Welche Berichtspflichten hat die WpHG-Compliance Funktion? Die Berichtspflichten der Compliance Funktion werden in den MaComp, BT 1.2.2 geregelt. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen stellt sicher, dass regelmäßig schriftliche Compliance-Berichte an die Geschäftsleitung übermittelt werden. Die Berichte enthalten eine Beschreibung der Umsetzung und Wirksamkeit
WpHG-Compliance: Besondere Anforderungen nach §§ 63 ff. WpHG
Welche Überwachungshandlungen sind durch die Fachabteilungen und durch den WpHG-Compliance Officer zu erbringen? WpHG-Compliance: Besondere Anforderungen nach §§ 63 ff. WpHG erfordert Überwachungs- und Kontrollhandlungen u.a. zu: allgemeine Verhaltensregeln (§63 WpHG) Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung (§64
WpHG-Compliance: Anforderungen an das Kontrollsystem
Welche Anforderungen sind an das Kontrollsystem zur Einhaltung der WpHG-Compliance zu beachten? WpHG-Compliance: Anforderungen an das Kontrollsystem basiert auf § 80 WpHG. WpHG-Compliance: Anforderungen an das Kontrollsystem Der Verweis in § 80 Abs. 1 Satz 1 WpHG auf §§
WpHG-Compliance Management: Mittel und Verfahren des WPDU
Welche Mittel und Verfahren sind für ein ordnungsgemäßes Compliance Management einzusetzen? Mit S+P News WpHG-Compliance: Mittel und Verfahren des WPDU erhalten Sie einen aktuellen Überblick zu folgenden 5 Mitteln des Managements vertraulicher Informationen: Vertraulichkeitsbereiche mit Chinese Walls + Informationssteuerung mit
WpHG-Compliance: Gesamtverantwortung
Welche Anforderungen stellt das WpHG an die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung? WpHG-Compliance: Gesamtverantwortung regelt umfangreiche Pflichten für die Geschäftsleitung. Die Verantwortung für die Einhaltung der im WpHG geregelten Pflichten trägt die Geschäftsleitung. Alle Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG sind, unabhängig
5 Feststellungen der BaFin zu MiFID II
5 Feststellungen der BaFin zu MiFID II – Die BaFin hat nun ihre Ergebnisse zur zweiten Untersuchung abgeschlossen. Die weitere BaFin-Untersuchung zur zweiten europäischen Finanzmarktrichtline zeigt Schwächen und Fortschritte. Während fast 90 Prozent der Geeignetheitserklärungen nach wie vor unvollständig sind,