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Interne Governance: Interne Kontrollfunktionen

  • Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20), eine Compliance-Funktion (siehe Abschnitt 21) und eine interne Revision (siehe Abschnitt 22) umfassen. Die Risikomanagement- und die Compliance-Funktion sollten Gegenstand vonPrüfungen durch die interne Revision sein.
  • Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der Leitungsorgane der betreffenden Institute unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit an das konsolidierende Institut oder ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Gruppe ausgelagert werden. Selbst wenn operationelle interne Kontrollaufgaben teilweise oder vollständig ausgelagert werden, sind der Leiter der betreffenden internen Kontrollfunktion und das Leitungsorgan nach wie vor für diese Tätigkeiten und die Aufrechterhaltung der internen Kontrollfunktion innerhalb des Instituts verantwortlich

 

Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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