Welche Anforderungen sind bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern iSd GwG zu beaachten? Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist in § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG geregelt. Detaillierte Hinweise wurden mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz