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Fachbeitrag · Geldwäscheprävention und Governance

Online Schulung Geldwäsche: Was GwG und AMLR verlangen

Rechtsstand: Oktober 2026. Grundlagen: GwG (zuletzt geändert durch Gesetz vom Juni 2026) und Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), anwendbar ab 10. Juli 2027Lesezeit: 13 Minuten

Management Summary

Kannst du gegenüber Aufsicht und Prüfer belegen, dass deine Beschäftigten über Typologien und Pflichten der Geldwäscheprävention unterrichtet sind? Eine Online Schulung Geldwäsche liefert diesen Nachweis nur, wenn Zielgruppe, Inhalt und Dokumentation zur gesetzlichen Pflicht passen.

Heute gilt das GwG: Zu den internen Sicherungsmaßnahmen gehört die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über Typologien, aktuelle Methoden, einschlägige Vorschriften und Pflichten einschließlich Datenschutz (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG). Die Verantwortung für die Sicherungsmaßnahmen bleibt auch bei einer Durchführung durch Dritte bei den Verpflichteten (§ 6 Abs. 7 Satz 5 GwG).

Ab dem 10. Juli 2027 gilt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR). Nach Art. 12 treffen Verpflichtete Maßnahmen, damit Beschäftigte und Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion es erfordert, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern, die Anforderungen sowie die eigene Risikobewertung, die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen kennen. Eine Schulungs-Policy gehört zu den internen Strategien (Art. 9), und ein Mitglied des Leitungsorgans ist für die Einhaltung zuständig (Art. 11). Der Bezug zum eigenen Haus wird damit Teil der Schulungsanforderung.

Dieser Beitrag ordnet die Pflichten ein, nennt die inhaltlichen Bausteine einer Basis-Schulung und liefert Keypoints, einen Quick-Check und fünf Maßnahmen. Zum Stand einer nationalen Anpassung des GwG an die AMLR trifft er keine Aussage.

Keypoint-Übersicht

Die wichtigsten Keypoints dieses Beitrags
KeypointKernaussageNormbezugZeitpunkt
Unterrichtung heuteDas GwG verlangt die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über Typologien, aktuelle Methoden, einschlägige Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutz.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGerstmalig und laufend
Verantwortung bei DrittenDürfen interne Sicherungsmaßnahmen durch Dritte durchgeführt werden, bleibt die Verantwortung bei den Verpflichteten.§ 6 Abs. 7 Satz 5 GwG–
Anwendungsbeginn der AMLRDie AMLR gilt als Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten.Verordnung (EU) 2024/162410. Juli 2027
Kenntnis der AnforderungenBeschäftigte und Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion es erfordert, kennen Anforderungen, Risikobewertung, Strategien, Verfahren und Kontrollen des Hauses.Art. 12 AMLR–
Schulungs-PolicyDie internen Strategien umfassen eine Policy zur Schulung; sie sind schriftlich zu fassen und vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion zu genehmigen.Art. 9 AMLR–
LeitungsverantwortungEin Mitglied des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion ist für die Einhaltung zuständig.Art. 11 AMLR–
SchulungsformatWeder der Wortlaut des GwG noch der von Art. 12 AMLR nennt ein bestimmtes Schulungsformat; entscheidend sind Zielgruppe, Inhalt und Dokumentation.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLR–

Online Schulung Geldwäsche: Rechtsrahmen heute und ab 2027

Eine Schulung ist die Antwort auf eine Pflicht, nicht die Pflicht selbst. Deshalb steht der Rechtsrahmen vor dem Format. Er unterscheidet zwei Zeitabschnitte.

GwG: heute

Das GwG zählt die Unterrichtung der Mitarbeiter zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG). Verlangt sind die erstmalige und laufende Unterrichtung über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie über die einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen. Daneben stehen die Überprüfung der Mitarbeiter auf Zuverlässigkeit (Nr. 5) und, soweit angemessen, eine unabhängige Prüfung der Grundsätze und Verfahren (Nr. 7). Dürfen Sicherungsmaßnahmen durch Dritte durchgeführt werden, bleibt die Verantwortung bei den Verpflichteten (§ 6 Abs. 7 GwG).

AMLR: ab 10. Juli 2027

Art. 12 AMLR verpflichtet zu Maßnahmen, damit Beschäftigte oder Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion dies erfordert, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern, die Anforderungen aus der AMLR, der Verordnung (EU) 2023/1113 und aufsichtlichen Verwaltungsakten sowie die unternehmensweite Risikobewertung und die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen kennen. Das schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Verordnung ein. Die internen Strategien sind schriftlich zu fassen und vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion zu genehmigen (Art. 9).

Was sich für die Schulung ändert
AspektGwG heuteAMLR ab 10. Juli 2027
AdressatenMitarbeiter (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG)Beschäftigte und Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion es erfordert, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern (Art. 12)
InhaltTypologien, aktuelle Methoden, einschlägige Vorschriften und Pflichten, DatenschutzbestimmungenAnforderungen aus AMLR, Verordnung (EU) 2023/1113 und aufsichtlichen Verwaltungsakten, Datenverarbeitung für Zwecke der Verordnung (Art. 12)
Bezug zum eigenen HausIn § 6 Abs. 2 Nr. 6 nicht ausdrücklich genanntUnternehmensweite Risikobewertung, interne Strategien, Verfahren und Kontrollen (Art. 12)
Strategie und GenehmigungAusarbeitung interner Grundsätze, Verfahren und Kontrollen (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)Schriftliche Strategien einschließlich Schulungs-Policy, Genehmigung durch das Leitungsorgan (Art. 9)
VerantwortungBleibt bei den Verpflichteten, auch bei Durchführung durch Dritte (§ 6 Abs. 7 Satz 5)Ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion ist zuständig (Art. 11)

Nach Art. 9 Abs. 4 AMLR soll die AMLA bis zum 10. Juli 2026 Leitlinien zum Umfang der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen erlassen; zum Veröffentlichungsstand trifft dieser Beitrag keine Aussage. In einem Konsultationsentwurf zu Leitlinien nach Art. 26 Abs. 5 AMLR hebt die AMLA die Bedeutung der Schulung hervor. Ein Entwurf ist kein verbindliches Recht.

Inhalte einer Basis-Schulung: fünf Bausteine

Die folgende Übersicht ordnet die Inhalte einer Basis-Schulung den Normen zu, aus denen sie sich ableiten lassen. Sie ersetzt keine Bedarfsanalyse für das eigene Haus.

Bausteine einer Basis-Schulung
BausteinInhaltNormbezug
Typologien und MethodenTypische Muster und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG
Pflichten und VorschriftenGwG, ab 2027 AMLR, Verordnung (EU) 2023/1113 und aufsichtliche Verwaltungsakte§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLR
Bezug zum eigenen HausUnternehmensweite Risikobewertung, interne Strategien, Verfahren und KontrollenArt. 12 AMLR
MeldewegWie Auffälligkeiten intern gemeldet werden und wie die Meldepflicht erfüllt wird§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, § 43 Abs. 1 GwG
DatenschutzUmgang mit personenbezogenen Daten für Zwecke der Geldwäscheprävention§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLR

Weder der Wortlaut des GwG noch der von Art. 12 AMLR nennt ein bestimmtes Schulungsformat. Ob eine Online-Schulung genügt, hängt davon ab, ob Zielgruppe, Inhalt und Dokumentation die Pflicht abdecken.

Zeitpunkte und Fristen

Für die Schulung gibt es keinen einzelnen Stichtag, sondern einen laufenden Pflichtrhythmus und einen Anwendungsbeginn.

Zeitpunkte und Fristen
ZeitpunktEreignisNormbezug
laufendErstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG
10. Juli 2026Vorgesehene Frist für AMLA-Leitlinien zum Umfang der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen; den Stand zeigt die Übersicht der AMLAArt. 9 Abs. 4 AMLR
10. Juli 2027Beginn der Anwendung der AMLRVerordnung (EU) 2024/1624

Pflichten nach Funktion

Wer für welchen Teil der Schulungspflicht zuständig ist, ergibt sich aus der Funktion. Die Tabelle trennt die Rollen und nennt den jeweiligen Bezug.

Funktionen und ihr Bezug zur Schulung
FunktionBezug zur SchulungNormbezug
GeschäftsleitungTrägt die Verantwortung für die Sicherungsmaßnahmen, auch bei Durchführung durch Dritte; ab 2027 ist ein Mitglied des Leitungsorgans zuständig und genehmigt die internen Strategien.§ 6 Abs. 7 Satz 5 GwG; Art. 9 und 11 AMLR
Compliance-FunktionArt. 11 regelt die Compliance-Funktionen; Compliance-Beauftragte können direkt an das Leitungsorgan berichten.Art. 11 AMLR
Beschäftigte mit relevanter FunktionWerden unterrichtet und kennen Anforderungen, Risikobewertung, Strategien, Verfahren und Kontrollen des Hauses.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLR
Vertreter und VertriebspartnerSind ab 2027 einbezogen, soweit ihre Funktion die Kenntnis der Anforderungen erfordert.Art. 12 AMLR

Wo Schulungskonzepte die Nachweisführung erschweren

Die folgenden Konstellationen beschreiben, welche Lücke in einem Schulungskonzept welche Anforderung berührt. Sie sind logische Folgen der Normtexte, keine Aussagen über die Verbreitung in Unternehmen.

Schulung ohne Bezug zum eigenen Haus

Art. 12 AMLR verlangt die Kenntnis der unternehmensweiten Risikobewertung und der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen. Reine Allgemeininhalte decken das nicht ab.

Normbezug: Art. 12 AMLR

Zielgruppe nur nach Titel bestimmt

Maßgeblich ist, ob die Funktion die Kenntnis der Anforderungen erfordert. Vertreter und Vertriebspartner sind ausdrücklich genannt.

Normbezug: Art. 12 AMLR

Einmalige Teilnahme ohne laufende Unterrichtung

Das GwG verlangt die erstmalige und die laufende Unterrichtung. Eine einzelne Teilnahme belegt nur den ersten Teil.

Normbezug: § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG

Keine genehmigte Schulungs-Policy

Ab 2027 gehört eine Schulungs-Policy zu den schriftlichen internen Strategien, die das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion genehmigt.

Normbezug: Art. 9 AMLR

Verantwortungslücke bei externer Durchführung

Auch wenn Dritte Sicherungsmaßnahmen durchführen, bleibt die Verantwortung bei den Verpflichteten.

Normbezug: § 6 Abs. 7 Satz 5 GwG

Datenschutz fehlt im Inhalt

Die Unterrichtung umfasst die einschlägigen Datenschutzbestimmungen; die AMLR nennt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich.

Normbezug: § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLR

Quick-Check: Wo steht dein Haus?

Prüfe deine aktuelle Schulung oder dein Schulungskonzept und beantworte jede Prüffrage mit ja, teilweise oder nein. Die letzte Spalte zeigt, was du bei „ja“ nachweisen kannst.

Quick-Check für das Schulungskonzept
PrüffeldPrüffrageNormbezugWas sich nachweisen lässt
ZielgruppeSind die Funktionen festgelegt, die geschult werden, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern?§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLRZuordnung von Funktionen zur Schulungspflicht
InhaltDecken die Inhalte Typologien, aktuelle Methoden, Vorschriften und Pflichten ab?§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGInhaltsübersicht je Schulung
Bezug zum HausBeziehen sich die Inhalte auf Risikobewertung, Strategien, Verfahren und Kontrollen des Hauses?Art. 12 AMLRVerknüpfung von Schulungsinhalt und Hausdokumenten
RhythmusGibt es eine erstmalige Unterrichtung und einen laufenden Turnus?§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGSchulungsplan mit Turnus
DatenschutzSind Datenschutzbestimmungen Teil der Inhalte?§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG; Art. 12 AMLRDatenschutzmodul im Inhalt
PolicyLiegt eine schriftliche Schulungs-Policy vor, die das Leitungsorgan genehmigt hat?Art. 9 AMLRGenehmigte Policy
VerantwortungIst festgelegt, welches Mitglied der Leitung zuständig ist?Art. 11 AMLR; § 6 Abs. 7 Satz 5 GwGBenennung der Zuständigkeit
NachweisSind Teilnahme, Datum und Inhalt je Person festgehalten?Kein ausdrücklicher Wortlaut zur NachweisformTeilnehmerliste mit Datum und Inhalt

Lösungsansätze: fünf Maßnahmen für die Praxis

  1. Zielgruppen nach Funktion festlegen. Lege fest, welche Funktionen die Kenntnis der Anforderungen erfordern, und prüfe, ob Vertreter und Vertriebspartner dazugehören.
  2. Inhalte an das eigene Haus binden. Richte die Inhalte an Risikobewertung, internen Verfahren und Kontrollen aus, nicht nur an allgemeinen Typologien.
  3. Schulungs-Policy schriftlich fassen. Halte Zielgruppen, Inhalte, Turnus und Dokumentation schriftlich fest und lass die Policy vom Leitungsorgan genehmigen.
  4. Erstmalige und laufende Unterrichtung planen. Lege fest, wann neue Beschäftigte unterrichtet werden und in welchem Turnus die Unterrichtung aufgefrischt wird.
  5. Teilnahme dokumentieren und Verantwortung behalten. Halte Teilnahme, Datum und Inhalt je Person fest. Auch bei externer Durchführung bleibt die Verantwortung bei der Geschäftsleitung.

Fazit: Kernbotschaften

Die Entscheidung, die du triffst, lautet nicht, ob du schulst. Sie lautet, ob du gegenüber Aufsicht und Prüfer belegen kannst, wer wann worüber unterrichtet wurde. Was ist eine Online Schulung Geldwäsche am Ende? Ein Format, kein Nachweis: Erst Zielgruppe, Inhalt, Turnus und Dokumentation machen sie zum Beleg.

  • Das GwG verlangt die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG).
  • Ab 10. Juli 2027 kommen Hausbezug, erweiterte Zielgruppe und eine Schulungs-Policy hinzu (Art. 9 und 12 AMLR).
  • Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung, auch wenn Dritte die Durchführung übernehmen (§ 6 Abs. 7 Satz 5 GwG; Art. 11 AMLR).
  • Ein Schulungsformat schreibt der Wortlaut nicht vor; entscheidend ist, dass die Pflicht inhaltlich abgedeckt und nachweisbar ist.

Häufige Fragen zur Schulung nach GwG und AMLR

Ist eine Online Schulung Geldwäsche gesetzlich vorgeschrieben?+–

Das GwG zählt die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG). Ein bestimmtes Format nennt der Wortlaut nicht. Ob eine Online-Schulung genügt, hängt davon ab, ob Zielgruppe, Inhalt und Dokumentation die Pflicht abdecken.

Was ändert sich mit der AMLR für Schulungen?+–

Ab dem 10. Juli 2027 verlangt Art. 12 AMLR Maßnahmen, damit Beschäftigte und Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion es erfordert, die Anforderungen sowie die eigene Risikobewertung, Strategien, Verfahren und Kontrollen kennen. Vertreter und Vertriebspartner sind einbezogen. Nach Art. 9 gehört eine Schulungs-Policy zu den internen Strategien.

Wer muss geschult werden?+–

Das GwG spricht von den Mitarbeitern. Die AMLR nennt Beschäftigte und Personen in vergleichbaren Positionen, deren Funktion die Kenntnis der Anforderungen erfordert, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern. Welche Funktionen im Einzelfall erfasst sind, ergibt sich aus der Risikobewertung und den internen Verfahren des Hauses.

Entlastet es, die Schulung extern durchführen zu lassen?+–

Bei der Durchführung kann Unterstützung sinnvoll sein, bei der Verantwortung nicht: Für die vertragliche Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nennt § 6 Abs. 7 GwG Voraussetzungen, und die Verantwortung bleibt bei den Verpflichteten. Ob der Besuch eines externen Seminars darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer trägt nach der AMLR die Verantwortung?+–

Nach Art. 11 AMLR bestimmen Verpflichtete ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion, das für die Einhaltung zuständig ist. Die internen Strategien, zu denen die Schulungs-Policy zählt, sind schriftlich zu fassen und vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion zu genehmigen (Art. 9).

Wie lässt sich die Schulung nachweisen?+–

Weder das GwG noch Art. 12 AMLR nennen im Wortlaut eine Nachweisform. Praktisch bieten sich Teilnehmerliste, Datum, Inhaltsübersicht und die Zuordnung der Teilnehmer zu ihrer Funktion an. So lässt sich gegenüber Aufsicht und Prüfer zeigen, wer wann worüber unterrichtet wurde.

Quellenverzeichnis

Verlinkt sind ausschließlich amtliche Quellen: Gesetzestext und Bundesgesetzblatt, Rechtsakt der EU sowie Veröffentlichungen der AMLA. Die Reihenfolge folgt der Gewichtung: Gesetz, dann Verordnung, dann Aufsicht.

Verwandte Leistungen und Programme

Wer eine Online Schulung Geldwäsche im eigenen Haus einführen will, hat zwei Wege. Beide ändern nichts daran, dass die Verantwortung bei der Geschäftsleitung bleibt.

S+P Seminare: Qualifizierung

S+P Seminare bietet ein Basis-Seminar für Geldwäschebeauftragte, Compliance-Verantwortliche und Mitarbeitende der Finanzbranche als Online-Weiterbildung an. Inhalte, Dauer und Termine stehen auf der Seminarseite.

S+P Compliance: Umsetzung

S+P Compliance übernimmt im Auftrag Funktionen und Prüfungen der Geldwäscheprävention, etwa die Funktion des Geldwäschebeauftragten. Die Durchführung kann ausgelagert werden; die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung (§ 6 Abs. 7 Satz 5 GwG).

Mehr zum Thema auf dieser Website: AMLR-Readiness 2027, Auslagerung von AML/CFT-Funktionen unter der AMLR und Aufgaben und Pflichten des Geldwäschebeauftragten.

Online Schulung Geldwäsche: Was GwG und AMLR verlangen
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer des S+P Unternehmerforums und der S+P Compliance

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.

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