Proportionale Aufsicht: Was deutsche Banken vom Schweizer KBR-Modell lernen können
Kleine, risikoarme Banken leiden im deutschen Aufsichtsrahmen unter Vorgaben, die primär für international tätige Großbanken entwickelt wurden. Die regulatorische Komplexität wächst – echte Proportionalität bleibt dagegen oft unklar und unsystematisch.
Das Ergebnis: hohe Fixkosten, steigender Compliance-Aufwand und zunehmender Wettbewerbsdruck bei begrenztem zusätzlichem Stabilitätsgewinn.
Die Schweiz geht mit dem Kleinbankenregime einen anderen Weg: Wer deutlich höhere Kapital- und Liquiditätspuffer vorhält und strenge qualitative Kriterien erfüllt, erhält spürbare regulatorische Erleichterungen. Ein freiwilliges Opt-in-Modell mit klaren Eintrittsschwellen – und echter Entlastungswirkung.
Für Deutschland stellt sich somit die grundlegende Frage: Braucht es ein strukturiertes Proportionalitätsregime nach dem Schweizer Vorbild?
Schweizer Kleinbankenregime (KBR) – Fachlicher Überblick
Analyse der Grundmechanik, Voraussetzungen, regulatorische Vorteile und strategische Zielkonflikte.
| Analyse-Schwerpunkt | Konzept & Ziele (Modell Schweiz) | Strategischer Transfer & Implikationen (DE) |
|---|---|---|
| 1. Zielsetzung & Logik | Regulatorische Vereinfachung als Belohnung für Stabilität. Fokus auf Beseitigung des „One-size-fits-all“-Ansatzes und Verschlankung des Meldewesen bei risikoarmen Instituten. | Etablierung einer „Regulatory Sandbox“ für robuste Institute. Transformation der Regulierung von einer Last hin zu einem strategischen Asset und Gütesiegel für Resilienz. |
| 2. Vorteil, wenn man Schweitzer Modell überträgt | Erhöhte Sicherheit durch Leverage Ratio (≥ 8 %) als unrisikogewichteter Anker. Massive Liquiditätspuffer zur Absicherung makroökonomischer Verwerfungen ohne Staatshilfe. | Freisetzung knapper Fachkräfte von administrativen EU-Templates hin zur strategischen Steuerung (ESG, Digitalisierung). Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. |
| 3. Implementierung & Hürden | Freiwilliges Opt-in für kleine, nicht komplexe Institute (Kat. 4/5) mit tadelloser Aufsichtshistorie und einfachem Geschäftsmodell. | Rechtssichere Interoperabilität mit SNCI-Status (Art. 4 CRR) notwendig. Nutzung nationaler Spielräume (KWG/MaRisk) zur Vermeidung von „Gold-Plating“. |
| 4. Würdigung & Risiken | Erhalt der Bankenvielfalt durch Senkung regulatorischer Fixkosten. Erfolg bei ca. 60 Instituten mit robuster Stabilität bestätigt. | Neuralgische Punkte: „Kapitalfalle“ (RoE-Druck), Marktfragmentierung (IT-Compliance im Verbund) sowie Haftungsrisiken bei Systemwechsel (Pfadabhängigkeit). |
2. Vorteil, wenn man Schweitzer Modell überträgt
3. Implementierung & Hürden
4. Würdigung & Risiken
Hinweis: Diese Übersicht analysiert die Übertragbarkeit des Schweizer Modells auf die deutsche Aufsichtspraxis.
Schweizer Kleinbankenregime (KBR) – FAQ
Häufige Fragen zu den strategischen Vorteilen, Implementierungspfaden und kritischen neuralgischen Punkten bei einer Übertragung auf Deutschland.
1) Welchen strategischen Vorteil bietet das KBR gegenüber dem herkömmlichen Proportionalitätsprinzip?
Im Gegensatz zur passiven Einstufung fungiert das KBR als aktives Privileg und Gütesiegel. Institute signalisieren durch die Erfüllung restriktiver Kriterien eine intrinsische Risikoresistenz. Dies ermöglicht einen Paradigmenwechsel hin zu einer effizienteren, systemischen Aufsicht, die das regulatorische Profil in ein strategisches Asset transformiert und die Governance-Struktur nachhaltig entlastet.
2) Wie unterstützt das Regime Institute im Kampf gegen den Fachkräftemangel?
Durch die Reduktion der Reporting-Granularität und den Verzicht auf komplexe EU-Templates werden hochqualifizierte Köpfe in Compliance und Risikomanagement entlastet. Diese freiwerdenden Kapazitäten können gezielt in die echte Steuerung, die Analyse von ESG-Risiken und die Begleitung der digitalen Transformation investiert werden, wodurch die Kontrollfunktionen vom Kostentreiber zum Business-Partner avancieren.
3) Inwiefern entsteht durch das KBR ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Großbanken?
Während systemrelevante Institute unter enormen Compliance-Overheads leiden, gewinnen KBR-Institute durch die proportionale Anwendung der MaRisk- und CRR-Vorgaben an operativer Geschwindigkeit zurück. Die verringerte regulatorische Dichte verkürzt die Time-to-Market für neue Produkte und optimiert die Cost-Income-Ratio, was die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber FinTechs und Neobanken stärkt.
4) Wie lässt sich ein deutsches KBR rechtssicher mit EU-Recht (SNCI-Status) vereinbaren?
Die Etablierung erfordert eine präzise Interoperabilität mit dem SNCI-Status gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR. Das KBR könnte dabei als qualitativ hochwertiges Opt-in-Segment oberhalb der EU-Mindestanforderungen fungieren, indem Deutschland nationale Ermessensspielräume in der CRD VI sowie innerhalb der MaRisk und des KWG konsequent nutzt (Reverse Gold-Plating).
5) Welche Rolle spielen die BaFin und die Bundesbank bei der operativen Entlastung?
Eine spürbare Entlastung erfordert eine Neujustierung des SREP-Verfahrens. Die Aufseher müssten ein vereinfachtes Verfahren etablieren, das reduzierte Meldeanforderungen wie COREP/FINREP-Light direkt integriert und die Prüfungsintensität sowie die Zyklen nach § 44 KWG signifikant reduziert, sofern die hohe Eigenmitteladäquanz als primärer Risikoindikator dient.
6) Was verbirgt sich hinter dem neuralgischen Punkt der sogenannten Kapitalfalle?
Die Forderung nach einer deutlich erhöhten Leverage Ratio (z. B. 8 %+) schafft ein Spannungsfeld zur Pflicht des Vorstands, die Eigenkapitalrentabilität zu optimieren. Aus Compliance-Sicht besteht das Risiko, dass sinkende Margen Anreize für riskantere Geschäfte außerhalb der Leitplanken schaffen, deren Entdeckung den sofortigen Entzug des KBR-Status und hohe Re-Implementierungskosten zur Folge hätte.
7) Welche juristischen Gefahren bestehen bei Fusionen in einem zweigeteilten Markt?
Bei Fusionen zwischen KBR-Instituten und Vollregime-Banken müssen Compliance-Frameworks unter hohem Zeitdruck harmonisiert werden, was Rechtsunsicherheit bei der Integration der Risikomanagementsysteme erzeugt. Zudem kann eine regulatorische Zweiklassengesellschaft den Verbundzusammenhalt und die einheitliche Auslegung von Gruppen-Standards gefährden.
8) Welche Haftungsrisiken ergeben sich für den Vorstand während der Umstellungsphase?
Da das KBR ein Opt-in-Regime ist, trägt der Vorstand das persönliche Haftungsrisiko für die Wirtschaftlichkeit der Entscheidung. Sollten die erhofften Effizienzgewinne ausbleiben oder während der Transitionsphase temporäre Kontrolldefizite in der MaRisk-Struktur auftreten, gerät die Geschäftsleitung in die direkte Verantwortung für die operative Resilienz.
Das Ziel des Schweizer Kleinbankenregimes folgt einer klaren Logik: Regulatorische Vereinfachung als Belohnung für strukturelle Stabilität.
1. Konsequente Proportionalität (Effizienzsteigerung)
Das Hauptziel ist die Beseitigung des „One-size-fits-all“-Ansatzes. Das KBR will kleine, risikoarme Institute von administrativen Aufgaben entlasten, die keinen direkten Sicherheitsgewinn bringen.
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Weniger Bürokratie: Wegfall komplexer Berechnungen für Kreditrisiken oder Marktrisiken. Durch den Verzicht auf hochgradig granulare Datenabfragen wird die IT-Infrastruktur der Bank massiv entlastet und die Fehleranfälligkeit im Meldewesen reduziert. Dies ermöglicht eine Verschlankung der Prozesse, da die regulatorische Dokumentation wieder dem tatsächlichen Risikogehalt des Geschäftsmodells entspricht. In der Folge sinken sowohl die externen Prüfungskosten als auch der Zeitaufwand für die Koordination mit der Aufsicht spürbar.
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Ressourcenfokus: Banken sollen ihre knappen Fachkräfte (Compliance, Risiko) für die echte Kundenberatung und lokale Marktsteuerung einsetzen, statt für das Ausfüllen von EU-Templates. Hochqualifizierte Mitarbeiter werden von repetitiven Reporting-Aufgaben befreit und können ihre Expertise wieder in die proaktive Risikofrüherkennung und strategische Beratung einbringen. Dies steigert nicht nur die Arbeitgeberattraktivität des Instituts im Wettbewerb um Talente, sondern sichert auch die Qualität der Kreditentscheidungen vor Ort. Letztlich wird die Compliance-Funktion so wieder zu einem echten Business-Partner statt zu einem reinen Kostentreiber.
2. Erhöhung der strukturellen Resilienz (Sicherheit)
Das Regime ist kein „Freifahrtschein“ zur Deregulierung. Das Ziel ist ein höheres Sicherheitsniveau durch einfachere, aber härtere Kennzahlen.
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Leverage Ratio als Anker: Anstatt risikogewichteter Modelle zählt die unrisikogewichtete Eigenkapitalquote (meist deutlich über 8 %). Diese Abkehr von komplexen RWA-Modellen macht die Kapitalausstattung für alle Stakeholder, einschließlich der Aufsicht und der Kunden, unmittelbar transparent und nachvollziehbar. Eine harte Leverage Ratio wirkt als natürliche Bremse für übermäßige Bilanzaufblähungen und schützt das Institut vor Modellrisiken, die in Krisenzeiten oft versagen. Damit wird die Bank unabhängig von volatilen Risikogewichtungen und stärkt ihre fundamentale Substanz nachhaltig.
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Hohe Liquidität: Die Banken müssen massive Puffer vorhalten, um Schocks ohne staatliche Hilfe abzufedern. Diese überdurchschnittliche Liquiditätsreserve garantiert, dass das Institut selbst in extremen Stressszenarien am Geldmarkt voll handlungsfähig bleibt. Die strikten Vorgaben reduzieren die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungsquellen und minimieren das Risiko eines Liquiditätsengpasses. Für den Vorstand bedeutet diese finanzielle Stärke eine enorme strategische Gelassenheit gegenüber makroökonomischen Verwerfungen.
3. Erhalt der Vielfalt im Bankensektor
Durch die Senkung der regulatorischen Fixkosten soll verhindert werden, dass kleine Institute allein aufgrund der Compliance-Last zur Fusion oder Aufgabe gezwungen werden.
Ein funktionierendes KBR wirkt der fortschreitenden Marktkonsolidierung entgegen, indem es die Wirtschaftlichkeit kleinerer Bankhäuser auch bei steigenden Fixkosten sichert. Durch den Schutz regional verwurzelter Institute bleibt die flächendeckende Versorgung des Mittelstands mit Krediten gewährt, was die Stabilität der gesamten Realwirtschaft unterstützt. Letztlich fördert dieses Regime einen gesunden Wettbewerb, da es die regulatorischen Markteintrittsbarrieren für spezialisierte Anbieter senkt und Monopolbildungen erschwert.
Was ist der Vorteil, wenn man das Schweitzer Modell auf Deutschland überträgt?
1. "Regulatory Sandbox" für Stabilität
Das KBR ist keine „Deregulierung light“, sondern ein Privileg. Nur wer exzellent wirtschaftet und hohe Puffer hält, darf rein. Für den Vorstand ist das ein Gütesiegel, das die Verhandlungsposition gegenüber der Aufsicht massiv stärkt.
Durch die Erfüllung restriktiver Eintrittskriterien, wie einer weit über dem Minimum liegenden Leverage Ratio, signalisiert das Institut eine intrinsische Risikoresistenz, die einen Paradigmenwechsel hin zu einer effizienteren, systemischen Aufsicht ermöglicht. Dieses Regime transformiert das regulatorische Profil in ein strategisches Asset, das die Governance-Struktur entlastet und die Reputation gegenüber Trägern und Kunden nachhaltig festigt. Ein solches „Premium-Segment“ der Aufsicht schafft zudem einen positiven Anreiz zur Eigenkapitalstärkung, da regulatorische Erleichterungen unmittelbar an die materielle Substanz des Instituts gekoppelt werden.
2. Entlastung der personellen Ressourcen
In Zeiten des Fachkräftemangels in Compliance und Risikomanagement ist das KBR ein massiver Vorteil. Anstatt hochqualifizierte Köpfe mit dem Ausfüllen von EU-Templates zu binden, können diese sich um die echte Steuerung und Zukunftssicherung kümmern.
Die Reduktion der Reporting-Granularität setzt Kapazitäten in den Kontrollfunktionen frei, die nun gezielt in die Analyse von ESG-Risiken oder die Begleitung der digitalen Transformation investiert werden können. Ein schlankeres Regelwerk reduziert zudem die Komplexitätskosten innerhalb der Säule 2 (ICAAP/ILAAP), wodurch das Risikocontrolling zielgerichteter auf die tatsächliche Risikotragfähigkeit fokussieren kann. Letztlich wird die Rolle des Compliance-Officers von rein administrativen Validierungstätigkeiten befreit, was die operative Effizienz im Rahmen der Drei-Linien-Modell-Struktur signifikant erhöht.
3. Wettbewerbsvorteil gegenüber Großbanken
Während Großbanken in der Komplexitätsfalle der EZB-Aufsicht stecken, könnten deutsche Kleinbanken durch das KBR wieder schlanker und schneller agieren. Das ist der direkte Weg zur Agilität.
Während systemrelevante Institute unter enormen Compliance-Overheads leiden, gewinnen KBR-Institute durch die proportionale Anwendung der MaRisk- und CRR-Vorgaben an operativer Geschwindigkeit zurück. Die verringerte regulatorische Dichte verkürzt die Time-to-Market für neue Produkte und optimiert die Cost-Income-Ratio, wodurch kleine Institute ihre regionale Marktnähe agiler ausspielen können. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber FinTechs und Neobanken, da regulatorische Fixkosten nicht länger die Innovationskraft des klassischen regionalen Bankings lähmen.
Implementierungspfade und regulatorische Hürden in der EU-Bankenunion
Um ein deutsches Kleinbankenregime rechtssicher zu etablieren, muss eine präzise Interoperabilität mit dem SNCI-Status (Small and Non-Complex Institutions) gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR hergestellt werden, wobei das KBR als qualitativ hochwertiges „Opt-in-Segment“ oberhalb der EU-Mindestanforderungen fungieren könnte. Hierbei spielt der „Gold-Plating“-Diskurs eine zentrale Rolle: Deutschland müsste nationale Ermessensspielräume bei der Umsetzung der CRD VI sowie innerhalb der MaRisk und des KWG nutzen, um administrative Entlastungen zu schaffen, die über das europäische Maß hinausgehen, ohne die Mindestharmonisierung der Bankenunion zu unterlaufen. Eine konsequente Anpassung der Prüfungsarchitektur erfordert zudem eine Neujustierung des risikoorientierten Aufsichtsansatzes, bei dem die Prüfungsintensität und die Zyklen nach § 44 KWG für KBR-Institute signifikant reduziert werden, sofern die hohe Eigenmitteladäquanz als primärer Risikoindikator fungiert. Letztlich ließe sich eine spürbare personelle Entlastung nur realisieren, wenn die BaFin und die Deutsche Bundesbank ein vereinfachtes SREP-Verfahren (Supervisory Review and Evaluation Process) etablieren, das die reduzierten Meldeanforderungen (COREP/FINREP-Light) direkt in die aufsichtliche Gesamtbewertung integriert.
| Strategisches Handlungsfeld | Kernfokus der Umsetzung | Regulatorischer Hebel |
|---|---|---|
| 1. SNCI-Synergie | Verknüpfung des KBR als exklusives „Opt-in-Segment“ für Institute mit überdurchschnittlicher Solvenz. | Art. 4 (1) Nr. 145 CRR (SNCI-Status) |
| 2. Nationales Ermessen | Gezieltes „Reverse Gold-Plating“ zur Reduktion administrativer Lasten unterhalb der EU-Maximalforderungen. | MaRisk, BAIT und nationale Öffnungsklauseln im KWG. |
| 3. Proportionale Aufsicht | Umstellung auf einen substanzbasierten Aufsatz mit verlängerten Prüfzyklen und reduziertem Meldeaufwand. | § 44 KWG-Prüfungsfrequenz & vereinfachtes SREP-Verfahren. |
Kritische Würdigung: Zielkonflikte und strategische Implikationen
Die Evaluation eines Wechsels in das Kleinbankenregime erfordert eine fundierte Abwägung zwischen regulatorischer Entlastung und strukturellen Restriktionen. Dabei stehen insbesondere drei neuralgische Punkte im Fokus der bankbetrieblichen Betrachtung:
1. Die „Kapitalfalle“ (Ökonomisch-rechtlicher Zielkonflikt) Die Forderung nach einer signifikant erhöhten Leverage Ratio (z. B. 8 %+) schafft ein juristisches Spannungsfeld zur treuhänderischen Pflicht des Vorstands, die Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity) zu optimieren. Aus Compliance-Sicht entsteht ein Überwachungsrisiko: Sinkende Margen durch die hohe Kapitalbindung könnten Anreize schaffen, in margenstärkere, aber riskantere Geschäfte außerhalb der KBR-Leitplanken auszuweichen. Ein Verstoß gegen die KBR-Kriterien führt dann zum sofortigen Entzug des Privileg-Status, was hohe Re-Implementierungskosten für das Vollregime nach sich zieht.
2. Zweigeteilter Bankenmarkt (Strukturelle & IT-Compliance) Die Fragmentierung des Marktes erschwert die IT-Compliance und Standardisierung bei zentralen Rechenzentren (Atruvia, Finanz Informatik). Juristisch problematisch wird es bei Fusionen: Wenn ein KBR-Institut mit einer Vollregime-Bank verschmilzt, müssen die Compliance-Frameworks unter hohem Zeitdruck harmonisiert werden, was erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Integration der Risikomanagementsysteme bedeutet. Zudem droht eine „regulatorische Zweiklassengesellschaft“, die den Verbundzusammenhalt und die einheitliche Auslegung von Gruppen-Standards (z. B. IPS) belasten könnte.
3. Pfadabhängigkeit und Umstellungskosten (Rechtliche Implementierungslast) Ähnlich wie in der Schweiz könnten die initialen Umstellungskosten (Legal Gap Analysis, Anpassung der internen Richtlinien, IT-Umstellungen) die kurzfristigen administrativen Einsparungen übersteigen. Aus Compliance-Sicht besteht die Gefahr einer temporären Unterdeckung der Kontrollintensität während der Transitionsphase. Da das KBR ein Opt-in-Regime ist, trägt der Vorstand das persönliche Haftungsrisiko, falls die versprochenen Effizienzgewinne ausbleiben und stattdessen die operative Resilienz während des Systemwechsels geschwächt wird.
Quellen
-
FINMA „Dossier Kleinbanken“ – zentrale Überblicksseite zum Kleinbankenregime, mit Beschreibung von Zielsetzung, Funktionsweise und Entwicklung seit 2019.[finma]
-
FINMA‑Seite „Banken und Wertpapierhäuser, Kategorien 4 und 5 / Kleinbankenregime“ – enthält die offiziellen Eintrittskriterien, Hinweise auf Rechtsgrundlagen (Eigenmittelverordnung/ERV) sowie eine Beschreibung der gewährten Entlastungen (Eigenmittel, Liquidität, qualitative Vorgaben in Rundschreiben).[finma]
- Europäische Zentralbank. (2025, 11. Dezember). Streamlining supervision, safeguarding resilience: Report of the High-Level Task Force on Simplification. https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.streamlining_supervision202512.en.pdf [PDF]
- APA: European Central Bank. (2025). Proportionality in the Banking Union: Evidence from the implementation of SNCI rules (Occasional Paper Series No. 342). https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op342.en.pdf [PDF]
- Bundesverband deutscher Banken (BdB). (2025, November 12). Proportionalität als Standortfaktor: Warum kleine Institute Entlastung brauchen. https://bankenverband.de/fachthemen/aufsicht/proportionalitaet-als-standortfaktor/
- Börsen-Zeitung. (2026, Januar 15). BaFin-Präsident fordert „Effizienz-Offensive“ in der Bankenregulierung. https://www.boersen-zeitung.de/banken-versicherungen/bafin-praesident-fordert-effizienz-offensive-in-der-bankenregulierung
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