Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?
Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte – Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben? – Die Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer und als Prokurist werden insbesondere mit § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet das Management bei folgenden Verstößen:
- Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
 - Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
 - Insbesondere bist du zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind.
 - Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
 
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Zielgruppe für das Seminar: Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?
- Inhaber, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände, Geschäftsführende Gesellschafter;
 - Prokuristen und Führungskräfte, Nachfolger, Gesellschafter, Aufsichts- und Verwaltungsräte;
 - Führungskräfte, die eine Position als Geschäftsführer anstreben; Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen.
 
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Dein Nutzen mit dem Seminar: Kompetenzen der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte?
- Compliance-Risiken aktiv steuern
 - Pflichten als Geschäftsführer und als Prokurist aktiv steuern
 - Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?
 
Dein Vorsprung:
Jeder Teilnehmer erhält kostenfrei die S+P Tool Box:
- Komplett-Dokumentation für den Aufbau eines Compliance-Systems (inkl. IDW PS 980-Vorgaben Umfang: ca. 40 Seiten)
 - S+P Test: Bewerte Dein Compliance-Management-System
 - Muster zu Geschäftsführer- und Prokuristen-Anstellungsvertrag
 
Dein Programm:
Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?
- Wirecard, VW & Co. – Maßstab für alle?
 - Einrichtung und Aktivierung der Compliance Organisation
- Verantwortung Compliance: Haftungsrechtliche Garantenstellung
 - Neue Pflichten des FISG: Risikomanagement + Internes Kontrollsystem
 - Tax-Compliance: Sorgfaltspflichten kennen und gezielt kontrollieren
 - Neue Haftungsrisiken: Geldwäscheprävention, Transparenzregister und Datenschutz
 
 
Compliance-Risiken aktiv steuern – Kompetenzen der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte?
- Code of Conduct: Grundwerte und Leitungskultur im Fokus von Compliance
 - Accountability-Prinzip: Neue Pflichten für Mitarbeiter
- Geschenke und Einladungen: Was darf ich anbieten? Was darf ich annehmen?
 - Korruption im Inland und Ausland: Kick-Back-Zahlungen, Kooperationen und Bonus-Regelungen
 
 
Pflichten als Geschäftsführer und als Prokurist aktiv steuern
- Welche Haftungsansprüche können gegen Geschäftsführer und Prokuristen geltend gemacht werden?
- Hauptpflichten im Griff: Kapitalerhaltung, Buchführung & Co.
 - Mindest-Kontrollpflichten als Geschäftsführer und Prokurist
 - Strafrechtliche Risiken als Geschäftsführer und Prokurist aktiv begrenzen
 
 
Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?
- Was müssen Geschäftsführer und Prokuristen über ihren eigene Anstellungsvertrag wissen?
 - Auf welche Regelungen muss ich als Geschäftsführer und Prokurist achten?
- Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?
 - Einzel- und Gesamtprokura, echte und „unechte“ Prokura
 - Haftungsfalle: Abberufung des Geschäftsführers und des Prokuristen
 
 
