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Was versteht man unter der §44 KWG-Prüfung?

Die §44 KWG-Prüfung bezeichnet ein spezifisches Aufsichtsinstrument, das es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank ermöglicht, bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und anderen unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallenden Unternehmen, Prüfungen durchzuführen.

Diese Prüfungen können von der BaFin initiiert werden, auch ohne dass ein besonderer Anlass vorliegt. Die Institute sowie deren Organe und Beschäftigte sind verpflichtet, auf Verlangen der BaFin und der Deutschen Bundesbank Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu erteilen, entsprechende Unterlagen vorzulegen und bei Bedarf Kopien zu fertigen.

Darüber hinaus erstreckt sich die Prüfbefugnis auch auf Auslagerungsunternehmen, auf die wesentliche betriebliche Funktionen im Sinne des § 25b KWG ausgelagert wurden.

Was versteht man unter der §44 KWG-Prüfung?

Prüfungsschwerpunkte 2024

Deutsche Bundesbank und BaFin haben für das Jahr 2024 die folgenden aufsichtlichen Schwerpunkte festgelegt:

1. Wirtschaftliches Umfeld und hohe Inflation
Auffällige Institute werden eng begleitet, die Aufsichtsintensität bei Instituten in Schieflage wird erhöht und bei Bedarf werden Krisenpläne der Institute angefordert.
Institutsabfragen und Querschnittsanalysen werden durchgeführt (z. B. zu Auswirkungen auf Zinspositionen im Bankbuch, zu Wohnimmobilienkrediten und zur Kreditvergabe).
Es werden verstärkt Schwerpunkte nach § 30 KWG für die Prüfung der Jahresabschlüsse angeordnet und Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.

2. Zinsentwicklungen
Der LSI-Stresstest und der Bausparkassen-Stresstest werden als horizontale Analysen durchgeführt; bei Bedarf werden weitere Maßnahmen hergeleitet.
Prüfungen gemäß § 44 KWG werden bei ausgewählten Instituten und ihren Dienstleistern zu den Themen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko durchgeführt.

3. IT-Sicherheit
Es findet anlassbezogen eine Intensivierung des aufsichtlichen Dialogs bei Instituten mit hohem Cyber-/IT-Risiko statt.
Zusätzlich stehen u. a. Auslagerungen und Migrationsprojekte im Fokus, wozu Schwerpunkte nach § 30 KWG angeordnet und bankgeschäftliche Prüfungen durchgeführt werden.

4. Gewerbeimmobilienmarkt
Wesentliches Ziel der Aufsicht ist die Überprüfung, ob sich die Markentwicklungen in den Kreditbewertungen der Institute widerspiegeln und die Risiken adäquat überwacht werden.
Bezüglich geplanter Maßnahmen gelten im Wesentlichen auch die Ausführungen unter 1. Wirtschaftliches Umfeld und hohe Inflation.


Mittelfristige Prioritäten der Aufsicht bis 2026

Digitale Transformation im Zusammenspiel mit dem demografischen Wandel
Analyse von Strategien und Plänen der Institute, Ableitung zukünftiger Aktivitäten, z. B. Umfragen, Prüfungen

Klimawandel, Nachhaltigkeit und ökonomische Transformation
Aktivitäten bei der Rahmenrechtssetzung, Analysen zur Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken in der Geschäftsstrategie und den Governance- und Risikomanagementrahmen der Institute, Durchführung von ESG-Prüfungen

Governance
Intensive Auseinandersetzung mit Geschäftsleitungen/Aufsichtsorganen, Schwerpunktsetzungen gemäß § 30 KWG und horizontale Analysen zu ausgewählten Aspekten


EZB-Bankenaufsicht – Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022 bis 2024

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat für den Zeitraum 2022-2024 drei Hauptaufsichtsprioritäten festgelegt, basierend auf einer gründlichen Risikobewertung des europäischen Bankensektors. Diese Prioritäten sind:

  • Gesundheit des Bankensektors nach der Pandemie: Die EZB fokussiert sich darauf, dass Banken die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie überwinden und die Resilienz des Sektors stärken. Besonders wichtig ist die Verbesserung der Kreditrisikosteuerung, da die außerordentlichen Unterstützungsmaßnahmen während der Pandemie die Kreditbewertung verzerrt haben. Geplante Maßnahmen umfassen gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen, um Mängel in der Kreditrisikosteuerung zu adressieren.

  • Behebung struktureller Schwächen durch Digitalisierung und verbesserte Governance: Die EZB zielt darauf ab, durch gezielte Initiativen strukturelle Schwächen in der Digitalisierung und im Management der Banken zu beheben. Dies umfasst Überprüfungen der digitalen Strategien und der Funktionsweise von Leitungsorganen. Ziel ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle zu stärken.

  • Bekämpfung neu auftretender Risiken: Dazu gehören Klima- und Umweltrisiken, steigende Gegenparteiausfallrisiken insbesondere bei nicht-banklichen Finanzinstitutionen und operationelle sowie IT-bezogene Risiken. Die EZB plant, ihre Aufsichtsaktivitäten zu intensivieren, um sicherzustellen, dass Banken angemessen auf diese Risiken vorbereitet sind, und wird dies durch Klimastresstests, thematische Überprüfungen und gezielte Vor-Ort-Prüfungen unterstützen.

Diese Prioritäten sollen dazu beitragen, dass die Banken sowohl bestehende als auch zukünftige Herausforderungen effektiv bewältigen können, indem sie ihre Geschäftsstrategien, Governance-Strukturen und Risikomanagementpraktiken entsprechend anpassen.


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    Nachhaltigkeitsrisiken und ESG

    • Integration von ESG-Risiken in Risikomanagementprozesse, inklusive Risikoinventur und Risikoreporting
    • Praktische Übungen zur Entwicklung von Szenarien zur Bewertung von ESG-Risiken
    • Einbindung der Geschäftsmodellanalyse in die Governance-Strukturen

      EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überführung in die MaRisk

      • Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe (EBA/GL/2020/06)
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      Interne Governance im Kreditvergabeprozess

      • Ausgestaltung differenzierter Kreditvergabeprozesse für verschiedene Kundengruppen
      • Details zum neuen Modul BTO 3 und dessen Auswirkungen auf das Immobilieneigengeschäft

        Spezialfonds und bankaufsichtliche Anforderungen

        • Neue Anforderungen an den Votierungsprozess bei Spezialfonds
        • Neuausrichtung der Aufsicht bei wesentlichen Spezialfondsanteilen (BaFin-Schreiben vom 05.06.2023)

          Was ändert sich mit den neuen MaRisk 7.0?

          Die neuen MaRisk-Anforderungen können für Banken eine Herausforderung darstellen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Banken ihre internen Prozesse und Systeme überarbeiten. Mit den MaRisk 7.0 sollen Regelungslücken und/oder Neuregelungen zu folgenden 5 Themen erfolgen:

          1. Vorgehen bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
          2. Direktinvestitionen in Immobilien
          3. Spezialfonds
          4. Geschäftsmodellanalyse
          5. Handel im Home-Office.

          EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung

          Die Aufsicht plant eine zügigere Umsetzung durch eine stärkere Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien. Dieses Vorgehen soll bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung Anwendung finden.

          Nationale Öffnungsklauseln und Erleichterungen sind für kleinere und mittlere Institute bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung geplant. Damit soll dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung getragen werden.

          Direktinvestitionen in Immobilien

          Die Berücksichtigung von Direktinvestitionen in Immobilien soll aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobilieneigengeschäften mit den MaRisk 7.0 erfolgen.

          Die kreditprozessualen Anforderungen finden bei Immobilieneigengeschäften über Beteiligungen bereits Anwendung. Hier soll eine Klarstellung erfolgen, welche Regelungen der MaRisk (insbesondere BTO 1) für diese Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen gelten.

          Neben diesen Beteiligungsmodellen nutzen Institute zunehmend auch Direktinvestitionen. Für die ökonomisch ähnlich zu bewertenden Direktinvestitionen finden die Regelungen der MaRisk bislang keine Anwendung.

          Diese Regelungslücke soll über eine Berücksichtigung in einem neuen Abschnitt BTO 3 oder durch Ergänzungen des BTO 1 in den MaRisk 7.0 geschlossen werden.

          Geschäftsmodellanalyse

          Die Geschäftsmodellanalyse / die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells werden in den MaRisk bislang nicht explizit behandelt. Mit den MaRisk 7.0 sollen Klarstellungen mit dem Ziel vorgenommen werden, dass die Themen Gleichlauf von operativer Geschäftsplanung und Berichtswesen in den MaRisk verankert werden.

          Die Geschäftsmodellanalyse hat auch in der Aufsichtsarbeit hohe Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil in der SREP-Methodik dar.

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          FAQ – Was muss ich wissen?

          Was ist die Ziele der S+P Seminare Aufsichtsrecht?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht vermitteln dir umfassende Kenntnisse über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Anwendung im Unternehmensalltag. Sie fördern dein Risikobewusstsein und unterstützen dich beim Aufbau eines starken Compliance-Management-Systems. Durch praxisnahe Beispiele und den Austausch von Best Practices stärken die Seminare deine fachliche Kompetenz und deine Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Zudem bereiten sie dich auf Prüfungen und Zertifizierungen vor, um deine berufliche Qualifikation zu erweitern.

          Welche Themen werden in den S+P Seminaren Aufsichtsrecht behandelt?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P decken eine Vielzahl wichtiger Themen ab. Dazu gehören die Grundlagen des Aufsichtsrechts und die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie MaRisk 7.0, ICAAP und ILAAP. Zudem wird das Risikomanagement von ausgelagerten Dienstleistungen behandelt. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherung gegen IT- und Cyber-Risiken sowie der Aufbau und die Überwachung einer starken Corporate Governance. Diese Themen vermitteln umfassende Kenntnisse für die erfolgreiche Anwendung des Aufsichtsrechts in der Praxis.

          Für wen sind die Seminare Aufsichtsrecht geeignet?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P sind ideal für Mitarbeiter von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und anderen Finanzdienstleistern. Sie richten sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Kenntnisse im Aufsichtsrecht, Risikomanagement und Compliance vertiefen oder auf den neuesten Stand bringen möchten. Ebenso sind die Seminare für Anwälte und Berater geeignet, die sich über aktuelle regulatorische Entwicklungen und deren praktische Anwendung informieren wollen.

          Wie kann ich mich für ein S+P Seminar anmelden?

          Die Anmeldung für unsere S+P Seminare erfolgt schnell und unkompliziert über unsere Website. Dort findest du alle notwendigen Informationen und kannst direkt deinen Platz reservieren.

          Was ist die S+P Tool Box und welche Vorteile bietet sie den Teilnehmern der Seminare?

          Die S+P Tool Box ist ein umfassendes Set an praktischen Werkzeugen und Vorlagen, die speziell für die Teilnehmer unserer Seminare entwickelt wurden. Sie bietet hilfreiche Ressourcen zur Umsetzung der gelernten Techniken und unterstützt dich dabei, die Seminarkenntnisse direkt in deinem Unternehmen anzuwenden.


          Aktuelles zu MaRisk-Updates

          Definition Aufsichtsrecht

          Das Aufsichtsrecht regelt die Überwachung von Finanzdienstleistern, Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen. Es schützt Anleger und sichert die Stabilität des Finanzsystems durch Vorschriften zu Risikomanagement, internen Kontrollen, Compliance und Berichtspflichten.

          Diese Vorschriften gewährleisten, dass die betroffenen Institutionen verantwortungsvoll handeln und regulatorische Standards einhalten.

          Was sind die MaRisk und warum sind sie wichtig?

          Die MaRisk, festgelegt von der BaFin, sind Richtlinien für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland, die Anforderungen an Risikomanagement und interne Kontrollen definieren. Sie gewährleisten finanzielle Stabilität, regulatorische Compliance, Transparenz und stärken das Vertrauen der Kunden, wodurch die Robustheit und Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute gesichert wird.

          MaRisk Prüfung & Nichteinhaltung

          Die MaRisk müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Zudem sind sie bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftsaktivität oder im Risikoprofil des Unternehmens anzupassen, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen entsprechen.

          Bei Nichteinhaltung der MaRisk können aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die BaFin erfolgen. Diese Maßnahmen können von formellen Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zu restriktiveren Sanktionen reichen. Im schlimmsten Fall kann die BaFin die Geschäftserlaubnis des Instituts entziehen, was zu erheblichen operationalen und finanziellen Folgen führt.


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