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11. März 2026

Sanktionen nach Art. 53 AMLD6: Wie teuer werden Verstöße?

Wie teuer werden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz ab 2026?

Mit der AMLD6 und den neuen RTS-Entwürfen der AMLA vom Februar 2026 steigen die Bußgelder auf bis zu 10 % des Jahresumsatzes oder 5 Mio. €. Entscheidend ist dabei die neue Kategorisierung der AMLA, die systemische Versäumnisse bei der Kundenaktualisierung (Art. 33 RTS) drakonisch bestraft.

Die AMLA übernimmt das Steuer: Der neue Sanktionskatalog der Compliance

Die europäische Geldwäscheaufsicht AMLA hat offiziell die Kontrolle übernommen und pünktlich zum Jahresauftakt 2026 die nächste Stufe der Regulierung gezündet. Mit dem Abschluss der Konsultationsverfahren zu den technischen Regulierungsstandards (RTS) am 9. März 2026 endet die Ära der regulatorischen Unverbindlichkeit in Europa endgültig.

Diese Standards bilden das operative Fundament für die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6). Im Zentrum der strategischen Aufmerksamkeit steht dabei insbesondere Artikel 53 der AMLD6. Hier definiert die AMLA nun das methodische Framework für Compliance-Versäumnisse: Die Einstufung der Schwere von Verstößen und die Berechnung der daraus resultierenden Geldbußen erfolgen künftig nach europaweit vereinheitlichten, harten Kriterien.

Dieser regulatorische Umbruch bringt einen fundamentalen Paradigmenwechsel mit sich:

  • Vom Intervall zum Risiko: Die Abkehr von starren Fünf-Jahres-Fristen bei der Kundenaktualisierung zugunsten eines dynamischen, risikobasierten Ansatzes gemäß Art. 33 des RTS-Entwurfs.

  • Management-Aufgabe: Ein operativer Kraftakt, der von der Geschäftsführung weit mehr als nur administratives „Abhaken“ verlangt.

  • Investitionsdruck: Strategische Weitsicht erfordert nun Investitionen in intelligente IT-Automatisierung und eine völlig neue Logik der internen Ressourcensteuerung.

Wer hier an der falschen Stelle spart, gerät schnell in die Mühlen einer Aufsicht, die systemische Versäumnisse künftig mit drastischen Zwangsgeldern (Periodic Penalty Payments) belegt. Da die Frist für Stellungnahmen gerade abgelaufen ist, ist die sofortige Analyse der Sanktionsmethodik für Institute nun überlebenswichtig, um das finanzielle Expositionsrisiko zu begrenzen.

[index]

FAQ: Sanktionen nach Art. 53 AMLD6 – Risiken, Fristen & Verantwortlichkeiten

  • Was ist das zentrale Ziel von Art. 53 AMLD6?

    Artikel 53 der Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) zielt darauf ab, die Sanktionsmechanismen europaweit zu vereinheitlichen. Die AMLA definiert hier das methodische „Preisschild“ für Compliance-Verstöße. Es geht weg von ermessensgeprägten nationalen Bußgeldern hin zu einer transparenten Kalkulationslogik, die sich an der Schwere des Verstoßes und dem systemischen Risiko orientiert.

  • Welche Fristen müssen Institute aktuell zwingend beachten?

    Die Zeitpläne sind extrem straff: Für die Konsultation zum Sanktionsregime endet die offizielle Frist bereits am 9. März 2026. Für die RTS zu Kundensorgfaltspflichten (CDD) und Geschäftsbeziehungen bleibt Zeit bis zum 8. Mai 2026. Zudem findet am 24. März 2026 eine wichtige öffentliche Online-Anhörung der AMLA statt.

  • Was ändert sich durch den Wegfall der 5-Jahres-Frist bei der CDD?

    Gemäß Art. 33 des RTS-Entwurfs wird die starre Fünf-Jahres-Frist zur Kundenaktualisierung durch einen dynamischen, risikobasierten Ansatz ersetzt. Das bedeutet: Überprüfungszyklen müssen nun individuell gesteuert werden. Dies erfordert von Instituten eine massive Investition in IT-Automatisierung, um Risikoprofile in Echtzeit zu überwachen.

  • Welche strategische Verantwortung trägt das C-Level?

    Die Geschäftsführung haftet verstärkt für die Ressourcensteuerung und Systemintegrität. Das Management muss sicherstellen, dass das Budget für die notwendige Technologieanpassung bereitsteht, um systemisches Versagen auszuschließen. Da die Sanktionsmethodik nun kalkulierbarer wird, steigt das finanzielle Expositionsrisiko bei Unterlassung direkt an.

  • Was verbirgt sich hinter der „Online-Registrierungs-Falle“?

    Nach Art. 19 Abs. 9 AMLR könnten Online-Registrierungen mit fortlaufendem Zugang künftig zwingend als Geschäftsbeziehung statt als Gelegenheitstransaktion eingestuft werden. Dies weitet die KYC-Pflichten massiv auf Nutzergruppen aus, die bisher unter niedrigen Schwellenwerten agierten, und erfordert eine Neukonzeption der Monitoring-Logik.

  • Wie verändert sich die Rolle des Compliance Officers?

    Der Compliance Officer wird zum strategischen Risikomanager der neuen Sanktionsmethodik. Er muss bewerten, wie Verstöße intern gewichtet werden, um bei AMLA-Prüfungen gewappnet zu sein. Zudem liegt das Fristenmanagement und die Koordination der Teilnahme an den europäischen Konsultationsverfahren in seinem Kernbereich.

  • Welche operativen Aufgaben kommen auf den Geldwäschebeauftragten zu?

    Geldwäschebeauftragte müssen die technischen Standards in die Praxis übersetzen. Dazu gehört die Identifizierung verbundener Transaktionen (Art. 3 RTS), die Anpassung der KYC-Software auf dynamische Intervalle und die Validierung von Sektor-Grenzwerten für Gelegenheitsgeschäfte.

  • Welche Sofortmaßnahmen sollten Institute jetzt ergreifen?

    1. Gap-Analyse Sanktionen: Abgleich interner Schweregrade mit den neuen AMLA-Kriterien.
    2. IT-Audit: Prüfung der KYC-Software auf Dynamisierungsfähigkeit.
    3. Finanz-Assessment: Kalkulation potenzieller Zwangsgelder durch den CFO.
    4. Stellungnahme: Letzte Chance zur Einflussnahme auf das Sanktionsregime nutzen.

  • Warum ist die Methodik zur Bußgeldberechnung so kritisch?

    Weil die AMLA hier einheitliche Multiplikatoren und Basisbeträge festlegt. Ein systemischer Fehler in der IT-Logik wird somit nicht mehr als Einzelfall, sondern als multiplizierbares Risiko gewertet, was die Gesamtsumme der Geldbußen drastisch in die Höhe treiben kann.

I. Fristenplan & Terminübersicht

1. Fristen für die Konsultation zu Sanktionen und Geldbußen

Diese betrifft den Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Einstufung der Schwere von Verstößen und zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640.

  • Interne Frist (VIB): Rückmeldungen von Mitgliedsunternehmen werden bis zum 3. März 2026 entgegengenommen.

  • Externe Frist (AMLA): Die offizielle Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9. März 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

2. Fristen für Kundensorgfaltspflichten (CDD) und Geschäftsbeziehungen

Dies umfasst die RTS-Entwürfe zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Art. 28 Abs. 1 AMLR) sowie zu Kriterien für Geschäftsbeziehungen und Schwellenwerte (Art. 19 Abs. 9 AMLR).

  • Interne Frist (VIB): Anmerkungen der Mitgliedsunternehmen zu beiden Papieren werden bis zum 27. April 2026 erbeten.

  • Externe Frist (AMLA): Die offizielle Einreichungsfrist bei der Behörde ist der 8. Mai 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

3. Termin für die öffentliche Anhörung

Online-Anhörung: Für den 24. März 2026 hat die AMLA eine öffentliche Online-Anhörung angekündigt, die sich speziell mit den Entwürfen zu Geschäftsbeziehungen und Kundensorgfaltspflichten befasst.

Diese neuen Maßstäbe in der EU-Geldwäscheprävention erfordern eine zeitnahe Prüfung, da insbesondere die Frist für das Sanktionsregime sehr kurz bemessen ist.

AMLA-Konsultationen 2026: Fristen und Anhörung

Überblick über interne und externe Fristen zu Sanktionen, Geldbußen, Kundensorgfaltspflichten und Geschäftsbeziehungen
sowie den Termin der öffentlichen Online-Anhörung

Themenbereich Inhalt / Hintergrund Fristen / Termin

Sanktionen und Geldbußen

RTS zu Schwere von Verstößen und Geldbußen

Dringend
Betrifft den Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Einstufung der Schwere von Verstößen und zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640. Interne Frist (VIB): Rückmeldungen von Mitgliedsunternehmen bis zum 3. März 2026.

Externe Frist (AMLA): Offizielle Einreichungsfrist endet am 9. März 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).
Sehr kurze Umsetzungsfrist

Kundensorgfaltspflichten (CDD)

Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

AMLR
Umfasst die RTS-Entwürfe zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Art. 28 Abs. 1 AMLR. Interne Frist (VIB): Anmerkungen bis zum 27. April 2026.

Externe Frist (AMLA): Offizielle Einreichungsfrist ist der 8. Mai 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

Geschäftsbeziehungen und Schwellenwerte

Kriterien für Geschäftsbeziehungen

Schwellenwerte
Betrifft die RTS-Entwürfe zu Kriterien für Geschäftsbeziehungen und Schwellenwerte gemäß Art. 19 Abs. 9 AMLR. Interne Frist (VIB): Anmerkungen bis zum 27. April 2026.

Externe Frist (AMLA): Offizielle Einreichungsfrist ist der 8. Mai 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

Öffentliche Online-Anhörung

AMLA-Konsultation zu CDD und Geschäftsbeziehungen

Anhörung
AMLA hat eine öffentliche Online-Anhörung angekündigt, die sich speziell mit den Entwürfen zu Geschäftsbeziehungen und Kundensorgfaltspflichten befasst. Termin: 24. März 2026

Format: Öffentliche Online-Anhörung

Einordnung

Bedeutung für die Praxis

Handlungsbedarf
Die neuen Maßstäbe in der EU-Geldwäscheprävention erfordern eine zeitnahe Prüfung und inhaltliche Bewertung durch betroffene Institute und Verbände. Besonders hervorzuheben ist, dass die Frist für das Sanktionsregime sehr kurz bemessen ist und daher vorrangig geprüft werden sollte.
Stand: März 2026 · © S+P Seminare

II. Pflichten für die verantwortlich Handelnden

1. C-Level (Geschäftsführung / Vorstände)

Die Geschäftsführung trägt die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße AML-Organisation. Die neuen RTS-Entwürfe fordern eine strategische Auseinandersetzung mit folgenden Punkten:

  • Ressourcensteuerung für den risikobasierten Ansatz: Da die pauschale Fünf-Jahres-Frist zur Datenaktualisierung durch einen risikobasierten Ansatz (Art. 33) ersetzt wird, muss das Management sicherstellen, dass ausreichend Budget und Technologie zur Verfügung stehen, um individuelle Risikoprofile dynamisch zu überwachen.

  • Haftungs- und Sanktionsmanagement: Die Konsultation zu Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 definiert die Schwere von Verstößen und die Berechnung von Geldbußen. Das C-Level muss das interne Kontrollsystem so ausrichten, dass systemische Fehler vermieden werden, da die AMLA hier klare Maßstäbe für hohe Sanktionen setzt.

  • Strategische Positionierung: Die Geschäftsführung sollte die Teilnahme an den Konsultationsverfahren (über Verbände wie den VIB) autorisieren, um die Interessen des Instituts bei der Ausgestaltung der finalen Standards zu wahren.



2. Compliance Officer

Der Compliance Officer steuert die Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen und die Schnittstelle zur Aufsicht:

  • Analyse der Sanktionsmethodik: Er muss bewerten, wie die neue Methode zur Festsetzung von Zwangsgeldern und Geldbußen das Risikoprofil des Unternehmens beeinflusst.

  • Fristenmanagement: Die Überwachung der extrem kurzen Einreichungsfristen – insbesondere der 9. März 2026 für das Sanktionsregime – liegt in seinem Verantwortungsbereich.

  • Teilnahme an Anhörungen: Die Koordination der Teilnahme an der öffentlichen Online-Anhörung der AMLA am 24. März 2026 zu Geschäftsbeziehungen und Sorgfaltspflichten ist eine Kernaufgabe.



3. Geldwäschebeauftragte (Anti-Money Laundering Officers)

Für den Geldwäschebeauftragten ergeben sich unmittelbar operative Anpassungspflichten für die tägliche Praxis:

  • Überarbeitung der CDD-Prozesse: Der Wechsel von einer starren zu einer risikobasierten Aktualisierung (Art. 33) erfordert eine Anpassung der internen Richtlinien für die Kundenüberprüfung (KYC).

  • Überwachung von Online-Diensten: Gemäß dem neuen RTS zu Art. 19 Abs. 9 AMLR muss geprüft werden, ob Online-Registrierungen, die fortlaufenden Zugang ermöglichen, künftig strikt als Geschäftsbeziehung (statt als Gelegenheitstransaktion) eingestuft und entsprechend intensiv überwacht werden.

  • Identifizierung verbundener Transaktionen: Es müssen Kriterien implementiert werden, um Transaktionen, die nach Art. 3 des RTS-Entwurfs als „verbunden“ gelten, zuverlässig zu erkennen.

  • Fachliche Stellungnahme: Er muss die interne Expertise bündeln und die Anmerkungen zu den Papieren bis zum 3. März bzw. 27. April 2026 an den VIB zuliefern.
AMLA · EU 2024/1640 · AMLR · RTS-Konsultation 2026

Handlungspflichten nach Rolle & Funktion

Neue RTS-Entwürfe — Interne Zuständigkeiten & Fristen

Alle Rollen C-Level Compliance Officer GW-Beauftragter
▣ C-Level — Geschäftsführung / Vorstand
🏢

Strategische Letztverantwortung für AML-Organisation

Ressourcensteuerung, Sanktionsmanagement, Autorisierung der Verbandsarbeit

Handlungsfeld Konkrete Pflicht Frist Priorität

Ressourcensteuerung

Art. 33 AMLR

Budget & Technologie für dynamische Risikoüberwachung sicherstellen. Ablösung der pauschalen 5-Jahres-Frist durch risikobasierten Ansatz erfordert Systeminvestition.

Laufend Strategisch

Haftungsmanagement

Art. 53 Abs. 10 RL 2024/1640

Internes Kontrollsystem anpassen, um systemische Fehler zu vermeiden. AMLA-Maßstäbe für Geldbußen-Berechnung in ICS-Bewertung integrieren.

09. Mrz 2026 Hoch

Strateg. Positionierung

VIB-Konsultation

Teilnahme am Konsultationsverfahren über VIB autorisieren. Interessen des Instituts bei Ausgestaltung finaler Standards sichern.

Intern Strategisch
◉ Compliance Officer
⚖️

Regulatorische Umsetzung & Aufsichtsschnittstelle

Sanktionsmethodik, Fristenmanagement, Koordination von Anhörungen

Handlungsfeld Konkrete Pflicht Frist Priorität

Sanktionsmethodik

Art. 53 Abs. 10

Neue Berechnungsmethode für Zwangsgelder und Geldbußen bewerten. Auswirkung auf Risikoprofil des Unternehmens analysieren.

09. Mrz 2026 Hoch

Fristenmanagement

VIB / AMLA

Einreichungsfristen überwachen — insbesondere 09. März 2026 (Sanktionsregime). Interne Rückmeldeprozesse koordinieren.

03. Mrz 2026 Hoch

Öffentliche Anhörung

AMLA Online-Hearing

Teilnahme koordinieren an AMLA-Anhörung zu Geschäftsbeziehungen und Sorgfaltspflichten.

24. Mrz 2026 Mittel
● Geldwäschebeauftragter (AMLO)
🔎

Operative Anpassungspflichten & KYC-Prozesse

CDD-Überarbeitung, Online-Dienste, verbundene Transaktionen, Fachstellungnahme

Handlungsfeld Konkrete Pflicht Frist Priorität

CDD-Prozesse

Art. 33 AMLR

Interne KYC-Richtlinien anpassen: Wechsel von starrer zu risikobasierter Aktualisierung der Kundenüberprüfung implementieren.

27. Apr 2026 Hoch

Online-Dienste

Art. 19 Abs. 9 AMLR

Online-Registrierungen prüfen: Laufende Zugänge als Geschäftsbeziehung statt Gelegenheitstransaktion einstufen und intensiv überwachen.

27. Apr 2026 Hoch

Verbundene Transakt.

Art. 3 RTS-Entwurf

Erkennungskriterien implementieren für Transaktionen, die gemäß RTS-Entwurf als „verbunden“ gelten.

27. Apr 2026 Mittel

Fachstellungnahme

VIB-Einreichung

Interne Expertise bündeln und Anmerkungen fristgerecht an VIB liefern: Sanktionen bis 03. März, CDD/Geschäftsbeziehungen bis 27. April 2026.

03. Mrz &
27. Apr
Hoch
C-Level Compliance Officer GW-Beauftragter Hoch Mittel Strategisch
AMLA-Konsultation · 09.02.2026

III. Problemschwerpunkte und Risikoübersicht

1. C-Level (Geschäftsführung / Vorstände)

AMLA · RTS-Konsultation 2026 · Übersicht 1 / 3

Risikoübersicht C-Level

Geschäftsführung / Vorstand — Haftungsverantwortung & Systemintegrität

🏢

C-Level — Geschäftsführung / Vorstand

Fokusverschiebung: von administrativen Pflichten hin zu direkter Haftungsverantwortung

Der Fokus verschiebt sich von rein administrativen Pflichten hin zu einer Haftungsverantwortung für die Ressourcensteuerung und Systemintegrität.

01 · Ressourcen

▲ Strategisch

Ressourcen-Gap bei der CDD

Art. 33 RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 AMLR

Abkehr von der starren 5-Jahres-Frist zugunsten eines risikobasierten Ansatzes: Überprüfungszyklen müssen individuell gesteuert werden.

Entscheidungsbedarf

Investition in automatisierte IT-Lösungen notwendig, um dynamische Intervalle ohne massiven Personalaufwuchs zu bewältigen.

02 · Exposition

▲ Kritisch

Finanzielles Expositionsrisiko

Art. 53 Abs. 10 AMLD6

AMLA legt methodische Standards für Höhe von Geldbußen und Schwere von Verstößen fest. Das „Preisschild“ für Compliance-Fehler wird kalkulierbarer — und potenziell teurer.

Handlungsbedarf

IKS so stärken, dass systemisches Versagen ausgeschlossen wird. Bußgeldrisiko in Risikoappetit und Kapitalplanung einpreisen.

⏱ Extern: 09. März 2026

03 · Einfluss

▲ Zeitkritisch

Zeitkritische strategische Einflussnahme

Sanktionsregime · VIB-Konsultation

Frist für das Sanktionsregime endet bereits am 9. März 2026 — kaum Spielraum für strategische Bewertung der Auswirkungen auf die Konzernhaftung.

Sofortmaßnahme

VIB-Teilnahme unmittelbar autorisieren. Rechtsabteilung und Compliance sofort mit Impact-Analyse beauftragen.

⏰ VIB-Intern: 03. März 2026
Kritisch Zeitkritisch Strategisch

Das C-Level rückt verstärkt in die Haftung für Ressourcensteuerung und Systemintegrität. Der risikobasierte Ansatz nach Art. 33 RTS erzwingt Investitionen in automatisierte Überwachungszyklen. Gleichzeitig erhöht die Standardisierung von Geldbußen nach Art. 53 AMLD6 das finanzielle Risiko. Angesichts der knappen Frist bis zum 9. März 2026 drängt die Zeit für eine strategische Absicherung massiv.

Für die Führungsebene verschiebt sich der Fokus von rein administrativen Pflichten hin zu einer Haftungsverantwortung für die Ressourcensteuerung und Systemintegrität.

  • Ressourcen-Gap bei der CDD (Art. 33 RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 AMLR): Die Abkehr von der starren Fünf-Jahres-Frist zugunsten eines risikobasierten Ansatzes bedeutet, dass Überprüfungszyklen nun individuell gesteuert werden müssen. Das C-Level muss entscheiden, ob in automatisierte IT-Lösungen investiert wird, um diese dynamischen Intervalle ohne massiven Personalaufwuchs zu bewältigen.

  • Finanzielles Expositionsrisiko (Art. 53 Abs. 10 AMLD6): Da die AMLA nun methodische Standards für die Höhe von Geldbußen und die Schwere von Verstößen festlegt, wird das „Preisschild“ für Compliance-Fehler kalkulierbarer, aber potenziell auch teurer. Das Management muss das interne Kontrollsystem (IKS) so stärken, dass systemisches Versagen ausgeschlossen wird.

  • Zeitkritische strategische Einflussnahme: Da die Frist für das Sanktionsregime bereits am 9. März 2026 endet, bleibt kaum Spielraum für eine strategische Bewertung der Auswirkungen auf die Konzernhaftung.

2. Compliance Officer

AMLA · RTS-Konsultation 2026 · Übersicht 2 / 3

Risikoübersicht Compliance Officer

Regulatorische Integration bei extrem knappen Fristen

⚖️

Compliance Officer

Neue Leitplanken ins Risikomanagement integrieren — während Brüssel extrem schnell tickt

Herausforderung: neue regulatorische Leitplanken in das bestehende Risikomanagement integrieren, während die Uhren in Brüssel extrem schnell ticken.

01 · Bewertung

▲ Kritisch

Bewertungsrisiko Sanktionen

Art. 53 Abs. 10 AMLD6

Neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern analysieren: Wie werden Verstöße intern gewichtet und bei einer Prüfung durch AMLA oder nationale Aufseher gewappnet zu sein?

Risiko

Ohne Neubewertung der internen Sanktionsschwellen besteht Gefahr einer Fehleinschätzung des eigenen Exposures gegenüber Aufsichtsbehörden.

⏱ Extern: 09. März 2026

02 · Koordination

▲ Kritisch

Koordinationsdruck & Fristenmanagement

VIB-Deadline · Sanktionspapier

Extrem kurze Antwortfristen: VIB-Deadline 3. März 2026 für das Sanktionspapier erfordert sofortige Priorisierung, um Interessen des Hauses noch einfließen zu lassen.

Koordinationspflicht

Interne Feedback-Runde sofort einberufen. Fachbeiträge von Legal, Risk und AMLO innerhalb von Tagen — nicht Wochen — einholen.

⏰ VIB-intern: 03. März 2026

03 · Schnittstelle

▭ Mittel

Schnittstellenmanagement Anhörung

AMLA Online-Hearing · 24. März 2026

Teilnahme an der öffentlichen Anhörung koordinieren, um Unklarheiten bei der Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen direkt gegenüber der AMLA zu adressieren.

Chance

Direkter Einfluss auf die finale Interpretation kritischer Definitionen wie Geschäftsbeziehung vs. Gelegenheitstransaktion.

🗓 Anhörung: 24. März 2026
Kritisch Mittel

Der Compliance Officer muss die Sanktionsmethodik gemäß Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 analysieren, um Prüfungsrisiken zu minimieren. Unter hohem Zeitdruck sind die Rückmeldefristen bis zum 3. März 2026 zu bewältigen. Zudem ist die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung am 24. März 2026 prozessual zu koordinieren.

Der Compliance Officer steht vor der Herausforderung, die neuen regulatorischen Leitplanken in das bestehende Risikomanagement zu integrieren, während die Uhren in Brüssel extrem schnell ticken.

  • Bewertungsrisiko Sanktionen (Art. 53 Abs. 10 AMLD6): Er muss die neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern analysieren und bewerten, wie Verstöße intern gewichtet werden, um bei einer Prüfung durch die AMLA oder nationale Aufseher gewappnet zu sein.

  • Koordinationsdruck (Fristenmanagement): Die extrem kurzen Antwortfristen (VIB-Deadline: 3. März 2026 für das Sanktionspapier) erfordern eine sofortige Priorisierung, um die Interessen des Hauses noch einfließen zu lassen.

  • Schnittstellenmanagement: Er muss die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung am 24. März 2026 koordinieren, um Unklarheiten bei der Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen direkt zu adressieren.

3. Geldwäschebeauftragter 

AMLA · RTS-Konsultation 2026 · Übersicht 3 / 3

Risikoübersicht Geldwäschebeauftragter

Anti-Money Laundering Officer (AMLO) — Operative Umsetzungsrisiken & KYC-Prozesse

🔎

Geldwäschebeauftragter (AMLO)

Operative „Übersetzungsarbeit“ technischer Standards in tägliche Prozesse

Schwerpunkt liegt auf der operativen Umsetzung: technische Standards in konkrete tägliche KYC- und Transaktionsmonitoring-Prozesse überführen.

01 · Online-Falle

▲ Kritisch

Die „Online-Registrierungs-Falle“

Art. 2 RTS zu Art. 19 Abs. 9 AMLR

Einstufung von Online-Diensten mit Registrierung als Geschäftsbeziehung statt Gelegenheitstransaktion droht massive Ausweitung der KYC-Pflichten für Nutzergruppen, die bisher unter niedrigeren Schwellenwerten agierten.

Operatives Risiko

Ohne Anpassung entstehen Lücken in der Identifizierungspflicht und erhöhtes Sanktionsrisiko bei Online-Produkten und digitalen Zugängen.

📄 VIB-Intern: 27. April 2026

02 · CDD-Umbau

▲ Kritisch

Prozessuale Umstellung der CDD

Art. 33 RTS-Entwurf · Art. 28 Abs. 2 AMLR

Wegfall der pauschalen Frist erfordert komplette Neukonzeption der Monitoring-Logik im KYC-System — inklusive korrekter Zuordnung der kontinuierlichen Überwachung gemäß Art. 26 Abs. 2 AMLR.

Systemischer Aufwand

KYC-System, Risikobewertungsmodelle und interne Richtlinien müssen parallel überarbeitet werden. Ressourcenintensiv.

📄 VIB-Intern: 27. April 2026

03 · Aggregation

▲ Hoch

Aggregationsrisiko verbundener Transaktionen

Art. 3 RTS zu Art. 19 Abs. 9 AMLR

Implementierung neuer Kriterien zur Identifizierung verbundener Transaktionen erfordert Anpassungen in der Transaktionsmonitoring-Systeme (TMS), um Umgehungstatbestände rechtssicher zu erkennen.

IT-Koordination

TMS-Regeln und -Schwellenwerte mit IT und Datenstrategie abstimmen. Gefahr von False Positives und Negatives bis zur Kalibrierung.

📄 VIB-Intern: 27. April 2026
Kritisch Hoch

IV. Maßnahmenkatalog

1. Sofortmaßnahmen. Sanktionsregime & Methodik

Fokus: Risikominimierung angesichts der AMLA-Frist am 09. März 2026 bezüglich Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640.

  • Gap-Analyse Sanktionen: Abgleich der internen Schweregrad-Einstufung von Verstößen mit den neuen AMLA-Kriterien zur Bußgeldberechnung.

    Verantwortung: Compliance Officer

  • Ad-hoc Statement & Autorisierung: Finale Freigabe einer Stellungnahme direkt an die AMLA, um Einfluss auf die methodische Festsetzung von Geldbußen zu nehmen.

    Verantwortung: C-Level (Vorstand)

  • Finanzielles Risiko-Assessment: Kalkulation potenzieller Belastungen durch die neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern.

    Verantwortung: CFO / Compliance Officer

2. Strategisch Anpassung: Kundensorgfaltspflichten (CDD)

Fokus: Umstellung auf den risikobasierten Ansatz gemäß Art. 33 des RTS-Entwurfs zu Art. 28 Abs. 1 AMLR.

  • System-Audit KYC-Software: Prüfung der technischen Fähigkeit, von starren 5-Jahres-Zyklen auf dynamische, risikobasierte Überprüfungsintervalle umzustellen.

  • Verantwortung: Geldwäschebeauftragter (AML Officer) / IT-Leitung

  • Richtlinien-Update (Monitoring): Neufassung interner Richtlinien zur kontinuierlichen Überwachung unter Einbeziehung von Art. 26 Abs. 2 AMLR.

Verantwortung: Compliance Officer

Ressourcen- & Budgetplanung: Freigabe von Mitteln für die technische Automatisierung der Datenaktualisierung, um den manuellen Aufwand zu begrenzen.

Verantwortung: C-Level (Vorstand)

3. Operative Umsetzung: Geschäftsbeziehung & Monitoring

Fokus: Identifizierung digitaler Geschäftsbeziehungen und verbundener Transaktionen nach Art. 19 Abs. 9 AMLR.

  • Klassifizierungs-Check Online-Dienste: Identifikation von Registrierungen mit fortlaufendem Zugang, die künftig zwingend als Geschäftsbeziehung gelten.

    Verantwortung: Geldwäschebeauftragter (AML Officer)

  • Update Transaktionsmonitoring (TMS): Implementierung der Kriterien nach Art. 3 des RTS-Entwurfs zur Erkennung „verbundener Transaktionen“.

    Verantwortung: IT-Abteilung / Geldwäschebeauftragter

  • Schwellenwert-Validierung: Abgleich der Sektor-Grenzwerte für gelegentliche Transaktionen mit den neuen AMLR-Anforderungen.

    Verantwortung: Geldwäschebeauftragter (AML Officer)
AMLA · EU 2024/1640 · AMLR · RTS-Konsultation 2026

Interner Maßnahmenplan — RTS-Umsetzung

Drei Handlungsphasen · Sofortmaßnahmen bis strategische Umsetzung · Verantwortlichkeiten

1

↯ Sofortmaßnahmen

Sanktionsregime & Methodik

Risikominimierung · Art. 53 Abs. 10 RL (EU) 2024/1640

⏱ Frist: 09. März 2026
# Maßnahme Beschreibung Verantwortung
1.1

Gap-Analyse Sanktionen

Art. 53 Abs. 10 AMLD6

Abgleich der internen Schweregrad-Einstufung von Verstößen mit den neuen AMLA-Kriterien zur Bußgeldberechnung.

⚖ Compliance
1.2

Ad-hoc Statement & Autorisierung

AMLA-Stellungnahme

Finale Freigabe einer Stellungnahme direkt an die AMLA, um Einfluss auf die methodische Festsetzung von Geldbußen zu nehmen.

☁ C-Level
1.3

Finanzielles Risiko-Assessment

Zwangsgelder-Methodik

Kalkulation potenzieller Belastungen durch die neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern.

CFO ⚖ Compliance
2

↘ Strategische Anpassung

Kundensorgfaltspflichten (CDD)

Risikobasierter Ansatz · Art. 33 RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 AMLR

📄 VIB: 27. April 2026
# Maßnahme Beschreibung Verantwortung
2.1

System-Audit KYC-Software

Art. 33 RTS-Entwurf · Art. 28 Abs. 1 AMLR

Prüfung der technischen Fähigkeit, von starren 5-Jahres-Zyklen auf dynamische, risikobasierte Überprüfungsintervalle umzustellen.

🔎 AMLO 💻 IT
2.2

Richtlinien-Update Monitoring

Art. 26 Abs. 2 AMLR

Neufassung interner Richtlinien zur kontinuierlichen Überwachung unter Einbeziehung von Art. 26 Abs. 2 AMLR.

⚖ Compliance
2.3

Ressourcen- & Budgetplanung

Technische Automatisierung

Freigabe von Mitteln für die technische Automatisierung der Datenaktualisierung, um den manuellen Aufwand zu begrenzen.

☁ C-Level
3

⚙ Operative Umsetzung

Geschäftsbeziehungen & Monitoring

Digitale Geschäftsbeziehungen & verbundene Transaktionen · Art. 19 Abs. 9 AMLR

📄 VIB: 27. April 2026
# Maßnahme Beschreibung Verantwortung
3.1

Klassifizierungs-Check Online-Dienste

Art. 2 RTS · Art. 19 Abs. 9 AMLR

Identifikation von Registrierungen mit fortlaufendem Zugang, die künftig zwingend als Geschäftsbeziehung gelten.

🔎 AMLO
3.2

Update Transaktionsmonitoring (TMS)

Art. 3 RTS-Entwurf

Implementierung der Kriterien nach Art. 3 RTS-Entwurf zur Erkennung „verbundener Transaktionen“.

💻 IT 🔎 AMLO
3.3

Schwellenwert-Validierung

AMLR-Grenzwerte · Sektoren

Abgleich der Sektor-Grenzwerte für gelegentliche Transaktionen mit den neuen AMLR-Anforderungen.

🔎 AMLO
☁ C-Level ⚖ Compliance 🔎 AMLO CFO 💻 IT
AMLA-Konsultation · 09.02.2026

Quick-Check: RTS-Umsetzung – Maßnahmenplan & Verantwortlichkeiten

Check Zentrale Fragestellung zur RTS-Umsetzung
Sanktionsmethodik intern abgeglichen?
Wurden die internen Schweregrad-Einstufungen von Verstößen bereits mit den neuen AMLA-Kriterien zur Bußgeldberechnung verglichen?
Stellungnahme autorisiert?
Ist die finale Freigabe einer Stellungnahme an die AMLA organisatorisch vorbereitet und auf C-Level-Ebene entschieden?
Finanzielles Risiko bewertet?
Liegt eine belastbare Einschätzung zu potenziellen Zwangsgeldern und finanziellen Auswirkungen der neuen Methodik vor?
KYC-System auf risikobasierte Intervalle vorbereitet?
Ist technisch geprüft, ob die KYC-Software starre 5-Jahres-Zyklen durch dynamische, risikobasierte Überprüfungen ersetzen kann?
Monitoring-Richtlinien aktualisiert?
Wurden interne Vorgaben zur kontinuierlichen Überwachung unter Einbeziehung von Art. 26 Abs. 2 AMLR überarbeitet?
Budget und Ressourcen freigegeben?
Sind Mittel für technische Automatisierung und Datenaktualisierung eingeplant, um manuellen Zusatzaufwand zu begrenzen?
Digitale Geschäftsbeziehungen richtig klassifiziert?
Wurden Online-Dienste mit fortlaufendem Zugang identifiziert, die künftig als Geschäftsbeziehung einzustufen sind?
TMS auf verbundene Transaktionen angepasst?
Sind die Kriterien aus Art. 3 RTS-Entwurf zur Erkennung verbundener Transaktionen bereits im Monitoring berücksichtigt?
Schwellenwerte validiert?
Wurden die sektoralen Grenzwerte für gelegentliche Transaktionen mit den neuen AMLR-Anforderungen abgeglichen?
Verantwortlichkeiten klar zugeordnet?
Sind Compliance Officer, C-Level, CFO, AML Officer und IT mit konkreten Aufgaben, Fristen und Entscheidungswegen benannt?

🚦 Einordnung zur RTS-Umsetzung

ROT
Hoher Handlungsdruck und erhöhtes Umsetzungsrisiko
GELB
Teilweise vorbereitet, aber mit offenen Umsetzungsfeldern
GRÜN
Verantwortlichkeiten und Maßnahmen sind belastbar aufgesetzt

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