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Neue technische Regulierungsstandards (RTS) unter AMLD6, AMLAR & AMLR

Mit dem AMLA-Konsultationspapier von März 2025 präsentiert die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) einen ganzheitlichen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Dieser Rahmen basiert auf mehreren Regulatory Technical Standards (RTS), die konkrete Anforderungen für verpflichtete Unternehmen, Aufsichtsbehörden und die neue AMLA als zentrale EU-Institution festlegen.

In diesem Übersichtsartikel stelle ich Dir die wichtigsten technischen Standards vor, erkläre, was in den jeweiligen Artikeln geregelt ist und wie Du Dich als Verpflichteter darauf einstellen solltest.

Das EBA Consultation Paper 2025 legt neue RTS zu AMLD6, AMLAR und AMLR mit praxisrelevanten Anforderungen vor.

Neue technische RTS unter AMLD6, AMLAR & AMLR – Vergleichstabelle

Bisherige Regelung Neue Regelung (RTS – EBA Consultation 03/2025)
Risikobewertung (AMLD6 Art. 40(2))
Kein EU-weit harmonisierter RTS; Vorgehen oft prinzipienbasiert und national unterschiedlich; Ableitung des Residualrisikos uneinheitlich; Review-Frequenzen nicht klar festgelegt.
Harmonisierte Methodik & Frequenzen
Art. 2–5: Einheitliche Klassifizierung des inhärenten Risikos, Bewertung der Kontrollqualität, methodische Ableitung des Residualrisikos, feste Review-Intervalle: niedrig 5 J., mittel 3 J., hoch jährlich. Strukturierte Selbsteinschätzung (Kunden, Produkte, Transaktionen, Länder, Kontrollen).
Direkte Aufsicht durch AMLA (AMLR Art. 12(7))
Keine zentrale EU-Direktaufsicht über Verpflichtete; Auswahlkriterien und Trigger nicht vereinheitlicht; Gruppenrisiko-Betrachtung uneinheitlich.
Auswahl nach klaren Schwellen & Risiko
Art. 1, 4–6: Direktaufsicht via Kriterien (u. a. Dienstleistungsfreiheit, Residualrisiko, gruppenweite Risikoberechnung). Schwellenwerte: ≥ 20.000 Kunden/MS, ≥ 50 Mio. EUR Transaktionen/Jahr, Tätigkeit in ≥ 6 EU-MS. Übergangsregeln für erste Auswahlrunde.
Kundensorgfaltspflichten CDD (AMLR Art. 28(1))
EU-weit unterschiedliche Auslegung; Remote-Onboarding/Videoident teils divergierende Anforderungen; Mindestdatensätze und UBO-Nachweise nicht einheitlich; Re-KYC-Zyklen variierend.
EU-weit einheitliche CDD
Art. 6, 15, 24: Pflicht zur automatisierten Prüfung bei Fernidentifikation, definierte Mindestdaten für natürliche/juristische Personen, verpflichtende UBO-Dokumentation, risikobasierte Datenaktualisierung mit klaren Triggern.
Sanktionen (AMLD6 Art. 53(10))
Stark heterogene nationale Sanktionspraxis; keine EU-weit verankerten PePPs; Einstufung der Schweregrade/ Bußgeldkriterien nicht durchgängig konsistent.
4-Stufen-Matrix & PePPs
Art. 1, 2, 4, 6: Schweregrade von Verwarnung bis „besonders schwer“ (u. a. Offenlegung, Lizenzprüfung). Einführung von Periodic Penalty Payments (tägliche Zwangsgelder) bei Fristverstößen bis Umsetzung der Maßnahme.
Übergangsregeln AMLA-Auswahl
– (keine zentrale EU-Erstimplementierung).
Schrittweiser Start mit klaren Rollen
Nationale Behörden mit eingeschränktem Ermessen; AMLA trifft die finale Auswahl; Einführungsfrist/Information der Verpflichteten vor Wirkbetrieb.
Risikodaten & Nachweise
Keine harmonisierten Datenschemata; Umfang und Format von Kennzahlen/Auswertungen variieren; digitale Lieferfähigkeit nicht durchgängig gefordert.
Standardisierte Datenlieferungen (Annex I)
Einheitlicher Datensatz inkl. Kunden nach Risikoklasse, Transaktionsvolumina je Land, interne Prüfberichte/Audit-Findings, Kontroll- und Governance-Strukturen. Digitale, standardisierte und regelmäßige Bereitstellung.
Praxis & Organisation
Mehr Interpretations-/Implementierungsspielraum; geringere Vergleichbarkeit; Tool-/Datenanforderungen uneinheitlich.
„AMLA-ready“
Mehr Struktur & Dokumentation je Risikostufe; verpflichtende digitale Tools & Datenpipelines; engere, zentral koordinierte Aufsicht; klarere Erwartungshaltung und Auditsicherheit.

1. Risikobewertung gemäß Artikel 40(2) der AMLD6

Dieser RTS legt die Grundlage für eine einheitliche Risikoeinschätzung aller Verpflichteten in der EU. Ziel ist es, die inhärenten Risiken, die Qualität der internen Kontrollen und das daraus resultierende Residualrisiko vergleichbar und transparent zu machen.

Zentrale Artikel:

  • Artikel 2: Bewertung und Klassifizierung des inhärenten Risikoprofils

  • Artikel 3: Bewertung der Qualität der AML/CFT-Kontrollen

  • Artikel 4: Ableitung des Residualrisikoprofils

  • Artikel 5: Festlegung der Frequenz der Risikoprüfung

Was bedeutet das für Dich?

Du musst künftig eine strukturierte Selbsteinschätzung vornehmen:

  • Welche Kundentypen, Produkte, Transaktionsarten und Länder bergen inhärente Risiken?

  • Welche Kontrollen (z. B. Monitoring, Governance) hast Du implementiert?

  • Wie hoch ist Dein verbleibendes Risiko?

Diese Bewertung musst Du regelmäßig aktualisieren, basierend auf Deiner Risikoklasse:

Risikoklasse Frequenz der Neubewertung
Niedrig Alle 5 Jahre
Mittel Alle 3 Jahre
Hoch Jährlich

2. Auswahl für die direkte Aufsicht gemäß Artikel 12(7) AMLAR

Die AMLA wird bestimmte Verpflichtete direkt beaufsichtigen. Die Auswahl basiert auf Transaktionsvolumen, Kundenzahl, geografischer Präsenz und Risikoprofil.

Zentrale Artikel:

  • Artikel 1: Kriterien für Aktivitäten unter Dienstleistungsfreiheit

  • Artikel 4: Bewertung des Residualrisikos eines Unternehmens

  • Artikel 5: Berechnung des gruppenweiten Risikoprofils

  • Artikel 6: Übergangsregeln für die erste Auswahlrunde

Wichtige Schwellenwerte laut RTS:

  • Kunden pro Mitgliedstaat: mindestens 20.000

  • Transaktionen pro Jahr: mindestens 50 Mio. EUR

  • Geschäftstätigkeit in: mindestens 6 EU-Mitgliedstaaten

Falls Du diese Schwellenwerte erreichst, musst Du mit einer direkten Prüfung durch die AMLA rechnen.

3. Kundensorgfaltspflichten gemäß Artikel 28(1) der AMLR

Die Anforderungen zur Customer Due Diligence (CDD) werden erstmals EU-weit vereinheitlicht. Dabei werden sowohl Standard- als auch verstärkte Sorgfaltspflichten konkret geregelt.

Zentrale Artikel:

  • Artikel 6: Anforderungen bei Fernidentifikation

  • Artikel 15: Ermittlung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung

  • Artikel 24: Zusätzliche Informationen bei hohem Risiko

Was ist neu?

  • Pflicht zur automatisierten Prüfung bei Fernidentifikation (z. B. Videoident)

  • Klar definierte Mindestdaten für natürliche und juristische Personen

  • Pflicht zur Dokumentation des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)

  • Häufigkeit der Datenaktualisierung abhängig vom Risiko

4. Sanktionen & PePPs gemäß Artikel 53(10) AMLD6

Dieser RTS regelt die Konsequenzen bei Verstoß gegen die AML/CFT-Vorgaben. Neu ist die Einführung der Periodic Penalty Payments (PePPs) als Druckmittel zur Umsetzung.

Zentrale Artikel:

  • Artikel 1: Indikatoren für Schweregrade

  • Artikel 2: Einteilung in 4 Sanktionskategorien

  • Artikel 4: Kriterien für Bußgeldhöhen

  • Artikel 6: Einführung der PePPs

Sanktionsmatrix im Überblick:

  • Gering: Verwarnung

  • Mittel: Öffentliche Rüge

  • Schwer: Geldbuße, Auflagen

  • Besonders schwer: PePPs, Offenlegung, Lizenzprüfung

PePPs greifen ab Fristverstößen und können täglich verhängt werden, bis die geforderte Maßnahme umgesetzt ist.

5. Übergangsregeln für die erste AMLA-Auswahlrunde (Artikel 6 der RTS unter Artikel 12(7) AMLAR)

Die AMLA wird ihre direkte Aufsicht schrittweise einleiten. Dafür wurden temporäre Regeln geschaffen, um einen harmonisierten Start zu ermöglichen.

Kernpunkte:

  • Nationale Aufsichtsbehörden dürfen in der ersten Runde nur eingeschränkt Ermessensspielräume nutzen.

  • Die AMLA entscheidet final über die Auswahl.

  • Es gilt eine Einführungsfrist, in der die Verpflichteten über ihre Einstufung informiert werden.

6. Datenanforderungen (Annex I des RTS unter Artikel 40(2) AMLD6)

Ohne valide Daten keine Bewertung. Im Annex I werden die zu liefernden Datenpunkte für alle Bewertungen (Risiko, Kontrolle, Materialität) definiert.

Beispiele für Datensätze:

  • Anzahl Kunden nach Risikoklasse

  • Transaktionsvolumina je Land

  • Interne Prüfberichte, Audit-Feststellungen

  • Struktur der Kontrollsysteme (Linienfunktionen, IT-Maßnahmen)

Du musst diese Daten digital, standardisiert und regelmäßig bereitstellen können.

Fazit: Einheitlich, digital, anspruchsvoll

Die neuen technischen Standards der AMLA verfolgen ein klares Ziel: Harmonisierung, Transparenz und Wirksamkeit. Für Dich als Verpflichteten bedeutet das:

  • Mehr Struktur und Dokumentation

  • Klare Anforderungen je Risikostufe

  • Verpflichtende Nutzung digitaler Tools und Datenlieferungen

  • Strengere Aufsicht durch zentrale EU-Instanz

Jetzt ist der Moment, Deine Systeme, Prozesse und Teams AMLA-ready zu machen. Denn wer frühzeitig vorbereitet ist, reduziert nicht nur Risiken, sondern schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.

FAQ: Neue technische Regulierungsstandards (RTS) unter AMLD6, AMLAR & AMLR