Neue technische Regulierungsstandards (RTS) unter AMLD6, AMLAR & AMLR
Mit dem AMLA-Konsultationspapier von März 2025 präsentiert die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) einen ganzheitlichen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Dieser Rahmen basiert auf mehreren Regulatory Technical Standards (RTS), die konkrete Anforderungen für verpflichtete Unternehmen, Aufsichtsbehörden und die neue AMLA als zentrale EU-Institution festlegen.
In diesem Übersichtsartikel stelle ich Dir die wichtigsten technischen Standards vor, erkläre, was in den jeweiligen Artikeln geregelt ist und wie Du Dich als Verpflichteter darauf einstellen solltest.

1. Risikobewertung gemäß Artikel 40(2) der AMLD6
Dieser RTS legt die Grundlage für eine einheitliche Risikoeinschätzung aller Verpflichteten in der EU. Ziel ist es, die inhärenten Risiken, die Qualität der internen Kontrollen und das daraus resultierende Residualrisiko vergleichbar und transparent zu machen.
Zentrale Artikel:
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Artikel 2: Bewertung und Klassifizierung des inhärenten Risikoprofils
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Artikel 3: Bewertung der Qualität der AML/CFT-Kontrollen
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Artikel 4: Ableitung des Residualrisikoprofils
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Artikel 5: Festlegung der Frequenz der Risikoprüfung
Was bedeutet das für Dich?
Du musst künftig eine strukturierte Selbsteinschätzung vornehmen:
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Welche Kundentypen, Produkte, Transaktionsarten und Länder bergen inhärente Risiken?
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Welche Kontrollen (z. B. Monitoring, Governance) hast Du implementiert?
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Wie hoch ist Dein verbleibendes Risiko?
Diese Bewertung musst Du regelmäßig aktualisieren, basierend auf Deiner Risikoklasse:
Risikoklasse | Frequenz der Neubewertung |
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Niedrig | Alle 5 Jahre |
Mittel | Alle 3 Jahre |
Hoch | Jährlich |
2. Auswahl für die direkte Aufsicht gemäß Artikel 12(7) AMLAR
Die AMLA wird bestimmte Verpflichtete direkt beaufsichtigen. Die Auswahl basiert auf Transaktionsvolumen, Kundenzahl, geografischer Präsenz und Risikoprofil.
Zentrale Artikel:
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Artikel 1: Kriterien für Aktivitäten unter Dienstleistungsfreiheit
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Artikel 4: Bewertung des Residualrisikos eines Unternehmens
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Artikel 5: Berechnung des gruppenweiten Risikoprofils
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Artikel 6: Übergangsregeln für die erste Auswahlrunde
Wichtige Schwellenwerte laut RTS:
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Kunden pro Mitgliedstaat: mindestens 20.000
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Transaktionen pro Jahr: mindestens 50 Mio. EUR
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Geschäftstätigkeit in: mindestens 6 EU-Mitgliedstaaten
Falls Du diese Schwellenwerte erreichst, musst Du mit einer direkten Prüfung durch die AMLA rechnen.
3. Kundensorgfaltspflichten gemäß Artikel 28(1) der AMLR
Die Anforderungen zur Customer Due Diligence (CDD) werden erstmals EU-weit vereinheitlicht. Dabei werden sowohl Standard- als auch verstärkte Sorgfaltspflichten konkret geregelt.
Zentrale Artikel:
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Artikel 6: Anforderungen bei Fernidentifikation
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Artikel 15: Ermittlung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
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Artikel 24: Zusätzliche Informationen bei hohem Risiko
Was ist neu?
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Pflicht zur automatisierten Prüfung bei Fernidentifikation (z. B. Videoident)
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Klar definierte Mindestdaten für natürliche und juristische Personen
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Pflicht zur Dokumentation des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
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Häufigkeit der Datenaktualisierung abhängig vom Risiko
4. Sanktionen & PePPs gemäß Artikel 53(10) AMLD6
Dieser RTS regelt die Konsequenzen bei Verstoß gegen die AML/CFT-Vorgaben. Neu ist die Einführung der Periodic Penalty Payments (PePPs) als Druckmittel zur Umsetzung.
Zentrale Artikel:
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Artikel 1: Indikatoren für Schweregrade
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Artikel 2: Einteilung in 4 Sanktionskategorien
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Artikel 4: Kriterien für Bußgeldhöhen
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Artikel 6: Einführung der PePPs
Sanktionsmatrix im Überblick:
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Gering: Verwarnung
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Mittel: Öffentliche Rüge
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Schwer: Geldbuße, Auflagen
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Besonders schwer: PePPs, Offenlegung, Lizenzprüfung
PePPs greifen ab Fristverstößen und können täglich verhängt werden, bis die geforderte Maßnahme umgesetzt ist.
5. Übergangsregeln für die erste AMLA-Auswahlrunde (Artikel 6 der RTS unter Artikel 12(7) AMLAR)
Die AMLA wird ihre direkte Aufsicht schrittweise einleiten. Dafür wurden temporäre Regeln geschaffen, um einen harmonisierten Start zu ermöglichen.
Kernpunkte:
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Nationale Aufsichtsbehörden dürfen in der ersten Runde nur eingeschränkt Ermessensspielräume nutzen.
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Die AMLA entscheidet final über die Auswahl.
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Es gilt eine Einführungsfrist, in der die Verpflichteten über ihre Einstufung informiert werden.
6. Datenanforderungen (Annex I des RTS unter Artikel 40(2) AMLD6)
Ohne valide Daten keine Bewertung. Im Annex I werden die zu liefernden Datenpunkte für alle Bewertungen (Risiko, Kontrolle, Materialität) definiert.
Beispiele für Datensätze:
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Anzahl Kunden nach Risikoklasse
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Transaktionsvolumina je Land
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Interne Prüfberichte, Audit-Feststellungen
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Struktur der Kontrollsysteme (Linienfunktionen, IT-Maßnahmen)
Du musst diese Daten digital, standardisiert und regelmäßig bereitstellen können.
Fazit: Einheitlich, digital, anspruchsvoll
Die neuen technischen Standards der AMLA verfolgen ein klares Ziel: Harmonisierung, Transparenz und Wirksamkeit. Für Dich als Verpflichteten bedeutet das:
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Mehr Struktur und Dokumentation
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Klare Anforderungen je Risikostufe
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Verpflichtende Nutzung digitaler Tools und Datenlieferungen
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Strengere Aufsicht durch zentrale EU-Instanz
Jetzt ist der Moment, Deine Systeme, Prozesse und Teams „AMLA-ready„ zu machen. Denn wer frühzeitig vorbereitet ist, reduziert nicht nur Risiken, sondern schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.