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S+P Compliance | Risikotragfähigkeit & ICAAP

Normative und ökonomische Perspektive im Risikomanagement

Rechtsstand: September 2026 · Lesezeit: rund 12 Minuten · Zielgruppe: Risikocontrolling, Gesamtbanksteuerung, Geschäftsleitung

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Institute ihre Risikotragfähigkeit vollständig normativ und ökonomisch getrennt betrachten. Wer beide Perspektiven nicht konsequent zusammenführt, riskiert genau die Lücke, die in unserem Berechnungsbeispiel sichtbar wird: ausreichend Kapital nach der einen Sichtweise, eine Deckungslücke nach der anderen.

Management Summary

Mit dem Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (ICAAP) – Neuausrichtung“ vom 24. Mai 2018 haben BaFin und Deutsche Bundesbank zwei sich ergänzende Perspektiven eingeführt: die normative und die ökonomische Perspektive. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Übergangs-Annex entfallen; alle Institute müssen beide Perspektiven vollständig im Einsatz haben.

Die normative Perspektive sichert die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen (SREP-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Pufferanforderung) über einen mehrjährigen Planungshorizont. Die ökonomische Perspektive stellt unabhängig von Bilanzierungskonventionen die tatsächliche wirtschaftliche Substanz und den Gläubigerschutz in den Vordergrund, meist auf barwertiger Basis.

Beide Perspektiven müssen sich „gegenseitig informieren“: Risiken, die zuerst in der ökonomischen Sicht sichtbar werden, etwa Credit-Spread- oder Zinsänderungsrisiken, können mit Verzögerung auf die normative Kapitalausstattung durchschlagen.

Inhalt dieses Beitrags

Die normative Perspektive

Die normative Perspektive bezieht sich auf die Einhaltung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Sie stellt sicher, dass ein Institut alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und damit die Fortführung des Unternehmens gewährleistet ist.

  • Regulatorische Anforderungen: Kernkapitalanforderungen, SREP-Gesamtkapitalanforderung und kombinierte Pufferanforderung, übernommen aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen.
  • Risikodeckungspotenzial: besteht hauptsächlich aus regulatorischen Eigenmitteln und weiteren anerkannten Kapitalbestandteilen, etwa § 340f HGB-Reserven.
  • Kapitalplanung: mindestens dreijähriger, jährlich fortzuschreibender Planungshorizont, der Geschäfts-, Markt- und regulatorische Änderungen berücksichtigt.
  • Risikoquantifizierung: erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorgaben für Adressenausfall-, Marktpreis- und operationelle Risiken, mit Einjahreshorizont.

Die ökonomische Perspektive

Die ökonomische Perspektive konzentriert sich auf die langfristige Sicherung der Substanz des Instituts und den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus wirtschaftlicher Sicht, unabhängig von der Methodik der externen Rechnungslegung.

  • Risikodeckungspotenzial: Ableitung unabhängig von Bilanzierungskonventionen; stille Reserven und Lasten können berücksichtigt werden.
  • Barwertige Ermittlung: häufig über den Barwert sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich außerbilanzieller Positionen.
  • Risikoquantifizierung: erwartete und unerwartete Verluste werden konsistent zur Definition des Risikodeckungspotenzials gemessen, meist barwertig. Kleine, wenig komplexe Institute können vereinfachte Ansätze nutzen.

Normative und ökonomische Perspektive im Risikomanagement: Der Vergleich

Die folgende Tabelle stellt beide Perspektiven systematisch gegenüber und zeigt, worin sich Ausgangspunkt, Ziel und Bewertungsansatz unterscheiden.

Merkmal Normative Perspektive Ökonomische Perspektive
AusgangspunktGesamtheit regulatorischer und aufsichtlicher AnforderungenLangfristige Sicherung der wirtschaftlichen Substanz
ZielEinhaltung regulatorischer AnforderungenSicherung der ökonomischen Substanz, Gläubigerschutz
PlanungshorizontMindestens drei Jahre, inkl. adverser SzenarienÖkonomische Betrachtung aller wesentlichen Risikoarten
BewertungsansatzBilanz-/GuV-orientiert nach MeldewesenBarwertig, barwertnah oder Säule-1+ (bei kleinen Instituten)

Rechenbeispiel: ABC Bank

Die fiktive „ABC Bank“ hat folgende Ausgangskennzahlen: Eigenmittel 1.500 Mio. Euro, risikogewichtete Aktiva (RWA) 6.000 Mio. Euro, Gesamtrisiko 1.200 Mio. Euro, stille Reserven 100 Mio. Euro, erwarteter Jahresgewinn 50 Mio. Euro.

Normative Perspektive: Planszenario

RWA-Wachstum: 6.000 Mio. € × 1,05 = 6.300 Mio. €
Gesamtkapitalanforderung (18 %): 6.300 Mio. € × 18 % = 1.134 Mio. €

Normative Perspektive: Adverses Szenario

RWA-Wachstum: 6.300 Mio. € × 1,05 = 6.615 Mio. €
Gesamtkapitalanforderung (18 %): 6.615 Mio. € × 18 % = 1.191 Mio. €

Ökonomische Perspektive: Planszenario

Risikodeckungspotenzial: 10.500 Mio. € − 9.500 Mio. € = 1.000 Mio. €
Risikoquantifizierung: 50 Mio. € (EL) + 200 Mio. € (UL) = 250 Mio. €

Ökonomische Perspektive: Adverses Szenario

Risikodeckungspotenzial: 10.200 Mio. € − 9.800 Mio. € = 400 Mio. €
Risikoquantifizierung: 70 Mio. € (EL) + 300 Mio. € (UL) = 370 Mio. €

Nicht gebundenes Eigenkapital

Um zu zeigen, wie beide Perspektiven zusammenwirken, wird vom regulatorischen Eigenkapital sowohl die normative Kapitalanforderung als auch das ökonomische Risikodeckungspotenzial abgezogen.

Planszenario: 1.500 − 1.134 − 250 = 116 Mio. €
Adverses Szenario: 1.500 − 1.191 − 370 = −61 Mio. €
Kernaussage des BeispielsIm Planszenario verbleibt ein Polster von 116 Mio. Euro. Im adversen Szenario entsteht eine rechnerische Lücke von 61 Mio. Euro – obwohl beide Einzelperspektiven für sich genommen unauffällig aussehen. Erst die gemeinsame Betrachtung macht das Risiko sichtbar.

Zusammenspiel der Perspektiven

Die normative und die ökonomische Perspektive sind eng verwoben und müssen zusammen betrachtet werden, um eine gleichgerichtete Steuerung zu gewährleisten. In den Szenariobetrachtungen der normativen Kapitalplanung müssen auch Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt werden, die das verfügbare normative Kapital beeinflussen.

Ein Beispiel: Credit-Spread-Risiken werden in der ökonomischen Perspektive modelliert, schlagen aber erst in der normativen Perspektive durch, wenn ein Abschreibungsbedarf wegen dauerhafter Wertminderung entsteht. Zinsänderungsrisiken im Bankbuch verändern den Barwert in der ökonomischen Sicht deutlich sichtbar, während die Auswirkung auf das Zinsergebnis in der normativen Perspektive oft geringer ausfällt.

Typische Schwachstellen mit Normbezug

ICAAP-Leitfaden Kap. 3.2

Perspektiven getrennt statt verzahnt

Normative und ökonomische Perspektive werden als zwei unabhängige Berichte geführt, ohne dass Wechselwirkungen wie beim Credit-Spread-Beispiel systematisch geprüft werden.

Kap. 4.4 ICAAP-Leitfaden

Adverses Szenario zu optimistisch

Das adverse Szenario in der Kapitalplanung unterschätzt systematisch das Ausmaß möglicher Verschlechterungen und zeigt keine Kapitallücke, obwohl eine realistischere Annahme eine ergäbe.

Kap. 5.2 ICAAP-Leitfaden

Barwertansatz nicht konsistent

Risikodeckungspotenzial und Risikoquantifizierung werden in der ökonomischen Perspektive nicht auf derselben Bewertungsbasis (barwertig) ermittelt.

Proportionalität

Säule-1+-Ansatz falsch eingesetzt

Ein vereinfachter Säule-1+-Ansatz wird verwendet, obwohl das Institut nach Größe und Komplexität nicht mehr als „sehr klein und wenig komplex“ gilt.

Quick-Check: Ist eure Risikotragfähigkeit ICAAP-konform?

Sechs Leitfragen zur Selbsteinschätzung. Gehen Sie die Liste durch und ordnen Sie sich anschließend anhand der Legende darunter ein.

Check Zentrale Fragestellung
Beide Perspektiven vollständig im Einsatz?
Sind normative und ökonomische Perspektive seit 2023 vollständig implementiert, ohne Übergangsvereinfachungen?
Wechselwirkungen dokumentiert?
Ist erfasst, welche ökonomischen Risiken sich wie auf die normative Kapitalplanung auswirken können?
Adverses Szenario realistisch?
Bildet das adverse Szenario tatsächlich belastende Annahmen ab, statt nur eine leichte Verschlechterung?
Bewertungsbasis konsistent?
Sind Risikodeckungspotenzial und Risikoquantifizierung in der ökonomischen Perspektive auf derselben Basis ermittelt?
Proportionalität korrekt angewendet?
Ist der gewählte Steuerungsansatz (barwertig, barwertnah, Säule 1+) tatsächlich zur Institutsgröße passend?
Nicht gebundenes Eigenkapital berechnet?
Wird regelmäßig geprüft, ob nach Abzug beider Anforderungen noch ein Polster verbleibt?

Einordnung aus Sicht der Aufsicht

Offen

Perspektiven getrennt, Wechselwirkungen unklar

Teilweise

Beide Perspektiven vorhanden, Verzahnung lückenhaft

Erfüllt

Konsistente, verzahnte Risikotragfähigkeitsrechnung

Farbe ist hier kein alleiniger Informationsträger; jede Einstufung ist zusätzlich als Wort benannt.

Fazit

Die normative und die ökonomische Perspektive bieten unterschiedliche, aber sich ergänzende Ansätze zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Während die normative Perspektive auf die Einhaltung regulatorischer Vorgaben fokussiert, zielt die ökonomische Perspektive auf die langfristige Sicherung der Substanz und den Schutz der Gläubiger ab.

  • Seit 1. Januar 2023 müssen alle Institute beide Perspektiven vollständig im Einsatz haben.
  • Die normative Perspektive sichert regulatorische Kapitalanforderungen über einen mehrjährigen Planungshorizont.
  • Die ökonomische Perspektive bewertet die wirtschaftliche Substanz meist barwertig, unabhängig von Bilanzierungskonventionen.
  • Erst das Zusammenspiel beider Perspektiven macht Kapitallücken sichtbar, die eine einzelne Betrachtung verdecken würde.

Ein effektives Risikomanagement erfordert die Berücksichtigung beider Perspektiven, um eine umfassende und robuste Steuerung der Risiken zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Seit wann müssen Institute beide Perspektiven anwenden?+–

Der ICAAP-Leitfaden von BaFin und Bundesbank stammt vom 24. Mai 2018. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Übergangs-Annex entfallen; alle Institute müssen die normative und ökonomische Perspektive vollständig im Einsatz haben.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen beiden Perspektiven?+–

Die normative Perspektive prüft die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen, die ökonomische Perspektive bewertet unabhängig davon die tatsächliche wirtschaftliche Substanz, meist barwertig.

Können kleine Institute vereinfachte Ansätze nutzen?+–

Ja, kleine und wenig komplexe Institute können zur Annäherung an die ökonomische Perspektive vereinfachte Ansätze wie Säule 1+ verwenden, statt vollständig barwertig zu rechnen.

Warum reicht es nicht, nur eine Perspektive zu betrachten?+–

Wie das Rechenbeispiel zeigt, kann eine Perspektive für sich genommen unauffällig aussehen, während die gemeinsame Betrachtung eine Kapitallücke offenlegt. Beide Perspektiven müssen sich „gegenseitig informieren“.

Quellen

Primärquellen zuerst. Jede Angabe in diesem Beitrag ist gegen diese Quellen geprüft.

Weiterführende Angebote von S+P

Dieser Beitrag ordnet ein. Die Umsetzung findet an anderer Stelle statt, je nachdem, ob Kapazität oder Qualifizierung fehlt.

  • Umsetzung und Prüfung: Aufbau und Validierung der Risikotragfähigkeitsrechnung übernimmt S+P Compliance als externer Dienstleister.
  • Qualifizierung im Team: Sachkunde zu ICAAP, MaRisk und Gesamtbanksteuerung vermitteln die Programme von S+P Seminare.
  • Angrenzende Themen: MaRisk 10.0 und KPIs/KRIs im Risikomanagement sind Gegenstand eigener Beiträge.
  • Auslagerung der Funktion: Risikocontrolling-Kapazitäten können extern besetzt werden.

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Schmerzpunkt und Lösung: Normative und ökonomische Perspektive im Risikomanagement – Verzahnung, adverse Szenarien und konsistente Bewertungsbasis
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance | Senior Expert für Risikomanagement & C-Level Advisory

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen nicht nur vom Papier. Mit der S+P Compliance Services agiert er täglich als aktiver Auslagerungsdienstleister für regulierte Institute. Er setzt die komplexen Anforderungen jeden Tag in der eigenen Praxis um. Daher weiß er aus erster Hand: Regulatorik und operative Effizienz dürfen sich nicht ausschließen. Genau diese Balance entscheidet heute über den Erfolg eines Instituts. Er ist ein gefragter Sparringspartner für Vorstände, Compliance Officer und Auslagerungsbeauftragte. Der Grund? Er kennt die Materie aus dem operativen Tagesgeschäft. Er erfüllt die harte Erwartungshaltung der Aufsicht täglich selbst. Und er kennt die Hürden der täglichen Praxis ganz genau. In seinen Seminaren schützt er Teilnehmer vor dem gefürchteten "bürokratischen Overkill". Er übersetzt trockene EBA-Leitlinien und KWG-Paragraphen in schlanke Prozesse. Das ist keine graue Theorie, sondern erprobte, revisionssichere Praxis, die im Institut wirklich funktioniert. Mithilfe der S+P Tool Box rüstet er dich mit sofort einsetzbaren Frameworks aus. Das klare Ziel: Absolute Souveränität bei der nächsten BaFin-Sonderprüfung. Du hast dein Auslagerungsmanagement rechtssicher im Griff. Und du sicherst deine eigene Verantwortung lückenlos ab.

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