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Mehr als Compliance: Korrespondenzbanking neu definiert

Mit dem Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) wird ein neues Kapitel in der Regulierung der Finanzmärkte aufgeschlagen. Eine der Kernneuerungen betrifft die Erweiterung und Vertiefung der Sorgfaltspflichten in Korrespondenzbeziehungen gemäß § 1 Abs. 21 des Geldwäschegesetzes (GwG), insbesondere im Bereich der Wertpapiergeschäfte und Geldtransfers. Diese Veränderungen spiegeln die Anpassung an die dynamischen Entwicklungen der globalen Finanzmärkte wider und zielen darauf ab, die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu stärken.

Praxisbeispiel: Wertpapiergeschäfte und Korrespondenzbankbeziehungen

Erweiterung des Korrespondenzbeziehungsbegriffs

Die Neufassung des GwG unter dem ZuFinG hat den Begriff der Korrespondenzbeziehung wesentlich erweitert. Diese Definition umfasst nun explizit auch Wertpapiergeschäfte und nicht mehr nur traditionelle Bankdienstleistungen. Diese Anpassung trägt der zunehmenden Komplexität und Vernetzung der Finanzdienstleistungen Rechnung und ermöglicht es den Regulierungsbehörden, ein breiteres Spektrum an Transaktionen effektiv zu überwachen.

Diese Formulierung entspricht auch der Definition in Artikel 2 Absatz 19 des aktuell auf EU-Ebene verhandelten Entwurfs einer EU-Geldwäscheverordnung (vgl. Dokument COM(2021) 420 final, abrufbar über das EU-Online-Portal EUR-Lex).


Verstärkte Sorgfaltspflichten §15 Absatz 5a GwG

Die Einbeziehung von Wertpapiergeschäften und Geldtransfers in den Rahmen der Korrespondenzbeziehungen verpflichtet die Institute zu verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen. Dies beinhaltet die gründliche Bewertung der Geschäftstätigkeit und des Rufs von Respondenzinstituten, die Überprüfung ihrer Kontrollmechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten regulatorischen Anforderungen.


Praxisbeispiel: Wertpapiergeschäfte und Korrespondenzbankbeziehungen

Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften unter Einbeziehung von Korrespondenzbankbeziehungen verdeutlicht die folgende Prozessbeschreibung.

1.Auftragserteilung und Bestätigung

  • Ein Investor (oder dessen Vermögensverwalter) erteilt über seinen Broker oder die Bank (Erstbank) einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.

  • Die Erstbank leitet diesen Auftrag an die Börse weiter, oder bei außerbörslichen Geschäften (OTC), direkt an den Kontrahenten.

  • Sobald der Handel ausgeführt ist, erfolgt eine Bestätigung zwischen den Handelsparteien über die Details der Transaktion.

2. Nutzung von Korrespondenzbankbeziehungen

  • Für grenzüberschreitende Transaktionen, bei denen Zahlungen in Fremdwährung erforderlich sind oder der Handelspartner in einem anderen Land ansässig ist, kommt eine Korrespondenzbank ins Spiel.

  • Die Erstbank nutzt ihre Korrespondenzbankbeziehung, um die Abwicklung der Zahlung in der Währung des Handelspartners zu erleichtern. Ebenso kann die Bank des Handelspartners eine Korrespondenzbank im Land der Erstbank nutzen.

3. Clearing und Settlement

  • Clearing: Die Bereinigung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Handelsparteien, um den Nettobetrag zu ermitteln, der überwiesen werden soll. Korrespondenzbanken können hierbei als Vermittler für die Abwicklung in unterschiedlichen Währungen agieren.

  • Settlement: Der eigentliche Übertrag der Wertpapiere gegen Zahlung des Kaufpreises. Die Wertpapiere werden üblicherweise über zentrale Wertpapiersammelbanken (z.B. Clearstream, Euroclear) abgewickelt, wobei Korrespondenzbanken die notwendigen Zahlungsströme in den entsprechenden Währungen verwalten.

4. Dokumentation und Reporting

  • Alle Transaktionen und die Rolle der Korrespondenzbanken müssen sorgfältig dokumentiert werden, insbesondere um regulatorischen Anforderungen wie der Geldwäscheprävention zu genügen.

  • Korrespondenzbanken liefern oft auch Berichte und Abrechnungen für die von ihnen abgewickelten Transaktionen, was für die Buchhaltung und das Risikomanagement der beteiligten Banken und ihrer Kunden wichtig ist.

5. Compliance und Überwachung

  • Sowohl die Erstbank als auch die Korrespondenzbank müssen sicherstellen, dass alle Transaktionen den geltenden internationalen und lokalen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dies umfasst die Überprüfung auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Einhaltung von Sanktionslisten.

  • Korrespondenzbanken spielen eine Schlüsselrolle bei der Überprüfung der Rechtskonformität grenzüberschreitender Zahlungen und der Sicherstellung, dass alle Parteien ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
    Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität der Prozesse und die zentrale Rolle, die Korrespondenzbankbeziehungen bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften, insbesondere im internationalen Kontext, spielen.


Kontrollhandlungen nach §15 Absatz 5a GwG

  1. Informationsbeschaffung über das Respondenzinstitut: Das deutsche Institut sammelt umfangreiche Informationen über das Respondenzinstitut in einem Drittland. Dazu gehört die Bewertung der Geschäftstätigkeit, des Rufs und der Qualität der Beaufsichtigung des Respondenzinstituts. Öffentlich zugängliche Quellen, Berichte von internationalen Finanzaufsichtsbehörden und Bewertungen von unabhängigen Prüfungsunternehmen werden herangezogen, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
  2. Bewertung der Kontrollmechanismen: Das deutsche Institut analysiert die vom Respondenzinstitut implementierten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies beinhaltet eine Prüfung der internen Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme des Respondenzinstituts sowie eventuell vorhandene Zertifizierungen oder Audits durch Dritte.
  3. Einholung der Genehmigung durch die Führungsebene: Bevor die Korrespondenzbankbeziehung formalisiert wird, stellt das deutsche Institut sicher, dass die Entscheidung zur Aufnahme der Beziehung von der Führungsebene genehmigt wird. Dazu wird ein detaillierter Bericht über die Bewertungsergebnisse und eine Risikoanalyse vorgelegt.
  4. Dokumentation der Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeiten beider Institute im Rahmen der Korrespondenzbankbeziehung werden klar definiert und schriftlich festgehalten. Dies umfasst Vereinbarungen über die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, Geldtransfers und die Handhabung von Durchlaufkonten.
  5. Überprüfung von Durchlaufkonten: Das deutsche Institut vergewissert sich, dass das Respondenzinstitut die Identität der Kunden, die direkten Zugang zu den Konten des deutschen Instituts haben, überprüft und die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt. Es wird zudem sichergestellt, dass das Respondenzinstitut in der Lage ist, relevante Kundendaten auf Anfrage bereitzustellen.
    Im Laufe der Beziehung führt das deutsche Institut regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Respondenzinstitut weiterhin die erforderlichen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhält. Bei Bedenken bezüglich der Einhaltung dieser Standards oder Änderungen in der Risikobewertung dokumentiert das deutsche Institut sorgfältig die Entscheidungsprozesse, einschließlich der Überlegungen, eine solche Korrespondenzbankbeziehung gegebenenfalls zu beenden.

Strategische Bedeutung für die Finanzbranche

Der erweiterte Begriff der Korrespondenzbeziehung stellt für die Finanzbranche sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Einerseits erfordern sie eine intensivere Überprüfung und Überwachung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Andererseits bieten sie die Möglichkeit, die Integrität des Finanzsystems zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzmärkte zu erhöhen.


Zukunftssicherheit durch Anpassung

Das ZuFinG und die damit verbundenen Änderungen im GwG zeichnen den Weg für eine zukunftssichere Finanzinfrastruktur. Die Einbeziehung von Wertpapiergeschäften in die Korrespondenzbeziehungen unterstreicht das Bestreben, eine umfassende und effektive Regulierung zu gewährleisten, die sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Herausforderungen des global vernetzten Finanzmarktes gerecht wird.

Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen das Engagement der Regulierungsbehörden und der Finanzbranche, sich proaktiv an die sich wandelnde Landschaft der globalen Finanzdienstleistungen anzupassen und eine solide Grundlage für die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu schaffen.


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