Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter bei Kapitalverwaltungsgesellschaften
Sie suchen einen Geldwäsche-Beauftragten für Kapitalverwaltungsgesellschaften und / oder das Asset Management? Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften: Mit S+P Compliance Services können Sie Ihren Geldwäschebeauftragten auslagern und sich so auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unsere erfahrenen Experten übernehmen die Überwachung und Berichterstattung für Sie und garantieren so die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Durch unsere effiziente Arbeitsweise sparen Sie Zeit und Kosten.
Wir bieten Auslagerungslösungen für Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Bestellung als Geldwäschebeauftragter
- Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zur Geldwäscheprävention.
- Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre GwG-konformität.
- Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.
Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften. Wir beraten Sie gerne. Jetzt online anfragen: Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de
Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften online anfragen
S+P Compliance Services ist ein führender Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Compliance. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir uns um alle compliance-relevanten Aufgaben kümmern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Gestaltung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how sind Sie vollständig abgesichert.
S+P Compliance Services ist ein unabhängiger Dienstleister, der seinen Kunden komplette Lösungen für die Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften anbietet. Wir sind in den Bereichen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig und unterstützen unsere Kunden dabei, Risiken zu identifizieren und zu minimieren sowie die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
S+P Compliance Services ermöglicht es Unternehmen, ihren Compliance Officer auszulagern und so Kosten zu sparen. Wir übernehmen die komplette Verantwortung für Ihre Compliance-Aktivitäten und sorgen dafür, dass Sie mit allen gesetzlichen Anforderungen in Einklang bleiben.
Wir können Ihnen helfen, so viel oder so wenig Compliance-Unterstützung zu erhalten, wie Sie benötigen. Alles, was Sie tun müssen, ist uns zu kontaktieren und wir kümmern uns um den Rest.
– One stop shopping für Compliance-Dienstleistungen
– Kosteneffizient und flexibel
– Individuelle Lösungen für Ihren Bedarf
– Zeitersparnis durch One stop shopping
– Compliance-Outsourcing für Unternehmen aller Größen
Mit unseren Compliance Services sind Sie auf der sicheren Seite. Wir übernehmen für Sie die Rolle des Geldwäschebeauftragten und kümmern uns um alles, was damit zusammenhängt. Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen und uns die Arbeit machen lassen.
Sicherstellung einer ausreichenden Compliance zur Geldwäscheprävention – Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Compliance zur Geldwäscheprävention sind bei Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften folgende 16 Compliance-Pflichten zwingend umzusetzen:
- Implementierung und Überwachung sämtlicher Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Ansprechpartner für BaFin, FIU und Strafverfolgungsbehörden
- Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements einschließlich klarer Berichtspflichten
- Erstellung einer institutsspezifischen Gefährdungsanalyse
- Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze, angemessener Geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme
- Durchführung laufender risikoorientierter, prozessbegleitender oder zumindest zeitnaher Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollmaßahmen
- Fortlaufende Entwicklung von Strategien und Sicherungsmaßnahmen
- Betrieb und Aktualisierung angemessener Datenverarbeitungssysteme
- Untersuchung ungewöhnlicher oder zweifelhafter Sachverhalte
- Bearbeitung von Verdachtsfällen einschließlich der Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Entscheidung über den Abbruch der Geschäftsbeziehung unter Einbeziehung der Geschäftsleitung
- Information der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans: Gegenüber der Geschäftsleitung insbesondere über Defizite der Verhinderungsmaßnahmen und zur Behebung von Defiziten ergriffene Maßnahmen, Erstellung eines mindestens jährlichen Berichts über Tätigkeit und die Gefährdungssituation des Instituts ggf. im Rahmen der Gefährdungsanalyse sowie von Ad hoc Berichten bei Vorliegen besonderer Anlässe.
- Der Vorstand hat den Bericht dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans weiterzuleiten, wobei wesentliche Abweichungen von Bewertungen des Geldwäschebeauftragten besonders zu dokumentieren sind. Der Vorsitzende des Aufsichtsorgans hat seinerseits Auskunftsrechte direkt gegenüber dem Geldwäschebeauftragten.
- Durchführung von Schulungen und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über neue Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben und daraus folgende Verhaltensregelungen
- Beratung und Unterstützung von Mitarbeitern und Geschäftsbereichen bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Einbeziehung in Erstellung und Änderung einschlägiger Organisations- und Arbeitsanweisungen
Folgende Regelungen könnten Sie bei der Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter bei Kapitalverwaltungsgesellschaften auch interessieren:
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation § 28 KAGB – Sonstige strafbare Handlungen und Einrichtung einer Zentrale Stelle §25h Abs. 7 KWG
Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Die §§ 24c und 25h bis 25m des Kreditwesengesetzes sowie § 93 Absatz 7 und 8 in Verbindung mit § 93b der Abgabenordnung gelten entsprechend.
Kapitalverwaltungsgesellschaften haben ein angemessenes Risikomanagement sowie interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten. Diese dienen der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können.
Bei der Auslagerung Geldwäsche-Beauftragter Kapitalverwaltungsgesellschaften ist folgendes zwingend zu beachten: Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen auch einen Fraud-Beauftragten zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen bestellen.
Die Funktion des Geldwäschebeauftragten im Sinne des § 7 des Geldwäschegesetzes und die Pflichten zur Verhinderung strafbarer Handlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 können bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft auch von einer Stelle (Zentrale Stelle) wahrgenommen werden. Die Bundesanstalt kann auf Antrag der Gesellschaft zulassen, dass eine andere Stelle im Institut für die Verhinderung der strafbaren Handlungen zuständig ist, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
One stop shopping: Unsere Compliance Dienstleistung ist die Beste für Sie
One stop shopping: Wir bieten Ihnen einen kompletten Auslagerungsservice, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Compliance: Unsere erfahrenen Fachleute überwachen permanent die Einhaltung aller relevanten Compliance-Richtlinien. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen jederzeit auf dem neuesten Stand ist.
Wir sind spezialisiert auf die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen. Mit S+P Compliance Services erhalten Sie Zugang zu den besten Compliance-Experten der Branche. Wir bieten Ihnen die vom Gesetzgeber geforderten Compliance Funktionen.
Prüfung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Wir überprüfen regelmäßig Ihre Geschäftstätigkeit, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wenn wir ein Problem feststellen, informieren wir Sie sofort und unterstützen Sie bei der Behebung des Problems.
Beratung zu Compliance-Fragen
Wir beraten Sie zu allen Aspekten Ihrer Compliance-Strategie. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung einer Compliance-Policy, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Wir unterstützen Sie auch bei der Implementierung und Überwachung dieser Richtlinien.
Schulung und Aufklärung der Mitarbeiter
Ein Schlüsselaspekt unserer Dienstleistungen ist die Schulung und Aufklärung Ihrer Mitarbeiter. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter über die geltenden Gesetze und Vorschriften informiert sind und wie sie diese in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können. Wir bieten auch regelmäßige Schulungen an, damit sich Ihre Mitarbeiter stets über die neuesten Entwicklungen informiert halten.
S+P Compliance Services – wir kümmern uns darum, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können. Wir garantieren Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Know-how die vollständige Absicherung.