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21. Dezember 2025

Autor: Achim Schulz

A. Schulz berichtet für den S+P Governance Hub über regulatorische Veränderungen, ESG-Risiken und digitale Resilienz. Sein Schwerpunkt liegt darauf, komplexe Regulatorik in praktische Führungswerkzeuge zu übersetzen.

Europäische Business Wallets: Der neue EU-Standard für digitale Unternehmensidentität und KYC-Effizienz

Die geplante EU‑Verordnung zu europäischen Business Wallets markiert einen neuen Baustein der digitalen Infrastruktur des Binnenmarktes. Sie zielt darauf ab, Unternehmensidentität, Vertretungsrechte und Dokumentenaustausch erstmals in einem einheitlichen, hochsicheren und grenzüberschreitend interoperablen Rahmen zu bündeln.

Business Wallets – Strategischer & politischer Rahmen

Themenbereich Kernaussagen
Ziel der Verordnung Aufbau einer einheitlichen, sicheren und grenzueberschreitend nutzbaren digitalen Infrastruktur fuer Unternehmensidentitaet, Vertretungsrechte und Dokumentenaustausch im EU-Binnenmarkt
Ausgangslage Digitale Verwaltungs- und Unternehmensprozesse sind stark fragmentiert, national gepraegt und rechtlich wie technisch nicht interoperabel
Problemstellung Hoher administrativer und finanzieller Aufwand fuer Unternehmen, insbesondere KMU, durch parallele Systeme, manuelle Pruefungen und papierbasierte Verfahren
Regulatorischer Druck Zunehmende Pflichten wie Nachhaltigkeitsberichte, Steuer- und KYC-Anforderungen binden erhebliche Ressourcen in Unternehmen
Politischer Kontext Umsetzung der EU-Strategischen Agenda 2024–2029, der Digitalen Dekade sowie der Empfehlungen der Berichte von Draghi und Letta
Strategische Bedeutung Zentrales Infrastrukturprojekt zur Staerkung der Wettbewerbsfaehigkeit und Integration des digitalen Binnenmarktes

Digitale Identität für Unternehmen: Ausgangslage und Motivation

Die Ausgangsanalyse der Kommission ist klar: Digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft haben sich in den letzten Jahren zwar beschleunigt, bleiben aber stark fragmentiert. Unterschiedliche Portale, proprietäre Schnittstellen und nationale Alleingänge führen dazu, dass Unternehmen, insbesondere KMU, mit einer Vielzahl paralleler Systeme konfrontiert sind, die weder technisch noch rechtlich nahtlos zusammenpassen.

Hinzu kommt der stetig wachsende regulatorische Druck – von Nachhaltigkeitsberichterstattung über steuerliche Meldepflichten bis zu komplexen KYC‑Anforderungen, deren Erfüllung erhebliche Personal‑ und Beratungskosten verursacht. 

Studien, auf die sich der Vorschlag stützt, zeigen, dass Compliance‑Aufwendungen bei kleineren Unternehmen im Schnitt bis zu 2,5% des Umsatzes ausmachen und dass rd. 20% der Arbeitszeit von Mitarbeitern auf regulatorische Pflichten entfallen. 

Vor allem im grenzüberschreitenden Kontext dominiert noch immer manuelle oder papierbasierte Prüfung, was Transaktionen verzögert und die Kosten überproportional steigen lässt.

Diese Situation kollidiert mit den strategischen Zielen der EU‑Strategischen Agenda 2024–2029, des Wettbewerbsfähigkeitskompasses und des Politikprogramms der Digitalen Dekade, die eine deutliche Reduktion administrativer Lasten und „standardmäßig digitale“ öffentliche Dienstleistungen vorsehen. Die Berichte von Draghi und Letta betonen zudem, dass interne Fragmentierung und Bürokratie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas mittlerweile schwerer wiegen als externe Marktbarrieren.


Konzept und Funktionsumfang der Business Wallets

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission die Einführung europäischer Business Wallets (EBW) als marktgetriebene, aber regulierte digitale Wallets vor, die zentrale Identitäts‑ und Attributdaten von Unternehmen speichern und für Transaktionen nutzbar machen.

Anders als klassische eID‑Lösungen fokussieren EBW nicht auf Bürger, sondern auf juristische Personen, sonstige Rechtsträger sowie – mittelbar – Selbstständige und Kleinstunternehmer.

Kernfunktionen der Business Wallets sind die sichere Identifizierung und Authentifizierung des Inhabers, die Verwaltung von Vertretungsrechten und Mandaten, die qualifizierte elektronische Signatur bzw. das Siegel sowie die Einreichung und der Empfang von Dokumenten und amtlichen Mitteilungen. Über eine integrierte Schnittstelle zu einem qualifizierten elektronischen eingeschriebenen Zustelldienst erhält jeder Wallet‑Inhaber eine eindeutige digitale Adresse, über die rechtsverbindliche Mitteilungen zugestellt werden können. Die Wallets sollen zudem selektive Offenlegung unterstützen, sodass Unternehmen kontextbezogen nur diejenigen Attribute freigeben, die für einen bestimmten Vorgang erforderlich sind.

Technologisch baut der Vorschlag auf dem Europäischen Rahmen für digitale Identität (EUDI) und der reformierten eIDAS‑Verordnung auf. Die Business Wallets ergänzen die bestehenden digitalen Identitäts‑Wallets, bleiben aber technologieneutral: Vorgaben betreffen Sicherheit, Interoperabilität und Mindestfunktionalitäten, nicht jedoch konkrete technische Implementierungen. Anbieter müssen sichere kryptografische Wallet‑Geräte einsetzen, kritisch definierte Vermögenswerte schützen und sicherstellen, dass alle Schlüssel und Attestierungen auditierbar, widerrufbar und an rechtmäßige Aussteller rückverfolgbar sind.

Business Wallets – Funktionen & technischer Rahmen

Themenbereich Kernaussagen
Grundkonzept Marktgetriebene, aber regulierte digitale Wallets fuer Unternehmen und Rechtstraeger
Adressatenkreis Juristische Personen, sonstige Rechtstraeger sowie Selbstaendige und Kleinstunternehmer
Zentrale Funktionen Digitale Identifizierung, Mandats- und Rollenverwaltung, qualifizierte Signaturen und Siegel sowie sicherer Dokumentenaustausch
Rechtsverbindliche Kommunikation Integration eines qualifizierten elektronischen Zustelldienstes mit eindeutiger digitaler Adresse
Datenschutz & Offenlegung Selektive Offenlegung: Unternehmen geben nur die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen Attribute frei
Technologische Grundlage Aufbau auf dem Europaeischen Rahmen fuer digitale Identitaet (EUDI) und der reformierten eIDAS-Verordnung
Technologische Neutralitaet Vorgaben zu Sicherheit und Interoperabilitaet ohne Festlegung auf konkrete technische Implementierungen
Sicherheitsanforderungen Einsatz sicherer kryptografischer Komponenten sowie auditierbare und widerrufbare Schluessel und Attestierungen

Rechtlicher Rahmen, Subsidiarität und Governance

Rechtsgrundlage ist Art. 114 AEUV, der Maßnahmen zur Angleichung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Funktionieren des Binnenmarktes trägt. Die Wahl einer Verordnung begründet die Kommission mit der Notwendigkeit eines unmittelbar anwendbaren, einheitlichen Rahmens, der Rechtswirkung und Anerkennung in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Divergierende nationale Lösungen bei Identifizierung, Mandatsprüfung und Dokumentenaustausch würden andernfalls Grundfreiheiten beeinträchtigen und Wettbewerbsverzerrungen vertiefen.

Im Sinne der Subsidiarität betont der Vorschlag, dass Mitgliedstaaten allein die Anforderungen an grenzüberschreitende, hochsichere Unternehmensidentitäten nicht ausreichend erfüllen können. Unterschiedliche Digitalisierungsgrade führen heute schon dazu, dass Unternehmen in hochdigitalisierten Ländern sich innerhalb weniger Tage für die Umsatzsteuer registrieren können, während ähnliche Vorgänge in anderen Staaten Wochen dauern und physische Übermittlung erfordern. Ein EU‑weiter Rahmen soll diese Ungleichheiten verringern und einheitliche Wettbewerbsbedingungen herstellen.

Governance‑seitig knüpft der Entwurf an die bestehende eIDAS‑Aufsichtsarchitektur an. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Sicherheits‑ und Funktionsanforderungen durch Wallet‑Anbieter und stellen sicher, dass Validierungsdienste für Identitätsdaten, Rollen und Attribute jederzeit verfügbar sind. Die Kommission führt eine öffentliche Liste aller zugelassenen Anbieter und betreibt das europäische digitale Verzeichnis, das als zentrale Referenz für die Zuordnung digitaler Adressen und für die Auffindbarkeit von Wallet‑Inhabern dient. Für EU‑Organe, Agenturen und Einrichtungen wird ein unionsweiter Aufsichtsmechanismus vorgesehen, um einheitliche Anwendung zu gewährleisten.

Business Wallets – Rechtliche Wirkung & wirtschaftliche Effekte

Themenbereich Kernaussagen
Rechtsgrundlage Art. 114 AEUV als Grundlage fuer eine unmittelbar geltende EU-Verordnung
Subsidiaritaet Mitgliedstaaten koennen grenzueberschreitende Unternehmensidentitaeten allein nicht ausreichend sicherstellen
Governance & Aufsicht Nationale eIDAS-Behoerden beaufsichtigen Anbieter; die EU-Kommission fuehrt zentrale Register
Pflichten oeffentlicher Stellen Behoerden muessen Business Wallets fuer Identifizierung, Signatur und Dokumentenaustausch akzeptieren
Rechtswirkung Vorgaenge ueber Business Wallets sind rechtlich gleichwertig zu papierbasierten Verfahren
Uebergangsregelungen Gestaffelte Umsetzungsfristen zur Anpassung bestehender IT-Systeme
Nutzung durch Unternehmen Keine Nutzungspflicht fuer Unternehmen; freiwillige Nutzung mit Effizienzgewinnen
Regelung fuer Selbstaendige Zugriff auf Vertrauensdienste ohne vollwertige Business Wallet moeglich
Wirtschaftliche Effekte Langfristig erhebliche Nettovorteile trotz anfaenglicher Implementierungskosten
Nutzen fuer KMU Jaehliche Einsparungen von mehreren tausend Euro durch automatisierte Prozesse

Pflichten für öffentliche Stellen und Auswirkungen auf Unternehmen

Besonders weitreichend ist die Pflicht aller öffentlichen Stellen der Union, die europäischen Business Wallets in ihrer Interaktion mit Wirtschaftsteilnehmern für definierte Mindestfunktionen zu akzeptieren. Dazu zählen Identifizierung und Authentifizierung, die elektronische Unterzeichnung und Siegelung sowie die Einreichung und der Empfang von Dokumenten und amtlichen Mitteilungen. Aktionen über eine Business Wallet sollen die gleiche Rechtswirkung haben wie papiergebundene oder persönliche Verfahren – ein zentrales Signal für Rechtssicherheit.

Öffentliche Stellen müssen selbst über geeignete digitale Wallets verfügen, um Dokumente austauschen und rechtsverbindliche Nachrichten senden zu können. Der Vorschlag sieht Übergangsfristen und flexible Implementierungsphasen vor, damit Verwaltungen ihre IT‑Systeme anpassen und Schnittstellen zu Registern, Fachverfahren und bestehenden Portalen schrittweise integrieren können. Die Initiative schafft keine neuen materiellen Pflichten, sondern stellt einen neuen, einheitlichen Kanal zur Erfüllung bereits bestehender Anforderungen zur Verfügung.

Für Unternehmen, insbesondere KMU und Kleinstunternehmen, ist die Nutzung europäischer Business Wallets nicht obligatorisch. Sie können jedoch freiwillig darauf zurückgreifen und sollen dadurch Zugang zu vereinfachten, schnelleren und kostengünstigeren Verfahren erhalten. Selbstständige und Einzelunternehmer können über ihre digitalen EU‑Identitäts‑Wallets auf zentrale Vertrauensdienste wie den sicheren Kommunikationskanal und elektronische Signaturen zugreifen, ohne eine vollwertige Business Wallet erwerben zu müssen; hierfür werden durchschnittliche jährliche Kosten von rund 45 € veranschlagt.

Die Pflichten der Wallet‑Anbieter reichen von der sicheren Verknüpfung der Identitätsdaten mit der jeweiligen Wallet über die Echtzeit‑Überwachung von Rollen‑ und Mandatskonflikten bis zur Bereitstellung von Support‑ und Widerrufsmechanismen. Widerruf soll nicht nur auf Wunsch des Inhabers, sondern auch bei Sicherheitsvorfällen, Geschäftsaufgabe oder Ausschluss des Anbieters aus der EU‑Liste möglich sein. Damit wird eine kontinuierliche Vertrauensbasis geschaffen, auf die sich Unternehmen, Behörden und andere vertrauende Parteien stützen können.

Wirtschaftliche Effekte, Vereinfachung und Grundrechte

Die Kosten‑Nutzen‑Analyse im zugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zeigt zunächst erhebliche einmalige Aufwendungen für Schulung, Onboarding und IT‑Implementierung auf beiden Seiten. Hinzu kommen laufende Lizenz‑ und Wartungskosten sowie Aufwand für Governance und Aufsicht. Demgegenüber stehen erwartete Nettovorteile in dreistelliger Milliardenhöhe, wenn das Potenzial der Business Wallets bei einer hohen Nutzungsrate vollständig ausgeschöpft wird.

Konkret werden direkte jährliche Vorteile und Kosten für öffentliche Stellen und Wirtschaftsakteure quantifiziert; für Kleinstunternehmen wird ein durchschnittlicher jährlicher Nutzen von rund 4.000 €, für größere KMU von über 42.000 € angesetzt. Einsparungen resultieren aus automatisierten Identitäts‑ und Mandatsprüfungen, der Reduktion redundanter Datenerhebungen, beschleunigten Registrierungs‑ und Genehmigungsprozessen sowie der Vereinfachung von Melde‑ und Berichtswegen. Unternehmen sollen gewonnene Ressourcen in Innovation, Wachstum und internationale Expansion reinvestieren können, während Verwaltungen Personal von Routinetätigkeiten auf strategischere Aufgaben verlagern.

Über ökonomische Aspekte hinaus betont der Vorschlag seinen Beitrag zu Grundrechten aus der EU‑Grundrechtecharta. Durch die Förderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit und die Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse werden unternehmerische Freiheit (Art. 16) und Berufsfreiheit (Art. 15) gestärkt. Gleichzeitig stützen transparente, nachvollziehbare Verwaltungsverfahren das Recht auf gute Verwaltung (Art. 41), während selektive Offenlegung und Datenschutz‑by‑Design‑Prinzipien ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten (Art. 8) sichern sollen. Genauere, verlässlichere Unternehmensnachweise wiederum kommen dem Verbraucherschutz zugute und sollen das Vertrauen in den Binnenmarkt erhöhen.​


Ausblick: Umsetzung, Interoperabilität und Standardsetzung

Die Umsetzung der Verordnung wird phasenweise erfolgen und eng mit anderen Digital‑ und Binnenmarktinitiativen verzahnt. Schlüsselrolle spielen dabei die Verknüpfung mit BRIS und BORIS, die Integration in das Single Digital Gateway und das Once‑Only Technical System, die Nutzung für den Digitalen Produktpass sowie die Kompatibilität mit dem Interoperable Europe Act und der Mehrwertsteuerinitiative ViDA.

Die Europäische eindeutige Kennung (EUID) fungiert als zentrale Identifikationsachse für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und künftig weitere Rechtsformen; für andere Akteure sollen gleichwertige Kennungssysteme geschaffen werden.

Auf EU‑Haushaltsebene sind zusätzliche Mittel im MFR 2028–2034 vorgesehen, insbesondere für die Kommission, die das europäische digitale Verzeichnis betreiben und selbst als Nutzerin von Business Wallets auftreten wird. Die Verordnung setzt auf eine nachträgliche Aufsicht statt auf ex‑ante‑Zulassungen, um Innovation nicht zu behindern und Marktmodelle flexibel zu halten, ohne bei Vertrauen und Sicherheit Abstriche zu machen. Zugleich zielt sie darauf ab, Abhängigkeiten von risikoreichen Anbietern aus Drittstaaten zu reduzieren und die digitale Souveränität der Union zu stärken.

In der Summe positioniert sich die Initiative als zentraler Baustein eines digital integrierten Binnenmarkts, in dem Unternehmensidentität, Mandatsmanagement und Dokumentenaustausch auf einer gemeinsamen, standardisierten Infrastruktur basieren. Gelingt die praktische Implementierung, könnten europäische Business Wallets zum Referenzmodell für vertrauenswürdige B2G‑ und B2B‑Infrastrukturen werden – mit spürbaren Effizienzgewinnen, höherer Rechtssicherheit und gestärkter Wettbewerbsfähigkeit für die europäische Wirtschaft.


FAQ: Europäische Business Wallets – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

  • Was sind europäische Business Wallets?

    Europäische Business Wallets sind digitale Wallets für Unternehmen und Rechtsträger, mit denen Identität, Vertretungsrechte und Dokumente EU-weit sicher verwaltet und rechtsverbindlich ausgetauscht werden können. Sie bündeln erstmals Unternehmensidentität, Mandate und Kommunikation in einem einheitlichen EU-Rahmen.

  • Warum führt die EU Business Wallets ein?

    Die EU reagiert auf fragmentierte nationale Systeme, hohe Bürokratiekosten und fehlende Interoperabilität. Business Wallets sollen Verwaltungsaufwand reduzieren, grenzüberschreitende Verfahren beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU stärken.

  • Sind Unternehmen verpflichtet, Business Wallets zu nutzen?

    Nein. Für Unternehmen ist die Nutzung freiwillig. Verpflichtet sind jedoch öffentliche Stellen, Business Wallets für zentrale Verfahren zu akzeptieren. Unternehmen können die Wallets nutzen, um schneller, einfacher und kostengünstiger mit Behörden zu interagieren.

  • Welche Funktionen bieten Business Wallets konkret?

    Zu den Kernfunktionen zählen digitale Identifizierung und Authentifizierung, die Verwaltung von Rollen und Vertretungsrechten, qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel sowie der sichere Versand und Empfang von Dokumenten und amtlichen Mitteilungen.

  • Welche Rechtswirkung haben Vorgänge über eine Business Wallet?

    Handlungen über eine Business Wallet haben die gleiche Rechtswirkung wie Papierverfahren oder persönliche Vorsprachen. Das schafft erstmals echte Rechtssicherheit für vollständig digitale Unternehmensprozesse in der EU.

  • Wie werden Datenschutz und Datensparsamkeit gewährleistet?

    Business Wallets unterstützen selektive Offenlegung. Unternehmen geben nur die Attribute frei, die für einen konkreten Zweck erforderlich sind. Datenschutz-by-Design und DSGVO-Konformität sind verbindliche Grundprinzipien.

  • Welche Rolle spielen Business Wallets für KMU?

    KMU profitieren besonders durch automatisierte Prüfungen, weniger Mehrfachmeldungen und beschleunigte Genehmigungsverfahren. Der geschätzte Nutzen liegt bei rund 4.000 € jährlich für Kleinstunternehmen und über 42.000 € für größere KMU.

  • Was gilt für Selbstständige und Einzelunternehmer?

    Selbstständige und Einzelunternehmer können über ihre EU-Identitäts-Wallet auf zentrale Vertrauensdienste wie den sicheren Kommunikationskanal und elektronische Signaturen zugreifen, ohne eine vollwertige Business Wallet nutzen zu müssen. Die Kosten werden auf etwa 45 € pro Jahr geschätzt.

  • Wer überwacht Anbieter von Business Wallets?

    Die Aufsicht erfolgt über die bestehenden eIDAS-Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission führt zusätzlich ein öffentliches Anbieterregister und betreibt das europäische digitale Verzeichnis.

  • Welche strategische Bedeutung haben Business Wallets für den Binnenmarkt?

    Business Wallets sind ein zentrales Infrastrukturprojekt für einen digital integrierten Binnenmarkt. Sie sollen zum Standardkanal für B2G- und B2B-Interaktionen werden und Europas digitale Souveränität stärken.