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Corporate Governance · Interne Revision

Interne Revision: Wechsel zu den Global Internal Audit Standards

Die Interne Revision prüft seit Januar 2025 nach neuen Standards. Für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat ist das keine Fachfrage der Revision, sondern eine Frage des Maßstabs, an dem sie die Wirksamkeit der Kontrollen beurteilen.

  • Rechtsstand: Oktober 2026. GIAS seit Januar 2025 wirksam; MaRisk-Neufassung seit Juni 2026; AMLR ab dem 10. Juli 2027.
  • Lesezeit: ca. 12 Minuten

Management Summary

Die Global Internal Audit Standards (GIAS) des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden am 9. Januar 2024 veröffentlicht und gelten seit dem 9. Januar 2025. Sie ersetzen die International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing von 2017. Das IIA beschreibt die Fassung von 2017 als nicht mehr wirksam. Wer das Prüfungshandbuch noch nach der alten Struktur führt, prüft gegen einen Maßstab, den es nicht mehr gibt.

Die GIAS sind ein Berufsstandard, kein Gesetz. Sie sind für alle Revisionsfunktionen formuliert, unabhängig von Branche und Aufsichtsregime, und stehen neben den rechtlichen Anforderungen: AT 4.4.3 der MaRisk für Institute, § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG für die Überwachung durch den Aufsichtsrat, Art. 6 DORA für den IKT-Risikomanagementrahmen und ab dem 10. Juli 2027 Art. 9 AMLR für die unabhängige Audit-Funktion.

Für die Geschäftsleitung stellt sich daraus eine Steuerungsfrage: Nach welchem Standard arbeitet die Revision, wie belegt sie Unabhängigkeit und Wirksamkeit, und was erhält der Aufsichtsrat an Berichterstattung? Diese Fragen lassen sich ohne Revisionsfachwissen stellen und beantworten.

Der Beitrag ordnet den Standardwechsel ein, nennt die einschlägigen Normen und trennt Berufsstandards, Verwaltungspraxis und Gesetz. Was in den geprüften amtlichen Quellen nicht belegt ist, steht als solches im Text.

Interne Revision: Was sich mit den Global Internal Audit Standards geändert hat

Vom IPPF 2017 zu den Global Internal Audit Standards

Die Global Internal Audit Standards des IIA wurden am 9. Januar 2024 veröffentlicht und gelten seit dem 9. Januar 2025. Sie lösen die bisherigen International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing ab. Das IPPF besteht seit 2024 aus den GIAS, den Topical Requirements und der Global Guidance; die GIAS sind sein verbindlicher Kern.

Sie sind als Berufsstandard für alle Revisionsfunktionen formuliert, unabhängig von Branche und Aufsichtsregime. Wer sein Prüfungshandbuch noch gegen die alte Struktur führt, prüft gegen einen Maßstab, den es nicht mehr gibt: Das IIA stellt die Fassung von 2017 nur noch zu Studienzwecken bereit.

MerkmalIPPF 2017GIAS 2024
AufbauMehrere Elemente: Mission, Definition der Internen Revision, Kernprinzipien, Ethikkodex und StandardsEin Dokument mit fünf Domänen, 15 Prinzipien und 52 Standards
Verbindliche ElementeFünf verbindliche Elemente, die Implementation Guidance war nicht verbindlichDie GIAS vereinen die verbindlichen Elemente von 2017 und die frühere Implementation Guidance
Ergänzende AnforderungenKeine themenbezogenen MindestanforderungenTopical Requirements: verbindliche Mindestanforderungen für Assurance-Leistungen in einzelnen Themenfeldern
Governance der RevisionNicht als eigene Domäne gegliedertDomäne III (Prinzipien 6 bis 8) beschreibt die Rolle des Überwachungsorgans und der Revisionsleitung
StatusNach Angabe des IIA nicht mehr wirksam, nur noch zu Studienzwecken verfügbarWirksam seit dem 9. Januar 2025, auch für Qualitätsbeurteilungen

Was der Standard rechtlich ist und was nicht

Die GIAS sind ein Berufsstandard und kein Gesetz. Sie begründen keine Pflicht aus eigener Kraft gegenüber der Aufsicht. Verbindlich werden sie über Berufszugehörigkeit, interne Vorgaben oder die Bezugnahme Dritter. Ob und wie Aufsicht oder Prüfer sich auf sie beziehen, ist je Regelwerk gesondert zu prüfen. Aufsichtsrechtliche Anforderungen bestehen daneben und werden von den GIAS weder ersetzt noch ersetzen sie diese.

Was daraus für die Steuerung folgt

Berichtet die Revision, sie arbeite standardkonform, muss die Geschäftsleitung wissen, nach welcher Fassung. Das betrifft die Revisionsordnung, das Handbuch, die Berichtsvorlagen und den Plan der nächsten Qualitätsbeurteilung. Eine Anpassung der Dokumente an die neue Struktur ist keine Formsache, wenn Unabhängigkeit, Mandat und Berichtsweg darin geregelt sind.

Fristen und Zeitpunkte

ZeitpunktWas giltQuelle
9. Januar 2024GIAS veröffentlichtIIA
9. Januar 2025GIAS wirksam, auch für QualitätsbeurteilungenIIA
Seit Januar 2025DORA anwendbar, Art. 6 Abs. 6 und 7 zur internen Revision des IKT-RisikomanagementrahmensVO (EU) 2022/2554
Seit Februar 2026Topical Requirement Cybersecurity wirksamIIA
Ab September 2026 und Dezember 2026Topical Requirements Third-Party und Organizational Behavior (nach Angaben Dritter; Stichtage vor Anwendung beim IIA prüfen)IIA
Juni 2026MaRisk als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht; Übergangsregelungen im Übersendungsschreiben der BaFinBaFin
10. Juli 2027AMLR anwendbar, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b zur unabhängigen Audit-FunktionVO (EU) 2024/1624

Der Beitrag nennt Stichtage laufender Verfahren monatsgenau. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Prüfung, nicht der dieser Seite.

Pflichten nach Funktion: Wer was verantwortet

AT 4.4.3 MaRisk

Geschäftsleitung

Legt fest, nach welchem Standard die Revision arbeitet, stellt Unabhängigkeit und Berichtsweg sicher und nimmt die Berichte entgegen. Bei Instituten ist die Revision der Geschäftsleitung direkt unterstellt.

§ 107 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 AktG

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss

Überwachen die Wirksamkeit des internen Revisionssystems. Dafür braucht der Ausschuss eine Berichterstattung, die Standard, Stand und Befunde erkennen lässt.

GIAS (IIA)

Leitung der Internen Revision

Hält Mandat, Handbuch und Prüfungslandkarte auf dem Stand der GIAS, belegt die Konformität und plant die Qualitätsbeurteilung.

Art. 6 Abs. 6, 7 DORA; Art. 9 AMLR

Institute und Finanzunternehmen

Beziehen DORA und AMLR in die Prüfungslandkarte ein. Die Revision prüft und verfolgt nach; die Behebung bleibt bei den zuständigen Verantwortlichen.

Typische Schwachstellen mit Normbezug

GIAS, Domänen I bis V

Handbuch nach alter Struktur

Revisionsordnung und Handbuch verweisen auf die Standards von 2017 und sind nicht auf die fünf Domänen übertragen.

GIAS (IIA)

Konformität nicht belegt

Berichte weisen Standardkonformität aus, ohne dass die Grundlage gegen die neue Fassung dokumentiert ist.

AT 4.4.3 MaRisk

Berichtsweg nicht dokumentiert

Unterstellung unter die Geschäftsleitung und Weisungsfreiheit stehen im Organigramm, aber nicht im Mandat der Revision.

Art. 6 Abs. 6, 7 DORA; Art. 9 AMLR

Prüfungslandkarte ohne neue Prüffelder

DORA-Revision, Follow-up kritischer Feststellungen und die AMLR-Umstellung fehlen im Prüfungsuniversum.

Topical Requirements (IIA)

Topical Requirements nicht im Plan

Bei Assurance-Leistungen zu Cybersecurity, Dritten oder Unternehmenskultur fehlt die Prüfung, ob die jeweilige Anforderung anzuwenden ist.

§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG

Aufsichtsrat ohne belastbare Berichte

Der Prüfungsausschuss erhält Befunde, aber keine Aussage zu Standard, Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Systems.

Quick-Check: Ist die Interne Revision standardkonform aufgestellt?

Die Tabelle ordnet jedem Prüffeld die Prüffrage, den Normbezug und den typischen Befund zu. Sie eignet sich als Grundlage für ein Gespräch zwischen Geschäftsleitung, Revisionsleitung und Prüfungsausschuss.

PrüffeldPrüffrageNormbezugTypischer Befund
StandardbasisArbeitet die Revision nachweislich nach den GIAS in der Fassung seit Januar 2025?GIAS (IIA)Handbuch verweist auf die Standards von 2017
KonformitätsaussageIst die Aussage zur Standardkonformität in Berichten dokumentiert begründet?GIAS (IIA)Aussage ohne Grundlage in der Dokumentation
Unabhängigkeit und BerichtswegSind Unterstellung, Berichtsweg und Weisungsfreiheit im Mandat geregelt?AT 4.4.3 MaRiskRegelung nur im Organigramm
PrüfungslandkarteEnthält das Prüfungsuniversum DORA, AMLR und die anwendbaren Topical Requirements?Art. 6 DORA; Art. 9 AMLRRegulatorische Prüffelder fehlen
QualitätsbeurteilungIst die nächste Qualitätsbeurteilung nach der aktuellen Fassung von DIIR Nr. 3 und IDW PS 983 geplant?IDW PS 983; DIIR Nr. 3Planung nach der alten Fassung
BerichterstattungErhält der Prüfungsausschuss eine Aussage zu Standard, Unabhängigkeit und Wirksamkeit?§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktGNur Einzelbefunde ohne Gesamtaussage

Technische Papiere: Stand und Konsequenzen

Für die Revision sind mehrere Ebenen zu unterscheiden: Berufsstandards, Verwaltungspraxis, Delegierte Rechtsakte und Gesetz. Die Tabelle weist jeweils den geprüften Stand aus. Entwürfe sind kein geltendes Recht und kein Prüfmaßstab.

PapierEbeneInhalt für die RevisionStand
Global Internal Audit StandardsBerufsstandard (IIA)Rahmen für Aufbau, Unabhängigkeit, Planung und Qualität der RevisionWirksam seit Januar 2025
Topical RequirementsVerbindliche Ergänzung zu den GIAS (IIA)Mindestanforderungen für Assurance-Leistungen in einzelnen ThemenfeldernCybersecurity wirksam seit Februar 2026; weitere Stichtage ab September und Dezember 2026 nach Angaben Dritter
IDW PS 983 und DIIR-Revisionsstandard Nr. 3Berufsstandards in DeutschlandGrundlage externer Beurteilungen Interner RevisionssystemeNeufassungsentwurf IDW EPS 983 n.F. (Juni 2025) lag vor; die maßgebliche Fassung ist beim IDW und beim DIIR zu prüfen
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, Art. 27Technische Regulierungsstandards zum IKT-Risikomanagementrahmen unter DORADer Überprüfungsbericht enthält bei Finanzunternehmen nach Art. 6 Abs. 6 DORA die Ergebnisse der internen RevisionenIm Amtsblatt veröffentlichter Rechtsakt; Absatz im Beitrag nicht gesondert geprüft
Leitlinien der AMLA zu Art. 9 AMLRLeitlinien (Entwurfs- oder Endstand nicht belegt)Konkretisierung des Umfangs interner Strategien, Verfahren und KontrollenOb und wann ein Entwurf vorliegt, ist in den geprüften amtlichen Quellen nicht belegt
MaRisk, Rundschreiben 06/2026 (BA)Verwaltungspraxis der BaFinAT 4.4.3: funktionsfähige, unabhängige Interne RevisionVeröffentlicht im Juni 2026; Übergangsregelungen im Übersendungsschreiben der BaFin

AMLR: unabhängige Audit-Funktion

Art. 9 Abs. 2 Buchst. b AMLR verlangt interne Kontrollen und eine unabhängige Audit-Funktion, die die internen Strategien und Verfahren sowie die Kontrollen des Verpflichteten testet. Gibt es keine unabhängige Audit-Funktion, können die Verpflichteten den Test von einem externen Sachverständigen durchführen lassen. Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027. Für die Prüfungslandkarte heißt das: Die Umstellung gehört als eigenes Prüffeld in die Planung der Jahre 2026 und 2027. Die Revision prüft die Umsetzungsreife, übernimmt aber nicht die operative Verantwortung für das AMLR-Projekt.

DORA: interne Revision und Follow-up

Art. 6 Abs. 6 DORA verlangt für Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, eine regelmäßige interne Revision des IKT-Risikomanagementrahmens im Einklang mit dem Revisionsplan. Auf Grundlage der Feststellungen legen die Unternehmen nach Art. 6 Abs. 7 ein förmliches Follow-up-Verfahren einschließlich Regeln für die rechtzeitige Überprüfung und Auswertung kritischer Erkenntnisse fest. Für die in Art. 16 Abs. 1 genannten Unternehmen gelten Art. 5 bis 15 nicht; dort ist der vereinfachte Rahmen gesondert zu prüfen.

MaRisk: Anforderungen an Institute

AT 4.4.3 der MaRisk in der Fassung des Rundschreibens 06/2026 (BA) verlangt von jedem Institut eine funktionsfähige Interne Revision. Sie ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt, berichtet an diese und nimmt ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahr. Die BaFin beschreibt die Neufassung als stärker prinzipienbasiert und proportionaler.

Lösungsansätze: fünf No-Regret-Maßnahmen

GIAS (IIA)

1. Standardbasis klären

Festhalten, nach welcher Fassung die Revision arbeitet, und Revisionsordnung und Handbuch gegen die GIAS abgleichen.

AT 4.4.3 MaRisk

2. Mandat und Berichtsweg regeln

Unterstellung, Weisungsfreiheit und Berichtsweg im Mandat der Revision festlegen und jährlich bestätigen.

Art. 6 DORA; Art. 9 AMLR

3. Prüfungslandkarte erweitern

DORA, AMLR und die anwendbaren Topical Requirements als Prüffelder aufnehmen und Ausschlüsse begründen.

IDW PS 983; DIIR Nr. 3

4. Qualitätsbeurteilung planen

Die nächste Beurteilung an der aktuellen Fassung von DIIR Nr. 3 und IDW PS 983 ausrichten und den Zeitpunkt festlegen.

§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG

5. Berichterstattung neu aufsetzen

Eine jährliche Aussage zu Standard, Unabhängigkeit und Wirksamkeit an Geschäftsleitung und Prüfungsausschuss festlegen.

Fazit: Interne Revision und der neue Maßstab

  • Die GIAS gelten seit dem 9. Januar 2025 und haben die Standards von 2017 abgelöst. Sie sind ein Berufsstandard und stehen neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
  • Für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zählt die Frage nach dem Maßstab: Standard, Mandat, Berichtsweg und Berichterstattung müssen zusammenpassen.
  • DORA und AMLR erweitern das Prüfungsuniversum. Entwürfe technischer Papiere sind bis zur Annahme kein Prüfmaßstab.

Die Interne Revision ist damit weniger eine Frage der Methode als eine der Steuerung: Wer den Standard kennt, kann Konformität verlangen und belegen lassen. Wo Qualifizierung im Team fehlt, bieten sich Seminare an; wo Umsetzungskapazität fehlt, ein externer Partner. Beides liegt außerhalb dieses Beitrags.

Häufige Fragen zur Internen Revision und den GIAS

Was sind die Global Internal Audit Standards und seit wann gelten sie?

Die Global Internal Audit Standards (GIAS) des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden am 9. Januar 2024 veröffentlicht und gelten seit dem 9. Januar 2025. Sie ersetzen die International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing von 2017 und sind das Kernstück des IPPF 2024. Sie gliedern sich in fünf Domänen, 15 Prinzipien und 52 Standards.

Sind die Global Internal Audit Standards gesetzlich verbindlich?

Nein. Die GIAS sind ein Berufsstandard und kein Gesetz. Sie sind für alle Revisionsfunktionen formuliert, unabhängig von Branche und Aufsichtsregime. Aufsichtsrechtliche Anforderungen, etwa AT 4.4.3 der MaRisk, bestehen daneben; sie ersetzen die GIAS nicht, und die GIAS ersetzen sie nicht.

Was verlangt die BaFin von der Internen Revision eines Instituts?

Nach AT 4.4.3 der MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA)) muss jedes Institut über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Sie ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt, berichtet an diese und nimmt ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahr.

Welche Rolle hat der Aufsichtsrat bei der Internen Revision?

Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich unter anderem mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Revisionssystems befasst. Bei Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB sind, ist ein Prüfungsausschuss einzurichten (§ 107 Abs. 4 AktG).

Was ändert sich durch DORA und die AMLR für die Revision?

Nach Art. 6 Abs. 6 DORA ist der IKT-Risikomanagementrahmen von Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, regelmäßig nach dem Revisionsplan einer internen Revision zu unterziehen; Art. 6 Abs. 7 verlangt ein förmliches Follow-up-Verfahren für kritische Feststellungen. Für die in Art. 16 Abs. 1 genannten Unternehmen gelten Art. 5 bis 15 nicht. Die AMLR sieht ab dem 10. Juli 2027 in Art. 9 Abs. 2 Buchst. b eine unabhängige Audit-Funktion vor, die interne Strategien, Verfahren und Kontrollen testet; fehlt sie, kann ein externer Sachverständiger den Test durchführen.

Wonach richtet sich die Qualitätsbeurteilung der Internen Revision?

Die GIAS gelten seit Januar 2025 auch für Qualitätsbeurteilungen. In Deutschland stützen sich externe Beurteilungen auf IDW PS 983 und den DIIR-Revisionsstandard Nr. 3. Für IDW PS 983 lag ein Neufassungsentwurf vor (IDW EPS 983 n.F., Juni 2025); welche Fassung für einen Auftrag maßgeblich ist, sollte beim IDW und beim DIIR geprüft werden.

Quellenverzeichnis

Verwandte Leistungen und Programme

Interne Revision: Global Internal Audit Standards seit 2025