten sich ausdrücklich gegen ausländische Unternehmen und deren Compliance-Praxis.

Order 834 stellt lieferkettenbezogene Untersuchungen und Informationsbeschaffung durch ausländische Stellen in China unter einen nationalen Sicherheitsvorbehalt. Das kann klassische Lieferketten-Audits, ESG-Prüfungen und CSDDD-Sorgfaltsmaßnahmen erfassen. Order 835 schafft persönliche Haftungsrisiken für alle, die aus chinesischer Sicht ausländische extraterritoriale Regulierung „fördern oder daran mitwirken“ – etwa durch die Umsetzung westlicher Sanktionen.

Für Unternehmen mit China-Geschäft entsteht dadurch eine echte Pflichtenkollision: Handlungen, die nach europäischem Recht (CSDDD, LkSG, Sanktionsrecht) geboten sind, können nach chinesischem Recht sanktionsbewehrt sein, und umgekehrt. Vorstand, Geschäftsführung, Compliance und Geldwäschebeauftragte müssen diese Kollision aktiv managen und dokumentieren, nicht nur zur Kenntnis nehmen.

Inhalt dieses Beitrags

Was Order 834 und 835 konkret regeln

Order 834 (Sicherheit der Industrie- und Lieferketten) schafft einen ressortübergreifenden Arbeitsmechanismus, Schlüsselbereichslisten und ein System zur Überwachung von Lieferkettenrisiken. Zentral für ausländische Unternehmen ist Artikel 13: Er untersagt Untersuchungen oder Informationsbeschaffungen zu chinesischen Industrie- und Lieferketten durch ausländische Stellen, soweit diese gegen chinesische Vorschriften verstoßen. Die Formulierung ist weit gefasst und kann ESG-Audits, Lieferketten-Mapping und Vor-Ort-Inspektionen chinesischer Lieferanten erfassen.

Order 835 (Gegenmaßnahmen gegen unangemessene extraterritoriale Jurisdiktion) richtet sich gegen die Umsetzung ausländischer Rechtsvorschriften, die China als unangemessene extraterritoriale Einflussnahme wertet. Bereits am 15. Mai 2026 wandte das chinesische Justizministerium die Vorschrift erstmals an, als es die FSR-Ermittlungen der EU-Kommission gegen einen chinesischen Hersteller als „unangemessene extraterritoriale Jurisdiktionsmaßnahme“ einstufte. Die Verordnung verschärft auch die Haftung chinesischer Unternehmen und ihrer Leitungspersonen, die ausländische Muttergesellschaften bei der Umsetzung solcher Regulierung unterstützen.

Beide Verordnungen sind mit Veröffentlichung in Kraft getreten, ohne Übergangsfrist und ohne begleitende Ausführungsbestimmungen.

Das Sanktions-Dilemma zwischen EU und China

Für Unternehmen mit China-Bezug ergibt sich eine Situation, in der die Erfüllung einer Rechtsordnung die Verletzung der anderen nahelegt.

Handlung EU-Perspektive China-Perspektive
Lieferketten-Audit bei chinesischem ZuliefererGebotene Sorgfaltspflicht nach LkSG/CSDDD; Unterlassung kann Bußgelder auslösen.Kann nach Order 834 als unzulässige Informationsbeschaffung zur Lieferkettensicherheit gewertet werden.
Umsetzung westlicher Sanktionen gegen chinesische PartnerRechtlich verpflichtend im Rahmen des jeweiligen Sanktionsregimes.Kann nach Order 835 als Mitwirkung an unangemessener extraterritorialer Jurisdiktion gewertet werden.
Meldung ausländischer behördlicher AnordnungenKann Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten im Herkunftsland berühren.Wird von Order 835 als Melde-Erwartung an chinesische Stellen nahegelegt.
Unterlassung von Sorgfaltsmaßnahmen zur RisikovermeidungKann als Verstoß gegen LkSG/CSDDD-Sorgfaltspflichten gewertet werden.Reduziert das Risiko einer Einstufung als lieferkettenschädigende Untersuchung.

Die Tabelle veranschaulicht die Systematik der Pflichtenkollision; sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls oder anwaltliche Beratung zu chinesischem Recht.

Pflichten für C-Level, Compliance und Geldwäschebeauftragte

§ 91 Abs. 2 AktG, § 43 GmbHG

Vorstand und Geschäftsführung

Müssen ein System zur Früherkennung existenzbedrohlicher Risiken unterhalten und bewerten, ob die China-Strategie das Unternehmen der Gefahr von Enteignung oder Strafverfolgung aussetzt. Eine unreflektierte Fortführung bisheriger Praxis ohne dokumentierte Abwägung ist eine Pflichtverletzung.

§ 618 BGB

Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden

Vor Entsendungen oder Dienstreisen nach China muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, insbesondere wenn das Unternehmen zeitgleich restriktive Maßnahmen gegen chinesische Partner ergreift und dadurch das Risiko von Ausreisebeschränkungen für Mitarbeitende steigt.

§ 4 LkSG, Art. 5 CSDDD

Compliance-Funktion

Muss dokumentieren, wenn Prüfpflichten aufgrund chinesischer Vorschriften nicht erfüllbar sind, um gegenüber der BAFA oder anderen EU-Behörden die rechtliche Unmöglichkeit der Leistung geltend zu machen. Zusätzlich ist der Abfluss sensibler Industriedaten aus China zu kontrollieren.

§ 4, § 15 GwG

Geldwäschebeauftragte

Müssen die Risikoanalyse für China neu bewerten, da die Umsetzung westlicher Sanktionen dort nun rechtlich angreifbar sein kann. Zu scharf kalibrierte Filter, die chinesische Geschäftspartner fälschlich blockieren, bergen eigene Risiken nach Order 835.

Keine Übergangsfrist: was das bedeutet

WichtigBeide Verordnungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten: Order 834 am 7. April 2026, Order 835 am 13. April 2026. Es gibt keine Schonfrist, um interne Prozesse anzupassen. Jede Datenerhebung, jedes Audit und jede Sanktionsumsetzung seit diesen Daten fällt bereits unter das neue Regime.

Aus der Struktur der Verordnungen ergeben sich zusätzliche zeitliche Risiken: Bei behördlichen Untersuchungen nach Artikel 14 von Order 834 setzen chinesische Behörden häufig extrem kurze Reaktionsfristen von wenigen Tagen. Eine Listung auf der „Malicious Entity List“ kann jederzeit erfolgen, ohne vorhersehbaren Zeitplan, sobald aus chinesischer Sicht ein erheblicher Schaden für die eigenen Interessen festgestellt wird.

Action Plan für die Praxis

Ein klassisches Abhaken von Checklisten reicht angesichts der beidseitigen Rechtsrisiken nicht aus. Fünf Handlungsfelder stehen im Vordergrund.

  1. Dilemma-Protokoll etablieren

    Für jede relevante Compliance-Entscheidung dokumentieren, welche EU-Pflicht besteht, welche chinesische Vorschrift die Erfüllung erschwert, und wie die Abwägung ausgefallen ist. Das dient der Exkulpation im Rahmen der Business Judgment Rule.

  2. Datenfluss aus China kontrollieren

    IT-Systeme für China-Aktivitäten von übrigen Konzernnetzwerken trennen. Vor-Ort-Audits durch qualifizierte lokale Drittanbieter ersetzen, die eine Vorprüfung nach chinesischem Recht vornehmen, bevor aggregierte Ergebnisse nach Europa gemeldet werden.

  3. Reise-Risiken bewerten

    Verbindliche Freigabeprozesse und Gefährdungsbeurteilungen für China-Reisen einführen, insbesondere für Mitarbeitende in sanktions- oder auditnahen Funktionen.

  4. AML-Filter kalibrieren

    Sanktions- und Transaktionsscreening so einstellen, dass unnötige Fehlblockaden chinesischer Geschäftspartner vermieden werden, und Order 835 formal in die Risikoanalyse nach § 4 GwG integrieren.

  5. Strategisches De-Risking prüfen

    Alternative Lieferketten außerhalb Chinas und eine rechtliche Trennung chinesischer Tochtergesellschaften vom Mutterkonzern als mittel- bis langfristige Optionen bewerten.

Typische Schwachstellen mit Normbezug

Fünf wiederkehrende Befunde aus der Beratungspraxis rund um die neue China-Gegensanktionslage.

Order 834 Art. 13

Audits laufen unverändert weiter

Klassische Vor-Ort-Lieferketten-Audits werden fortgeführt, ohne die neue Einordnungsmöglichkeit als unzulässige Informationsbeschaffung zu berücksichtigen.

§ 4 LkSG

Kein Dilemma-Protokoll

Die Unmöglichkeit bestimmter Sorgfaltsmaßnahmen wird nicht dokumentiert, obwohl das für die Exkulpation gegenüber der BAFA entscheidend wäre.

§ 618 BGB

Reise-Freigaben fehlen

Dienstreisen nach China werden ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung genehmigt, obwohl das Risiko von Ausreisebeschränkungen gestiegen ist.

§ 4, § 15 GwG

Sanktionsfilter nicht überprüft

Die Risikoanalyse für China-Geschäft wurde seit April 2026 nicht aktualisiert, obwohl sich die rechtliche Bewertung des Landes grundlegend verändert hat.

§ 91 Abs. 2 AktG

China-Strategie nicht neu bewertet

Es liegt keine dokumentierte Geschäftsleitungsentscheidung vor, ob die bisherige China-Exposition angesichts der neuen Rechtslage weiterhin tragfähig ist.

Quick-Check: Ist Ihr Unternehmen auf das Sanktions-Dilemma vorbereitet?

Sieben Leitfragen zur Selbsteinschätzung. Gehen Sie die Liste durch und ordnen Sie Ihr Unternehmen anschließend anhand der Legende darunter ein.

Check Zentrale Fragestellung zur Haftungsvermeidung
Dilemma-Protokoll etabliert?
Wird jede Entscheidung zwischen EU-Pflichten und chinesischem Recht dokumentiert?
Datenfluss kontrolliert?
Ist sichergestellt, dass keine sensiblen Industriedaten unkontrolliert aus China abfließen?
Audit-Methodik angepasst?
Wurden klassische Vor-Ort-Audits durch rechtssichere lokale Prüfmechanismen ergänzt oder ersetzt?
Reise-Risiken bewertet?
Gibt es Freigabeprozesse und Gefährdungsanalysen für China-Reisen?
AML-Filter kalibriert?
Sind Sanktionsfilter so eingestellt, dass Fehlblockaden chinesischer Partner vermieden werden?
China-Strategie überprüft?
Wurde auf Geschäftsleitungsebene dokumentiert, ob die aktuelle China-Exposition tragfähig ist?
De-Risking initiiert?
Existieren alternative Lieferketten oder rechtliche Trennungen zur Reduktion der China-Abhängigkeit?

Einordnung im geopolitischen Compliance-Dilemma

Offen

Erhebliche rechtliche und operative Risiken ungeklärt

Teilweise

Dilemma erkannt, Schutzmaßnahmen unvollständig

Erfüllt

Dokumentierte Risikoabwägung und belastbare China-Strategie

Farbe ist hier kein alleiniger Informationsträger; jede Einstufung ist zusätzlich als Wort benannt.

No-Regret-Maßnahmen

Vier Schritte, die unabhängig von der weiteren Entwicklung der chinesischen Gegenmaßnahmen sinnvoll sind.

1. Dilemma-Protokoll als festen Prozess einführen

Jede relevante Compliance-Entscheidung mit China-Bezug systematisch dokumentieren, nicht nur im Streitfall rekonstruieren.

2. Risikoanalyse nach § 4 GwG aktualisieren

Die neue Rechtslage in China explizit in die bestehende Risikoanalyse und Sanktionsfilterlogik integrieren.

3. Reise- und Personalschutz verankern

Verbindliche Freigabeprozesse für China-Reisen einführen, insbesondere für Mitarbeitende in sanktions- und auditnahen Funktionen.

4. China-Exposition auf Geschäftsleitungsebene bewerten

Die Tragfähigkeit der aktuellen Lieferketten- und Investitionsstrategie in China regelmäßig und dokumentiert überprüfen.

Fazit: Aus zwei Rechtsordnungen wird ein Abwägungsproblem

Order 834 und 835 haben die Beziehung zwischen europäischer Sorgfaltspflicht und chinesischem Recht grundlegend verändert. Es gibt in vielen Konstellationen keine Handlung mehr, die beide Rechtsordnungen gleichzeitig vollständig erfüllt.

  • Beide Verordnungen sind seit April 2026 ohne Übergangsfrist in Kraft.
  • Order 834 stellt Lieferketten-Audits und Informationsbeschaffung unter einen nationalen Sicherheitsvorbehalt.
  • Order 835 schafft Risiken für alle, die aus chinesischer Sicht an ausländischer extraterritorialer Regulierung mitwirken.
  • Vorstand, Geschäftsführung, Compliance und Geldwäschebeauftragte müssen die Pflichtenkollision aktiv dokumentieren, nicht nur zur Kenntnis nehmen.
  • Ein Dilemma-Protokoll ist der zentrale Baustein für die Exkulpation im Rahmen der Business Judgment Rule.

Für Unternehmen mit China-Geschäft ist die entscheidende Frage nicht mehr, wie man beide Rechtsordnungen erfüllt, sondern wie man die verbleibende Risikoabwägung nachvollziehbar und belastbar dokumentiert.

Häufige Fragen

Was regeln die China Orders 834 und 835?+

Order 834 regelt die Sicherheit chinesischer Industrie- und Lieferketten und stellt Untersuchungen sowie Informationsbeschaffung durch ausländische Stellen unter einen nationalen Sicherheitsvorbehalt. Order 835 richtet sich gegen die Mitwirkung an aus chinesischer Sicht unangemessener extraterritorialer Jurisdiktion, etwa durch Umsetzung westlicher Sanktionen.

Gelten Übergangsfristen?+

Nein. Beide Verordnungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten: Order 834 am 7. April 2026, Order 835 am 13. April 2026. Es gibt keine Schonfrist zur Anpassung interner Prozesse.

Können klassische Compliance-Audits in China rechtlich riskant werden?+

Ja. Da Artikel 13 von Order 834 lieferkettenbezogene Informationsbeschaffung durch ausländische Stellen unter einen nationalen Sicherheitsvorbehalt stellt, können klassische Vor-Ort-Audits und ESG-Prüfungen im Einzelfall als unzulässige Untersuchung gewertet werden.

Welche Rolle spielt das Dilemma-Protokoll?+

Es dokumentiert für jede Compliance-Entscheidung, welche EU-Pflicht bestand, welches chinesische Recht die Erfüllung erschwerte, und wie die Abwägung ausfiel. Das dient der Exkulpation des Managements im Rahmen der Business Judgment Rule und der Begründung rechtlicher Unmöglichkeit gegenüber europäischen Aufsichtsbehörden.

Was bedeutet das für Geldwäschebeauftragte?+

Die Risikoanalyse für China-Geschäft muss neu bewertet werden, weil die Umsetzung westlicher Sanktionen dort rechtlich angreifbar sein kann. Gleichzeitig sollten Sanktionsfilter so kalibriert sein, dass chinesische Geschäftspartner nicht ohne triftigen Grund blockiert werden.

Welche strategischen Optionen gibt es langfristig?+

Der Aufbau alternativer Lieferketten außerhalb Chinas (Dual-Sourcing) und eine rechtliche Trennung chinesischer Tochtergesellschaften vom Mutterkonzern können die Abhängigkeit und das Durchgriffsrisiko auf das europäische Vermögen mittel- bis langfristig reduzieren.

Quellen

Amtliche chinesische Quellen zuerst, danach westliche Rechts- und Fachanalysen. Jede Angabe in diesem Beitrag ist gegen diese Quellen geprüft.

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Übersichtsgrafik mit vier Schmerzpunkten bei der Umsetzung der China Orders 834 und 835 und den jeweiligen Lösungen auf Leitungsebene: unverändert fortgeführte Audits, fehlendes Dilemma-Protokoll, fehlende Reise-Freigaben, nicht überprüfte Sanktionsfilter.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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