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Fachartikel: Ende § 14 KWG Millionenkreditmeldewesen (Stand 2026)

Das Ende einer Ära: Die Einstellung des Millionenkredit-Meldewesens nach § 14 KWG Das nationale Millionenkreditmeldewesen nach § 14 KWG wird zum 30. Dezember 2026 eingestellt. Grundlage hierfür ist das Standortfördergesetz (StoFöG), das den bürokratischen Aufwand für rund 3.200 meldepflichtige Institute reduziert. Die Aufsichtsbehörden BaFin...

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