Zum Hauptinhalt springen
Fachbeitrag · Governance und Führung

Was ist die SMART-Methode? Ziele prüfbar formulieren und berichten

Rechtsstand: Oktober 2026. Grundlagen: AktG, GmbHG und MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA), veröffentlicht im Juni 2026)Lesezeit: 13 Minuten

Management Summary

Was kannst du gegenüber Aufsichtsrat und Gesellschaftern belegen, wenn ein Ziel verfehlt wurde? Wer das beantworten will, braucht Ziele, die sich überprüfen lassen. Was ist die SMART-Methode? Sie ist ein Prüfraster aus fünf Kriterien, mit dem sich Ziele so formulieren lassen, dass ihre Erreichung später feststellbar ist.

George T. Doran veröffentlichte die Kriterien im November 1981 in der Zeitschrift Management Review. In seiner Fassung stehen die Buchstaben für spezifisch, messbar, zugeordnet, realistisch und zeitbezogen. Heute sind vor allem A und R je nach Quelle unterschiedlich belegt.

Keine der unten zitierten Vorschriften schreibt die SMART-Methode als Verfahren vor. Sie verlangen aber Ergebnisse, die sich mit SMART-Zielen vorbereiten lassen: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft berichtet dem Aufsichtsrat auch über Abweichungen von früher berichteten Zielen (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG). Institute im Anwendungsbereich der MaRisk formulieren strategische Ziele so, dass sich die Zielerreichung sinnvoll überprüfen lässt (AT 4.2 MaRisk).

SMART prüft die Formulierung, nicht die Qualität des Ziels. Ob ein Ziel strategisch richtig ist, entscheidet die Geschäftsleitung. Dieser Beitrag liefert die Keypoints, einen Quick-Check zur Selbsteinschätzung und fünf Maßnahmen für die Praxis.

Keypoint-Übersicht

Die wichtigsten Keypoints dieses Beitrags
KeypointKernaussageNormbezugZeitpunkt
Ziele prüfbar machenDie SMART-Methode prüft, ob ein Ziel so formuliert ist, dass sich seine Erreichung später feststellen lässt.Kein Normbezug (Methode)–
Herkunft und LesartenDoran beschrieb die fünf Kriterien 1981; die Buchstaben A und R werden heute je nach Quelle unterschiedlich belegt.Kein Normbezug (Fachliteratur)–
Verantwortung der LeitungDie Geschäftsleitung wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters an; unternehmerische Entscheidungen brauchen eine angemessene Informationsgrundlage.§ 93 Abs. 1 AktG; § 43 Abs. 1 GmbHG–
Bericht über ZielabweichungenDer Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über Geschäftspolitik und Unternehmensplanung und geht auf Abweichungen von früher berichteten Zielen ein.§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktGmindestens jährlich
Überwachung braucht einen MaßstabDer Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung; Ziele mit Messgröße und Termin geben dieser Überwachung einen Maßstab.§ 111 Abs. 1 AktG–
Überprüfbare Ziele bei InstitutenInstitute im Anwendungsbereich der MaRisk formulieren strategische Ziele so, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist.AT 4.2 MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))–
Grenzen der MethodeSMART prüft die Formulierung, nicht die strategische Richtigkeit; nicht jedes Ziel lässt sich zahlenmäßig fassen.Kein Normbezug (Fachliteratur)–

Was ist die SMART-Methode? Herkunft, Kriterien und Grenzen

Die SMART-Methode ist ein Prüfraster für Zielformulierungen. Sie beantwortet nicht, welche Ziele ein Unternehmen verfolgen soll, sondern ob ein gewähltes Ziel so gefasst ist, dass sich später sagen lässt: erreicht oder nicht erreicht.

George T. Doran veröffentlichte die fünf Kriterien im November 1981 in der Zeitschrift Management Review (Jahrgang 70, Heft 11, Seiten 35 und 36). Die Tabelle stellt seine Fassung den heute gebräuchlichen Lesarten gegenüber.

Die fünf Kriterien der SMART-Methode
BuchstabeKriterium nach Doran (1981)Häufige heutige LesartPrüffrage für die Geschäftsleitung
SSpezifisch (Specific)SpezifischIst der Gegenstand des Ziels benannt und abgegrenzt?
MMessbar (Measurable)MessbarGibt es eine Messgröße mit Ausgangswert und Zielwert?
AZugeordnet (Assignable)Attraktiv, akzeptiert oder erreichbarSteht fest, wer das Ziel verantwortet?
RRealistisch (Realistic)Realistisch oder relevantIst das Ziel mit Mitteln und Befugnissen erreichbar und für das Unternehmen bedeutsam?
TZeitbezogen (Time-related)TerminiertGibt es einen Zieltermin und einen Zeitpunkt zur Überprüfung?

An den Buchstaben A und R laufen die Quellen auseinander. Lege in deinem Haus eine Lesart fest und halte sie in der Zielvereinbarung fest. Sonst bewerten zwei Bereiche ihre Ziele nach verschiedenen Maßstäben.

Vom Wunsch zum prüfbaren Ziel

Vorher

„Wir wollen die Kundenzufriedenheit verbessern.“

Offen bleibt: um wie viel, bis wann, gemessen woher und durch wen.

Nachher

„Die Zufriedenheitsquote in der jährlichen Kundenbefragung steigt bis Ende 2027 von 78 auf 85 Prozent. Verantwortlich ist die Vertriebsleitung; die Geschäftsleitung erhält die Auswertung halbjährlich.“

Fiktives Beispiel mit frei gewählten Werten.

Grenzen der Methode

SMART ist eine Formulierungsprüfung. Sie sagt nichts darüber, ob ein Ziel strategisch richtig, angemessen oder mit anderen Zielen vereinbar ist. Doran selbst merkte an, dass nicht jedes Ziel alle fünf Kriterien tragen muss und sich nicht auf jeder Führungsebene zahlenmäßig fassen lässt. Spätere Varianten wie SMARTER ergänzen die Kriterien um Auswertung und Überprüfung.

Wo Recht und Aufsicht überprüfbare Ziele verlangen

Das Recht schreibt keine Methode vor, verlangt aber Ergebnisse, auf die sich SMART-Ziele stützen lassen. Drei Anknüpfungspunkte sind für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat maßgeblich.

Sorgfalt und Informationsgrundlage

Vorstandsmitglieder wenden die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters an (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Bei einer unternehmerischen Entscheidung liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Satz 2). Ist streitig, ob die Sorgfalt angewandt wurde, trifft die Vorstandsmitglieder die Beweislast (§ 93 Abs. 2 Satz 2 AktG). Für Geschäftsführer einer GmbH gilt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1 GmbHG).

Bericht an den Aufsichtsrat

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung. Dabei ist auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von Gründen einzugehen (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG). Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung (§ 111 Abs. 1 AktG).

Strategische Ziele bei Instituten

Die Geschäftsleitung eines Instituts legt eine Geschäftsstrategie fest, in der Ziele und Maßnahmen zu ihrer Erreichung dargestellt werden. Der Inhalt liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Die Ziele sind so zu formulieren, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist; die Ursachen etwaiger Abweichungen sind zu analysieren (AT 4.2 MaRisk, Rundschreiben 06/2026 (BA) vom Juni 2026). Für Wertpapierinstitute besteht ein eigenes Rundschreiben mit einem Modul AT 4.2 (Rundschreiben 09/2026 (WA)).

Dokumentierte, überprüfbare Ziele ersetzen keine Sorgfalt und schließen eine Haftung nicht aus. Sie machen nachvollziehbar, woran sich die Geschäftsleitung ausgerichtet hat und wie sie mit Abweichungen umgegangen ist.

Zeitpunkte und Berichtsrhythmen

Für die Aktiengesellschaft sind im Gesetz Mindestrhythmen genannt. Sie zeigen, wann Ziele und Ist-Stand verglichen werden müssen, damit ein Bericht möglich ist.

Berichtsanlässe und Rhythmen
AnlassRhythmusNormbezug
Bericht über Geschäftspolitik und Unternehmensplanung einschließlich Zielabweichungenmindestens einmal jährlich; unverzüglich, wenn Änderungen der Lage oder neue Fragen es gebieten§ 90 Abs. 2 Nr. 1 AktG
Bericht über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaftregelmäßig, mindestens vierteljährlich§ 90 Abs. 2 Nr. 3 AktG
Berichtsverlangen des Aufsichtsrats zu Angelegenheiten der Gesellschaftjederzeit§ 90 Abs. 3 AktG
Überprüfung der Zielerreichung im Strategieprozess eines Institutslegt das Institut im Strategieprozess festAT 4.2 MaRisk

Die Rhythmen nach § 90 AktG gelten für die Aktiengesellschaft. Bei anderen Rechtsformen kann sich der Rhythmus aus anderen Grundlagen ergeben; prüfe Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung.

Pflichten nach Funktion

Wer für welchen Teil der Zielkette zuständig ist, ergibt sich aus der Funktion. Die Tabelle trennt die Rollen und nennt den jeweiligen Bezug.

Funktionen und ihr Bezug zu Zielen
FunktionBezug zu ZielenNormbezug
Vorstand (Aktiengesellschaft)Wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters an und berichtet dem Aufsichtsrat über Planung und Zielabweichungen.§ 93 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG
Geschäftsführer (GmbH)Wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes an; Zielsetzung und Nachweis gehören zur Geschäftsführung.§ 43 Abs. 1 GmbHG
AufsichtsratÜberwacht die Geschäftsführung und kann jederzeit einen Bericht verlangen.§ 111 Abs. 1, § 90 Abs. 3 AktG
Geschäftsleitung eines InstitutsLegt Geschäftsstrategie mit Zielen und Maßnahmen fest, formuliert die Ziele überprüfbar und analysiert Ursachen von Abweichungen.AT 4.2 MaRisk
Führungskräfte unterhalb der LeitungSetzen Unternehmensziele in Team- und Mitarbeiterziele um; die Methode dient hier als Führungsinstrument.Kein eigener Normbezug

Wo Zielformulierungen die Nachweisführung erschweren

Die folgenden Konstellationen beschreiben, welche Lücke in einer Zielformulierung welche Anforderung berührt. Sie sind logische Folgen der Normtexte, keine Aussagen über die Verbreitung in Unternehmen.

Ziel ohne Messgröße

Ohne Ausgangs- und Zielwert lässt sich eine Abweichung nicht beschreiben, auf die im Bericht einzugehen ist.

Normbezug: § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG; AT 4.2 MaRisk

Ziel ohne verantwortliche Person

Ohne Zuordnung bleibt offen, wer zu einer Abweichung Auskunft gibt, wenn der Aufsichtsrat einen Bericht verlangt.

Normbezug: § 90 Abs. 3 AktG

Ziel ohne Termin

Ohne Zieltermin gibt es keinen Zeitpunkt, an dem Soll und Ist verglichen werden; der Jahresbericht über die Planung hat dann keinen Anker.

Normbezug: § 90 Abs. 2 Nr. 1 AktG

Messgröße ohne belastbare Datenquelle

Eine Zahl ohne nachvollziehbare Herkunft trägt die angemessene Informationsgrundlage nicht, auf die sich eine unternehmerische Entscheidung stützen soll.

Normbezug: § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG

Ziel ohne Anschluss an die Planung

Strategische Ziele sollen hinreichend konkret sein, um plausibel in die operative Planung überführt zu werden. Ein Ziel ohne Planungsbezug verfehlt das.

Normbezug: AT 4.2 MaRisk (Institute)

Quick-Check: Wo steht dein Haus?

Nimm ein konkretes Ziel aus deiner aktuellen Planung und beantworte jede Prüffrage mit ja, teilweise oder nein. Die letzte Spalte zeigt, was du bei „ja“ nachweisen kannst.

Quick-Check für ein einzelnes Ziel
PrüffeldPrüffrageNormbezugWas sich nachweisen lässt
SpezifischIst der Gegenstand des Ziels in einem Satz benannt und abgegrenzt?AT 4.2 MaRiskZielsatz mit Gegenstand und Abgrenzung
MessbarGibt es Messgröße, Ausgangswert und Zielwert?§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG; AT 4.2 MaRiskSoll-Ist-Vergleich, über den sich berichten lässt
ZugeordnetIst genau eine verantwortliche Person benannt?§ 90 Abs. 3 AktGAuskunftsfähigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat
RealistischSind Ausgangsdaten und Annahmen festgehalten, auf denen das Ziel beruht?§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktGInformationsgrundlage der Zielentscheidung
TerminiertGibt es einen Zieltermin und einen Überprüfungszeitpunkt?§ 90 Abs. 2 Nr. 1 AktGZeitpunkt, an dem Soll und Ist verglichen werden
BerichtswegIst festgelegt, an wen und in welchem Rhythmus berichtet wird?§ 111 Abs. 1, § 90 AktGDokumentierter Berichtsweg zur Überwachung

Lösungsansätze: fünf Maßnahmen für die Praxis

  1. Ein Zielsatz je Ziel. Fasse jedes Ziel in einem Satz mit Gegenstand, Messgröße, Zielwert und Termin. Fehlt ein Element, ist das Ziel noch nicht prüfbar.
  2. Eine verantwortliche Person und ein Berichtsweg. Benenne je Ziel genau eine verantwortliche Person und lege fest, an wen und in welchem Rhythmus berichtet wird. Der Weg zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsorgan gehört dazu.
  3. Ausgangswert und Datenquelle festhalten. Halte den Ausgangswert und die Quelle der Messgröße fest. Ohne Ausgangswert lässt sich eine Abweichung später nicht beschreiben.
  4. Abweichungen mit Ursache und Maßnahme dokumentieren. Halte bei jeder Abweichung die Ursache und die beschlossene Maßnahme fest. Für Institute im Anwendungsbereich der MaRisk ist die Ursachenanalyse vorgesehen (AT 4.2 MaRisk); für andere Unternehmen kann sie eine sinnvolle Praxis sein.
  5. Nicht zahlenmäßig fassbare Ziele als Meilensteine formulieren. Wo eine Zahl nicht passt, formuliere prüfbare Meilensteine mit Termin, etwa: „Die Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung liegt bis Ende März 2027 beschlossen vor.“

Fazit: Kernbotschaften

Die Entscheidung, die du triffst, lautet nicht, ob du die SMART-Methode verwendest. Sie lautet, ob deine Ziele eine Abweichung erkennbar machen, wenn Aufsichtsrat, Gesellschafter oder Prüfer danach fragen. Was ist die SMART-Methode am Ende? Ein Prüfraster für die Formulierung, kein Ersatz für die Entscheidung über den Inhalt.

  • Prüfbare Ziele sind die Voraussetzung dafür, über Zielabweichungen berichten zu können (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG).
  • Die Methode ist ein Werkzeug, keine Rechtspflicht. Die Anforderung entsteht aus Sorgfalt, Berichtspflicht und bei Instituten aus AT 4.2 MaRisk.
  • Fünf Maßnahmen bilden den Einstieg: Zielsatz, verantwortliche Person, Ausgangswert, Abweichungsdokumentation und Meilensteine.
  • Dokumentierte Ziele machen Handeln nachvollziehbar; sie schließen eine Haftung nicht aus.

Häufige Fragen zur SMART-Methode

Was ist die SMART-Methode in einem Satz?+–

Die SMART-Methode ist ein Prüfraster aus fünf Kriterien, mit dem sich Ziele so formulieren lassen, dass ihre Erreichung später feststellbar ist. Sie geht auf George T. Doran zurück, der sie 1981 in der Zeitschrift Management Review beschrieb.

Wofür stehen die Buchstaben S, M, A, R und T?+–

In Dorans Fassung stehen sie für spezifisch, messbar, zugeordnet, realistisch und zeitbezogen. Heute werden A und R je nach Quelle anders belegt, etwa mit attraktiv, akzeptiert oder erreichbar sowie mit relevant. Lege im Haus eine Lesart fest, damit Zielvereinbarungen vergleichbar bleiben.

Ist die SMART-Methode für die Geschäftsleitung Pflicht?+–

Nein. Die in diesem Beitrag zitierten Vorschriften schreiben keine bestimmte Methode vor. Sie verlangen aber Berichte über Zielabweichungen (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG) beziehungsweise bei Instituten überprüfbare strategische Ziele (AT 4.2 MaRisk). SMART ist ein Weg, diese Anforderung zu erfüllen.

Gilt AT 4.2 MaRisk auch für Unternehmen außerhalb der Finanzbranche?+–

Nein. Die MaRisk richten sich an Institute im Anwendungsbereich; für Wertpapierinstitute besteht ein eigenes Rundschreiben. Für andere Unternehmen ergeben sich Anforderungen an Ziele und Berichte aus dem Gesellschaftsrecht, der Satzung und der Geschäftsordnung.

Reichen SMART-Ziele allein aus?+–

Nein. SMART prüft die Formulierung, nicht ob ein Ziel strategisch richtig oder mit den übrigen Zielen vereinbar ist. Diese Entscheidung bleibt bei der Geschäftsleitung. Nicht jedes Ziel lässt sich zahlenmäßig fassen; dann helfen prüfbare Meilensteine mit Termin.

Wie oft sollten Ziele überprüft werden?+–

Das hängt von Ziel und Rechtsform ab. Für die Aktiengesellschaft nennt § 90 Abs. 2 AktG als Mindestrhythmus einen jährlichen Bericht über Geschäftspolitik und Unternehmensplanung sowie einen vierteljährlichen Bericht über den Gang der Geschäfte und die Lage. Intern kann ein engerer Rhythmus sinnvoll sein; lege ihn je Ziel fest und dokumentiere ihn.

Quellenverzeichnis

Verlinkt sind ausschließlich amtliche Quellen: Gesetzestexte des Bundes sowie Veröffentlichungen von BaFin und Deutscher Bundesbank. Die Reihenfolge folgt der Gewichtung: Gesetz, dann Aufsicht.

Literaturhinweis (kein amtliches Dokument, daher ohne Link): Doran, G. T. (1981): There’s a S.M.A.R.T. way to write management’s goals and objectives. Management Review 70 (11), S. 35–36.

Verwandte Leistungen und Programme

Wer die Antwort auf „Was ist die SMART-Methode?“ im eigenen Haus umsetzen will, hat zwei Wege. Beide ändern nichts daran, dass die Verantwortung für Ziele und Steuerung bei der Geschäftsleitung liegt.

S+P Seminare: Qualifizierung

S+P Seminare behandelt Zielvereinbarung, Feedback und Konfliktgespräche als Führungsinstrumente für Führungskräfte. Inhalte, Dauer und Termine stehen auf der Seminarseite.

S+P Compliance: Umsetzung

S+P Compliance übernimmt im Auftrag Funktionen und Prüfungen, etwa in der Compliance- und Kontrollfunktion. Die Durchführung kann ausgelagert werden; die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung.

Mehr zum Thema auf dieser Website: Ziele im Qualitätsmanagement definieren und umsetzen.

Was ist die SMART-Methode
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →