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BaFin-Bußgelder setzen neue Maßstäbe für Geldwäschebeauftragte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen eine deutsche Bank 30 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 600.000 Euro verhängt. Die Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) und das Kreditwesengesetz (KWG) sind ein klares Signal an die gesamte Finanzbranche: Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben ist nicht verhandelbar. Doch was genau hat zur Sanktion geführt, und welche Lehren lassen sich daraus ziehen?

Dieser Beitrag fächert zunächst die Pflichtverstöße des betroffenen Kreditinstituts auf (1.), stellt die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen dar (2.), erläutert warum die Vorschriften wichtig sind (3.), erklärt die Bedeutung für Geldwäschebeauftragte (4.), wagt einen Blick in die Zukunft (5.) und mündet in dem entsprechenden Fazit (6.).

600000

1. Mangelnde Kontrollen und Versäumnisse in der Geldwäscheprävention

Die Bank wurde von der BaFin in mehreren zentralen Bereichen der Geldwäscheprävention und Kreditvergabe beanstandet. Unter anderem wurden folgende Pflichtverstöße festgestellt:

  • Fehlende wirksame Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Nicht erfolgte Aufbewahrung von Legitimationsnachweisen und Meldeadressen
  • Unzureichende kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen

  • Keine angemessene Berücksichtigung negativer Informationen bei der Kundenrisikoeinstufung

  • Fehlende Erhebung der Namen wirtschaftlich Berechtigter

  • Fehlende Zustimmung der Führungsebene vor Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko

  • Unterlassene Verdachtsmeldungen

  • Vergabe von Krediten ohne ausreichende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

2. Maßgebliche gesetzliche Grundlagen

Die Verstöße betreffen zentrale Vorschriften des Geldwäschegesetzes:

  • Interne Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 GwG: Kreditinstitute sind verpflichtet, interne Kontrollmechanismen zur Geldwäscheprävention zu schaffen und kontinuierlich zu überwachen.

  • Aufbewahrungspflichten nach § 8 GwG: Kundendaten, Legitimationsnachweise und sonstige Belege sind fünf Jahre aufzubewahren.

  • Kontinuierliche Überwachung i.S.d. § 10 GwG: Banken müssen Geschäftsbeziehungen aktiv überwachen und relevante Kundendaten regelmäßig aktualisieren.

  • Erhebung wirtschaftlich Berechtigter nach § 11 GwG: Die Identität wirtschaftlich Berechtigter muss festgestellt und dokumentiert werden.

  • Verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG: Bei erhöhten Risiken oder PEP-Status ist die Zustimmung der Führungsebene erforderlich.

  • Meldung von Verdachtsfällen aus § 43 GwG: Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

  • Kreditvergabe nach § 18 KWG: Kreditinstitute dürfen Darlehen erst nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren.

3. Warum sind diese Vorschriften so wichtig?

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen dient nicht nur der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern auch dem Schutz des Finanzsystems insgesamt. Banken, die diese Vorschriften missachten, können leicht zum Ziel von Finanzkriminalität werden oder ungewollt illegale Geldströme begünstigen.

4. Was bedeutet das für Geldwäschebeauftragte?

Die Sanktionen der BaFin zeigen, dass die Anforderungen an die Geldwäscheprävention in Deutschland immer strenger durchgesetzt werden. Geldwäschebeauftragte sollten folgende Punkte besonders beachten:

  1. Interne Sicherungsmaßnahmen regelmäßig prüfen: Sicherstellen, dass Kontrollen zur Geldwäscheprävention effektiv sind.

  2. Dokumentation und Aufbewahrungspflichten einhalten: Alle Kundenunterlagen und risikorelevanten Informationen ordnungsgemäß speichern.

  3. Risikoanalyse optimieren: Negative Informationen und Auffälligkeiten aktiv in die Bewertung einfließen lassen.

  4. Sorgfaltspflichten nach dem GwG umsetzen: Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und Verdachtsmomente dokumentieren.

  5. Verdachtsmeldungen konsequent abgeben: Eine frühe Meldung kann rechtliche Konsequenzen vermeiden.

5. Blick in die Zukunft auf die normative Zäsur im Jahr 2027 durch das EU- AML- Paket

Ab dem Jahr 2027 wird sich die Compliance-Landschaft radikal verändern. Mit der Einführung des EU-Geldwäsche-Pakets (insbesondere der AMLR – Anti-Money Laundering Regulation) wird die Prävention von einer national geprägten Aufgabe zu einer direkt anwendbaren europäischen Pflicht.

a.) Die neue Superbehörde: AMLA ab 2027

Die in Frankfurt ansässige Anti-Money Laundering Authority (AMLA) wird ab 2027 die direkte Aufsicht über die risikoreichsten grenzüberschreitenden Finanzinstitute übernehmen. Damit endet die Ära, in der nationale Besonderheiten als Entschuldigung für weiche Kontrollen dienen konnten. Die AMLA hat die Befugnis, massive Sanktionen direkt durchzusetzen.

b.) Das EU-Single-Rulebook, unmittelbare Geltung von AMLR

Bisher war das GwG die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie, was Spielräume ließ. Ab 2027 gilt die Verordnung (AMLR) unmittelbar. Das bedeutet:

Harmonisierte Sorgfaltspflichten: Die Anforderungen an die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und die Überwachung von Transaktionen werden europaweit vereinheitlicht und verschärft.

Strengere Grenzwerte: Barzahlungsobergrenzen (vsl. 10.000 €) und die Einbeziehung des Krypto-Sektors werden lückenlos festgeschrieben.

c.) Verschärfung der wirtschaftlichen Berechtigten


Die Definition, wer als „wirtschaftlich Berechtigter“ gilt, wird präzisiert, um komplexe Firmenkonstrukte (Stiftungen, Briefkastenfirmen) transparenter zu machen. Die bisherigen Defizite bei der Erhebung dieser Daten (§ 11 GwG) werden unter dem neuen Regime nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als schwerwiegender Verstoß gegen EU-Recht gewertet.

6. Fazit: Keine Toleranz für Compliance-Verstöße

Die verhängten Bußgelder im vorstehenden noch aktuellen Grundfall, sind ein mahnendes Beispiel dafür, dass Versäumnisse in der Geldwäscheprävention ernsthafte Konsequenzen haben.
Banken und Finanzinstitute müssen bereits jetzt ihre internen Prozesse stetig überprüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die dargelegte aktuelle Beanstandung durch die BaFin ist für die betroffenen Institute mehr als ein Warnschuss – sie ist ein Indikator für mangelnde Zukunftsfähigkeit. Wer heute schon an den Basisvorgaben des § 6 oder § 10 GwG scheitert, wird unter dem harten Regiment der AMLA ab 2027 kaum bestehen können.

Die normative Zäsur im Jahr 2027 bedeutet: Compliance ist ab sofort kein „Add-on“ mehr, sondern die Grundvoraussetzung zum Geschäftsbetrieb. Banken müssen ihre IT-Systeme und Überwachungsprozesse jetzt radikal digitalisieren und automatisieren, um den kommenden Anforderungen an Echtzeit-Überwachung und lückenlose Dokumentation gerecht zu werden. Jedes Versäumnis von heute potenziert das Risiko von morgen.

Geldwäschebeauftragte sollten sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand der regulatorischen Vorgaben bleiben. Ein praxisnahes Update zu den aktuellen Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung bietet das S+P Unternehmerforum. Dort erhältst du wichtige Informationen, um Verstöße wie die hier aufgezeigten zu vermeiden und deine Organisation rechtssicher aufzustellen.