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Fairness Opinion – Gutachten von S+P Consulting

Fairness Opinion – Ihre Beratung Schulz & Partner München – Wir erarbeiten Fairness Opinions sowie Unternehmensbewertungen für die Branchen Anlagenbau, Apotheken, Handel mit medizinischen Produkten, Automobilzulieferer, Bauwirtschaft, usw.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer gibt gemäß Prüfungsstandard S8 folgende Empfehlungen zur Fairness Opinion:

  • Der Zweck von Fairness Opinions ist die Absicherung der zuständigen Unternehmensorgane
  • Die Fairness Opinion dient einer fundierten Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen bei Transaktionen.
  • Fairness Opinions sichern Entscheidungsträger ab.
  • Mit Fairness Opinions  werden Informationen entscheidungsgerecht aufbereitet.
  • Sorgfaltspflichten i.S.d. Business Judgement Rule können mit Fairness Opinions sicher erfüllt werden.
  • Fairness Opinions dienen dem Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Management, Aufsichtsgremien und Anteilseignern.

 

Sie haben Fragen oder wünschen ein unverbindliches Angebot für die Erstellung einer Fairness Opinion? Sie möchten mit uns die wichtigsten Stellschrauben bei der Ermittlung des fairen Unternehmenswerts und/oder Kaufpreises diskutieren?

Dann kontaktieren Sie uns:

Telefon: +49 (0) 89 / 452 429 70-101

Fax: + 49 (0) 89 / 452 429 70 298

E-Mail: compliance@sp-partners.de

Fairness Opinion

Fairness Opinion – Grundsätze im Überblick

  • Eine Fairness Opinion iS des IDW Standards S8 ist die Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit einer Transaktion, insb. eines vereinbarten oder vorgesehenen Transaktionspreises. Die Beurteilung der finanziellen Angemessen­heit erfolgt aus Sicht des Auftraggebers. Der Bewerter wird dabei als Sachverständiger unabhängig und eigenverantwortlich tätig. Fairness Opinions treffen keine Aussagen darüber, ob ein vorteilhafterer Transaktionspreis mit anderen Parteien erzielbar wäre.

  • Der Begriff „Finanzielle Angemessenheit“ ist gesetzlich nicht definiert. Der Bewerter hat daher auf Basis des IDW Standards S8 festgelegten Verfahren und Analysen einen Beurteilungsmaßstab zu ermitteln, der dem Transaktionspreis gegenüberzustellen ist.

  • Finanzielle Angemessenheit i.S. des IDW Standards S8 liegt dann vor, wenn der zu beurteilende Transaktionspreis innerhalb einer Bandbreite von kapitalwertorientiert ermittelten Werten und zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen (Maßstabsfunktion) liegt. Sofern für das Transaktionsobjekt eine zeitnah durchgeführte Unternehmensbewertung nach IDW S1 vorliegt, ist diese als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.

Fairness Opinion mit Anwendung von Discounted Cash Flow- oder Ertragswertverfahren

  • Bei der Anwendung von Discounted Cash Flow- oder Ertragswertverfahren hat der Bewerter die methodischen Grundsätze des IDW S 1 zu beachten. Marktpreisorientierte Verfahren umfassen Analysen von Marktpreisen des Transaktionsobjekts (insb. von Börsenkursen) und Multiplikatoren.
  • Bei der Anwendung von Multiplikatorverfahren sind Marktpreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen (sog. Trading Multiples) bzw. beobachtete Preise bei vergleichbaren Transaktionen (sog. Transaction Multiples) Grundlage der Beurteilung. Je nach finanzieller Bezugsgröße wird dabei der Gesamtwert (Entity Value) oder direkt der Preis für das Eigenkapital (Equity Value) des Transaktionsobjekts ermittelt. Aus dem Gesamtwert resultiert der Preis für das Eigenkapital durch Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten.
  • Als finanzielle Bezugsgrößen werden zur Bildung von Multiplikatoren Umsatz- bzw. Ergebnisgrößen der Vergleichsunternehmen bzw. aus Vergleichstransaktionen herangezogen, die für eine vergleichende Bewertung am aussagekräftigsten sind. Üblicherweise kommen Bezugsgrößen wie Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (sog. EBITDA), operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (sog. EBIT) oder Jahresüberschuss zur Anwendung.

S+P Fairness Opinion im Erwerbsfall

  • Im Erwerbsfall sollte sich der Käufer aus finanzieller Sicht nicht schlechter stellen, als wenn er die Transaktion nicht durchführen würde. Ob sich ein Käufer finanziell nicht schlechter stellt, wird an seiner Preisobergrenze (Grenzpreis des Erwerbers) gemessen. Auch hier ist Ausgangspunkt für die Preisobergrenze der Preis des Transaktionsobjekts unter stand-alone-Gesichtspunkten. Neben unechten Synergien sind auch zu erwartende echte Synergien in die Preisbildung einzubeziehen.
  • Vom Erwerber erwartete Synergien sind bei allen angewandten Bewertungs­verfahren und marktpreisorientierten Verfahren in die Beurteilung einzubeziehen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Erwerber dem Bewerter aussagekräftige und nachvollziehbare Berechnungen sowie Begründungen der erwarteten Synergien zur Verfügung stellt.
  • Im Erwerbsfall basieren Fairness Opinions auf den gleichen Bewertungsverfahren, marktpreisorientierten Verfahren und ergänzenden Informationen wie im Veräußerungsfall.
  • Erwerbssituationen sind jedoch vielfach dadurch gekennzeichnet, dass nur ein eingeschränkter oder kein Zugang zu internen Unterlagen und Informationen des Transaktionsobjekts möglich ist. Damit erlangen im Erwerbsfall Due Diligence Berichte, Planungsrechnungen des Erwerbers zum Transaktionsobjekt und öffentlich verfügbare Informationen besondere Bedeutung für die Angemessen­heitsbe­urteilung, können aber im Hinblick auf die Beurteilungssicherheit unternehmensinterne Informationen nicht ersetzen. Dies führt bei Fairness Opinions im Erwerbsfall i.d.R. zu einer geringeren Beurteilungssicherheit als im Falle der Veräußerung.

S+P Fairness Opinion: Branchenlösungen A bis Z

  • Wir erarbeiten Fairness Opinions sowie Unternehmensbewertungen für die Branchen Anlagenbau, Apotheken, Handel mit medizinischen Produkten, Automobilzulieferer, Bauwirtschaft, Hochbau, Tiefbau, Bekleidung und Textilien, Biotechnologie, Chemie, Dienstleistungen, Einzelhandel, Stahlindustrie, Elektrotechnik, Energiewirtschaft, Entsorgung, Umwelttechnologie, Feinmechanik, Optik, Finanzdienstleiter, Gesundheitswesen, Getränkehersteller, Großhandel, Gütertransport, Handel und Hotels.

  • Fairness Opinions sowie Unternehmensbewertungen bieten wir für die Branchen Immobilien, Informationstechnologie, Ingenieurdienstleister, IT-Branche, Kommunikationstechnologie, Kommunen, Konsumgüter, Logistik, Luft- und Raumfahrt, Luxusgüter, Maschinenbau, Medien/Entertainment, Medizinische Produkte, Medizintechnik,  Möbel- und Einrichtungsindustrie, Nahrungsmittel, Öl und Gas (Energieversorger), Pharma, Printmedien, Verlage, Reiseunternehmen, Tourismus, Stahl- und Metallindustrie, Stadtwerke, Transport und Logistik sowie im Verkehrssektor an.

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