Sie suchen eine Lehrgang für Ihre Weiterbildung und Karriere-Planung? S+P Zertifizierungslehrgänge mit Sachkunde-Nachweis: Das S+P Unternehmerforum setzt neue Standards in der Weiterbildung von Fach- und Führungskräften und schafft einen einheitlichen Qualitätsrahmen für die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Der modulare Aufbau unserer Seminare und Trainings sichert eine schnelle und direkte Umsetzung in die Praxis.
Zertifizierungslehrgänge (S+P): Ihr Mehrwert mit dem S+P Zertifizierungsprogramm
Unser Zertifizierungsangebot mit dem Fokus auf Ihr Unternehmen:
- Schnelle und direkte Umsetzungsanleitungen aus der Praxis für die Praxis
- Modularer Aufbau der Zertifizierung
- Flexible Terminzusammenstellung der einzelnen modularen Bausteine
- Die S+P Tool Box liefert Ihnen Hilfestellungen für eine sichere Umsetzung in der eigenen Unternehmes-Praxis
- Muster-Leitfäden, Bewertungs-Tools sowie Checklisten leiten an, das Gelernte in die Praxis umzusetzen.
Ihre praktische Umsetzung ist unser Ziel und mit dem Zertifizierungsangebot bereiten wir Ihnen den Weg.
Zertifizierungslehrgänge (S+P) – Zielgruppe
Wer sollte an der Prüfung des Zertifizierungslehrgangs teilnehmen? Das S+P Unternehmerforum richtet sich mit den Zertifizierungslehrgängen zum zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S+P), zertifizierten Compliance Officer (S+P) und dem zertifizierten Geldwäsche-Beauftragten (S+P) an Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen bei Unternehmen, Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen sowie Leasing- und Factoring-Gesellschaften.
Geldwäsche-Beauftragte, stellvertretende Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer, stellvertretende Compliance-Officer sowie Fach- und Führungskräfte der Zentralen Stelle können einen exklusiven Nachweis für ihre Investitionen in Weiterbildung und Sachkunde erbringen.
Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats: Zertifizierungslehrgänge online buchen
Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.
Die BaFin führt zur Sachkunde als Aufsichtsrat aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die
- grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
- das Risikomanagement,
- die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
- die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts
umfassen.
Ob Lehrgänge für den Aufsichtsrat die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.
Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.
Anforderungen der GewO an die Sachkundeprüfung: Zertifizierungslehrgänge online buchen
Bei der Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen regelt die Gewerbeordnung den Sachkunde- und Unterrichtungsnachweis. So ist die Erlaubnis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit von der erfolgreichen Teilnahme an einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Sachkundeprüfung (spezifische Sachkundeprüfung) oder einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Unterrichtung (ergänzende Unterrichtung) abhängig.
Für die spezifische Sachkundeprüfung und die ergänzende Unterrichtung gelten die in den jeweiligen gewerberechtlichen Verordnungen vorgeschriebenen Anforderungen und Verfahren.
Sachkunde WpHG-Compliance: BT 7.3 Qualifikation der Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Die MaComp regeln in BT 7.3. die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter. Folgende 4 Kriterien sind zu erfüllen:
- Soweit ein Anlageberater über die nach § 1 WpHGMaAnzV erforderliche Sachkunde verfügt, erfüllt er die in Tz 2 bis 4 aufgeführten Anforderungen.
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen gewährleisten, dass die im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung tätigen Mitarbeiterüber ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
- Diese Mitarbeiter müssen wissen, welche Rolle sie im Prozess der Geeignetheitsprüfung spielen, und sie müssen über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, einschließlich hinlänglicher Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und der entsprechenden Verfahren, verfügen, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.
- Diese Mitarbeiter müssen die Anliegen und die Verhältnisse der Kunden einschätzen können und über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich der Finanzmärkte verfügen, damit sie die im Namen des Kunden zu erwerbenden Finanzinstrumente verstehen und danach beurteilen können, ob die Merkmale des Instruments auf die Bedürfnisse und Verhältnisse des Kunden abgestimmt sind.
Sachkunde Geldwäscheprävention: Die BaFin Auslegungshinweise regeln in Kapitel 3.6 Unterrichtung der Beschäftigten
- Nach § 6 Abs. 2 Nummer 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten.
- Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen.
- Die Unterrichtung über Datenschutzbestimmungen kann durch den Datenschutzbeauftragten oder entsprechend geschulte Personen erfolgen.
Sachkunde des Geldwäschebeauftragten – auf was kommt es an? Ein Nachweis zur Sachkunde des Geldwäschebeauftragten muss mindestens folgende sechs Anforderungen erfüllen:
- Nachweis über regelmäßigen Besuch von Schulungen
- Kenntnis zu den Geschäften des Unternehmens
- Einbindung in den Prozess zur Prüfung neuer Produkte,
- Einbindung in den Prozess zur Erschließung neuer Geschäftsfelder,
- Einbindung in den Prozess zur Einführung neuer Finanzdienstleistungen und
- Einbindung in den Prozess zur Erschließung neuer Kundenkategorien
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