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Das Ende einer Ära: Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach § 14 KWG

Das nationale Millionenkreditmeldewesen nach § 14 KWG wird zum 30. Dezember 2026 eingestellt. Grundlage hierfür ist das Standortfördergesetz (StoFöG), das den bürokratischen Aufwand für rund 3.200 meldepflichtige Institute reduziert. Die Aufsichtsbehörden BaFin und Bundesbank ersetzen die Daten künftig durch die bereits etablierte europäische Kreditdatenstatistik AnaCredit, die granularere Informationen bietet.

Mit diesem Schritt vollzieht die deutsche Bankenaufsicht eine historische Wende. Nachdem die Reform bereits im August 2025 angestoßen wurde, ist nun klar: Die doppelte Meldelast aus nationalen Anforderungen und europäischen Datensammlungen findet ein Ende. Für Kreditinstitute bedeutet dies nicht nur eine Entlastung der Compliance-Ressourcen, sondern auch den finalen Fokus auf eine harmonisierte, europäische Datenbasis.


1. Ausgangslage: Rolle des Millionenkreditmeldewesens

Das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 KWG verpflichtet bislang Kreditinstitute, Versicherer und weitere Meldepflichtige, vierteljährlich alle Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit zu melden, deren Gesamtengagement den Schwellenwert von einer Million Euro erreicht oder überschreitet. Rund 3.200 Unternehmen unterliegen derzeit dieser Pflicht.

Zweck der Meldungen ist es, der Aufsicht eine konsolidierte Sicht auf Großengagements und Konzentrationsrisiken einzelner Kreditnehmer über das gesamte meldepflichtige Institutsspektrum hinweg zu ermöglichen. Die Millionenkreditmeldung war damit über Jahrzehnte ein zentrales Instrument der bankaufsichtlichen Kreditrisikoüberwachung in Deutschland.

2. Reformimpuls: Bürokratieabbau und europäische Datenquellen

Mit der Pressemitteilung vom August 2025 haben BaFin und Bundesbank erstmals öffentlich vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen zum 30. Dezember 2026 einzustellen. Ausschlaggebend seien zum einen Bürokratieabbau und Kostenentlastung, zum anderen die Verfügbarkeit granularer europäischer Kreditdaten.

BaFin‑Präsident Mark Branson betont, die Einstellung baue „weiter Bürokratie im Finanzsektor ab“ und befreie Banken, Versicherer und andere Unternehmen von Meldepflichten, die aus Sicht der Aufsicht nicht mehr erforderlich sind. Die notwendigen Informationen zur Risikoanalyse würden mittlerweile aus anderen, effizienteren Quellen gewonnen.

3. AnaCredit als zentrale Datenbasis der Zukunft

Im Zentrum dieser alternativen Informationsquellen steht die Kreditdatenstatistik „Analytical Credit Datasets“ (AnaCredit) des Eurosystems. Über AnaCredit melden Banken bereits seit mehreren Jahren auf Einzelgeschäftsebene sehr granulare Daten zu ihren Kreditengagements an die Deutsche Bundesbank, die diese wiederum an die Europäische Zentralbank übermittelt.

Anders als das nationale Millionenkreditmeldewesen arbeitet AnaCredit mit einer deutlich niedrigeren Schwelle (z.B. im Firmenkundengeschäft ab 25.000 Euro) und erfasst eine Vielzahl von Attributen zu Kreditvertrag, Kreditnehmer und Risikoparametern. Damit entsteht ein nahezu flächendeckendes, harmonisiertes Kreditregister für den Euroraum, das sowohl mikroprudenzielle als auch makroprudenzielle Analysen unterstützt.

In ihrer gemeinsamen Mitteilung stellen Bundesbank und BaFin klar, dass mit AnaCredit und der Statistik über Wertpapierinvestments „aussagekräftige Alternativen“ zum Millionenkreditmeldewesen zur Verfügung stehen. Die datenintensiven europäischen Meldungen ermöglichen der Aufsicht, Kreditrisiken und Konzentrationen mindestens ebenso gut, teilweise sogar deutlich besser zu analysieren als über die bisherigen Millionenkreditmeldungen.

4. Gesetzgeberische Umsetzung über das Standortfördergesetz

Die vorgeschlagene Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens wird über das Standortfördergesetz (StoFöG) rechtlich umgesetzt. Nach Beschluss von Bundesregierung und Bundestag hat der Bundesrat dem Gesetz nun zugestimmt; damit steht fest, dass die Meldepflicht nach § 14 KWG zum 30. Dezember 2026 ausläuft.

Das Standortfördergesetz verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, private Investitionen zu fördern und bürokratische Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Die Streichung des nationalen Millionenkreditmeldewesens ist ein Baustein in einem breiteren Maßnahmenpaket zur Entschlackung des aufsichtsrechtlichen Meldewesens.


5. Aufsichtliche Perspektive: Informationsgehalt bleibt erhalten

Aus Sicht der Aufsicht steht bei der Reform die Sicherung der Informationsqualität im Vordergrund. BaFin und Bundesbank stellen ausdrücklich klar, dass die Daten aus dem bankaufsichtlichen Meldewesen – einschließlich AnaCredit – eine wesentliche Erkenntnisquelle zur Identifikation und Analyse von Kreditrisiken im Bankensektor darstellen.

Mit AnaCredit und weiteren europäischen Statistiken stehen der deutschen Aufsicht „aussagekräftige Alternativen“ zum nationalen Millionenkreditmeldewesen zur Verfügung. Die auf Einzelkreditebene erhobenen Daten ermöglichen u.a.:

  • eine umfassende Sicht auf Kreditrisikopositionen eines Unternehmens gegenüber mehreren Banken, auch grenzüberschreitend;
  • eine frühzeitige Identifikation von Ausfallrisiken und Konzentrationen;
  • flexible Auswertungen für bankaufsichtliche, geldpolitische und finanzstabilitätsbezogene Fragestellungen.

Die Kernaussage der Aufsicht lautet daher: Die aufsichtsrelevanten Informationen, die bislang über das Millionenkreditmeldewesen erhoben wurden, können heute in ausreichender Qualität und Granularität aus AnaCredit und flankierenden europäischen Statistiken gewonnen werden. Ein Verlust an Überwachungsqualität wird nicht erwartet.


6. Vorteile für Institute: Entlastung im Meldewesen

Für die betroffenen Institute bedeutet die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens vor allem eine spürbare Reduzierung des Meldeaufwands. Wegfallen werden insbesondere:

  • die vierteljährliche Aggregation aller Millionenkredite auf Ebene von Kreditnehmer- bzw. Kreditnehmereinheiten;

  • spezifische Prozesse zur Plausibilisierung, Freigabe und Dokumentation dieser Meldungen;

  • laufende Anpassungen der Meldewesensoftware an Änderungen der Durchführungsbestimmungen.

Branchenvertreter wie die Deutsche Kreditwirtschaft hatten bereits im Rahmen der Konsultationen darauf hingewiesen, dass die Doppelbelastung aus nationalen und europäischen Meldeanforderungen unverhältnismäßig sei und die Streichung der Millionenkreditmeldung daher überfällig erscheine.


7. Übergangsphase bis Ende 2026: Handlungsbedarf für Meldewesen und Compliance

Bis zum 30. Dezember 2026 bleibt das bestehende Regime allerdings in Kraft. Institute müssen daher eine Übergangsphase gestalten, in der die bisherigen Prozesse geordnet zurückgebaut und mit der AnaCredit‑Meldepraxis verzahnt werden. Wesentliche To‑dos sind:

  • Überprüfung der internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen zum Meldewesen, insbesondere der Regelungen zu § 14 KWG;

  • Anpassung der IT‑gestützten Meldeprozesse (Stammdaten, Kreditdaten, Schnittstellen), einschließlich Abschaltung der spezifischen Millionenkredit‑Meldestrecken nach Ablauf der letzten Meldefrist;

  • Überführung relevanter Kontrollhandlungen in ein konsistentes Kontrollkonzept rund um AnaCredit und weitere europäische Meldungen;

  • Schulung von Fach‑ und Führungskräften im Meldewesen und in der Fachabteilung zu den veränderten Anforderungen.

Gerade aus Compliance‑Sicht ist wichtig, dass die Dokumentation des internen Kontrollsystems den Wegfall der Meldepflicht transparent nachvollzieht, etwa über aktualisierte Meldewesen‑Policies, Prozessbeschreibungen und Kontrollmatrizen.

8. Ausblick: Konsolidierung des Meldewesens und IReF

Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens ist eingebettet in eine breitere Entwicklung hin zu einer Konsolidierung der statistischen und aufsichtsrechtlichen Meldelandschaft im Euroraum. Neben AnaCredit wird auf europäischer Ebene der integrierte Rahmen für statistische Meldungen (Integrated Reporting Framework, IReF) diskutiert, der perspektivisch weitere Datenanforderungen harmonisieren soll.

Für Institute bedeutet dies: Das nationale Meldewesen wird zwar punktuell schlanker, die strategische Bedeutung eines robusten Datenhaushalts und eines professionellen Meldewesens steigt jedoch weiter. Nur wer seine granularen Kreditdaten dauerhaft qualitativ hochwertig vorhält, kann sowohl die bestehenden AnaCredit‑Pflichten als auch künftige europäische Reporting‑Rahmenwerke effizient erfüllen


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