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ZuFinG II-Ready: Effiziente Umsetzung der neuen Anforderungen

Das Ziel des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. ​
  • Es umfasst die Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und der Zugangsbedingungen zum Kapitalmarkt, um die Finanzierung zu erleichtern und die Wirtschaft zu dynamisieren. ​
  • Zudem sollen Kapitalmittel verstärkt für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar gemacht werden. ​

  • Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Investitionsmöglichkeiten von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds zu erweitern, Rechtssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen und steuerliche Regelungen anzupassen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. ​
  • Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung des Finanzierungsaufwands und der Bürokratiekosten für Unternehmen, was sich positiv auf das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau auswirken soll.
ZuFinG II-Ready

Ziele des ZuFinG II

Das ZuFinG II baut auf dem ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz auf und verfolgt das Ziel, stabile und effiziente Kapitalmärkte zu fördern, die Innovationen und Investitionen unterstützen. Besondere Schwerpunkte sind:

  1. Verbesserung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere für Start-ups und Wachstumsunternehmen.
  2. Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur, um die Klimaziele und die UN-Agenda 2030 zu unterstützen.
  3. Entbürokratisierung und Steuererleichterungen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und steuerliche Hemmnisse abzubauen.

Wichtige Maßnahmen des ZuFinG II

  • Kapitalmarktzugang erleichtern:

    • Einführung von Aktien mit geringerem Nennwert, um die Börsengänge zu fördern.
    • Englische Prospekte für den EU-weiten Vertrieb erlauben.

  • Steuerliche Erleichterungen:

    • Anpassung der Besteuerung bei Veräußerungsgewinnen („Roll-Over“) und im Investmentsteuergesetz.

  • Entbürokratisierung:

    • Abschaffung von Melderegistern bei der BaFin.
    • Erhöhung der Schwellenwerte für das Millionenkreditmeldewesen von 1 auf 2 Millionen Euro.

  • Europäische Integration:

    • Umsetzung von EU-Vorgaben wie dem „Listing Act“ und der MiFiR-Review zur Datentransparenz.

  • Flexibilisierung des Kündigungsschutzes:

    • Lockerung des Kündigungsschutzes für hochverdienende Risikoträger in Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften.

Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands steigern und die Wirtschaft durch vermehrte Mobilisierung von Wachstumskapital ankurbeln.


Neue Anforderungen an die Sachkunde im WpHG

Parallel zum ZuFinG II werden die Sachkundepflichten im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erweitert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Qualität der Dienstleistungen und die rechtliche Compliance in der Finanzbranche zu verbessern.

Wer ist betroffen?

Die neuen Anforderungen gelten für:

  • Mitarbeiter in der Anlageberatung, im Vertrieb und in der Finanzportfolioverwaltung.
  • Vertriebsbeauftragte, die Vertriebsstrategien gestalten oder überwachen.
  • Compliance-Beauftragte, die für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich sind.

Wichtige Änderungen

  • Nachweispflicht der Sachkunde:

    • Mitarbeiter müssen ihre Kenntnisse durch Abschlusszeugnisse, Schulungsnachweise oder praktische Erfahrung nachweisen.
    • Eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit kann als Nachweis der Sachkunde gelten.

  • Regelmäßige Überprüfung:

    • Unternehmen sind verpflichtet, die Sachkunde ihrer Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu überprüfen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder neuer Finanzprodukte.

  • Erweiterung der Ausbildungsanforderungen:

    • Bestimmte Berufsausbildungen (z. B. Bankkaufmann/-frau, Fachwirte oder wirtschaftswissenschaftliche Studienabschlüsse) gelten als Sachkundenachweis, wenn diese durch spezifische Berufserfahrung ergänzt werden.

  • Compliance-Funktion im Fokus:

    • Compliance-Beauftragte müssen tiefere Kenntnisse in Marktmissbrauch, Handelsüberwachung und internen Kontrollsystemen nachweisen.

  • Europäische Harmonisierung:

    • Anerkennung von Berufsabschlüssen und Sachkundenachweisen aus anderen EU-Staaten gemäß MiFID II.

Umsetzungsaufgaben für Unternehmen

Die neuen Regelungen bringen für Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen:

  • Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen den Nachweis der Sachkunde und deren regelmäßige Überprüfung systematisch dokumentieren.
  • Schulungsprogramme: Regelmäßige Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter müssen etabliert werden.
  • Überwachung und Auditierung: Compliance-Abteilungen müssen sicherstellen, dass alle neuen Vorgaben umgesetzt und eingehalten werden.

Fazit

Das ZuFinG II ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Kapitalmärkte und zur Förderung nachhaltiger Investitionen in Deutschland. Gleichzeitig bringen die Änderungen im WpHG neue Standards für die Qualifikation von Finanzdienstleistern, die zu einer Verbesserung der Marktqualität und Wettbewerbsfähigkeit führen sollen. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und sich im wachsenden internationalen Wettbewerb zu positionieren.

Seminare als Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen

Die umfangreichen Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die gestiegenen Anforderungen an Sachkunde und Compliance stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Insbesondere Compliance-Beauftragte spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Regelungen. Seminare wie „Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officers“ vom S+P Unternehmerforum bieten praxisnahe Unterstützung, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

In diesen Seminaren werden zentrale Themen wie Marktmissbrauchsrichtlinien, die Rolle des Compliance Officers sowie die Einrichtung interner Kontrollsysteme behandelt. Durch die praxisorientierte Wissensvermittlung und aktuelle Fallbeispiele helfen die Seminare, die neuen gesetzlichen Vorgaben effektiv in die Unternehmenspraxis zu integrieren. Diese Fortbildungsangebote sind besonders für Unternehmen geeignet, die ihre Mitarbeitenden auf die geänderten Rahmenbedingungen vorbereiten und gleichzeitig eine hohe Compliance-Qualität sicherstellen wollen.

Mit gezielten Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen können Unternehmen nicht nur die Sachkunde ihrer Mitarbeitenden stärken, sondern auch Risiken minimieren und sich auf die Anforderungen der BaFin und der europäischen Regulatorik einstellen.