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Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche? Das BMI hat die sektorale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland veröffentlicht.

Die sektorale Risikoanalyse dient dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO) detailliert zu untersuchen. Dadurch soll insbesondere das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor weiter geschärft werden. Des Weiteren werden zum Ende der Analyse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die sektorale Risikoanalyse folgt auf die erste deutsche Nationale Risikoanalyse, die im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Durch die Nationale Risikoanalyse wurde die Bedrohung, dass terroristische Organisationen Finanzierungsaktivitäten in Deutschland entfalten, mit mittel-hoch bewertet.

Die Nationale Risikoanalyse mit weiteren Ausführungen hierzu ist unter www.nationalerisikoanalyse.de einsehbar.

 

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

 

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

Die sektorale Risikoanalyse verfolgt fünf Ziele:

1. das Risikoverständnis im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) NPOs zu verbessern;

2. zu überprüfen, ob bestehende wie zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angemessen und risikobasiert ausgerichtet sind;

3. diejenigen NPOs zu identifizieren, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind;

4. eine Grundlage zu schaffen, um die Zusammenarbeit mit dem Sektor sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zielgerichtet gestalten zu können;

5. Handlungsbedarf zu identifizieren und Empfehlungen für eine effektivere Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) NPOs auszusprechen.

 

Ergebnisse der sektoralen Risikoanalyse Geldwäsche des BMI

Der Risikoeinschätzung entsprechend kam es laut Analyse des BMI in den letzten Jahren in Deutschland zu einigen Fällen der (vermuteten) Terrorismusfinanzierung durch den gezielten Einsatz einer (vermeintlichen) NPO. Hingegen sind kaum Fälle bekannt, in denen eine NPO zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung missbraucht wurde.
Die Mehrzahl der bekannten Fälle betrifft also die gezielte Gründung bzw. Steuerung einer NPO durch extremistisches Personenpotential.

Die identifizierten Bedrohungspotentiale des Missbrauchs einer NPO zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung sind Aktivitäten von nicht autorisierten Innentätern (z. B. Angestellte der NPO) oder Partnerorganisationen. Ebenso ist ein (un)bewusster Transfer von Finanzmitteln durch die NPO an terroristische Organisationen denkbar, z. B. durch die Zahlung von Schmiergeldern oder den Abschluss unvorteilhafter Verträge.

 

Zu den Bedrohungspotentialen durch den gezielten Einsatz einer NPO zählt die Verwendung als Tarnstruktur, die den Zugang zu Infrastruktur (z. B. Konten und Logistik) und öffentlichkeitswirksamen Mitteln wie Veranstaltungen und Spendenaufrufen erlaubt. Geld- und Sachmittel werden terroristischen Organisationen zugeleitet und – in geringerem Umfang – auch in Deutschland zur Netzwerkpflege extremistischer Strukturen zweckentfremdet.

Von besonderer Relevanz ist hierbei die Umsetzung von humanitären Projekten in Krisengebieten. Der gezielte Einsatz einer NPO kann auch die Rekrutierung von Mitgliedern für terroristische Vereinigungen und die Verbreitung extremistischer Propaganda zum Zweck haben.
Im Rahmen der Analyse der Vulnerabilitäten des deutschen Non-Profit-Sektors konnte festgestellt werden, dass der Sektor grundsätzlich durch viele Initiativen und Beratungsangebote robust gegen den Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung aufgestellt ist.

Ebenso sind die staatlichen Maßnahmen so diversifiziert und nachhaltig, dass Aktivitäten der Terrorismusfinanzierung durch NPO in der Vergangenheit wirkungsvoll identifiziert und bekämpft werden konnten. Jedoch wird insbesondere durch den Umstand, dass sich Non-Profit-Organisationen aufgrund sogenannter De-Risking-Maßnahmen im Bankensektor vermehrt zu alternativen Finanztransfers (z. B. Bargeldkuriere, kommerzielle Transferdienste) gezwungen sehen, eine nicht unerhebliche Vulnerabilität des Sektors erzeugt.

 

Sektorale Risikoanalyse Geldwäsche identifiziert Handlungsbedarf

Auf Basis der identifizierten Bedrohungen und Vulnerabilitäten konnten im Rahmen der Risikoanalyse des BMI einige Handlungsfelder identifiziert werden, die zu einer noch effektiveren Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) NPOs beitragen könnten.

Die folgenden Handlungsvorschläge sollen noch gesondert überprüft werden:

1. Umfassende Risikoanalyse des Non-Profit-Sektors als regelmäßiges Unterfangen im Rahmen der Nationalen Risikoanalyse;

2. Kontinuierliche Analyse und Bewertung (operativ wie strategisch) neu auftretender Fallkonstellationen und Verdachtsszenarien durch die Behörden, die sich ihren Aufgaben entsprechend mit Terrorismusfinanzierung beschäftigen, insbesondere durch die FIU im Rahmen ihrer Zuständigkeit als zentrale Meldestelle des geldwäscherechtlichen Verdachtswesens;

3. Verbesserung der statistischen Erfassung von Terrorismusfinanzierungs-Fällen mit NPO-Bezug im Bereich der Strafverfolgung auf polizeilicher Ebene und der Finanzverwaltung für die Sicherstellung eines gesteigerten Risikoverständnisses; Ergänzung durch ein Forschungsvorhaben, um Daten auf der justiziellen Ebene zu gewinnen;

4. Weitere Sensibilisierung des Non-Profit-Sektors für das Risiko der Terrorismusfinanzierung;

5. Unterstützungsangebote zum Aufbau robuster Compliance-Strukturen und wirksamer Selbstregulierungsinstrumente im Non-Profit- Sektor;

6. Prüfung von möglichen Maßnahmen im Bankensektor, um einem übermäßigen De-Risking entgegenzuwirken;

7. Herbeiführung eines Austausches zwischen dem Non-Profit-Sektor und dem Bankensektor, um ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Belange zu schaffen und so zu gemeinsamen Lösungen zu finden, die dazu beitragen können, die negativen Konsequenzen von De-Risking-Maßnahmen – u. a. eine Erhöhung des Terrorismusfinanzierungs-Risikos durch vermehrte Bargeldtransfers – zu reduzieren;

8. Informationsangebote für den Umgang mit Sanktions- und Listungsregimen für NPOs;

9. Entwicklung von Maßnahmen für gemeinnützige NPOs, die einem besonders definierten Risikoprofil entsprechen (z. B. wegen regelmäßiger Transfers von Vermögenswerten in bestimmte Hochrisikoländer),

10. Einführung von Erkenntnisanfragen der Finanzämter bei den Verfassungsschutzbehörden vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit von NPOs, die einem besonders definierten Risikoprofil entsprechen.

11. Sensibilisierung der Steuerbehörden für eine regelmäßige Prüfung der Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder, um ggfs. Maßnahmen – als Folge der Vermutung aus § 51 Abs. 3 S. 2 Abgabenordnung – zu treffen (insbesondere: Aberkennung der Gemeinnützigkeit);

12. Initiativhinweis der zuständigen Verfassungsschutzbehörde an die zuständige Finanzbehörde, wenn eine extremistische Gruppierung mit Rechtspersönlichkeit und Inlandssitz erstmalig in einen Verfassungsschutzbericht aufgenommen wird.

 

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