Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sind das zentrale Verwaltungs-Regelwerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die IT-Sicherheit in Banken. Sie konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben des § 25a KWG (Kreditwesengesetz) und definieren verbindlich, wie Finanzinstitute ihre IT-Systeme, Daten und Prozesse schützen müssen.
Das Ziel der BAIT ist transparent: Die Sicherstellung der IT-Sicherheit und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz) des deutschen Finanzsektors gegenüber Cyber-Angriffen und IT-Ausfällen.