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Pflichten des Anlageberaters nach BT 6 und BT 7 MaComp

Die MaComp („Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten“) der BaFin konkretisieren die gesetzlichen Pflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Besonders relevant für Anlageberater sind dabei die Module BT 6 und BT 7.

Sie regeln zentrale Pflichten im Umgang mit Kunden, Interessenkonflikten und Dokumentationen – und bilden die Grundlage für eine rechtskonforme und kundenorientierte Beratungspraxis.

MaComp

Was ist MaComp?

Die MaComp sind ein BaFin-Rundschreiben, das erstmals 2010 veröffentlicht und seither mehrfach aktualisiert wurde. Ziel ist es, die Vorgaben aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie aus MiFID II praxisnah zu konkretisieren.

Die Struktur gliedert sich in:

  • Allgemeiner Teil (AT): organisatorische Grundanforderungen

  • Besonderer Teil (BT): konkrete Module zu Beratung, Vertrieb, Compliance und Interessenkonflikten

Die Pflichten nach BT 6 und BT 7 sind dabei unmittelbar für Anlageberater relevant.


BT 6: Geeignetheitsprüfung

Nach BT 6 der MaComp ist der Anlageberater verpflichtet, die Geeignetheit einer Empfehlung für den Kunden zu prüfen.

Wichtige Punkte:

  • Kundenprofil: Erfassung von Kenntnissen, Erfahrungen, finanzieller Situation und Anlagezielen

  • Abgleich: Nur Produkte empfehlen, die zu diesem Profil passen

  • Dokumentation: Jede Empfehlung ist nachvollziehbar zu begründen

Fehlerhafte oder unvollständige Geeignetheitsprüfungen gelten als Verstoß gegen die Pflichten aus der MaComp und können aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.


BT 7: Angemessenheitsprüfung

BT 7 der MaComp betrifft die Angemessenheitsprüfung. Sie ist notwendig, wenn ein Kunde ohne Beratung Produkte erwirbt.

Die Pflichten:

  • Kenntnisse und Erfahrungen abfragen

  • Prüfen, ob der Kunde die Risiken versteht

  • Warnhinweis geben, falls die Angemessenheit nicht bestätigt werden kann

Auch hier gilt: Dokumentationspflicht – die Prüfung muss schriftlich festgehalten werden.


Warum ist MaComp für Anlageberater so wichtig?

  • Rechtssicherheit: Einhaltung der Vorgaben schützt vor aufsichtsrechtlichen Sanktionen

  • Kundenschutz: Verhindert Fehlberatung und stärkt Vertrauen

  • Compliance: Unternehmen erfüllen ihre Pflichten nach WpHG und MiFID II


Fazit

  • Die Module BT 6 und BT 7 der MaComp bilden die Grundlage für eine professionelle, transparente und rechtskonforme Anlageberatung. Wer als Anlageberater arbeitet, muss die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung nicht nur kennen, sondern konsequent umsetzen und dokumentieren.

    So stellen Finanzdienstleister sicher, dass sie den Anforderungen der BaFin entsprechen – und gleichzeitig ihren Kunden eine seriöse und vertrauensvolle Beratung bieten.


Pflichten-Checkliste nach MaComp – kompakte Übersicht

Pflicht (MaComp-Verweis) Umsetzung / To-Do Nachweis / Artefakt
Geeignetheitsprüfung (BT 6) Kundenprofil erheben, Produktempfehlung begründen, Dokumentation sichern. Geeignetheitsbericht, Beratungsdokumentation
Angemessenheitsprüfung (BT 7) Kenntnisse prüfen, ggf. Warnhinweis erteilen, Vorgang festhalten. Angemessenheits-Check, Warnhinweis-Protokoll
Interessenkonflikte (BT 1/AT) Konflikte identifizieren, Maßnahmen umsetzen, ggf. offenlegen. Konfliktregister, Offenlegungstexte
Produktgovernance (BT) Zielmarkt definieren, Vertriebsfreigabe sicherstellen, Feedback-Loop pflegen. Zielmarkt-Dokument, Freigabeprotokoll
Dokumentation (AT) Vollständige und revisionssichere Ablage gemäß Policy. DMS/Archiv, Löschfristenprotokoll
Schulung & Kompetenz (AT) Pflichtschulungen absolvieren, Wissenstest dokumentieren. Zertifikate, LMS-Report

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