Skip to main content

Die neue EU-Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung – Struktur und Funktionen

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die Europäische Union eine grundlegende Reform ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Vier neue Rechtsakte bilden nun das Fundament eines modernisierten Systems, das darauf abzielt, die finanziellen Aktivitäten innerhalb der EU transparenter und sicherer zu gestalten. Diese Maßnahmen sind eine direkte Antwort auf die zunehmende Komplexität krimineller Unternehmungen und die Notwendigkeit einer kohärenten Antwort auf EU-Ebene.

Die neue EU-Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung – Struktur und Funktionen

Die vier Säulen der neuen EU-Rechtsakte

Die Europäische Kommission hat vier zentrale Rechtsakte eingeführt, um die Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen:

  • Die Einrichtung einer EU-Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung (AMLA): Diese zentralisierte Behörde wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und eine einheitliche Aufsichtspraxis gewährleisten.

  • Eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Diese Verordnung setzt direkte, in allen Mitgliedstaaten gültige Vorschriften fest, die eine harmonisierte Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten sicherstellen.

  • Eine überarbeitete Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Sie ersetzt die bestehende Richtlinie und führt Bestimmungen ein, die spezifische nationale Anpassungen erfordern, wie etwa Regelungen für nationale Aufsichtsbehörden und Finanzermittlungsstellen.

  • Die Neufassung der Verordnung über Geldtransfers: Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu verbessern und den neuesten technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.


Die Rolle der neuen EU-Behörde

Die neu gegründete EU-Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung (AMLA) wird eine zentrale Rolle im überarbeiteten AML/CFT-Rahmen der EU spielen. Ihre Hauptaufgaben umfassen die direkte Beaufsichtigung hochriskanter grenzüberschreitender Finanzinstitute und die Bereitstellung von operativer Unterstützung für nationale Finanzermittlungsstellen. AMLA soll auch die Effizienz und Effektivität der nationalen Aufsichtsbehörden verbessern, indem sie eine gemeinsame Aufsichtskultur und -praxis fördert.


Schlussfolgerung

Die GwG repräsentiert einen bedeutenden Fortschritt in der EU-Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Durch die Zentralisierung der Aufsichts- und Unterstützungsfunktionen wird sie voraussichtlich zu einer effektiveren und einheitlicheren Durchsetzung der AML/CFT-Regelungen beitragen. Dies ist entscheidend, um das Finanzsystem der EU vor den Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu schützen.


EU-Geldwäschebehörde (GwG)

  • Die AML/CFT-Behörde wird zwei Haupttätigkeitsbereiche haben: Überwachung von AML/CFT und Unterstützung der EU-Finanzermittlungsstellen (FIUs).

  • Die GwG wird zum Zentrum eines integrierten Systems nationaler Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung, das deren gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit gewährleistet.

  • Das Ziel ist die aufsichtliche Konvergenz und eine gemeinsame Aufsichtskultur. Die Behörde wird eine Koordinierungs- und Konvergenzfunktion für den Nicht-Finanzsektor haben. Im Finanzsektor wird sie außerdem eine Reihe ausgewählter Unternehmen des Finanzsektors direkt beaufsichtigen, bei denen ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht und die grenzüberschreitend in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind.

  • Darüber hinaus wird sie in der Lage sein, auf Ersuchen der nationalen Aufsichtsbehörde oder auf eigene Initiative die Beaufsichtigung eines verpflichteten Unternehmens zu übernehmen, wenn ein Interesse der Union daran besteht. Was die zentralen Meldestellen betrifft, so wird die Behörde die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Ermittlung bewährter Praktiken zwischen den zentralen Meldestellen erleichtern.

  • Sie wird diese Aufgaben erfüllen, indem sie Standards für die Berichterstattung und den Informationsaustausch festlegt, gemeinsame operative Analysen initiiert oder organisiert und unterstützt, Peer-Reviews zwischen den zentralen Meldestellen organisiert und das System FIU.net, das sowohl von den zentralen Meldestellen als auch von Europol für den Austausch und den Abgleich von Informationen genutzt wird, hostet und weiterentwickelt. Die GwG wird selbst ein Endnutzer des Systems und seiner Funktionalitäten sein.

Wie viele Mitarbeiter wird die neue Behörde haben?

  • Es ist vorgesehen, dass die Behörde innerhalb von 4 Jahren über 430 Mitarbeiter beschäftigen wird.

  • Davon werden über 200 mit der direkten Beaufsichtigung bestimmter Verpflichteter befasst sein.

  • Sie werden in gemeinsamen Aufsichtsteams arbeiten, zu denen auch Mitarbeiter der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden dieser Unternehmen gehören werden.

Wie soll die neue Behörde verwaltet werden und Entscheidungen treffen?

Die Behörde wird einen Vorsitzenden und einen Geschäftsführenden Direktor haben. Der Exekutivdirektor ist für die laufende Verwaltung der Behörde zuständig und trägt die administrative Verantwortung für Haushaltsvollzug, Ressourcen, Personal und Beschaffung.

Der Vorsitzende vertritt die Behörde und leitet die beiden kollegialen Leitungsgremien:

  1. Exekutivrat, bestehend aus dem Vorsitzenden der Behörde und fünf ständigen unabhängigen Mitgliedern;
  2. Verwaltungsrat, der sich aus zwei alternativen Zusammensetzungen zusammensetzen wird: eine Aufsichtszusammensetzung mit den Leitern der

Behörden, die für die AML-Aufsicht zuständig sind, und eine FIU-Zusammensetzung mit den Leitern der FIUs in den Mitgliedstaaten.

Der Verwaltungsrat wird alle Regulierungsinstrumente annehmen. In seiner aufsichtsrechtlichen Zusammensetzung kann er auch zu allen Entscheidungen über direkt beaufsichtigte Verpflichtete Stellung nehmen, die ein gemeinsames Aufsichtsteam vor der Annahme der endgültigen Entscheidung durch den Exekutivrat vorbereitet.

Der Exekutivrat trifft gegebenenfalls alle Entscheidungen gegenüber einzelnen Verpflichteten oder einzelnen Aufsichtsbehörden. Der Exekutivrat trifft auch Entscheidungen über den Entwurf des Haushaltsplans und andere Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit und dem Funktionieren der Behörde. Bei der letztgenannten Kategorie von Entscheidungen hat die Kommission im Exekutivrat ein Stimmrecht.

Wann wird die neue Behörde ihre Arbeit aufnehmen?

  • Die Behörde wird 2024, sieben Tage nach der Veröffentlichung ihrer Gründungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union, eingerichtet und soll Mitte 2025 die meisten ihrer Tätigkeiten aufnehmen, 2027 die volle Personalstärke erreichen und 2028 mit der direkten Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen mit hohem Risiko beginnen.

  • Die direkte Beaufsichtigung kann erst dann beginnen, wenn das harmonisierte Regelwerk fertiggestellt ist und angewendet wird.