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Omnibus-Paket 2025: Erleichterungen für Unternehmen bei CSRD und CSDDD

Die Europäische Kommission hat mit dem Omnibus-Paket 2025 eine umfassende Reform zur Reduzierung bürokratischer Hürden und zur Vereinfachung des Geschäftsumfelds in der EU vorgestellt. Wesentliche Änderungen betreffen insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Reformen sollen die Berichtspflichten proportionaler gestalten und die Belastung für Unternehmen, insbesondere KMU, verringern.

Omnibus-Paket 2025

1. Wesentliche Änderungen der CSRD durch das Omnibus-Paket

1.1 Reduzierung des Anwendungsbereichs

  • Die Berichtspflicht gilt künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (statt bisher 250 Mitarbeiter).

  • Zusätzlich müssen Unternehmen entweder einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen.

  • Diese Änderung reduziert die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 80 % und gleicht den Schwellenwert stärker an die CSDDD an.

1.2 Einführung einer „Obergrenze für die Wertschöpfungskette“

  • Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, können sich freiwillig an einem neuen vereinfachten Berichtsstandard orientieren.

  • Die Europäische Kommission wird per delegiertem Rechtsakt einen freiwilligen KMU-Standard (VSME) einführen.

  • Dieser Standard soll verhindern, dass Unternehmen oder Banken, die weiterhin CSRD-pflichtig sind, unverhältnismäßig viele Informationen von kleineren Geschäftspartnern anfordern.

1.3 Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

  • Der delegierte Rechtsakt zur Einrichtung der ESRS wird überarbeitet mit dem Ziel:

    • Reduktion der Datenpunkte, die Unternehmen melden müssen,

    • Klarstellung unklarer Bestimmungen,

    • Verbesserung der Kohärenz mit anderen EU-Regulierungen.

1.4 Streichung sektorspezifischer Standards

  • Die Europäische Kommission verliert die Befugnis zur Festlegung sektorspezifischer Berichtsstandards.

1.5 Abschaffung der Anforderung einer angemessenen Sicherheit

  • Die Kommission kann nicht mehr von einer begrenzten Sicherheit zur angemessenen Sicherheit übergehen.

1.6 Aufschub der Berichtspflichten

  • Der Geltungsbeginn der Berichtspflichten für große Unternehmen, die mit der Umsetzung der CSRD noch nicht begonnen haben, wird um zwei Jahre verschoben.

  • Auch für börsennotierte KMU (Welle 2 und 3) wird der Startzeitpunkt um zwei Jahre nach hinten verschoben.

2. Wesentliche Änderungen der CSDDD durch das Omnibus-Paket

2.1 Verlängerung der Umsetzungsfrist

  • Die Umsetzungsfrist für die CSDDD wird um ein Jahr verlängert (bis 26. Juli 2027).

  • Die erste Phase der Anwendung für die größten Unternehmen wird auf den 26. Juli 2028 verschoben.

2.2 Lockerungen bei der Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

  • Unternehmen müssen keine systematische Prüfung nachteiliger Auswirkungen mehr auf indirekte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette durchführen.

  • Eine umfassende Prüfung ist nur erforderlich, wenn plausible Informationen darauf hinweisen, dass dort nachteilige Auswirkungen auftreten können.

2.3 Vereinfachung der Berichts- und Prüfpflichten

  • Verlängerung des Zeitraums zwischen zwei regelmäßigen Bewertungen von einem Jahr auf fünf Jahre.

  • Lockerung der Stakeholder-Beteiligungspflichten.

  • Streichung der Verpflichtung, eine Geschäftsbeziehung als letztes Mittel zu beenden.

2.4 Begrenzung des Trickle-Down-Effekts

  • Die Menge an Informationen, die größere Unternehmen von KMU-Geschäftspartnern verlangen dürfen, wird auf die Angaben der VSME-Standards der CSRD beschränkt.

2.5 Anpassung an nationale Haftungsregelungen

  • Streichung harmonisierter EU-Bedingungen für die zivilrechtliche Haftung.

  • Mitgliedstaaten können selbst festlegen, ob nationale Haftungsregelungen Vorrang vor Drittland-Rechtsvorschriften haben.

2.6 Änderungen an Übergangsplänen zur Klimawandel-Eindämmung

  • Anpassung der Anforderungen für Klimawandel-Übergangspläne an die CSRD-Vorgaben.

2.7 Harmonisierung der grundlegenden Sorgfaltspflichten

  • Weitere einheitliche EU-weite Regeln zur Vermeidung unterschiedlicher nationaler Umsetzungsvorschriften.

2.8 Streichung der Überprüfungsklausel für Finanzdienstleistungen

  • Die Klausel, Finanzdienstleistungen in den Anwendungsbereich der CSDDD aufzunehmen, wird gestrichen.

3. Fazit

Das Omnibus-Paket 2025 stellt einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Unternehmen dar. Besonders die CSRD-Erleichterungen reduzieren den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv und vereinfachen die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Reform der CSDDD gibt Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung, lockert einige Sorgfaltspflichten und verringert den Verwaltungsaufwand.

Diese Maßnahmen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, während gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele gewahrt bleiben.