Prüfungsschwerpunkte 2025: Weiterentwicklung des Scoring-Modells zur Geldwäscheprävention
➡️ Die effektive Risikobewertung nach § 5 GwG bleibt ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention. Im Jahr 2025 rücken verstärkt spezifische Prüfungsschwerpunkte in den Fokus, die eine Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Scoring-Modelle erforderlich machen. Institutionen sind angehalten, ihre Systeme fortlaufend zu überprüfen und an neue regulatorische Anforderungen anzupassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Missbrauchsanfälligkeit (VU), da sie eine zentrale Rolle bei der Identifikation realer Risiken spielt.
✔ Integration der Missbrauchsanfälligkeit (VU) in die Risikobewertung – Strukturelle Schwachstellen wie komplexe Eigentümerstrukturen, undurchsichtige Transaktionswege oder Hochrisikokunden fließen verstärkt in das Scoring-Modell ein.
✔ Verbesserte Differenzierung der Risikoanalyse – Die Methodik wird präzisiert, um sicherzustellen, dass vor allem das tatsächliche Missbrauchspotenzial realistisch bewertet wird.

Erhöhte Anforderungen an die Risikobewertung
Mit den neuen regulatorischen Schwerpunkten wird eine noch präzisere Gewichtung und Einstufung von Risikofaktoren gefordert. Dies betrifft insbesondere:
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Detailliertere Segmentierung von Kundengruppen: Unternehmen müssen verstärkt zwischen Hochrisikokunden und standardisierten Geschäftsbeziehungen differenzieren.
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Erweiterung der Transaktionsüberwachung: Auffällige Muster müssen granularer analysiert und frühzeitig identifiziert werden.
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Stärkere Berücksichtigung geopolitischer Risiken: Die Bewertung von Geschäftsbeziehungen mit Ländern, die als Hochrisikostaaten eingestuft werden, gewinnt an Bedeutung.
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Verbesserte Dokumentation der Risikobewertung: Die Nachvollziehbarkeit der Analysen wird durch verstärkte Prüfungsanforderungen weiter in den Fokus gerückt.
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Strukturierte Identifizierung und Bewertung der Risiken: Unternehmen müssen nachvollziehbare Methoden zur Risikoeinschätzung implementieren, um eine realistische Bewertung sicherzustellen.
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Fokus auf Missbrauchsrisiko statt allgemeiner Eintrittswahrscheinlichkeit: Die Bewertung muss gezielt darauf abzielen, ob und in welchem Umfang das Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnte.
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Erweiterte Dokumentationspflichten: Prüfungen zeigen, dass die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen häufig nicht gegeben war – künftig sind detaillierte Begründungen erforderlich.
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Keine pauschale Anerkennung von Sicherungsmaßnahmen: Die bloße Existenz von Kontrollmechanismen reicht nicht aus – ihre tatsächliche Wirksamkeit muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.
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Kritische Überprüfung bestehender Scoring-Modelle: Viele Unternehmen haben ihre Risikobewertung auf Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen gestützt, was für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken nicht ausreichend ist.
Das Scoring-Modell als Steuerungsinstrument
Das Scoring-Modell bildet weiterhin die Grundlage für eine objektive Risikoeinstufung. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
GW, TF/PF, E/S: RI × ER × VU
SH: RI × ER × EW
Hierbei steht:
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Risk Impact (RI) für die potenziellen Auswirkungen eines Missbrauchs,
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Detection Risk (ER) für die Fähigkeit, Missbrauch durch interne Kontrollen zu identifizieren,
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Vulnerability (VU) für die strukturelle Anfälligkeit eines Unternehmens und
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Probability (EW) für die Eintrittswahrscheinlichkeit strafbarer Handlungen.
Weitere Details zur Gewichtung von Risikofaktoren sind hier verfügbar: Gewichtung von Risikofaktoren.
Integration neuer Technologien in die Risikobewertung
Die zunehmende Digitalisierung erfordert eine Modernisierung bestehender Scoring-Modelle. Unternehmen sollten in Betracht ziehen:
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Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erkennung von Mustern und Anomalien in Transaktionen,
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Automatisierte Prüfprozesse zur Minimierung menschlicher Fehler und zur Standardisierung der Risikobewertung,
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Echtzeit-Analysen zur schnelleren Identifikation auffälliger Transaktionen sowie zur dynamischen Anpassung von Risikoscores.
Eine ausführliche Betrachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Terrorismusfinanzierung und deren Einfluss auf das Scoring-Modell findest du hier: BaFin-Überblick zur Terrorismusfinanzierung.
Fazit: Anpassung und Weiterentwicklung als Schlüssel zum Erfolg
Die Schwerpunkte für 2025 zeigen, dass eine effektive Risikobewertung nach § 5 GwG nur durch kontinuierliche Anpassung und die Integration neuer Technologien möglich ist. Unternehmen müssen ihre Scoring-Modelle überarbeiten und sich an veränderte regulatorische Anforderungen anpassen.
Die BaFin fordert dabei verstärkt eine nachvollziehbare und strukturierte Identifikation sowie Bewertung der Risiken. Eine oberflächliche Risikoanalyse, die sich lediglich auf allgemeine Eintrittswahrscheinlichkeiten oder Schadenshöhen stützt, wird den Anforderungen nicht mehr gerecht. Vielmehr muss die konkrete Missbrauchsgefahr für das jeweilige Institut erfasst und mit klaren Maßnahmen zur Risikominimierung verbunden werden.
Weitere Informationen zur aktuellen BaFin-Bewertung der Geldwäschebekämpfung sind hier zu finden: BaFin-Fachartikel 2025.