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S+P Governance · Auswertung

Governance 2026/27: Vom Risikobericht zur wirksamen Entscheidung

Leitfrage: Übersetzt die Governance von Finanzunternehmen erkannte Compliance-, Geldwäsche- und IKT-Risiken in Entscheidungen, Ressourcen und nachweislich wirksame Maßnahmen?

Version 1.0 · Stichtag der Quellenrecherche: 27.09.2026 · 9 Kernquellen, 18 Quellen insgesamt · Rechtsstand: 27.09.2026 · Lesezeit: 26 Minuten

Kernergebnisse: Wo Governance zwischen Bericht und Entscheidung abreißt

Die ausgewerteten Aufsichtsveröffentlichungen zeigen ein doppeltes Bild. Risiken werden erfasst und berichtet, ohne dass daraus durchgängig priorisierte, ausgestattete und überprüfbare Maßnahmen entstehen.[1] Zugleich dokumentieren Aufseher gute Berichts-, Eskalations- und Kontrollpraxis.[2]

Daraus folgt die Antwort auf die Leitfrage: Ein Risikobericht wird erst steuerungswirksam, wenn aus einem wesentlichen Befund eine nachvollziehbare Entscheidung, eine ausführbare Maßnahme und ein belastbarer Wirksamkeitsnachweis werden. Der Nachweis guter Governance ist nicht der versandte Bericht, sondern die belegte Kette bis zur Korrektur.

Eine einheitliche Branchenquote liefern die Quellen nicht. Wie groß die Lücke ist, lässt sich nur im eigenen Haus bestimmen, an denselben Sachverhalten und ihren Nachweisen. Kapitel 05 und 06 liefern dafür einen prüfbaren Rahmen.

K1Thematische Prüfung

Managementinformation ist nur so belastbar wie ihre Daten

Die EZB nennt weiterhin unzureichende Priorisierung auf Leitungsebene sowie Schwächen der Datenarchitektur und der Datenqualitätskontrollen als Hindernisse wirksamer Risikoberichterstattung.[1]

Bezugsgröße: SREP-Zyklus 2025, 105 bewertete Banken. Ein Anteil betroffener Banken ist für diesen Befund nicht ausgewiesen.

K2Thematische Prüfung

Kenntnisnahme ersetzt keine Entscheidung

Die FCA fand in Board-Berichten dokumentierte kritische Rückfragen und Maßnahmenverfolgung, aber auch unzureichend belegte Schlussfolgerungen und ungeklärte Abhilfepläne.[2]

Bezugsgröße: Berichte von 180 Unternehmen, davon 55 kleinere, samt ergänzender Unterlagen; Consumer-Duty-Kontext im Vereinigten Königreich. Kein Anteil guter oder schwacher Berichte ausgewiesen.

K3Thematische Prüfung

Ressourcen werden je nach Rolle verschieden beurteilt

Drei Viertel der antwortenden Führungskräfte hielten die Ressourcen für Verbesserungen im Risikomanagement für ausreichend. Beschäftigte aus Legal, Risk und Compliance antworteten weniger positiv.[3]

Bezugsgröße: antwortende Führungskräfte in 18 australischen Einlageninstituten, Erhebung Oktober bis Dezember 2021, rund 165.500 Einladungen. Wahrnehmungsdaten; für die Kontrollfunktionsgruppe ist kein Prozentwert ausgewiesen.

K4Thematische Prüfung

Umgesetzt heißt noch nicht wirksam

Die FCA beschreibt Berichte, die Maßnahmen als umgesetzt darstellen, aber kaum Evidenz für deren Wirksamkeit enthalten.[2] FINTRAC schließt eine Maßnahme erst, wenn angemessene Korrekturen nachgewiesen sind.[4]

Bezugsgröße: FCA wie bei K2, 180 Unternehmen. FINTRAC: Prozessbeschreibung im Jahresbericht 2024/25 ohne Nenner.

K5Thematische Prüfung

Ein besserer Durchschnitt beseitigt keine Einzelmängel

Der durchschnittliche SREP-Score für interne Governance und Risikomanagement verbesserte sich 2025 von 2,83 auf 2,77; ein niedrigerer Wert ist die günstigere Bewertung. Zugleich bestanden strukturelle Schwächen fort, bei mehreren Banken auch unzureichende Ressourcen oder Expertise der Kontrollfunktionen.[1]

Bezugsgröße: 105 bewertete Banken, SREP 2025 gegenüber dem Vorjahr. Der Durchschnitt ist von der EZB veröffentlicht, nicht hier berechnet. Die Zahl der Banken mit Ressourcenmängeln ist nicht ausgewiesen.

K6Thematische Prüfung

Die Richtung einer Wahrnehmungslücke ist offen

In einer früheren Pilotbefragung bei Versicherern antworteten Legal, Compliance, Risk und Financial Control positiver als bestimmte operative Bereiche.[5] Ein Rollenvergleich darf deshalb nicht unterstellen, dass die Geschäftsleitung stets zu optimistisch urteilt.

Bezugsgröße: zehn Schaden- und Unfallversicherer in Australien, rund 11.600 potenziell Teilnehmende, durchschnittlich 62 % Rücklauf, Erhebung März und April 2021. Nicht mit K3 verrechenbar.

Methodik und Aussagekraft

Art der Auswertung
Strukturierte internationale Sekundärauswertung veröffentlichter Primärquellen. Keine eigene Befragung, keine Einsicht in Unternehmensunterlagen, keine unabhängige Nachprüfung von Maßnahmen.
Recherchezeitraum
Veröffentlichungen von 2021 bis 2026, Stichtag der Quellenrecherche 27.09.2026. Historische Erhebungen tragen ihren tatsächlichen Beobachtungszeitraum.
Auswahlkriterien
Amtliche Veröffentlichungen mit Bezug zu Board Reporting, Eskalation, Maßnahmenabschluss, Risikoakzeptanz, Ressourcen und Risikodaten: Aufsichtsbefragungen, Prüfungen über mehrere Institute, globale Fortschrittsbewertungen, Aufsichtsmaßnahmen und Jahresberichte.
Geografische Abdeckung
Euroraum und Deutschland, Vereinigtes Königreich, Australien, Singapur, Kanada sowie eine globale Bewertung des Basler Ausschusses.
Ausgeschlossen
Unbelegte Marktquoten, Herstellerwerbung, über verschiedene Grundgesamtheiten zusammengerechnete Erfolgsraten und Veröffentlichungen, die ein Institut mit Aufsichtsmängeln namentlich nennen. Aus diesem Grund entfällt ein US-Einzelfall zu Kostenbegrenzung und AML-Ressourcen.
Grenzen des Verfahrens
Keine erschöpfende systematische Literaturübersicht, keine statistische Metaanalyse, keine unabhängige Doppelcodierung der Quellen.

Jeder Befund trägt genau eine Evidenzstufe. Sie legt fest, welche Aussage er stützt und welche nicht. Aufsichtsbefragungen über mehrere Institute sind als thematische Prüfung eingeordnet; ihre Ergebnisse sind Wahrnehmungsdaten und werden in der Bezugsgröße so benannt.

Tabelle 1: Evidenzstufen und ihre Aussagekraft
TagEvidenztypTrägtTrägt nicht
LänderbewertungFATF- oder vergleichbare Systembewertungstrukturelle UnterschiedeAussagen über einzelne Institute
Thematische PrüfungAufsichtsprüfung über mehrere InstituteProzessmuster, gute und schlechte PraxisMarktprävalenz
EinzelfallVeröffentlichung zu einer Maßnahme oder zur Abhilfekonkreten FehlermechanismusHäufigkeit
JahresberichtTätigkeitsbericht einer AufsichtPrüfungsumfang, MaßnahmenzahlenFehlerquoten
Rechtsaktverkündete Norm oder EntwurfMaßstab und FristUmsetzungsstand

Quellen: eigene methodische Einordnung von S+P Governance

Befunde

Quantitative Befunde

Die Tabelle nennt je Untersuchung das veröffentlichte Ergebnis, seine Bezugsgröße und die Grenze der Aussage. Die Zeilen sind nicht untereinander verrechenbar.

Tabelle 2: Befunde mit Bezugsgröße
UntersuchungErgebnisBezugsgrößeWas folgt und was nicht
EZB, SREP 2025 Thematische PrüfungDurchschnittlicher Governance- und Risikomanagement-Score 2,77 nach 2,83 im Vorjahr; niedriger ist günstiger.[1]105 bewertete Banken, SREP-Zyklus 2025Folgt: Die Aufsicht sieht eine Verbesserung. Folgt nicht: eine Wirksamkeitsquote; Verbesserung und Mängel bestehen nebeneinander.
EZB, Risikoappetit-Benchmarking Thematische PrüfungÜberwiegend ausgereifte Rahmenwerke mit definierten Eskalationsprozessen; Bedarf bei Governance, nichtfinanziellen Risiken, Kennzahlen und strategischer Verzahnung.[1]28 Banken, viertes Quartal 2024 bis zweites Quartal 2025, Teil des SREP-KomplexesFolgt: Rahmenwerke bestehen meist. Folgt nicht: dass einzelne Risikoakzeptanzen angemessen waren; keine unabhängige Bestätigung der Zeile davor.
FCA, Board-Berichte Thematische PrüfungGute Berichte mit Rückfragen und Maßnahmenverfolgung; schwache mit unbegründeten Schwellenwerten, fehlenden Daten und wenig Wirksamkeitsbelegen.[2]180 Unternehmen, davon 55 kleinereFolgt: Berichtsqualität unterscheidet sich erkennbar. Folgt nicht: eine AML- oder DORA-Prüfung.
APRA, Banken-Risikokultur Thematische PrüfungDrei Viertel der antwortenden Führungskräfte halten die Ressourcen für ausreichend; Legal, Risk und Compliance weniger positiv.[3]18 Einlageninstitute, viertes Quartal 2021, rund 165.500 EinladungenFolgt: Rollen urteilen verschieden. Folgt nicht: Einladungen sind keine Rückläufe; kein Prozentwert für die Kontrollfunktionen; keine deutsche Quote.
APRA, Pilot Versicherer Thematische PrüfungKontrollbereiche bewerten positiver als bestimmte operative Bereiche.[5]10 Versicherer, rund 11.600 potenziell Teilnehmende, 62 % Rücklauf, März und April 2021Folgt: Die Richtung der Lücke ist offen. Folgt nicht: eine gemeinsame Lücke mit der Bankenbefragung.
Basler Ausschuss, Risikodaten Thematische PrüfungBei allen Banken war weitere Arbeit nötig, um volle Konformität mit BCBS 239 zu erreichen oder zu halten.[6]31 global systemrelevante BankenFolgt: Risikodaten bleiben eine Leitungsaufgabe. Folgt nicht: dass alle 31 gleichermaßen nicht konform waren.
BaFin, AML-Sonderprüfungen Thematische PrüfungTeils unzureichende Ausstattung der Geldwäschefunktion, wenig aussagekräftige Kontrollnachweise, übergangene Warnungen zugunsten von Ertragschancen.[7]Kein Nenner und keine Stichprobengröße veröffentlichtFolgt: konkrete Fehlermuster. Folgt nicht: wie häufig sie auftreten.
FCA, Operationelle Resilienz Thematische PrüfungNeben guter Praxis unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Zieltermine und begrenzte Evidenz der zweiten und dritten Kontrolllinie.[8]Kein Nenner ausgewiesen; Review von SelbsteinschätzungenFolgt: wiederkehrende Muster. Folgt nicht: eine unabhängige technische Wirksamkeitsmessung.
MAS, neun Institute EinzelfallAML-Umsetzungsdefizite; in einem Teilfall hielten Kontrollen und Governance nicht mit starkem Geschäftswachstum Schritt.[9]9 Institute, gezielte FallgruppeFolgt: der Mechanismus Wachstum vor Kontrolle. Folgt nicht: eine Quote; Einzelbefunde gelten nicht für alle neun.
FINTRAC, Jahresbericht 2024/25 JahresberichtEine Maßnahme gilt erst als geschlossen, wenn angemessene Korrekturen nachgewiesen sind.[4]Prozessbeschreibung, kein NennerFolgt: eine prüfbare Abschlusslogik. Folgt nicht: die Wirksamkeit aller Maßnahmen.

Quellen: [1], [2], [3], [5], [6], [7], [8], [9], [4]

Wahrnehmung, Entscheidung und Evidenz

Die australische Bankenbefragung trennt Führungskräfte von Beschäftigten in Legal, Risk und Compliance. Die Aufsicht weist selbst darauf hin, dass die Antworten nicht ihre abschließende Bewertung der Risikokultur sind.[3] Die Angabe „drei Viertel“ betrifft antwortende Führungskräfte, nicht drei Viertel aller Unternehmen und nicht den deutschen Markt.

Methodisch folgt daraus ein dreistufiges Vorgehen: Sichtweisen getrennt erheben, Unterschiede am selben Sachverhalt klären, danach die operative Evidenz prüfen. Zwei übereinstimmend positive Einschätzungen sind noch kein Wirksamkeitsnachweis. Eine negative Einschätzung kann auf fehlender Information beruhen statt auf einem unwirksamen Prozess.

Qualitative Befunde nach Untersuchungsfeldern

Managementreporting

Gute Board-Berichte hatten eine klare Struktur, stützende Managementinformation und dokumentierte kritische Rückfragen. Schwächere Berichte enthielten unbegründete Schwellenwerte, fehlende Daten oder nicht erläuterte Maßnahmen.[2] Die EZB beschreibt parallel fortbestehende Probleme bei Genauigkeit, Vollständigkeit und zeitgerechter Verfügbarkeit von Risikodaten.[1]

Das ergibt zwei Fehlerklassen. Ein Bericht kann auf unzuverlässigen Daten beruhen. Er kann aber auch richtige Informationen enthalten, ohne daraus eine Entscheidungsfrage abzuleiten.

Eskalation

Die EZB fand überwiegend definierte Eskalationsprozesse für Limitverletzungen, sah aber Verbesserungsbedarf bei interner Governance und bei der Verzahnung von Risikoidentifikation und Risikoappetit.[1] Die australische Bankenbefragung zeigt Unterschiede zwischen Führungskräften und Beschäftigten ohne Personalverantwortung, wenn es um die Sicherheit geht, sich zu äußern.[3]

Ein Eskalationsweg braucht deshalb mehr als eine Adresse: einen Auslöser, eine zuständige Entscheidungsinstanz und eine Regel für ausbleibende Entscheidungen. Kenntnisnahme schließt eine Eskalation nicht ab.

Maßnahmensteuerung

Gute Praxis umfasst nach der FCA Maßnahmenverantwortliche, Termine, messbare Ziele und Nachweise der Verbesserung.[2] Im Resilienz-Review fehlten dagegen teils Zieltermine und klare Verantwortlichkeiten.[8]

Belastbare Branchenquoten überfälliger Compliance-, AML- oder IKT-Maßnahmen liefern die Quellen nicht. Solche Quoten sind institutseigene Kennzahlen mit festgelegtem Nenner, keine Marktwerte.

Risikoakzeptanz

Die EZB-Befunde zum Risikoappetit zeigen Fortschritte bei formalen Rahmenwerken und offene Fragen zu Kennzahlen, nichtfinanziellen Risiken und strategischer Verknüpfung.[1] Ein Risikoappetit-Rahmen sagt aber nichts darüber, ob eine einzelne Akzeptanz zulässig und angemessen ist.

Zu trennen sind ein zulässig eingehbares Restrisiko, eine befristete Ausnahme von einem internen Standard und eine bestehende Pflichtverletzung. Eine Freigabe durch die Geschäftsleitung ersetzt nicht die anwendbare Norm; auch die aktienrechtliche Sorgfaltsregel knüpft Entscheidungen an angemessene Information.[10]

Ressourcen

Die Einschätzung der Ressourcen hängt von der Rolle ab.[3] Die EZB nennt bei mehreren Banken fortbestehende Defizite an Ressourcen und Expertise in den Kontrollfunktionen.[1] Die BaFin berichtet von einer teils unzureichenden Ausstattung der Geldwäschefunktion.[7] In Singapur hielt in einem Teilfall die Entwicklung von Kontrollen und Governance nicht mit dem Geschäftswachstum Schritt.[9]

Budgetfreigabe, Besetzung, Qualifikation und produktiv verfügbare Kapazität sind verschiedene Größen. Eine genehmigte Stelle baut einen Rückstand erst ab, wenn geeignete Personen eingesetzt und eingearbeitet sind.

Wirksamkeitskontrolle

Die FCA nennt die Einbindung der zweiten und dritten Kontrolllinie einschließlich unabhängiger Bewertungen als gute Praxis.[2] Die BaFin beschreibt Kontrollen, deren Ausführung oder Dokumentation das relevante Risiko nicht hinreichend adressierte.[7]

Eine Wirksamkeitsprüfung beginnt mit einem definierten Kontrollziel und einer belastbaren Grundgesamtheit. Fehlende Evidenz und bestätigte Nichtdurchführung sind verschieden zu kennzeichnen; beide lösen Prüfung aus, tragen aber nicht dasselbe Urteil.

Gegenbefunde

Die Quellen zeigen nicht nur Lücken. Der durchschnittliche SREP-Score für Governance hat sich verbessert.[1] Die meisten Banken im Risikoappetit-Benchmarking haben definierte Eskalationsprozesse. Die FCA dokumentiert Board-Berichte mit kritischen Rückfragen und nachverfolgten Maßnahmen und fand auch bei der operationellen Resilienz gute Governance-Praxis.[8] In der Pilotbefragung bei Versicherern urteilten die Kontrollbereiche positiver als Teile des Geschäfts.[5] Die Diagnose lautet daher: Die Kette reißt nicht überall, aber nicht überall ist sie belegt.

Rechtlicher Maßstab

Der Regelkreis aus Kapitel 06 verbindet mehrere Rechtsgebiete, ersetzt aber nicht die Prüfung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Die folgenden Pflichten gelten nicht automatisch für jede Rechtsform.

Geltende Pflichten

Im Aktienrecht regelt § 93 AktG Sorgfalt und Verantwortlichkeit des Vorstands.[10] § 111 AktG weist dem Aufsichtsrat die Überwachung zu und schließt die Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen auf ihn aus.[11] Für Institute verknüpft § 25a KWG die Verantwortung der Geschäftsleiter mit einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement und angemessener Ausstattung.[12]

In der Geldwäscheprävention verlangt § 4 GwG ein wirksames Risikomanagement und ein verantwortliches Mitglied der Leitungsebene.[13] § 7 GwG regelt Befugnisse, Mittel, Informationszugang und den Berichtsweg des Geldwäschebeauftragten.[14] Im Wertpapierbereich verlangt Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 eine wirksame, unabhängige Compliance-Funktion mit geeigneten Ressourcen und Berichterstattung an die Leitung.[15] Für IKT-Risiken gilt seit dem 17.01.2025 DORA; das Leitungsorgan trägt dort die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement.[16]

Verbindlicher künftiger Zielzustand

Die AMLR ist verkündet und gilt grundsätzlich ab dem 10.07.2027. Sie regelt unter anderem Risikobewertung und Compliance-Funktionen einschließlich Verantwortung und Ressourcen.[17] Wie das nationale Recht an die AMLR angepasst wird, ist nicht Gegenstand dieser Auswertung.

Entwürfe und angekündigte Orientierung

Die EZB hat im Juni 2026 angekündigt, den 2024 konsultierten Leitfaden zu Governance und Risikokultur durch einen Bericht über gute Praktiken zu ersetzen; die Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Die EZB betont zugleich, dass ihre Leitfäden keine zusätzlichen Rechtspflichten schaffen.[18] Der Bericht wird hier weder als veröffentlicht noch als verbindlich behandelt. Einen Gesetzentwurf mit unmittelbarem Bezug zur Leitfrage erfasst diese Auswertung nicht.

Tabelle 3: Statusregister des Rechtsstands
RegelungStatusGeltungFührungsfrage
§ 93 AktGgeltendes Rechtin KraftBeruht die Entscheidung auf angemessener Information?
§ 111 AktGgeltendes Rechtin KraftSind Überwachung und Geschäftsführung getrennt abgebildet?
§ 25a KWGgeltendes Rechtin KraftSind Risikomanagement und Ausstattung wirksam?
§ 4 und § 7 GwGgeltendes Rechtin KraftHat der Geldwäschebeauftragte Mittel, Zugang und Berichtsweg?
Art. 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565geltendes Rechtin KraftIst die Compliance-Funktion unabhängig und ausgestattet?
Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)geltendes Rechtseit 17.01.2025Entscheidet das Leitungsorgan über IKT-Risiken und Ressourcen?
Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)verkündet, künftig verbindlichgrundsätzlich ab 10.07.2027Ist der Zielzustand für Risikobewertung und Compliance-Funktion geplant?
EZB-Bericht über gute Praktikenangekündigt, keine Rechtspflichtvorgesehen für das erste Quartal 2027Welche Erwartung wird vom Rechtsverstoß getrennt berichtet?

Quellen: [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [17], [18]

Für ein belastbares Reporting müssen vier Kategorien unterscheidbar bleiben: Rechtsverstoß, Abweichung von einer aufsichtlichen Erwartung, Abweichung von einem internen Standard und eigene Verbesserungsempfehlung.

Folgerungen für die Leitung

Die Befunde führen zu klaren Aufgaben je Funktion. Leitung und Überwachung bleiben dabei getrennt, und keine Kontrollfunktion übernimmt die Verantwortung der Geschäftsleitung.

Pflichten nach Funktion

Geschäftsleitung

Du entscheidest über wesentliche Befunde, stattest Maßnahmen aus und verlangst einen Wirksamkeitsnachweis. Grundlage sind § 25a KWG, § 4 GwG und für IKT-Risiken DORA.[12]

Aufsichtsorgan

Du überwachst, fragst kritisch nach und nutzt Zustimmungsvorbehalte. Geschäftsführungsmaßnahmen kann der Aufsichtsrat einer AG nicht übernehmen.[11]

Beauftragtenfunktion

Du begründest den Bedarf aufgabenbezogen und legst Begrenzungen offen. Der Geldwäschebeauftragte braucht Mittel, Informationszugang und einen direkten Berichtsweg; die Verantwortung der Leitungsebene bleibt unberührt.[14]

Unabhängige Prüfung

Du prüfst Abschlusskandidaten an Kontrollziel und Grundgesamtheit. Die Interne Revision wird dabei nicht zum operativen Maßnahmenverantwortlichen und nicht zur Freigabestelle für Geschäftsentscheidungen.

Quick-Check: Wo steht dein Haus?

Wähle je Feld den Zustand, der am besten passt. Die Empfehlung erscheint darunter. Die Einschätzung wird nicht gespeichert und nicht übertragen.

Managementreporting

Enthält jede Vorlage zu einem wesentlichen Befund eine Entscheidungsfrage, Handlungsoptionen und das Votum der Kontrollfunktion?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Prüfe stichprobenhaft, ob wesentliche Befunde im Beschluss- und Maßnahmenregister wieder auftauchen.

Teilweise: Ergänze die Mindeststruktur: Sachverhalt, Pflichtbezug, Folgen, Optionen, Votum, Empfehlung, Ressourcen, Termin und Wirksamkeitskriterium.

Offen: Führe die Mindeststruktur zur nächsten Sitzung ein. Ein Ampelbericht ohne Entscheidungsfrage ersetzt sie nicht.

Eskalation

Unterscheidet ihr gemeldet, empfangen, bewertet und entschieden, jeweils mit Frist und einem weiteren Weg, wenn die Entscheidung ausbleibt?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Miss das Entscheidungsalter ab dem Auslöser und berichte offene Fälle gesondert.

Teilweise: Lege für wesentliche Sachverhalte fest, wer bis wann entscheidet und was bei ausbleibender Entscheidung geschieht.

Offen: Definiere Auslöser, zuständige Instanz und Frist. Kenntnisnahme gilt nicht als Entscheidung.

Maßnahmensteuerung

Bleiben die ursprüngliche Frist und jede Verlängerung sichtbar, auch nach einer genehmigten Verschiebung?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Werte wiederholte Verschiebungen zusammen mit Risiko und Dauer aus.

Teilweise: Dokumentiere ursprünglichen und aktuellen Termin, Begründung, Zwischenmaßnahme und Freigabe getrennt.

Offen: Stelle das Register auf den ursprünglichen Termin um, bevor du Quoten berichtest.

Risikoakzeptanz

Ist jede Akzeptanz rechtlich eingeordnet, befugt entschieden, befristet und wird sie bei Ablauf neu bewertet?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Prüfe die Ablaufüberwachung an den nächsten fälligen Akzeptanzen.

Teilweise: Trenne zulässiges Restrisiko, befristete Ausnahme und Pflichtverletzung im Register.

Offen: Nimm Pflichtverletzungen aus dem Akzeptanzregister und entscheide über Korrektur und Begrenzung.

Ressourcen

Weist ihr Budgetfreigabe, Besetzung und produktiv verfügbare Kapazität getrennt aus?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Verbinde die Kapazität mit Fallvolumen, Rückstand und Qualitätsanforderung.

Teilweise: Ergänze zur Budgetzahl die tatsächliche Besetzung und die verfügbare Arbeitszeit.

Offen: Lass die Kontrollfunktion ihren Bedarf aufgabenbezogen begründen und entscheide darüber dokumentiert.

Wirksamkeitskontrolle

Schließt ihr wesentliche Maßnahmen erst nach einer hinreichend unabhängigen Wirksamkeitsprüfung?

Wähle einen Zustand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Werte Wiedereröffnungen als Zeichen funktionierender Nachprüfung aus.

Teilweise: Lege je wesentlicher Maßnahme Kontrollziel, Grundgesamtheit und Prüfmethode vor dem Abschluss fest.

Offen: Führe den Status zur Wirksamkeitsprüfung ein, bevor wesentliche Maßnahmen als erledigt gelten.

No-Regret-Maßnahmen

  • Bring Berichte, wesentliche Befunde, Beschlüsse, Maßnahmen und Akzeptanzen auf denselben Stichtag.
  • Führe für wesentliche Befunde eine Entscheidungsvorlage mit Optionen und Votum der Kontrollfunktion ein.
  • Zeig die ursprüngliche Frist jeder Maßnahme dauerhaft, auch nach genehmigter Verlängerung.
  • Trenne im Akzeptanzregister zulässiges Restrisiko, befristete Ausnahme und Pflichtverletzung.
  • Schließ wesentliche Maßnahmen erst nach hinreichend unabhängiger Wirksamkeitsprüfung.

Priorisierung

Die Zeitabschnitte sind ein Arbeitsprogramm, keine regulatorische Schonfrist. Akute Pflichtverletzungen und wesentliche Kontrollausfälle sind unabhängig davon sofort zu behandeln.

Tabelle 4: Priorisierter Umsetzungsweg
ZeitraumSchwerpunktErgebnis
Tage 1 bis 30Berichte, Befunde, Beschlüsse, Maßnahmen und Akzeptanzen auf einen Stichtag bringenVollständige Entscheidungsliste; fehlende Zuständigkeiten, Fristen und Nachweise sichtbar
Tage 31 bis 60Kritische Fälle bis zur Entscheidung verfolgen; Ressourcenbedarf und Verfügbarkeit abgleichenBeschlüsse, Umsetzungsaufträge und begründete Prioritäten
Tage 61 bis 90Wesentliche Abschlusskandidaten unabhängig nachprüfen; Statuslogik erprobenBelegte Abschlüsse, Wiedereröffnungen, erstes Reifegradprofil
RegelbetriebRollenbezogene Sichtweisen periodisch vergleichen und Abweichungen gezielt prüfenNachvollziehbare Verbesserung statt eines neuen Berichtsformats

Quellen: eigene Ableitung von S+P Governance auf Grundlage von [2], [4]

Messrahmen

Eigene methodische Entwicklung, kein Messergebnis. Regelkreis, Reifegradprofil und Kennzahlen sind aus den Befunden abgeleitet und noch nicht als Brancheninstrument validiert. Für diese Auswertung wurden keine Unternehmenswerte berechnet.

Der Governance-Regelkreis

Jede Stufe hat einen eigenen Nachweis. Eine spätere Stufe ersetzt die vorherigen nicht.

Tabelle 5: Governance-Regelkreis mit Mindestnachweis
StufeKernfrageMindestnachweis
ErkennenWelcher Sachverhalt wurde mit welcher Reichweite festgestellt?Quelle, Datum, betroffene Population, bekannte und unbekannte Auswirkungen
BewertenWelche Pflicht, welches Risiko, welche Dringlichkeit?Rechts- und Risikoeinordnung, Kritikalität, Sofortbedarf
EskalierenWer muss bis wann entscheiden?Zuständigkeit, Vorlage, Eingang, Frist, weiterer Weg
EntscheidenWelche Option wird aus welchen Gründen gewählt?Beschluss, Alternativen, Votum der Kontrollfunktion, Befristung
AusstattenSind Geld, Kapazität, Kompetenz und Zugriffe verfügbar?Budget, Einsatzplan, Besetzung, Zieltermin
UmsetzenWas wurde konkret verändert?Prozess-, System- oder Fallnachweis, nicht nur Projektstatus
VerifizierenHat die Veränderung das Ziel erreicht?Prüfumfang, Ergebnis, Unabhängigkeit, Restbefunde
NachsteuernWas folgt für Regelbetrieb und Leitung?Abschluss oder Wiedereröffnung, dokumentierte Entscheidung

Quellen: eigene Entwicklung von S+P Governance auf Grundlage von [2], [4]

Reifegradprofil

Das Profil umfasst sechs Felder mit je vier Kriterien. Es wird je Feld dargestellt, nicht als ausgleichende Gesamtnote: Ein kritischer Pflichtverstoß bleibt sichtbar, auch wenn andere Felder hoch bewertet sind.

Tabelle 6: Reifestufen und Bewertungsregel
StufeBewertungsregel
0 Nicht eingerichtetDie Prüfung bestätigt, dass eine erforderliche Struktur oder Durchführung fehlt.
1 Formal geregeltZuständigkeit und Verfahren sind festgelegt, ein belastbarer Ablauf ist noch nicht nachgewiesen.
2 EntscheidungsfähigBewertung, Eskalation und Entscheidung sind in geprüften Fällen nachvollziehbar.
3 Verlässlich umgesetztEntscheidungen werden mit Ressourcen umgesetzt; wesentliche Abweichungen bleiben sichtbar.
4 Wirksam nachgewiesenUmsetzung und Zielerreichung sind hinreichend unabhängig belegt, wesentliche Mängel nachgeprüft.
Nicht bewertbarInformationen fehlen oder erlauben keine belastbare Feststellung. Keine automatische Nullbewertung.

Quellen: eigene Entwicklung von S+P Governance

Tabelle 7: Kriterien der sechs Felder
FeldVier Kriterien
Managementreportingverlässliche Daten; klare Wesentlichkeit und Rechtszuordnung; konkrete Handlungsoptionen; erkennbare Entscheidungs- und Evidenzlücken
Eskalationdefinierte Auslöser; zuständige und erreichbare Instanz; dokumentierte Reaktion; weiterer Weg bei ausbleibender Entscheidung
Maßnahmensteuerungeindeutiger Owner und ursprünglicher Termin; transparente Änderungen; belegte Umsetzung; kontrollierter Abschluss oder Wiedereröffnung
RisikoakzeptanzZulässigkeit und Abgrenzung; befugte Entscheidung; begründete Bedingungen; Ablauf- und Anlassüberwachung
Ressourcenaufgabenbezogener Bedarf; konkrete Entscheidung; tatsächliche Verfügbarkeit; Wirkung auf Qualität und Rückstände
Wirksamkeitskontrollegeeignetes Kontrollziel; belastbare Grundgesamtheit und Prüfmethode; hinreichende Unabhängigkeit; evidenzbasierte Nachprüfung

Quellen: eigene Entwicklung von S+P Governance

Kennzahlen mit Nenner

Jede Kennzahl hat einen festen Zähler, einen festen Nenner und einen Interpretationsschutz. Die Werte sind institutseigen zu erheben; Marktwerte folgen aus ihnen nicht.

Tabelle 8: Kennzahlen, Nenner und Interpretationsschutz
KennzahlZählerNennerInterpretationsschutz
Offene wesentliche Entscheidungenwesentliche Fälle mit dokumentiertem Entscheidungsbedarf ohne Beschlussalle wesentlichen Fälle mit Entscheidungsbedarf am StichtagKenntnisnahme zählt nicht als Entscheidung.
EntscheidungsalterTage vom Eskalationsauslöser bis zur Entscheidungim Zeitraum entschiedene Fälle; offene Fälle gesondertStartpunkt und Frist nicht nachträglich verschieben.
Überfällige Maßnahmenoffene Maßnahmen jenseits der ursprünglichen Fristalle offenen Maßnahmen am StichtagGenehmigte Verlängerungen zeigen, die ursprüngliche Überschreitung nicht löschen.
Wiederholte FristverschiebungMaßnahmen mit mehr als einer Verlängerungalle offenen Maßnahmen am StichtagZusammen mit Risiko und Dauer bewerten.
Akzeptanzen außerhalb der Laufzeitnicht erledigte Akzeptanzen mit abgelaufener Gültigkeitalle nicht erledigten Akzeptanzen am StichtagKeine stille Verlängerung durch unveränderten Registerstatus.
Ressourcenrealisierungtatsächlich verfügbare Kapazität im Zeitraumbeschlossen benötigter Umfang im selben ZeitraumBudget, Besetzung und Arbeitszeit getrennt zeigen.
Wirksamkeitsabschlussquoteunabhängig wirksamkeitsbestätigte Abschlüsse im Zeitraumprüfpflichtige Abschlusskandidaten im selben ZeitraumNicht gegen alle Maßnahmen im Bestand teilen.
Wiedereröffnungennach gemeldetem Abschluss wieder geöffnete Maßnahmengemeldete Abschlüsse im selben ZeitraumAuch als Zeichen funktionierender Nachprüfung lesen.
PerspektivabweichungKriterien mit abweichender Rollenbewertunggematchte, bewertbare KriterienKeine Aussage, welche Sicht zutrifft.

Quellen: eigene Entwicklung von S+P Governance auf Grundlage von [2], [4]

Zwei Perspektiven je Unternehmen

Für eine spätere Primärerhebung empfiehlt sich je Unternehmen mindestens eine Antwort der Geschäftsleitung und eine der fachlich zuständigen Kontrollfunktion, bezogen auf denselben Rechtsträger, Stichtag und dieselben Fälle. Beide Antworten werden getrennt erhoben und erst danach zusammengeführt. Die Interne Revision kann eine dritte, getrennte Evidenzsicht liefern.

Unterschiede werden nicht aus einer Punktedifferenz abgeleitet, sondern über ein Klärungsgespräch und die zugehörige Evidenz einer von vier Lücken zugeordnet:

  • Informationslücke: Das Leitungsorgan kennt einen wesentlichen Befund oder dessen Reichweite nicht.
  • Bewertungslücke: Beide Seiten kennen den Sachverhalt, beurteilen Risiko, Rechtslage oder Dringlichkeit aber verschieden.
  • Entscheidungslücke: Der Handlungsbedarf ist bekannt, eine ausreichend konkrete Entscheidung fehlt.
  • Wirksamkeitslücke: Entscheidung und Umsetzung liegen vor, das Ergebnis ist nicht belegt oder nicht erreicht.

Eine höhere Bewertung durch die Geschäftsleitung gilt nicht automatisch als Selbstüberschätzung, und die Sicht der Kontrollfunktion nicht automatisch als zutreffend. Bei kleinen Organisationen kann schon die Rollenbeschreibung eine Person erkennbar machen; Vertraulichkeit ist deshalb vorab zu regeln.

Grenzen und Fazit

Grenzen der Quellenbasis

Die internationale Evidenz trägt eine belastbare qualitative Diagnose, aber keine repräsentative Quote deutscher Entscheidungslücken. Historische Befragungen messen nicht den Zustand 2026, aufsichtliche Ratings sind keine Prozentwerte operativer Wirksamkeit, und zu einzelnen Risikoakzeptanzen, aktuellen Überfälligkeiten und gepaarten Rollenbewertungen fehlen einheitliche Daten. Die empirische Basis betrifft überwiegend regulierte Finanzunternehmen; für andere Branchen ist sie Gestaltungsimpuls, keine Aussage über dortige Pflichten oder Fehlerhäufigkeiten.

Fazit

  • Wirksame Governance zeigt sich nicht im versandten Risikobericht, sondern in der belegten Kette vom Befund bis zur Korrektur.
  • Kenntnisnahme ist keine Entscheidung, und ein gemeldeter Abschluss ist kein Wirksamkeitsnachweis.
  • Budget ist noch keine verfügbare Kapazität; Ressourcen brauchen einen aufgabenbezogenen Nachweis.
  • Eine Risikoakzeptanz macht aus einer Pflichtverletzung keinen ordnungsgemäßen Zustand.
  • Die Größe der Lücke lässt sich nur im eigenen Haus messen, mit festem Nenner und getrennten Rollensichten.

Häufige Fragen

Beruht diese Auswertung auf einer eigenen Befragung?

Nein. Sie wertet veröffentlichte Primärquellen von Aufsichtsbehörden und Rechtsakte aus. Eigene Befragungen, Einsicht in Unternehmensunterlagen oder Nachprüfungen von Maßnahmen gehören nicht dazu. Das Reifegradprofil und die Kennzahlen sind eigene methodische Entwicklungen, keine Messergebnisse.

Gibt es eine Branchenquote für wirksame Governance-Entscheidungen?

Nein. Die ausgewerteten Quellen beruhen auf verschiedenen Grundgesamtheiten, Zeiträumen und Methoden und lassen sich nicht zu einer Quote verrechnen. Wie groß die Lücke zwischen Bericht und wirksamer Entscheidung ist, lässt sich nur im eigenen Haus anhand derselben Sachverhalte und ihrer Nachweise bestimmen.

Wann gilt eine Maßnahme als wirksam geschlossen?

Erst wenn die Umsetzung belegt und die Zielerreichung im vereinbarten Umfang hinreichend unabhängig geprüft ist. Eine Erledigtmeldung der operativen Einheit, ein technischer Ticketabschluss oder eine neue Richtlinienversion reichen dafür bei wesentlichen Mängeln nicht aus.

Kann die Geschäftsleitung jedes Risiko akzeptieren?

Nein. Zu unterscheiden sind ein zulässig eingehbares Restrisiko, eine befristete Ausnahme von einem internen Standard und eine bestehende Pflichtverletzung. Eine Pflichtverletzung wird durch das Etikett akzeptiert nicht zu einem ordnungsgemäßen Zustand; hier ist die Entscheidung auf Beendigung, Korrektur und gegebenenfalls Meldung auszurichten.

Entscheidet der Aufsichtsrat über Abhilfemaßnahmen?

In der Aktiengesellschaft nicht. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung; Maßnahmen der Geschäftsführung können ihm nach § 111 AktG nicht übertragen werden. Zustimmungsvorbehalte und Informationsrechte sind gesondert zu regeln und im Reporting getrennt abzubilden.

Welche Rechtsakte prägen die Governance 2026/27?

Neben dem Gesellschaftsrecht und § 25a KWG sind das vor allem das Geldwäschegesetz, die seit dem 17.01.2025 geltende DORA und die AMLR, die grundsätzlich ab dem 10.07.2027 gilt. Welche Normen im Einzelfall greifen, hängt von Rechtsform, Erlaubnis und Geschäftsmodell ab.

Quellenverzeichnis

Sortiert nach Rang der Quelle, innerhalb der Gruppe nach der ersten Nennung.

Rechtsakte der Europäischen Union

Bundesrecht

Aufsichtsbehörden und internationale Gremien

Methodischer Anhang

Die Tabelle dokumentiert den Kernbestand der Befundsynthese. Rechtsakte und die aufsichtliche Ankündigung zählen nicht als empirische Untersuchungen. Teiluntersuchungen innerhalb einer Veröffentlichung zählen nicht als eigene Stichprobe.

Tabelle 9: Kernbestand der Quellen und methodische Einordnung
IDQuelleUntersuchungseinheit und ZeitraumEvidenzstufeMethodische Grenze
G01EZB, SREP 2025, 18.11.2025[1]105 Banken; darin Risikoappetit-Benchmarking von 28 BankenThematische PrüfungTeiluntersuchungen nicht als zusätzliche Stichproben zählen.
G02FCA, Consumer Duty Board Reports, 11.12.2024, aktualisiert März 2026[2]180 Unternehmen, davon 55 kleinereThematische PrüfungBerichtssichtung, kein Audit aller Compliance-Prozesse.
G03APRA, Banken-Risikokultur, 10.11.2022[3]18 Einlageninstitute, Oktober bis Dezember 2021Thematische PrüfungWahrnehmungsdaten; rund 165.500 Einladungen sind nicht die Zahl der Antworten.
G04APRA, Pilotbefragung, 14.10.2021[5]10 allgemeine Versicherer, März und April 2021Thematische PrüfungAnderer Sektor; freiwillige Teilnahme.
G05BCBS, Fortschritt Risikodaten, 28.11.2023[6]31 global systemrelevante BankenThematische PrüfungFortschrittsbericht, keine Erfolgsquote.
G06BaFin, AML-Sonderprüfungen, 13.01.2025[7]mehrere Institute, Nenner nicht veröffentlichtThematische PrüfungQualitative Synthese ohne Prävalenz.
G07FCA, Operational Resilience, 27.03.2026[8]Selbsteinschätzungen, Nenner nicht ausgewiesenThematische PrüfungKeine unabhängige technische Prüfung.
G08MAS, neun Finanzinstitute, 04.07.2025[9]9 Institute, gezielte FallgruppeEinzelfallEinzelbefunde nicht allen neun zuschreiben.
G09FINTRAC, Jahresbericht 2024/25, Seitenstand 30.10.2025[4]Behördlicher NachverfolgungsprozessJahresberichtKeine quantitative Wirksamkeitsuntersuchung.

Quellen: [1], [2], [3], [5], [6], [7], [8], [9], [4]

Zitierhinweis und Versionshistorie

S+P Governance (2026): Governance 2026/27: Vom Risikobericht zur wirksamen Entscheidung. Version 1.0, Stand 27.09.2026. https://schulz-beratung.de/compliance-governance-auswertung-2027/

Tabelle 10: Versionshistorie
VersionDatumÄnderung
1.027.09.2026Erstveröffentlichung

Quellen: redaktionelle Angaben von S+P Governance

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Achim Schulz
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Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance | Senior Expert für Bankenaufsichtsrecht, MaRisk & DORA

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen und komplexe regulatorische Anforderungen nicht nur vom Papier, sondern aus eigener Verantwortung. Als ehemaliger Bankvorstand und langjähriger Geschäftsführer weiß er aus erster Hand: Die Gratwanderung zwischen strenger regulatorischer Pflichterfüllung (MaRisk 10.0, DORA) und operativer Effizienz entscheidet heute über den Erfolg und die Sicherheit eines Instituts. Er ist ein gefragter Sparringspartner für Auslagerungsbeauftragte, Compliance Officer und die Geschäftsleitung, weil er beide Seiten versteht: die Erwartungshaltung der Aufsicht und die operativen Hürden in der Praxis. In seinen Seminaren schützt er die Teilnehmer vor dem gefürchteten "bürokratischen Overkill". Trockene EBA-Leitlinien und KWG-Paragraphen übersetzt er auf Augenhöhe in schlanke, revisionssichere Prozesse, die im Institut wirklich funktionieren. Mithilfe der S+P Tool Box rüstet er Beauftragte mit sofort einsetzbaren Frameworks zur lückenlosen Dokumentation aus. Das klare Ziel: Bei der nächsten BaFin-Sonderprüfung absolute Souveränität ausstrahlen, das Auslagerungsmanagement rechtssicher im Griff haben und die eigene Verantwortung als Beauftragter haftungssicher abschirmen.

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