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Pflichten des Anlageberaters nach BT 6 und BT 7 MaComp

Die MaComp („Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten“) der BaFin konkretisieren die gesetzlichen Pflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Besonders relevant für Anlageberater sind dabei die Module BT 6 und BT 7.

Sie regeln zentrale Pflichten im Umgang mit Kunden, Interessenkonflikten und Dokumentationen – und bilden die Grundlage für eine rechtskonforme und kundenorientierte Beratungspraxis.

MaComp

Was ist MaComp?

Die MaComp sind ein BaFin-Rundschreiben, das erstmals 2010 veröffentlicht und seither mehrfach aktualisiert wurde. Ziel ist es, die Vorgaben aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie aus MiFID II praxisnah zu konkretisieren.

Die Struktur gliedert sich in:

  • Allgemeiner Teil (AT): organisatorische Grundanforderungen

  • Besonderer Teil (BT): konkrete Module zu Beratung, Vertrieb, Compliance und Interessenkonflikten

Die Pflichten nach BT 6 und BT 7 sind dabei unmittelbar für Anlageberater relevant.


BT 6: Geeignetheitsprüfung

Nach BT 6 der MaComp ist der Anlageberater verpflichtet, die Geeignetheit einer Empfehlung für den Kunden zu prüfen.

Wichtige Punkte:

  • Kundenprofil: Erfassung von Kenntnissen, Erfahrungen, finanzieller Situation und Anlagezielen

  • Abgleich: Nur Produkte empfehlen, die zu diesem Profil passen

  • Dokumentation: Jede Empfehlung ist nachvollziehbar zu begründen

Fehlerhafte oder unvollständige Geeignetheitsprüfungen gelten als Verstoß gegen die Pflichten aus der MaComp und können aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.


BT 7: Angemessenheitsprüfung

BT 7 der MaComp betrifft die Angemessenheitsprüfung. Sie ist notwendig, wenn ein Kunde ohne Beratung Produkte erwirbt.

Die Pflichten:

  • Kenntnisse und Erfahrungen abfragen

  • Prüfen, ob der Kunde die Risiken versteht

  • Warnhinweis geben, falls die Angemessenheit nicht bestätigt werden kann

Auch hier gilt: Dokumentationspflicht – die Prüfung muss schriftlich festgehalten werden.


Warum ist MaComp für Anlageberater so wichtig?

  • Rechtssicherheit: Einhaltung der Vorgaben schützt vor aufsichtsrechtlichen Sanktionen

  • Kundenschutz: Verhindert Fehlberatung und stärkt Vertrauen

  • Compliance: Unternehmen erfüllen ihre Pflichten nach WpHG und MiFID II


Fazit

  • Die Module BT 6 und BT 7 der MaComp bilden die Grundlage für eine professionelle, transparente und rechtskonforme Anlageberatung. Wer als Anlageberater arbeitet, muss die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung nicht nur kennen, sondern konsequent umsetzen und dokumentieren.

    So stellen Finanzdienstleister sicher, dass sie den Anforderungen der BaFin entsprechen – und gleichzeitig ihren Kunden eine seriöse und vertrauensvolle Beratung bieten.


Pflichten-Checkliste nach MaComp – kompakte Übersicht

Pflicht (MaComp-Verweis) Umsetzung / To-Do Nachweis / Artefakt
Geeignetheitsprüfung (BT 6) Kundenprofil erheben, Produktempfehlung begründen, Dokumentation sichern. Geeignetheitsbericht, Beratungsdokumentation
Angemessenheitsprüfung (BT 7) Kenntnisse prüfen, ggf. Warnhinweis erteilen, Vorgang festhalten. Angemessenheits-Check, Warnhinweis-Protokoll
Interessenkonflikte (BT 1/AT) Konflikte identifizieren, Maßnahmen umsetzen, ggf. offenlegen. Konfliktregister, Offenlegungstexte
Produktgovernance (BT) Zielmarkt definieren, Vertriebsfreigabe sicherstellen, Feedback-Loop pflegen. Zielmarkt-Dokument, Freigabeprotokoll
Dokumentation (AT) Vollständige und revisionssichere Ablage gemäß Policy. DMS/Archiv, Löschfristenprotokoll
Schulung & Kompetenz (AT) Pflichtschulungen absolvieren, Wissenstest dokumentieren. Zertifikate, LMS-Report

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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