Prävention von Terrorismusfinanzierung: Ein strategischer Ansatz für den Finanzsektor
Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit den institutsspezifischen Risiken, um effektive Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zu implementieren.
Die Terrorismusfinanzierung, ist eine thematische Herausforderung, die sich ständig weiterentwickelt und vertieft (siehe zuletzt das strategisches Grundsatzpapier der EU-Kommission vorgestellt im Frühjahr 2026).
Um für inhaltlichen Herausforderungen der Terrorismusfinanzierung gewappnet zu sein, bedarf es der Entwicklung konkret angepasster Präventionsstrategien.
Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Präventionsstrategien wie (1.) die akribischen Risikoanalyse, (2.) das besondere Augenmerk auf Datenqualität und Dokumentation derselben, (3.) die Nutzung externer Ressourcen, (4.) die Kundenrisikobewertung, (5.) das EDV- Monitoring und die (6.) Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen auf.
Überdies wird auch dargestellt, warum diese Maßnahmen wichtig sind.
FAQ: Prävention von Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
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Warum reicht eine allgemeine Geldwäsche-Risikoanalyse oft nicht aus?
Gemäß § 5 Abs. 1 GwG müssen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (TF) ermittelt werden. Während Geldwäsche auf das Verschleiern großer illegaler Summen abzielt, nutzt die TF oft unauffällige, legal erworbene Kleinstbeträge („Clean Money“). Da die Geldbewegungen bei der TF meist linear zum Endzweck verlaufen, greifen klassische, zirkulär ausgerichtete Geldwäsche-Szenarien oft ins Leere.
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Welche Rolle spielen Datenqualität und Dokumentation?
Eine lückenlose Dokumentation und hohe Datenqualität sind das Fundament für die Überwachung von Kundenbeziehungen. Nur durch ein tiefes Verständnis der Kundendaten können Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen effektiv implementiert und gegenüber Aufsichtsbehörden nachvollziehbar belegt werden.
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Welche externen Ressourcen sollten für die Präventionsstrategie genutzt werden?
Essenziell sind Berichte des Verfassungsschutzes, Typologien der FIU sowie Publikationen der FATF. Besonders relevant sind aktuelle Warnungen, wie die Einstufung von Crowdfunding-Plattformen und NPOs als Risikosektoren sowie die BaFin-Länderlisten (zuletzt März 2026) für verstärkte Sorgfaltspflichten.
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Was ist beim Kunden-Screening über Sanktionslisten hinaus zu beachten?
Ein reiner Abgleich mit Sanktionslisten genügt nicht. Institute sollten ein Adverse Media Screening (Medienrecherche) durchführen, um frühzeitig Auffälligkeiten zu identifizieren. Zudem müssen die IT-Systeme (PEP, Sanktionen, Medien) fortlaufend kontrolliert werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
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Wie unterscheidet sich das EDV-Monitoring bei „Dirty Money“ und „Clean Money“?
Beim Monitoring gemäß § 25h KWG (bzw. ZAG/KAGB) muss differenziert werden:
1. Illegale Quellen (Dirty Money): Indizien ähneln der Geldwäsche (z. B. hohe Bareinzahlungen).
2. Legale Quellen (Clean Money): Die Warnsignale liegen nicht in der Herkunft, sondern im Verhalten oder Ziel (z. B. Zahlungen für Dual-Use-Güter oder Kleinstbeträge in Krisengebiete). -
Warum ist die Auseinandersetzung mit geopolitischen Entwicklungen notwendig?
Terrorismusfinanzierung ist hochdynamisch. Aktuelle geopolitische Veränderungen, wie Konflikte im Nahen Osten, müssen unmittelbar in die institutsspezifische Risikoanalyse einfließen, um Präventionsmaßnahmen ad hoc an neue Bedrohungslagen anpassen zu können.
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Was sind die Kernpunkte des strategischen Ansatzes der EU-Kommission (Frühjahr 2026)?
Das aktuelle Grundsatzpapier betont die ständige Weiterentwicklung der Bedrohungslage. Institute sind angehalten, ihre Strategien nicht als statisch zu betrachten, sondern durch technologischen Fortschritt und enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren kontinuierlich zu verbessern, um die globalen Finanzkanäle zu schützen.
Tiefgehende Risikoanalyse
In Deutschland müssen gemäß § 5 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) alle verpflichteten Institutionen sowohl die Risiken der Geldwäsche als auch der Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten. Häufig wird zwar zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterschieden, doch zeigt sich in der Praxis oft nur eine oberflächliche Beschäftigung mit der Terrorismusfinanzierung. Dies führt zu einer unvollständigen Identifikation und Bewertung spezifischer Risiken, die für das jeweilige Institut relevant sind.
Es ist kritisch, dass Sicherungsmaßnahmen, die auf die Prävention von Geldwäsche ausgelegt sind, nicht zwangsläufig auch die Risiken der Terrorismusfinanzierung abdecken, denn Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche zielen primär darauf ab, die illegale Herkunft großer Summen zu verschleiern, während die Terrorismusfinanzierung oft unauffällige, legal erworbene Kleinstbeträge nutzt.
Da die Geldbewegungen bei der Terrorismusfinanzierung linear zum Endzweck verlaufen und nicht zwingend zirkulär in die Wirtschaft integriert werden, greifen klassische GW-Monitoring-Szenarien hier oft ins Leere.
Dementsprechend ist eine isolierte Betrachtung unerlässlich, um spezifische Risiken wie die zweckentfremdete Nutzung legaler Mittel oder Zahlungsströme in Hochrisikogebiete effektiv zu identifizieren.
Wichtigkeit der Datenqualität und Dokumentation
Die Qualität der zugrunde liegenden Daten und deren lückenlose Dokumentation sind entscheidend, um Kundenbeziehungen effektiv überwachen zu können. Dies beinhaltet das Verständnis und die Bewertung der Risiken jeder einzelnen Kundenbeziehung sowie die Gewährleistung, dass alle Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nutzung externer Ressourcen
Die Nutzung von Informationen aus externen Quellen wie beispielsweise Verfassungsschutzberichten, Typologien der Financial Intelligence Unit (FIU) und Berichten der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) mit Sitz in Paris ist von unschätzbarem Wert.
- So wurden beispielsweise Spendenorganisationen und Crowdfunding-Plattformen in der jüngsten FATF-Veröffentlichung vom 31. Oktober 2023 als potenzielle Risiken für die Terrorismusfinanzierung identifiziert.
- Auch veröffentlicht die BaFin regelmäßig und zuletzt im März 2026 Listen von Ländern, bei denen im Zahlungsverkehr – auch via Crowdfunding – erhöhte Sorgfaltspflichten gelten.
- Ferner ist exemplarisch das Bundesfinanzministerium aufzuführen, das für die strategische Ausrichtung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland zuständig ist. Dieses veröffentlicht unter anderem das Dokument „Nationale Risikoanalyse“. In diesem Rahmen wurde der Bereich NPOs und alternative Finanzierungsmethoden (wie Crowdfunding) als Sektor mit spezifischen Verwundbarkeiten eingestuft.
Kundenrisikobewertung
Der Prozess der Kundenannahme spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention der Terrorismusfinanzierung. Die sorgfältige Überprüfung von Kunden mittels Screening von Sanktions- oder Hochrisikoländerlisten reicht allein nicht aus, um das Terrorismusfinanzierungsrisiko angemessen zu beurteilen. Wichtig sind auch Erkenntnisse aus Medienberichten (Adverse Media Screening), die helfen, Auffälligkeiten zu erkennen und das Risiko einer Kundenbeziehung besser zu bewerten. Diese IT-gestützten Maßnahmen werden oft durch manuelle Internetrecherche ergänzt, um eine umfassende Risikobeurteilung zu gewährleisten.
Das Adverse Media Screening erfolgt meist IT-gestützt und ergänzt das PEP- und Sanktionslisten-Screening. Auch eine Kombination aus IT-gestützten Maßnahmen und manueller Internetrecherche werden als risikobasierte Maßnahme ergriffen.
In diesem Zusammenhang ist wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genutzten Screening-Systeme (PEP, Sanktionen, Adverse Media) und die einbezogenen Listen fortlaufend kontrolliert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen angemessen und wirksam sind.
EDV-Monitoring von Transaktionen
Nach § 10 Abs.1 Nr. 5 GwG müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen kontinuierlich überwacht werden. Nach § 25h Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG), § 27 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistern (ZAG) und § 28 Abs. 1 S. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist dazu die Schaffung und das Betreiben von Datenverarbeitungssystemen erforderlich.
Zunächst ist klarzustellen, dass das Monitoring quasi zweistufig zu erfolgen hat. Auf erster Stufe für die Strafbarkeit (Das „Ob“) ist unerheblich ob die Mittel aus legalen oder illegalen Quellen stammen, weil Terrorfinanzierung durch den Zweck definiert wird, nicht durch die Herkunft. Terrorismusfinanzierung ist und bleibt Terrorismusfinanzierung.
Wohingegen auf der zweiten Stufe für das Monitoring-System (Das „Wie“) differenziert werden muss.
Damit die IT-Systeme (gemäß § 25h KWG etc.) überhaupt anschlagen, müssen sie verschiedene Szenarien abdecken. Hier ist zu unterscheiden, weil die „Indizien“ (Warnsignale) völlig unterschiedlich aussehen. Mit andren Worten, bei der risikoangemessenen Bestimmung von Indizien im Monitoring ist es zur Prävention von Terrorfinanzierung erforderlich, zwischen Terrorismusfinanzierung aus illegalen und legalen Quellen zu differenzieren.
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Illegale Quellen (Dirty Money): Hier ähneln die Indizien der klassischen Geldwäsche. Das Geld kommt aus Straftaten und soll in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden (z. B. hohe Bareinzahlungen ohne Beleg).
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Legale Quellen (Clean Money): Das ist die größere Herausforderung. Das Geld ist „sauber“ (Gehalt, Spenden). Die Warnsignale liegen hier nicht bei der Herkunft, sondern beim Verhalten oder dem Ziel (z. B. Kleinstbeträge, die an Personen in Krisengebieten fließen, oder auffälliges Kaufverhalten von Dual-Use-Gütern).
Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen
Die regelmäßige und ad-hoc-Analyse aktueller Entwicklungen, wie beispielsweise Konflikte oder geopolitische Veränderungen, ist unerlässlich.
So müssen etwa die jüngsten Konflikte im Nahen Osten und deren mögliche Auswirkungen auf Terrorismusfinanzierungsrisiken in die Risikoanalysen einfließen.
Quick-Check: Prävention von Terrorismusfinanzierung
| Check | Maßnahme / Fokuspunkt (Terrorismusfinanzierung) |
|---|---|
| Tiefgehende Risikoanalyse durchgeführt? Wurde die Terrorismusfinanzierung separat zur Geldwäsche analysiert (§ 5 GwG) und institutsspezifisch bewertet? |
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| Spezifische Risiken identifiziert? Wurden Risiken wie Kleinstbeträge, Zweckentfremdung legaler Mittel und Transfers in Hochrisikogebiete berücksichtigt? |
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| Datenqualität sichergestellt? Sind Kundendaten vollständig, aktuell und für Monitoringzwecke geeignet? |
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| Dokumentation lückenlos? Sind Risikoentscheidungen, Maßnahmen und Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert (Audittrail)? |
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| Externe Quellen eingebunden? Werden FIU-Typologien, FATF-Berichte, BaFin-Listen und nationale Risikoanalysen aktiv genutzt? |
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| Kundenrisikobewertung erweitert? Erfolgt neben Sanktionslisten auch Adverse Media Screening und manuelle Recherche? |
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| Screening-Systeme validiert? Werden PEP-, Sanktions- und Medienscreening-Systeme regelmäßig überprüft und angepasst? |
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| Monitoring differenziert aufgebaut? Unterscheidet das System zwischen „Dirty Money“ (klassische GW-Indizien) und „Clean Money“ (Verhaltensmuster)? |
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| Red Flags definiert? Gibt es spezifische Indikatoren wie Kleinstüberweisungen, Krisenregionen oder Dual-Use-Güter? |
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| Geopolitische Entwicklungen berücksichtigt? Werden aktuelle Konflikte und internationale Entwicklungen regelmäßig in die Risikoanalyse integriert? |
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| Strategische Vorgaben umgesetzt? Wurden aktuelle regulatorische Impulse (z. B. EU-Strategien 2026) in die Präventionsstrategie integriert? |
🚦 Status deiner TF-Prävention
Hohe Risiken – Terrorismusfinanzierung nicht ausreichend adressiert.
Teilweise umgesetzt – Optimierungsbedarf bei Systemen und Analyse.
Ganzheitlicher Ansatz – Systeme und Prozesse sind wirksam etabliert.
Schlussfolgerung:
Die Prävention von Terrorismusfinanzierung bleibt eine zentrale Herausforderung für den Finanzsektor. Die Entwicklung und Implementierung umfassender Strategien, die Anpassung an technologische Fortschritte und die enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren sind unabdingbar, um dieses komplexe und ständig evolvierende Risiko zu managen. Indem sie proaktive Maßnahmen ergreifen und ihre Systeme kontinuierlich verbessern, können Finanzinstitute dazu beitragen, die Finanzkanäle vor Missbrauch durch terroristische Aktivitäten zu schützen und somit einen wichtigen Beitrag zur globalen Sicherheit leisten.